kfw 70 ohne lüftungsanlage

Diskutiere kfw 70 ohne lüftungsanlage im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; liebe experten, unser häuslesanbieter sagt, dass wir um den kfw 70 standard für unseren neubau zu erfüllen, es seit 1.6.2014 pflicht ist, eine...

  1. lallas

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    liebe experten,

    unser häuslesanbieter sagt, dass wir um den kfw 70 standard für unseren neubau zu erfüllen, es seit 1.6.2014 pflicht ist, eine lüftungsanlage einzubauen. selbst also wenn man mit anderen maßnahmen den Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Enev um mindestens 30% , als auch den Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts H'T nach EnEV für das Referenzgebäude um mindestens 15% unterschreitet, keine chance... stimmt das??

    lg, lallas
     
  2. #2 mastehr, 08.08.2014
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    Nein. Es dürfen sogar auch Großbuchstaben verwendet werden.
     
  3. drsos2

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    Schau mal im Web auf die Seiten von KfW. Dort steht alles ganz genau beschrieben und auch aus erster Hand.
     
  4. lallas

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    danke drsos, so schlau war ich auch schon, steht aber nichts genaues..
     
  5. #5 Kater432, 08.08.2014
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    Ich finde in den Kfw70 Bedingungen auch nichts zur Pflicht einer lüftungsanlage. Es gilt wie immer die bestimmten 85% / 70% des HT und QP.

    Warum das so sein sollte? Keine Ahnung. Dann soll der dir doch die Passage zeigen.

    by the Way ... ich würde trotzdem nicht auf die Idee kommen OHNE eine Kwl zu bauen. Diesen Komfort will man nicht mehr vermissen. Da hätten wir sicherlich andere Dinge vorher rausgeschmissen. Ebenso halte ich kfw70 für eine schlechte Definition. Was bringt dir das, wenn die Hülle gerade so reicht, und das kfw70 nur durch technik aufgebauscht wird.
     
  6. #6 Kater432, 08.08.2014
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  7. Taipan

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    Und ich Schreib mir immer die Finger wund ... steht ALLES drin ... ES muss keine Lüftungsnalage verbaut werden. Jedoch ist von Planerseite SICHERZUSTELLEN, dass die Grundlüftung nach DIN 1946-6 bzw. der geforderte Luftwechsel nach DIN 4108-2&3 ohne Eingriff des Nutzers erfolgt.

    Die Begründung des "häusleanbieters" ist zwar ein wenig übertrieben, stützt sich aber SAUBER auf die "Anlage zum Merkblatt mit den technischen Mindestanforderungen" (Dokumentnummer 600 000 3104).

    Dort steht klipp und klar unter den Leistungen des Sachverständigen:

    Wohlwissend, dass seine Büdchen einer lüftungstechnischen Maßnahme bedürfen und hinsichtlich seiner Verantwortung ein gebrauchstaugliches Gebäude zu erstellen, macht er daraus: kfw fordert Lüftungsanlagen ... find ICH nicht so schlecht. Mal was anderes als 90% aller BT/GÜ.
     
  8. #8 mastehr, 08.08.2014
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    Es spielt aber überhaupt keine Rolle, ob man KfW-40, KfW-70 oder einfach EnEV baut. Genau so könnte der GÜ behaupten, dass für KfW-70 ein Grenzabstand von 3 Metern einzuhalten ist.
     
  9. lallas

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    das ist wirklich tief... :-) bist du denn mit deiner lüftungsanlage zufrieden? keine angst der staub- und krankheitserregeransammlung wie oft bemängelt wird?
     
  10. Taipan

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    Ich antworte mal Stellvertretend: Die Zuluftleitungen hängen hinter einem regelmäßig zu reingendem Filter. In den Zuluftleitungen kann sich kaum Staub absetzen und somit keine Krankheitserreger wachsen.

    Anders sieht das in den Abluftleitungen aus, durch die Dreck aus der Wohnung gespült wird. Hier können sich Stäube ansammeln, die vor allem aus der Badluft gelegentlich mal einen ordentlichen Schwung Wasser erhalten. Darin können sich dann durchaus Keime entwicklen, die aber unter keinen Umständen in die Raumluft gelangen können, da es ja einen permanenten Luftstrom nach DRAUSSEN gibt, der es den Mikroorganismen unmöglich macht in die Räume zu gelangen.

    Alle Leitungen sollten alle paar Jahre (für die Ängstlichen alle 5 Jahre und für die weniger Ängstlichen alle 10 Jahre) trotzdem gereinigt werden, auch damit die Lüftungsleistung erhalten bleibt.

    Ich habe schon 25a alte Lüftungsleitungen gesehen, die NIE eine Reinigung erfahren haben, in denen lag (fast) kein Korn Staub.
     
  11. #11 Kater432, 08.08.2014
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    Wir sind sehr zufrieden. Bisher zwar erst einen Winter durchgemacht, aber da nicht mehr angewiesen sein stosszulüften (und dabei zu frieren) und immer gute Luft zu haben, möchten wir nicht mehr missen.
    Gerade jetzt im Sommer, wenn man die KWL bei den heißen Temperaturen tagsüber mal abschaltet um nicht die Hitze ins Haus zu holen (kein erwärmetauscher) macht es sich doch bemerkbar.

    Was das Staub / krankheitsbild betrifft, ich denke solange man bei den Abluftventilen Filter vorsetzt (und regelmäßig wartet/wechselt) und ebenfalls einen Vorfilter verbaut und die internen im Gerät auch regelmäßig wechselt, wird in den Kanälen nicht so schnell der Dreck vordringen. Wie auch? Abluft wird durch Filter vorher gesäubert, Frischluft von außen ebenfalls, somit kommt da nichts in die Leitungen die in die Räume kommen. Wird jetzt noch etwas mitgedacht bei der Planung des Hauses (Leitungsführung / Sternverteilung / kurze Wege / Rundkanäle) steht dem säubern später auch nichts im Wege. Es gibt so eine Art Bürste die in die Kanäle geschoben werden kann und mittels Bohrmaschine dreht. Andere Seite dann nen guten Staubsauger dran (evtl dafür nen guten industriesauger ) und es besteht auch die Möglichkeit dies selbst zu reinigen.
     
  12. lallas

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    also eine grundlüftung muss laut DIN sichergestellt sein. aber gilt dies auch für kfw70 ? ich kann leider den link auf dein merkblatt nicht öffnen...
    was bedeutet BT sowie GÜ ?
     
  13. lallas

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    danke taipan!!
     
  14. #14 Kater432, 08.08.2014
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  15. lallas

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    auch dir danke kater!!

    bei allem idealismus und allen baubiologischen und bauphysikalischen überlegungen. mal von der finanziellen seite gesehen: ich möchte in den genuss der wohnförderung der L-Bank kommen und meinen ganzen bau mit 1,5% finanzieren. dafür brauche ich aber min kfw70 standard und dazu laut meinem anbieter ein lüftungsanlage. was kostet so eine anlage und rechnet sich die investition in eine anlage um insgesamt weniger zu bezahlen als wenn ich mit meiner hausbank für ca 2,3% finanziere..??
     
  16. Taipan

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    Die kfw kommt in den Anforderungen NACH der DIN. Die Grundlüftung sicherzustellen muss aber nicht über eine Lüftungsanlage erfolgen ... ist bei Einfamilienhäusern aber meist nicht anders realisierbar.

    Zum Merkblatt: gehe auf die kfw-Seite, Förderprogramm 153 suchen, Analge zum Merkblatt öffnen ... oder rechte Maustaste auf meinen Link und "Ziel Speichern unter" ... das Acrobat-Browser-Plugin scheint Probleme mit der PDF zuhaben ... Adobe kriegt in letzter Zeit aber auch alles kaputt.
     
  17. drsos2

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    Bei Lehrern ist das anders...
     
  18. Taipan

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    Der Mehrpreis (der garnicht so hoch ist, wenn er von Anfang an einkalkuliert und eingeplant wird) lohnt sich und lohnt isch nicht:

    1. Im Betrieb wirst Du die Mehrkosten der Anlage durch verringerte Lüftungswärmeverluste nicht ausgleichen.
    2. Das Gebäude wird mit 100%er Sicherheit einen höheren Wiederverkaufswert mit einer Lüftungsanlage als ohne eine haben.
    3. Es gibt Dinge, die unbezahlbar sind. Dazu gehört IMMER frische Luft in der Wohnung, kein Morgenmief und mit einger Sicherheit auch alle Schadstoffe ausreichend aus der Bude zu bekommen. gegen unbezahlbar ist JEDE Lüftungsanlage ein Schnäppchen.
    4. Wie sich Deine Fianzierungsmodelle verhalten, muss Du deinen unabhängigen Finanzberater fragen. Wenn ich aber kfw+1,5% gegen 2,3% bei einem Hausbau mal eben gedanklich vergleiche, sehe ich zwei Lüftungsanlagen.
     
  19. Taipan

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    Ich habe auch so eine Tastatur. Da klemmt die Shift-Taste ... die hängt am Server und es steht "Tandon" "1984" drauf ... im Keller stehend im BEF zu schreiben ist mir zu mühsam.
     
  20. lallas

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    @taipan, danke für die 4 punkte. da hatte ich einige so noch nicht im kalkül!
    danke auch für dein verständnis mit der shift taste. darum kümmere ich mich aber erst nach den ferien mitte september...
     
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