Toleranzen bei einer hebeschiebetür

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  1. #1 juergen1953, 10.08.2014
    juergen1953

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    Hallo Bauexperten
    Wir haben uns eine Hebeschiebetür (3000x2250mm)aus Kunststoff einbauen lassen.
    1.Wenn ich das Schiebeteil fast zu habe,so liegt das Teil unten schon an und oben ist noch Spalt von etwa 3-4mm. Wenn ich einen Rechten Winkel in der Ecke anhalte,schlägt der eine Schenkel schon an der Seite an,aber oben in der Ecke sind noch 3mm Platz.
    Die Baufirma sagte uns,das würde noch in der Toleranz liegen,kann das wirklich sein???

    2.Des weiteren ist die Schiebetür nicht genau in Waage.Wenn ich ein Richtscheid von einer Länge von 2200mm auf den oberen Rahmen lege,muß ich auf der einen Seite 7mm unterlegen,damit die Luftblase genau in der Mitte ist. Ohne die 7mm Unterlage schlägt die Blase an einen Strich an.
    Auch hier sagte mir die Baufirma,das es noch in den Toleranzbereich liegt.

    3.Über der Schiebetür ist ein Rollladen.Vom Rollladen bis zur Schiebetür sind 2 cm Luft.
    Den Spalt von 2 cm will die Baufirma mit Leisten verdecken.
    Der Rollladen ist in der Mitte geteilt,damit die Rollladenwelle in der Mitte auch Halt bekommt,muss ja auch eine Halterung hin,nur wenn der Rahmen 2cm Luft hat,wie soll dann eine vernünftige Halterung angebracht werden.Die Rollläden wurden noch nicht eingebaut,da die Firma die Bestellung vergessen hatte.

    4. Unter die Schiebetür wurden 5 Trageklötze aus Holzlatten untergelegt.
    Sind 5 Trageklötze bei 3 Meter Breite ausreichend?
    Sind die Holzlatten als Trageklötze geeignet?

    5.Einige optische Mängel gibt es auch noch,da wurden 3 Stellen schon überpinselt,und noch einige Kratzer sind an der Aussenseite.(Farbe ist OREGON)

    Haus ist Bj.1991,vorher war eine Tür und ein Fenster eingebaut.
    Kann mir jemand Auskunft geben,ob ich die Tür behalten muss,bei 2 cm zu klein.die Baufirma hat selbst gemessen.
     
  2. #2 Gast036816, 11.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    welche toleranzen wurden vereinbart bei auftragserteilung, wenn ja, in welchen messabständen.

    wurden die toleranzen im bestand exakt aufgenommen, um einwandfrei konstruieren zu können?

    wurde die leistung rechtsgeschäftlich abgenommen odedr die schlussrechnung bezahlt und die erkannten mängel vorher gerügt?
     
  3. #3 menno19, 11.08.2014
    menno19

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    muss man eine korrekte arbeit vereinbaren? wenn ich mir einen mercedes kaufe, und die spaltmaße stimmen nicht, dann kann sich der verkäufer auch nicht rausreden das man keine genauen spaltmaße vereinbart hat.

    gut das unsere fenster waagerecht eingabut wurden obwohl es nicht vereinbart war.
     
  4. #4 juergen1953, 11.08.2014
    juergen1953

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    Hallo rolf aib
    Danke für die schnelle Antwort.
    Über Toleranzen wurde bei Auftragserteilung nicht gesprochen.
    Ich bin davon ausgegangen,das die Hebeschiebetür ordnungsgemäß und fachgerecht hergestellt und auch ordentlich eingebaut wird.
    Die Mängel wurden angerügt.
    Wir haben nur 50% angezahlt.
    Hier die Auflistung der Mängel.
    Die HEBESCHIEBETÜR weist erhebliche Mängel auf.
    MÄNGELLISTE:
    1. Eine GEHRUNG ist versetzt.
    2. Der Rahmen ist nicht im RECHTEN WINKEL.
    3. Die Tür ist nicht in WAAGE (das liegt nicht alleine an den Maurern)
    4. Die HEBESCHIEBETÜR ist in der Höhe 1,5-2 cm zu kurz.
    5. Mehrere BESCHÄDIGUNGEN (ANZAHL 9) an der DEKORFOLIE AUSSEN , einige wurden schon mit Farbe überpinselt.
    6. BEFESTIGUNGSSCHRAUBEN sind nicht versenkt.
    7. Oberer TÜRVERSCHLUSS hängt.
    8. Links Außen Unten, die Leiste ist nicht in der Schräge der Aluleiste gesägt.
    9. Mitte Außen Unten die Leiste liegt nicht richtig an, da die Leiste dahinter zu lang ist.
    10.Untere Abschlussleiste beim festen Flügel ist in ALU und nicht in OREGON.
     
  5. #5 Gast036816, 11.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    menno - dein vergleich hinkt mehrfach.

    ich kann toleranzen bei fenstern im vertrag vereinbaren, normale und erhöhte genauigkeit.
    im automobilbau gibt es auch toleranzen, nur sind die wesentlich kleiner als beim hausbau.
    ein automobilverkäufer hat die mängel nicht produziert.
    um maximale toleranzen zu bewerten sollte man schon wissen, was vereinbart wurde.

    @TE - wie ist die reaktion des auftragnehmers zu den angezeigten mängeln?
     
  6. #6 juergen1953, 11.08.2014
    juergen1953

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    Hallo Rolf aib
    Die Baufirma ist der Meinung,das die Maßabweichungen noch im Toleranzbereich sind.
    Wegen der versetzten Gehrung und dem Rechten Winkel kommt in 14 Tagen ein Kundendienst von der Herstellerfirma der Hebeschiebetür.
    Die einzige Aussage der Einbaufirma ist,ich zitiere""DIE TÜR GEHT DOCH PRIMA AUF UND ZU,WAS ICH DENN NOCH WOLLTE""
    Mus ich das alles so akzeptieren mit den Toleranzen und der zu klein gemessenen HST??
    Danke!!
     
  7. #7 Gast23627, 11.08.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Ich hab da mal eine Frage

    Hallo Rolf,

    Bitte mal näher an einem nach vollziebaren Beispiel erläutern, was ist eine "normale" und was eine "erhöhte" Genauigkeit im Fensterbau und Fenstermontage ist und welchen praktischen Sinn diese haben sollen.

    Es kann ja sein, dass diese Begriffe (normale und erhöhte genauigkeit) im Zusammenhang mit Fenstern und deren Einbau/Montage in den letzten 40 Jahren bei mir noch nicht vorgekommen sind oder ich diese vergessen habe.:wow

    Und, werte Leserschaft bitte melden wer einen entsprechenden Vertragstext im Zusammenhang mit Fenstern schon einmal gelesen und/oder verwendet hat.

    Gruß
     
  8. #8 Gast036816, 11.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    DIN 18202 besagt normale toleranzen und erhöhte anforderungen an genauigkeit. sind meist nur wenige mm und gelten hier für bauwerk, putz, estrich und bodenbelag. zur herstellung des fensters gelten sie nicht, aber beim einbau sind toleranzen der angrenzenden bauteile entscheidend, die sollten ausgeglichen oder verdeckt werden. sichtbare spaltmasse von 20 mm zwischen putz und fensterrahmen fallen bestimmt nicht darunter.
     
  9. #9 Gast23627, 11.08.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Rolf A i b,
    ...und das kann man/frau vorher bei einer Fensterbestellung im Vertrag vereinbaren?

    Und, eine zu klein bemessene HST bewerte ich dann im Zusammenhang mit der DIN 18202?

    Richtig?

    Hallo TE, ein "zu klein" bemessenes ist zu klein passt also nicht. Oder ein vorhandenes Spaltmaß (das auch welchem Grund auch immer) vorhanden ist wird fachgerecht abgedichtet und verschlossen.
    Die 20mm bei der Rolladenbefestigung zu überbrücken sollte auch kein Problem sein, und danach das verbleibende optische Ergebnis bewertet werden.

    Wenn Sie auf einer Neuen Tür bestehen sollten, haben Sie noch viel zu tun um Ihren Anspruch durchzusetzen. Viel Erfolg!

    Die weiteren von Ihnen genannten Fehler sind nur bei einer örtlichen Besichtigung zu bewerten, auf Grund Ihrer Beschreibung hier auf diesem Weg aus der Ferne mit Sicherheit nicht.

    Zur Durchsetzung möglicher Ansprüche brauchen Sie einen neutralen Fachmann/frau vor Ort.

    Gruß
     
  10. #10 Gast036816, 11.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich nehme es in meinen leistungsbeschreibungen auf. mann und frau können das auch, wenn sie es wissen.

    dass eine zu klein bemessene hebe-schiebe-tür nach din 18202 zu bewerten ist, habe ich nicht geschrieben - richtig?

    @ TE - es reicht nicht, dass der auftragnehmer meint, dass die toleranzen im rahmen des üblichen liegen. er muss dir das nachweisen - schwarz auf weiss mit der dazugehörigen regelung. fordere ihn dazu auf.
     
  11. #11 fragenfueralle, 13.08.2014
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    Hallo zusammen,

    wir haben für den Terrassenausang auch eine Hebeschiebeanlage montieren lassen. Auch unser Fensterbauer hatte unter dem Rahmen Kanthölzer als Auflage auf die Bodenplatte verwendet, allerdings auf die gesamte Länge (6m, 2 gegenläufige Hebe-Schiebeelemente in der Mitte, 2 feste Fensterelemente aussen).

    Dies haben wir nicht akzeptiert, da es eigens für die Auflage fertige Kunststoffprofile als Höhenausgleich gibt. Diese Kunststoffpofile wurden dann auch eingebaut. Wir argumentierten, dass die Kanthölzer wegrotten könnten.

    Schöne Grüße!
     
  12. #12 juergen1953, 14.08.2014
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    Hallo zusammen
    2 Versuch,da ich den ersten nicht mehr ändern konnte.
    Für Dienstag hat sich der Kundendienst des Herstellers der HST angemeldet.
    Ich habe mal einige Fotos gemacht,da sieht man besser um was es geht.
    Hoffentlich könnt ihr die Fotos ansehen.
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    Was haltet ihr von den Fotos??
    Ist sowas denn Standart??

    Schöne Grüße
     
  13. #13 Irgendwoabaier, 14.08.2014
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    Ich weiß nicht, ob das Standart ist - Standard ist das hoffentlich nicht. Sind die Maueröffnungen überhaupt lotrecht?
     
  14. #14 juergen1953, 14.08.2014
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    Die Maueröffnungen sind lotrecht,man sieht,wo die Festerbauer ausgeschäumt haben,das oben und unten nicht der gleiche Abstand ist.
     
  15. #15 Gast036816, 14.08.2014
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    Gast036816 Gast

    da benötigst du einen sachverständigen! am besten bei der handwerkskammer anrufen, einen auswählen und termin vereinbaren.
     
  16. #16 fragenfueralle, 15.08.2014
    fragenfueralle

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    Sehe ich genau so. Vieles ist unsauber gearbeitet. Auch im (Fenster-)Bau dürften die Toleranzen überschritten sein.

    Wer zahlt eigentlich den Sachverständigen? Oder sollte man zuerst den Fensterbauer eine Frist zur Nachbesserung einräumen, bevor der Sachverständige gerufen wird?

    Diese "Tragklötze" aus Holz: was stützen die denn? Im 4. Bild / Innenaufnahme scheinen ja doch Profile unter dem Fensterrahmen verbaut zu sein. Werden die Tragklötze wieder entfernt, wenn die Terrasse angeschlossen wird?
     
  17. #17 juergen1953, 15.08.2014
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    Die Tragklötze stützen die Ganze HST ab ,sie werden nicht wieder entfernt.
    Das Profil was man sieht gehört zum Rahmen.
    Am Dienstag kommt erst einmal der Kundendienst von der Herstellerfirma der HST ,eingebaut wurde es von einer anderen Baufirma,die auch gemessen hat.
    Ich kann mir nicht vorstellen,das man an den Rahmen soviel richten kann,das er winklig wird.
    Dann ist aber immer noch das Problem,das in der Höhe 2 cm fehlen.
    Das ist eine gute Frage,wer den Sachverständigen zahlt,dies ist mir auch noch nicht klar.
     
  18. #18 Gast23627, 15.08.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Sachverständiger

    Hallo,

    es ist jetzt müßig über das für und wieder und eine evtl. fehlerhafte Ausführung der Tür und der Montage zu diskutieren.
    Ein SV vor Ort kann das besser beurteilen, zumal alle Diskussionsbeiträge die hier aus der Ferne geschrieben werden nur einen Erkenntnisgewinn ohne belastbares Ergebnis bringen.

    Zu den Kosten des Gutachters/Sachverständigen.

    Der, der Diesen bestellt hat Ihn auch zu bezahlen. Und zwar mit einem angemessenen Teil-Betrag schon vorher. Wer die Musik bestellt...

    Es gibt auch noch einen anderen Weg.

    Die Parteien vereinbaren vorher einem Autrag an den Gutachter im Rahmen eines Schiedsgutachtens zu erteilen.
    Vereinfacht dargestellt bezahlt dann die Unterliegende Partei...

    Gruß
     
  19. Julius

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    So pauschal stimmt das nicht.
    Klar muß man als AG diese Kosten erst einmal verauslagen.
    Aber es kann durchaus sein, daß sich auch ohne vorherige Vereinbarung ein Erstattungsanspruch ergibt.
     
  20. #20 fragenfueralle, 15.08.2014
    Zuletzt bearbeitet: 15.08.2014
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    Erstattungsanspruch

    Deshalb meine Frage, ob
    muss, um einen eventuellen Erstattungsanspruch auch erfolgreich geltend machen zu können.

    Allerdings ist m.E. der von JSch vorgeschlagene Alternativ-Weg der fairste, wobei ich den Besuch des Kundendienstes des Herstellers noch abwarten würde. Bis Dienstag ist ja nicht mehr lang hin und vielleicht tut sich ja von dort was.
     
Thema: Toleranzen bei einer hebeschiebetür
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