Bäume fällen?

Diskutiere Bäume fällen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Mir ist letzte Woche ein Grundstück aufgefallen, dass ich recht interessant fand: 3000m² kein B-Plan in einem kleinem Dorf, viel...

  1. #1 SirSydom, 11.08.2014
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    Hallo!

    Mir ist letzte Woche ein Grundstück aufgefallen, dass ich recht interessant fand:

    3000m²
    kein B-Plan
    in einem kleinem Dorf, viel Wald außenrum.

    Das Grundstück ist ca. von 2/3 bis 3/4 von Bäumen bewachsen - was toll ist.
    Aber für das Haus und Terasse/Teich/Pool/Garten etc. wäre meine Vorstellung schon, dass gerade in der GS-Mitte einige der Bäume weichen.

    gs.jpg

    Welche rechtlichen Regelungen gibt es denn da?
    - Angabe aus dem Flächennutzungsplan
    - ggf. Baumschutzverordnung der Gemeinde

    Was ist, wenn der Flächennutzungsplan das nicht als Wald ausweist und es keine Baumschutzverordnung gibt? Darf ich dann machen was ich will?
     
  2. #2 mastehr, 11.08.2014
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    Nicht ganz. Bäume dürfen eigentlich nur in bestimmten Zeiträumen (November bis April ???) gefällt werden.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 11.08.2014
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    ist es denn überhaupt ein Baugrundstück oder liegt es etwa im Außenbereich?
     
  4. #4 Gast036816, 11.08.2014
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    fälltest ist von november bis februar einschließlich.

    alles andere ist beim amt zu erfragen.
     
  5. #5 SirSydom, 11.08.2014
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    Was ich über das Grundstück weiß ist noch recht dünn, ich frage auch nicht nur wegen genau diesem Grundstück, sondern auch weil mich die Frage generell interessiert, da ich auf der Suche nach etwas größerem, auch schon eingewachsenen Baugrund bin. Da könnte sich die Frage öfters stellen.

    Ich gehe davon aus, dass es sich um unbeplanten Innenbereich handelt (§34). Lt. Verkäufer gibt es eine Baugenehmigung für ein EFH, das nicht realisiert wurde. Grundsätzlich scheint es also bebaubar.

    Also, ich nehme mit Fällzeit ist zu beachten.

    Für eine Anfrage ans Amt ist es einfach noch ein wenig zu früh und unkonkret.
    Daher meine Frage welche Regelungen es bzgl. Bäumen gibt bzw. geben kann, die dabei zu beachten wären.
     
  6. #6 ars vivendi, 11.08.2014
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    Was genau noch zu beachten ist wie zb Baumgröße& Baumart zwecks evtl nötiger Fällgenehmigung steht in der örtlichen Baumfällsatzung.
     
  7. #7 Thomas Traut, 11.08.2014
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    Landesweit gilt die Baumschutzverordnung. Die wird aber oft durch gemeindliche Baumschutzsatzungen ersetzt. Vegetationszeiten sind auch dort geregelt. Für Baumaßnahmen gibt es i.d.R. Ausnahmegenehmigungen für Fällungen innerhalb der Vegetationsperiode.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2014
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    Naturschutz (keine Juchtenkäfer, Eulen, Flattermäuse usw in den Bäumen) - muss ggf, von einem SV festgetsellt werden
    Ggf - wenn Wald - Forstregeln
    Schutzzeit
    ökologische Ausgleichsmaßnahmen
    ...
    ...
     
  9. #9 Thomas B, 11.08.2014
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    Nürnberg hat definitiv eine Baumschutzverordnung. Erlangen auch. Viele kleinere Gemeinden nicht. Also: nachfragen (kostet nichts).

    Davon würde ich - wenn ich das Luftbild so sehe- erstmal nicht ausgehen.

    Diese würde ich mir zeigen lassen. Was anno dazumal O.K. war muß heute nicht unbedingt Gültigkeit haben.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 11.08.2014
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    Kann schon sein, dass es eine Baugenehmigung gab. Selbst im Außenbereich ist das möglich, z.B. wenn der Antragsteller Landwirt ist.
    Sind Sie das nicht oder haben Sie dort nicht Ihr Gehöft, hilft das aber auch nicht weiter...
     
  11. rose24

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    Für mich sieht das aus, als könnte es sich bei dem Baumbestand um Wald i.S.d. Bayerischen Waldgesetzes handeln (sofern das Grdst. in Bayern liegt). Dann ist hier eine Rodungserlaubnis erforderlich und es muss eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle gemacht werden. Auch sind naturschutzrechtliche Aspekte zu beachten, will heißen in der Vogelbrutzeit darf nicht gefällt werden und ggf. braucht es eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Ich würde auf jeden Fall vor einem Kauf beim Amt für Ernährung, Landrwirtschaft und Forsten und beim Lanratsamt, untere Naturschutzbehöde, nachfragen. Seit der früheren Baugenehmigung haben sich möglicherweise einige Gesetze geändert!
     
  12. Neutal

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    Die Gemeinde gibt, wie ja schon oft genug hier erwähnt, gerne Auskunft. Bei uns sind sie nur bei alten Eichen pingelig, der Rest kann so gefällt werden. Fällzeiten beachten.
    Bei der Baugenehmigung noch mal einen Blick auf die gültigkeit werfen. Bei uns hat gerade jemand verpennt die Genehmigung zu verlängern. Jetzt wurde sein Grund zum naturschutzgebiet erklärt und die Möglichkeit zu bauen ist in weite Ferne gerückt
     
  13. rose24

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  14. #14 SirSydom, 11.08.2014
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    das Grundstück liegt im Landkreis Neumarkt, Gemeinde Berg bei Neumarkt.
    Zumindest online habe ich keine Baumschutzverordnung gefunden und leider auch keinen Flächennutzungsplan.
    Mal sehen was ein Ortstermin ergibt..
     
  15. rose24

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    Also in Bayern (Oberpfalz). Und ich rate nochmal dringend, die Frage zu klären, ob es sich um Wald handelt.
     
  16. #16 Gast71313, 11.08.2014
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  17. #17 SirSydom, 12.08.2014
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    Vielen Dank schonmal für die Ratschläge.
    Ich lese hier schon lange genug mit ;) daher werde ich ein Grundstück erst kaufen, wenn eine durch Architekten erstelllt Bauvoranfrage durch ist.

    Wie ich aber Rose verstanden habe, ist das mit dem Wald wiederrum unabhängig von der Baugenehmigung.
    Ich muss also noch rausfinden, ob es sich um Wald im Sinne des bayerischen Waldgesetztes handelt.
    Dazu am besten im Sachgebiet Naturschutz des Landratsamtes nachfragen, ggf. sogar im Ministerium?

    Nochmal eine andere Frage.. Wo ist denn eigentlich genau definiert, ob "Bauland" auch Bauland ist?
    Flächennutzungsplan müsste doch da ausschlaggebend sein, oder?
     
  18. #18 Thomas Traut, 12.08.2014
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    Ein Flächennutzungsplan begründet kein Baurecht. Baurecht gründet sich auf:
    - Bebauungspläne
    - Innenbereichssatzungen
    - Beurteilung nach § 34 BauGB. Letzteres mit Spielraum.
     
  19. #19 SirSydom, 12.08.2014
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    gs2.JPG

    Hier nochmal ein Ausschnitt aus der amtlichen Karte, weil die Vermutung Außenbereich genannt wurde.
    Ich finde es sieht eher nach Baulücke aus.

    Das wird aber definitiv noch geklärt, aber bis es Fakten gibt spekuliert man halt mal gerne..
     
  20. Taipan

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    Das kann schon Außenbereich sein, hängt halt von der Art und Nutzung der tatsächlich vorhandenen Bebaunung in der Umgebung ab. Ich bin grade an einem Projekt dran, das ist das 4. haus in der (Plan-)stadt gewesen und liegt nun im Außenbereich, obwohl es direkt an das Sportzentrum und einen Gewerbebau angrenzt ...
     
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