Bodenbelastung mit PAK (Z2)

Diskutiere Bodenbelastung mit PAK (Z2) im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, eigentlich haben wir am Montag den Notartermin, um unser Grundstück von der Gemeinde zu kaufen, 2 Wochen später soll der Bagger...

  1. Jim888

    Jim888

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    Hallo zusammen,

    eigentlich haben wir am Montag den Notartermin, um unser Grundstück von der Gemeinde zu kaufen, 2 Wochen später soll der Bagger anrollen.

    Nachdem es bereits im Vorfeld ein unauffälliges Bodengutachten für die Erschließung gab, liegt uns seit gestern endlich die Laborprüfung unseres Vorhaben-bezogenen Bodengutachtens vor. Demnach liegt unerwarteterweise die Belastung mit PAK im Bereich Z2. Es ist somit mit erhöhten Deponiekosten für den Keller-Erdaushub zu rechnen. Mich würde nun interessieren, ob es weitere Nachteile gibt:
    PAK ist ja nachgewiesenermaßen cancerogen, auch über Hautkontakt. Keine schöne Vorstellung bei spielenden Kindern im Garten. Müssten wir also externen, unbelasteten Mutterboden anfahren? Welche Dicke? Ließe sich so zumindest eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bewohner ausschließen?
    Hat die Belastung weitere negative Auswirkungen, z.B. Reduktion des Wiederverkaufswertes?

    Natürlich werden wir mit einem Anwalt klären, wie der Kaufvertragsentwurf zu ändern ist, damit die Gemeinde zumindest an den Kosten beteiligt wird. (Hoffentlich ist das realistisch.) Aber zunächst mal wollen wir die möglichen Auswirkungen hinsichtlich Wohngesundheit und Kosten generell verstehen.

    Danke und Gruß,
    Jim
     
  2. #2 OLger MD, 08.08.2014
    OLger MD

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    es sind ja nicht nur die reinen Deponiekosten sondern u.a. auch die zusätzlichen Aufwändungen für
    • Mehrkilometer bis zu einer Deponie, die Z2 annehmen darf
    • Mehrkosten für Verfüllmaterial zum Füllen der Baugrube, da der Aushub nicht gelagert und wiedereingebaut werden darf
    • ggf. Mehrkosten für Ladegutabdeckung beim Transport
    • Aushubmaterial für Wege/Zufahrten/Garage/Zaun/Mauern etc. muss ebenfalls entsorgt werden
    • Ausstellung eines Entsorgungsnachweises
    • Kosten für Bodenanalyse, ggf. Kosten für Gegenprobe
    • Bauverzögerungskosten (Miete, Zinsen, etc.)

    Und was ist, wenn z.B. Grundwasserströme die Belastungen mit sich bringen oder von anderen Grundstücken "nur" transportieren?

    In welchen Proben / in welchen Tiefen gab es diese Belastungen?
    Gab es diese Auffälligkeiten z.B. nur in den oberen 10 bis xx cm aufgrund möglicher Auffüllungen, Ablagerungen, Zwischenlagerung von Baustoffen/Aushub für die Erschließungsarbeiten, ... ?

    Gibt es für die Nachbargrundstücke auch solche Bodenanalysen ?

    Gruß
    Holger
     
  3. SvenW

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    Ich würde dringend bei der Gemeinde anrufen und am Montag nichts unterschreiben. Bis nicht alles was OLger gesagt hat abgeklärt ist, würde ich dort nicht bauen. Wenn du ganz großes Pech hast kommt mitten im Bau ein Baustopp, weil vielleicht noch was anderes gefunden wird. Und der Preis den du beim Notar bezahlen sollst ist bei dieser Ausgangslage egal wie hoch er ist immer noch zu hoch. Wer weiß denn ob die Gemeinde dir nicht noch Geld dazugeben müßte um die Mehrkosten zu decken? Sofort dort hingehen, den Sachbearbeiter schnappen und weiteren Verlauf klären. Deiner Baufirma kannst du erstmal absagen, wenn du viel Glück hast kannst du ca. im Januar anfangen zu bauen, dann müssen aber alle Beteiligten rasend schnell arbeiten.
     
  4. KATMat

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    Das erste wäre, die Belastung zu überprüfen und einzugrenzen. Nur oberflächennah etwas Asche, oder im ganzen Aushub. Das kostet nicht so viel.
    Die Belastung liegt vermutlich noch unter dem Prüfwert für Kindespielflächen der BBodSchV (Benzo-a-pyren). Ist also von der Gefährdung nicht dramatisch.
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also Raum Karlsruhe? Bagger sollen schon anrollen und noch nicht das Grundstück gekauft?
    Unbedingt die Mehrkosten !vorher! klären. Wer wie stellt fest, zu welchem Preis. Und eine Verhandlungsrunde mit der Gemeinde. Wenn da was plötzlich kommt, sollte es nur eine kleine Fläche sein. Oder ist das eine Reurbanisierungsfläche mit vorheriger Grundbelastung?

    Warum gemach, gemach? Deponien in BW sind inzwischen Mangelware, insbesondere für belastetes Material.
     
  6. Jim888

    Jim888

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    Danke für Eure Antworten. Zu den Fragen:
    - Es handelt sich um eine Mischprobe aus zwei Kleinrammbohrungen bis jeweils 2m Tiefe.
    - Grundwasser kann ausgeschlossen werden, Stauwasser über Schichtgrenzen oder Hangwasser ist möglich.
    - Die Nachbarn haben noch kein Gutachten, wohl aber die Gemeinde für die Erschließung, das uns vorliegt (Z0). Prüfpunkte waren allerdings etwas von unseren entfernt.
    - Vorher stand neben dem Grundstück ein kleines Lagerhäuschen der Gemeinde, in dem u.a. Gartengeräte standen (Rasenmähertraktor, etc.). Das Häuschen wurde rückgebaut. Könnte mir vorstellen, dass dabei geschlampt wurde. Oder dass der Traktor vor dem Häuschen abgestellt, gewartet oder abgespritzt wurde, etc. (Ölverlust). Insofern glaube ich schon, dass die Ursache tatsächlich auf diesem Grundstück liegt.

    Ich nehme aus den Antworten mit, dass vor der Kostenklärung und anschließender Verhandlung zunächst einmal die Belastungsausdehnung genauer konkretisiert werden muss. Dazu ist vermutlich ein neues Gutachten mit mehreren Prüfpunkten erforderlich, die nicht vermischt werden dürfen? Wie heißt so ein Gutachten und wo beauftragt man es am besten?
     
  7. #7 OLger MD, 08.08.2014
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    Das Gutachten kannst Du über Deinen Baugrundgutachter beauftragen oder Du suchst nach Firmen mit den Stichworten: Bodengutachten, Bodenanalytik, Altlasten, Umweltanalytik, Bodenanalysen...
    Damit am Ende nichts fehlt oder falsch interpretiert wird, am besten die Situation kurz beschreiben, sagen wofür das Gutachten benötigt wird und auf was untersucht werden soll. Ggf. nachfragen ob auch eine Einstufung nach LAGA / DIN 38414 erfolgen soll. Idealerweise mit Vor-Ort-Termin zur Besichtigung (Inaugenscheinnahme der Nachbargrundstücke) und Abstimmung der Probenahme (Zahl, Tiefe). Vorhande Pläne in Kopie übergeben, damit darin die Probenahmestellen gekennzeichnet werden können.

    Gruß
    Holger
     
  8. #8 peterk61, 09.08.2014
    peterk61

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    PAK sind im Untergrund so gut wie immobil. Die PAK sind wahrscheinlich mit irgendwelchen Auffüllungen auf dem Gelände abgelagert worden. Eine Verlagerung über das Grundwasser ist eher unüblich.

    Bevor Du das Grundstück kaufst oder die Bodenentsorgung beauftragst solltest Du klären, wer sich an den Mehrkosten beteiligt oder diese ganz übernimmt und Du solltest die zuständige Untere Wasserbehörde informieren (sitzt in BW beim Landratsamt). Weiter ist die Fragestellung zu klären, wer der Handlungsstörer ist (Verursacher der Verunreinigung) ist. Falls eine Gefährdung von Schutzgüter zu befürchten ist, wird die Behörde zuerst den Handlungsstörer zu Erkundungen oder einer Sanierung auffordern. Falls dieser nicht bekannt ist oder dieser nicht mehr existiert, muss der Grundstückseigentümer (Zustandsstörer) diese bezahlen.

    Bodenentsorgung:

    Das Problem in Südwestdeutschland ist derzeit, das es kaum eine Verwertungsmöglichkeit für Z2 gibt. Dies bedeutet, dass der Aushub wahrscheinlich auf einer Deponie entsorgt werden muss. Deponien verlangen zwingend eine Haufwerksanalyse. Das bedeutet ausheben, Haufwerk aufschütten, Probe nehmen, Analyse abwarten und dann eine Entsorgung suchen. Dafür will der Erdbauer Geld haben, weil er den Aushub zweimal bewegen muss.

    Wenn der PAK-beaufschlagte Boden tiefer als die Buddeltiefe der Kinder bzw. tiefer als die Wurzeltiefe von Nutzpflanzen liegt, besteht nach dem Stand der Wissenschaft für die Kinder oder Nahrungsmittel aus dem Garten keine Gefährdung.

    Viele Grüße


    Peter
     
  9. Jim888

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    Hallo Peter,

    herzlichen Dank für die äußerst informative und hilfreiche Antwort. Interessieren würde mich noch, ob bei PAK-Belastung auf Z2-Niveau typischerweise von einer Gefährdung von Schutzgütern ausgegangen werden kann oder nicht? (Grundwasser scheint aufgrund leichter Hanglage eher tief zu liegen.) Denn dann müssten wir nach Kauf ja mit Pech nicht nur unseren Aushub teuer abfahren, sondern das ganze Gelände als "Zustandsstörer" sanieren.

    Blöderweise wurde im Rahmen der Erschließung in den letzten Wochen Erde wild hin und her verschoben. Dürfte inzwischen also schwierig werden, die ursprüngliche Ausdehnung einzugrenzen.

    Danke und Gruß
    Jim
     
  10. #10 peterk61, 11.08.2014
    peterk61

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    Dazu sollte die Analyse aufgrund derer der Aushub als Z2 eingestuft wurde ausgewertet werden. In der BBodSchV sind für dies Schutzguter Mensch und Pflanze nur Benz-a-pyren Prüfwerte ausgewiesen. In der VwV-Bodenverwertung anhand derer die Z2-Einstufung wahrscheinlich erfolgte sind Zuordnungswerte für Summe-PAK16 und Benz-a-Pyren aufgeführt. Sende mir die Analyse per PN zu.

    Gruß

    Peter
     
  11. KATMat

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    Nein, das erste, ehe die Pferde scheu gemacht werden ist die Überprüfung der Validität der Probenahme und Analyse. Wenn ich aus zwei Nadelstichen eine Mischprobe erstellt wird ist die Chance groß, dass es sich um eine punktuelle Belastung handelt.
    Ein stecknadelkopfgroßes Teerbröckchen an einem Probenahmepunkt führt ggf. schon zu PAK-Werten > 15 mg/kg in der Probe.
     
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