Barrierefreier Zugang / Terrasse-Anhebung und -Verkleidung

Diskutiere Barrierefreier Zugang / Terrasse-Anhebung und -Verkleidung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Seit vier Jahren beschäftigt mich das Thema. Ich bin Eigentümerin einer weitgehend barrierefreien Wohnung, worauf ich schon beim Kauf...

  1. NellyW

    NellyW

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    Hallo!

    Seit vier Jahren beschäftigt mich das Thema. Ich bin Eigentümerin einer weitgehend barrierefreien Wohnung, worauf ich schon beim Kauf achtete. Der Hauseingang weist mehrere Stufen auf, aber es gibt einen Weg neben dem Haus, der zur Terrasse führt, dort allerdings auch eine Stufe von knapp 20 cm.

    Da ich bislang nur auf längeren Strecken auf einen Rollstuhl angewiesen bin, wollte ich nun die Möglichkeit schaffen ebenerdig auf die Terrasse zu kommen. Wenn ich eine Rampe einsetze, ist die Terrassenfläche z.B. für eine Sitzgruppe nicht zu gebrauchen. Ich bekam die Zusage unseres Verwalters, dass da sicher niemand etwas dagegen hätte.
    Nach Öffnung des zusätzlichen Weges (1,5 qm), stellten wir fest, dass der Weg zur benachbarten Eigentümergemeinschaft gehört. (Das ursprünglich zusammenhängende Areal wurde irgendwann geteilt.) Und die Nachbars-Eigentümergemeinschaft (da steckt nur einer dahinter) verweigerten mir dieses Vorhaben. - Nun steht die Baustelle offen.

    Bei Mietern gibt es ein Recht auf Barrierefreiheit, im Wohnungseigentümer-Recht anscheinend nicht.
    Oder weiß jemand etwas dazu?

    Nun will ich ein Stück weiter kommen.
    Die Terrassenhöhe verändern: Entweder die Waschbetonsteine erhöhen oder Holzpaneelen drauflegen lassen, damit die Stufe ausgeglichen wird.
    Die Terrasse verkleiden: Damit ich einen Wind- und Wetterschutz (auch für den draußen parkenden Rollstuhl) bekomme. Das sind lediglich Planen, z.T. durchsichtig, die am darüber liegenden Balkon mit Dübeln und am Boden mit Winkeln und Bügeln befestigt werden.

    Der Verwalter schrieb: "Bei den von Ihnen geplanten Maßnahmen muss auf jeden Fall die Eigentümergemeinschaft darüber beschließen, da es sich hierbei um die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes und um eine bauliche Veränderung handelt."

    Bei baulichen Veränderungen, wenn das so zutrifft, müsste dann schließlich auch eine Genehmigung des Baurechtsamt eingeholt werden, oder? Da die Terrasse an die Nachbarsfläche grenzt, kann ich schon damit rechnen, dass von da her ein Einwand kommt!

    Wie sehen das die Experten hier?

    Mit Dank im voraus
    Nelly W.
     
  2. #2 ThomasMD, 07.08.2014
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    Es gibt auch für Mieter kein Recht auf Barrierefreiheit.
    Es gibt nur die Pflicht, bei Neubauten einen bestimmten Anteil barrierefrei zu bauen.

    Bei später eintretenden Bedürfnissen nach Barrierefreiheit muss immer nach den örtlichen Gegebenheiten und finanziellen Spielräumen geschaut werden, dass man eine Lösung findet.
    Hier ist es allerdings für den Mieter, der in einem herkömmlichen Mietshaus wohnt meist einfacher, weil es da nur einen Entscheider gibt, der entweder zustimmt oder ablehnt. Eigentümer nach WEG und Mieter einer solchen Wohnung haben es da ungleich schwerer, weil jede bauliche Veränderung meist einstimmig beschlossen werden muss. Bestimmte Veränderungen sind zwar einklagbar aber schnell geht sowas nie.
    Der Verwalter ist allen Eigentümer gleichermaßen verpflichtet und kann solche Dinge regelmäßig nicht entscheiden.

    Das heißt nicht unbedingt, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, da bereits Fensterwechsel oder Farbanstriche am Gemeinschaftseigentum bauliche Veränderungen nach WEG sind, aber keines Bauantrags bedürfen.

    Mein Rat: Entweder die Tippeltappeltour durch die Instanzen (wenn man Zeit hat) oder wenns schnell gehen muss, umziehen und die Wohnung vermieten oder verkaufen.
     
  3. NellyW

    NellyW

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  4. #4 feelfree, 07.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    NellyW, kann es sein, dass Du etwas zu selektiv liest?
    Ebenfalls aus deinem Link:

    Aber hier sieht es doch noch mal ganz anders aus, oder?

    Sprich, Du willst einen Weg verändern, der nicht dir bzw. "deiner" WEG gehört, sondern einer fremden. Also willst Du praktisch auf Nachbars Grund bauen. Ich glaube nicht, dass so etwas einklagbar wäre.
     
  5. NellyW

    NellyW

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    Ich gebe zu, dass ich das nicht gelesen hatte, feelfree, sondern nur das Gesetz gesucht hatte.
    Demnach bin ich quasi mein eigener Vermieter und hab mich also durch die Instanzen zu klagen.
    So sieht es wohl aus.
     
  6. #6 feelfree, 07.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Sorry, hatte das mit der Eigentümerin überlesen. Ändert aber im Großen und Ganzen auch nichts.

    Aber vielleicht nimmst Du mal zu meinem zweiten Absatz Stellung - hab' ich das richtig verstanden, dass der Weg, den Du verändern willst, auf fremdem Grundstück steht? Dann sehe ich keine Chance für dich. Ist aber nur meine Laienmeinung.
     
  7. NellyW

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    Das zweite Zitat und Deinen Zusatz hatte ich nicht gesehen. (evtl. später eingefügt worden?)
    Der Weg gehört zu unserer Anlage, weil die Grenze nicht an der Hausmauer sein darf, wenn da Fenster sind. Es nennt sich in den Plänen "Nutzungsrecht".
     
  8. #8 feelfree, 07.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Sorry, ich blicks immer noch nicht:
    Gehört der Weg zu Eurem Haus und die Nachbarn haben Nutzungsrecht
    oder
    Gehört der Weg zum Nachbar und ihr habt das Nutzungsrecht (so habe ich es in #1 verstanden)
     
  9. NellyW

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    Ja, der Weg gehört zum Nachbarn und wir haben darauf das Nutzungsrecht.
     
  10. #10 feelfree, 07.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Nutzungsrecht heißt: Ihr dürft den Weg nutzen. So, wie man einen Weg üblicherweise nutzt. Also auch keine Grillparty darauf veranstalten.
    Nutzungsrecht heißt nicht: Ihr dürft den Weg verändern, überbauen oder sonst irgendwas damit anstellen.

    Achtung Laienmeinung!
     
  11. NellyW

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    Und wo kann ich Genaueres in Erfahrung bringen?
     
  12. #12 feelfree, 07.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Hmm, ein Anwalt für Baurecht z.B.?
    Wobei ICH mir diesen Weg schenken würde. Denn das man nicht auf fremdem Eigentum bauen darf, erschließt sich mir alleine durch gesunden Menschenverstand.
     
  13. NellyW

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    Danke erstmal!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2014
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    Wo ist das Problem, für die Stufe eine mobile, faltbare Rampe zur Überbrückung einzusetzen???
    Die kann dann auch den Höhenunterschied Wohnung-Terrasse überbrücken.
     
  15. NellyW

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    @Ralf Dühlmeyer: Danke für die Antwort!
    Wenn ich an der einen Stufe eine Rampe einsetze, kann ich in dem Bereich keinen Tisch oder Stühle stehen lassen, zudem ist die zweite Rampe vor der Terrassentüre. Und es würde jedes Mal eine Umbaumaßnahme abverlangen, die ich nicht leisten kann.
     
  16. NellyW

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    Noch nicht geklärt ist aus meinem Anfangsstatement:

    "Die Terrasse verkleiden: Damit ich einen Wind- und Wetterschutz (auch für den draußen parkenden Rollstuhl) bekomme. Das sind lediglich (Zelt-)Planen, z.T. durchsichtig, die am darüber liegenden Balkon mit Dübeln und am Boden mit Winkeln und Bügeln befestigt werden.
    Unser Verwalter schrieb: "Bei den von Ihnen geplanten Maßnahmen muss auf jeden Fall die Eigentümergemeinschaft darüber beschließen, da es sich hierbei um die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes und um eine bauliche Veränderung handelt."

    Mittlerweile bin ich der Meinung, dass man für einen "Vorhang" doch keine Genehmigung braucht, oder wenn man eine - ebenfalls nur zeitweise genutzte - Wäschespinne im Garten aufstellt. - Ich habe jetzt keinen Antrag für die am Dienstag stattfindende Versammlung gestellt...
     
  17. #17 Achim Kaiser, 17.08.2014
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    Sowas IST eine bauliche Veränderung.

    Womit er wohl Recht hat ....

    Genau mit solchen Einschätzungen beginnt der sich oft jahrelang hinziehende Kleinkrieg in WEG´s.

    Fehler .... ohne Beschluss der WEG passiert an der Aussenfassade gar nix.
    Passiert sowas doch ohne Beschluss und es passt auch nur einem der WEG nicht, wirds meistens Übel ....

    Genau diese Uneinsichtigkeiten bei WEG´s lassen mich einen ganz großen Bogen machen, denn ich hab keine Lust auf diese vollkommen unnötigen Streitereien und den daraus resultierendem Eskalationen .....

    Nicht das ich für bestimmte Dinge kein Verständnis hätte insbesondere wenn es um Hilfmittel bei körperlichen Einschränkungen geht ... aber es kann z.B. nicht sein dass die Nutzbarkeit der eigene Terasse über dem Gemeinschaftseigentum einer fremden WEG steht ... da nutzt auch die Tränendrüse nichts, sondern nur die Einhaltung der dafür vorgesehenen Anträge/Beschlüsse und der vorgegebenen WEG Entscheidungswege.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  18. NellyW

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    @ Achim Kaiser: Danke! Bin ernüchtert...

    Andere Wohnungseigentümer machen einfach, z.B. einen fest verankerten Windschutz (da, wo bei mir die Stufe ist) oder bauen ihre Terrasse aus, - ohne dass dies jemals auf der Tagesordnung stand...

    Ich bin wahrscheinlich sowas von blöd, dass ich überhaupt gefragt habe!

    LG NellyW
     
  19. NellyW

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    Nachtrag apropos "Tränendrüsen":
    Alle Welt hat das Wort "Inklusion" im Mund - und jeder guckt schnell weg, wenn's darum geht.
     
  20. #20 toxicmolotow, 17.08.2014
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    Diese Diskussion musst du aber nicht hier führen sondern innerhalb der WEG.

    Es gibt immer solche und solche. Mir zum Beispiel wäre es egal, ob neben dem Eingang oder sonstwo eine Rollstuhl-gerechte Rampe gebaut wird oder Stufen ersetzt werden oder im Garten, dessen Nutzungsrecht jemand hat, sich jemand eine Rampe baut. Selbst als Nachbar hätte ich da nichts gegen.

    Die Frage ist immer nur, wer zahlt soetwas und wie viel ist das etwas. Manche Leute können oder wollen dafür auch nichts investieren. Das ist ein weiterer Punkt.
     
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Barrierefreier Zugang / Terrasse-Anhebung und -Verkleidung

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