Absturzsicherung bei Grenzbebauung (L-Steine)

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  1. tojo

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    Hallo zusammen,

    wir haben ein Doppelhaus gebaut und haben in unserer Einfahrt eine Grenzbebauung (zum nächsten Doppelhaus) in Form von L-Steinen setzen lassen, da wir eine Baulast hatten die besagt, dass unser Nachbar aufschütten muss und wir dulden müssen.

    Nun wurden wir aufgefordert eine Absturzsicherung anzubringen. Gibt es eine Vorgabe ab welcher Höhe diese Absturzsicherung vorgeschrieben ist, wenn ja wie hoch muss diese sein.

    Die L-Steine wurden mittig auf der Grundstücksgrenze aufgestellt, also 5 cm bei mir 5 cm beim Nachbarn. Die Kosten dafür haben wir tragen müssen.
    Meiner Ansicht nach ist es die Pflicht des Nachbarn die Absturzsicherung an zu bringen, da unabhängig davon ob L-Steine oder Böschung gewählt wurde die Gefahr von seinem Grundstück her ausgeht.
    Liege ich da falsch??
     
  2. #2 mesche7, 26.01.2006
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    Hallo,
    in dem Eintrag der Baulast müsste eigentlich stehen, wer die baulichen Veränderungen veranlasssen muss. Wenn Sie so nicht weiter kommen schicken Sie mir eine e-mail mesche7@web.de

    Gruss mesche7
     
  3. #3 MLiebler, 27.01.2006
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    Servus,

    Anders gefragt:
    - wie hoch ist den die wirklichen Absturzhöhe?
    - wer fordert was?
     
  4. #4 Harald W., 27.01.2006
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    Absturzhöhe nach LBO in NRW

    §41 Abs. 1 und Abs.4
    dort stehts geschrieben, bei Absturzhöhen von 1,00 bis 12,0m wird gefordert 0,90m Umwehrung. Hast Du 1,00m und mehr?
     
  5. sepp

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    "der nachbar aufschütten muss"
    ist denn beim nachbar noch nichts aufgeschüttet?
    wie muss man sich das vorstellen?
    ist das gelände des nachbarn höher?
    habt ihr abgegraben um eine ebene zu bekommen?
    oder muss er aufschütten um einen ebene zu bekommen?
     
  6. #6 susannede, 27.01.2006
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    Vermutung: Grenzgarage mit davor liegendem Stellplatz bei Hanghaus-Situation produziert dies immer wieder.
    Was sagt denn der Nachbar?
     
Thema: Absturzsicherung bei Grenzbebauung (L-Steine)
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