Komplexer Sachverhalt Scheune mit Grenzbebauung und tlw. Erneuerung.

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  1. #1 Duran1234, 05.08.2014
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    Ich benötige dringend Rat zur Vorgehensweise bei einem komplexen Sachverhalt.

    Folgende Situation.

    Es gibt einen großen Bauernhof etwa 5000 qm groß. Der Eigentümer verkauft etwa 1955 ca. ein Drittel an die LPG. Später wird dort ein EFH errichtet, Stallungen sowie Nebengebäude. Dieses Objekt fällt an den Staat, ich kaufe 2004 das Objekt.Der Scheunenteil des Nachbarn verfällt, mein Teil nur zum Teil. Ich baue 2007 meinen Teil wieder auf, völlig ohne Baugenehmigung. Es wird statisch nichts verändert sondern völlig original erneuert.

    Da die Scheune durchgehend war, jeder hat seine Tore usw. musste ich natürlich auf der Grundstücksgrenze eine vorhandene Wand erneuern sowie die Giebelfront verbrettern, da ansonsten wieder Schäden auftreten.

    In die erneuerte Grenzwand habe ich allerdings Fenster eingebaut die vorher nicht vorhanden waren. Allerdings war die Wand historisch nur halbseitig vorhanden.

    Was folgt ist logisch - Anzeige vom Nachbarn wegen der Fenster. Bauamt war da und fordert nun eine Brandwand und Baugenehmigung.
    Die Mauern des Scheunenteils des Nachbarn sind noch vorhanden jedoch ohne Dach.

    Ich bin nun der dumme weil ich die Scheune aufgebaut hat.

    Ich kann doch die Giebelseite nicht einfach offen lassen. Anderseits kann ich den Nachbarn nicht zwingen seinen Scheunenteil wieder aufzubauen.
    Grundsätzlich habe ich meinen Scheunenteil völlig original wieder hergestellt, bis auf die Fenster in der Giebelwand, welche vorher komplett offen war, also unverkleidetes Fachwerk.



    Wer kann mir hier einen Rat geben. Weitere Informationen gern per Mail.
     
  2. #2 Gast036816, 06.08.2014
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    Gast036816 Gast

    lass eine bestandsaufnahme machen, ein baugesuch mit statik erstellen lassen, baugenehmigung abwarten und bis dahin nichts machen - außer fenster auf der grenzseite sofort raus und die öffnung(en) vermauern. wenn du glück hast, gibt es kein bußgeld.
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 06.08.2014
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    Hallo, Duran1234!

    Könnte es sein, dass du vielleicht einen wesentlichen Faktor vergisst, zu erwähnen? Hast du die Scheune evtl. zu Wohnzwecken umgebaut?

    Wenn das Bauamt eine Brandwand und eine Baugenehmigung fordert, klingt das für mich so, als ob das Bauamt davon ausgeht, dass eine Nutzungsänderung von Scheune in Wohnraum stattgefunden hat.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 06.08.2014
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    @ RW
    Ich nehme an, darin
    liegt der Kasus Kaktus.

    Untergang des Bestandsschutz durch den Verfall und die jahre- bis jahrzehntelange Nichtnutzung!
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 06.08.2014
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    Ja, könnte gut sein. Vielleicht sogar Außenbereich?
     
  6. #6 StefanMeier, 06.08.2014
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    aus eigener erfahrung kann ich dir sagen, es ist quasi so wie der ralf sagt. faktisch hattest du gar keine scheune mehr vor deinem wiederaufbau. ich musste mir mal in einem ähnlichen fall zuerst von einem prüfstatiker bescheinigen lassen, dass das gebäude erhaltenswert ist. dann sanierung nach aktueller bauordnung.
     
  7. #7 Duran1234, 06.08.2014
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    Also das Grundstück befindet sich im Innenbereich und eine Nutzungsänderung fand nicht statt. Altes Stroh natürlich noch vorhanden.

    Statisch wurde nichts verändert. Ein Zimmermann hat die alten und morschen Balken so erneuert wie sie waren. Jeden nach dem alten zugeschnitten.
    Die alten Dachlatten wurden wieder verwendet, die kaputten ausgetauscht und mit Biber wieder eingedeckt.

    Vor 30 Jahren hat der inzwischen verstorbene Nachbar einfach mit der Motorsäge ab der Grenze die Dachlatten abgeschnitten, seinen Dachstuhl abgenommen und meinen Teil, den er auch nutzte, verwittern lassen. Die alten Lehmwände an der Vorderseite wurden ausgewaschen und ich habe sie mit Poroton erneuert.
    Nachbars Wändes stehen ja auch noch nur ohne Dachstuhl.

    Die Giebelseite war somit offen und auch noch die Wetterseite, was zu einem natürlichen Zerfall führte.




    Ich habe das Fachwerk der Giebelseite verbrettert um es vor Witterung zu schützen.
    Eine Brandwand ist nur vorgegeben bei Scheunen länger als 40 m.

    Der Nachbar hat ja auch ohne Genehmigung abgerissen und den anderen Teil dem Verfall preisgegeben.
    Zum Zeitpunkt meiner Bautätigkeit befanden sich ja sogar noch die Scheunentore in den Wänden der Nachbarscheune.

    Was passiert wenn ich zurück baue? Dann ist die Giebelseite wieder offen und das Dach würde nach 5 Jahren wieder einstürzen.

    Es war im übrigen der Schandfleck des gesamten Dorfes, Landrat und Bürgermeister haben uns gratuliert wegen dem nun schönen Anblick usw.
    Nützt aber nichts- neidische Nachbarn torpedieren die Sache eben.

    Ich hänge zum besseren Verständnis mal paar Bilder an und hoffe auf rege Beteiligung.



    haus bilroda 242.jpg haus bilroda 071.jpg haus bilroda 017.jpg

    Auf dem Plan die rote Linie ist mein Teil und auf den anderen Bildern sieht man die alte Lrehmwand erneuert durch 36er Porotonwand.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 06.08.2014
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    Das heisst doch aber, dass Du den Teil über der Poroton Wand mit neuem Dachstuhl versehen hast, oder??

    Und eine Wand gebaut, die es nie gab.

    Da ist wohl schon so einiges fällig. Such Dir einen Planer, der sich mit den Genehmigungsbehörden zusammensetzt und die Sau einfängt, die da ausgebüxt ist.
     
  9. #9 Duran1234, 06.08.2014
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    Nein, ich habe keine neuen Wände gebaut. Einen Teil der alten Lehmwände abgerissen und mit Poroton erneuert. Die hintere Wand ist schon vor 80 Jahen mit Ziegelsteinen gemauert worden. Was auf dem Bild als Porotonwand erscheint war vorher auch dort mit Lehm.

    Der Planer kam auch gleich und wollte einen Bauantrag mit Statik einreichen, erstmal 4000€ Vorkasse.

    Benötigt man für das ersetzen von Balken eines Dachstuhls sowie dem tlw. erneuern von Dachlatten einen Bauantrag.?
     
  10. #10 StefanMeier, 06.08.2014
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    stell mal aktuelle bilder ein
     
  11. #11 Duran1234, 06.08.2014
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    Ich bin gerade unterwegs und kann erst morgen die Bilder der fertigen Scheune einstellen.

    Im übrigen wurde die Scheune ja genutzt, soweit möglich. Ironischer weise bis 2004 vom Nachbarn. Wegfall des Bestandsschutzes halte ich für ausgeschlossen.
    Und nur weil jeder andere das Teil abgerissen hätte muss ich das ja noch lange nicht tun- oder?
     
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