100% Vorauszahlung für Sonderwünsche

Diskutiere 100% Vorauszahlung für Sonderwünsche im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Das ist natürlich ein dornenreicher und grundsätzlich nicht zu empfehlender Weg. Die anwaltliche Drohung mit Rücktritt und Schadensersatz bewirkt...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 12.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    und dazu, seine Stecknadelkiste auszukramen und bei jeder Gelegenheiten dem TE Nadelstiche zuzufügen, bis der aussieht wie ein Mettigel.

    Das auszuhalten braucht verdammt viel Nerven.

    Nicht falsch verstehen. Es geht mir nicht darum, den TE abzuschrecken, sondern darum, dass er sehenden Auges seine Entscheidungen trifft.

    Ich würde in jedem Fall zu einer sehr engmaschigen eigenen Bauüberwachung raten!
     
  2. #22 cafemann77, 12.08.2014
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    Was mich wundert: In dem Gebiet entstehen ca. 70-90 neue Einheiten, alle über den einen BT, hatte schon Kontakt zu einigen Käufern, die haben das alles ohne mit der Wimper zu zucken geschluckt...
     
  3. #23 cafemann77, 12.08.2014
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    Kabelaffe... ohne Worte...
     
  4. #24 Thomas B, 12.08.2014
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    Na dann....:mauer

    solange nichst ist, so lange alle glücklich sind....aber rein rechtlich ist das Harakiri
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 12.08.2014
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    Das glaube ich gern. Sowas geht vielleicht auch bei 70 Einheiten problemlos über die Bühne und bei der 71. Einheit gibt´s dann plötzlich Schwierigkeiten.

    Ich als Anwalt bekomme natürlich immer nur die Problemfälle auf den Tisch. Die anderen, wo alles glatt geht, sehe ich nicht.

    Was alles passieren kann? Lass mich mal ein bisschen schwarzmalen:

    Da wird dann plötzlich der Subunternehmer, dem man vertrauensselig 100 % Vorschuss gezahlt hat, insolvent, bevor er auch nur mit seinen Arbeiten begonnen hat. Das Geld ist futsch und es fehlt Geld, um neue Verträge abzuschließen.

    Da baut der Subunternehmer als Sonderwunsch statt der kleinen Badewanne im 1. OG einen großen Whirlpool ein und plötzlich bekommt die Decke Risse, weil niemand daran gedacht hat, diese statisch an die erhöhte Belastung anzupassen. Der BT ist fein raus, denn er hat vertraglich mit deinen separat mit dem Sub vereinbarten Sonderwünschen nichts zu tun.

    Da werden LED-Deckenleuchten vom Subunternehmer als Sonderwunsch eingebaut und Wochen später wird der Blower-Door-Test nicht bestanden. Die KfW lehnt wegen fehlender Nachweise die zinsgünstige Förderung ab. Du hältst deshalb (ohne anwaltliche Beratung) Geld vom Kaufpreis zurück und wähnst dich im Recht. Der BT tritt aus dem Grund (überraschend) vom Kaufvertrag zurück und betreibt plötzlich die Rückauflassung des Grundstücks. Erst im Rahmen eines Rechtsstreites und eines dort eingeholten Sachverständigengutachtens stellt sich heraus, dass der Subunternehmer im Rahmen der Erfüllung deiner separat mit ihm vereinbarten Sonderwünsche beim Einbau der LED-Deckenleuchten die luftdichte Gebäudehülle beschädigt hat. Da der BT diesen Mangel nicht verschuldet hat und du deshalb den von dir einbehaltenen Teil des Kaufpreises zu Unrecht nicht bezahlst hast, gewinnt der BT den Prozess, du trägst die Kosten und musst aus dem Haus ausziehen.
     
  6. #26 Gast23627, 12.08.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Alles Lemminge?

    welche "Dummheiten" außer dieser hier, wollen Sie denn noch gemeinsam veranstalten?
    Ist das (die haben das alles ohne mit der Wimper zu zucken geschluckt) ein Kriterium?

    Ich versteh's nicht.

    Gruß
     
  7. #27 cafemann77, 12.08.2014
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    Ich möchte das ja eben nicht schlucken, daher unternehme ich ja was, wenn ich hier allerdings die antworten so lese, dann zweifle ich daran hier hilfe zu bekommen. außer ralf Wortmann hat hier keiner zu meinem Thema was
    dazu beigetragen...
     
  8. #28 Thomas B, 12.08.2014
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    Das stimmt so nicht.

    Ralf hat das Ganze sicher mit den richtigen rechtlichen Einschätzung garniert. Das können wir nicht unbedingt leisten, weil Planer idR keine Anwälte sind. Die Einschätzung, daß das Veranstaltete nicht gut ist hörst Du hier unisono...also??? Was paßt an den Antworten nicht?
     
  9. #29 Norderstedter, 12.08.2014
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    Naja, man sieht in diesem Forum leider sehr oft Häme/Bemerkungen, dass man selbst schuld sei und man doch einen Planer hätte einschalten müssen (was evtl auch stimmen mag) anstatt mit konstruktiven Tips zu kommen.
    ABER, in diesem Thread ist auch von den anderen Posts einiges zu lernen: Was in der Realität auf Dich zukommen kann, wenn es eine rechtliche Auseinandersetzung gibt. Und was auf Dich zukommen kann wenn Du keine rechtliche Auseinandersetzung und "Geraderücken" des ganzen hinbekommst.

    Würde mich an R.W.'s tips halten, evtl lässt sich ja schon mit eher wenig Stress mit dem Bauträger reden, dass Du ja aber einen Vertrag mit ihm abgeschlossen hast und Du es auch weiter so handhaben möchtest. Wenn er patzig reagiert, dann weißt Du schon in welche Richtung es weitergehen wird und dann kannst Du die RA Schritte gehen. Und da evtl besser eine Rückabwicklung anstreben als mit einem Bauträger zu arbeiten, der arg sauer auf Dich ist.
    Könntest auch mal mit den anderen 70 "veralberten" Bauherren vorab reden. In einer Gruppe, die gemeinsam Kritik übt, wirst dann später evtl nicht so aufs Korn genommen.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 12.08.2014
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    @ Kaffetrinkender Höhlenmensch - Du liest selektiv. Hier haben Dir verschiedene Leute sehr wohl Warnungen und Prognosen gegeben.
    Das mein Vornamensvetter das als einer der wenigen hier aus rechtlicher Sicht kann und macht, ist eine Sache.
    Die anderen haben Dir aus ihrer täglichen (Bau)Praxis heraus geantwortet, denn das ist mindestens ebenso wichtig.
    Was hlefen Dir rechtliche Einordnungen, wenn Dir nicht klar wird, das die keine graue Theorie sind, sondern sich so oder so auf Deinen realen Bau und Dein reales Befinden auswirken werden.

    Der Haken dabei ist, das die juristische Theorie leichter zu verdrängen ist als unsere sehr harten Realitäten - aber das ist nicht unser Problem
     
  11. #31 OLger MD, 12.08.2014
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    Und die Öse - an der man uns aufhängen kann - heißt Rechtberatung. Und das darf nur ein Jurist. Allen Anderen dürfen nur ihre Erfahrungen schildern und praktische Tipps geben.

    Wenn Sonderwünsche des Bauherren ein Bauteil des BT's beeinflussen oder dafür Änderungen an Bauteilen des BT's vorgenommen werden müssen, wird der BT bei Gewährleistungsansprüchen erst mal ablehnen. Das können zusätzliche kleine Deckendurchbrüche sein, mehr Belastung wg. dickerer Fliesen, Wärme einer Fußbodenheizung, Änderung der Farbe, Änderung des Teppichmusters ....

    Alles möglich.
    Ablehnung der Gewährleistung: sehr wahrscheinlich
    Ob technisch relevant: wird durch langwierige Sachverständigengutachten und Gegengutachten ermittelt
    Ob jur. relevant/zulässig: siehe Ralf Wortmann
    Verfahrenswege: siehe Ralf Wortmann

    Die genannten und die 993 nicht genannten Beispiele sollen Dir nur helfen zu erkennen, wo überall Fallstricke lauern können und wie wichtig es jetzt ist, die richtigen Wege und passenden Schritte in geordneter Reihenfolge einzuhalten.


    Gruß
    Holger
     
  12. Julius

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    Dein "ohne Worte" (bezüglich der Bedeutung von "AD") bedeutet, daß Du nicht weißt, welchen Beruf Du ausübst...?
     
  13. #33 cafemann77, 27.08.2014
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    Zur allgemeinen Erheiterung gibt es mal ein kleines Update:

    Der Bemusterungstermin hat zwischenzeitlich stattgefunden. Wir haben also munter bemustert und Extras ausgesucht, in Summe ca.€20.000€. Selbstverständlich haben wir zu Beginn darauf hingewiesen, dass für uns keine Vorkasse zu 100% in Frage kommt und wir das noch mit dem BT klären werden. Also wurde alle Wünsche vermerkt und aufgenommen, Listen erstellt und Pläne geändert. Zum Ende des Gesprächs kam dann noch eine zweite, sehr nette Person und sagte uns, man können uns den zuvor gedruckten Vertrag über die Sonderwünsche heute leider nicht mitgeben, da ja nicht bekannt sei wann und wie wir bezahlen.

    Also auf gute Deutsche: Wir bekommen den Vertrag für Sonderwünsche (Vorkasse 100%) nur dann, wenn wir direkt unterschreiben und auf die Bedienungen eingehen. Ausrede war, man würde uns ja eine Gegenleistung versprechen, auf die wir Anspruch hätten, sofern man uns den nicht unterschriebenen Vertrag aushändigt... Kulanterweise wurde uns angeboten direkt 50% zu zahlen und nach Abschluß Rohbau nochmals 50%.

    Ich weiß ehrlich nicht was ich dazu sagen soll. Ich finde es nicht sehr vertrauensbildend, wenn man nicht mal das Papier das man unterschreiben soll mitbekommt, da ist doch was faul...

    Wir werden jetzt erstmal mit dem BT sprechen und dann sehen wir weiter.

    So und jetzt prügelt auf mich ein.... ;-)
     
  14. Gwenny

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    Nicht das da jemand bald INsolvent ist....
     
  15. Julius

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    Warum sollten wir Dich prügeln?
    Du schadest Dir doch ggf. nur selbst!

    Vorschlag:
    Rede mit dem BT und stelle ihn vor die Wahl:
    Entweder akzeptiert er eine faire Regelung für die Zusatzleistungen oder es bleibt eben bei der Grundausstattung.
     
  16. #36 stockstadt, 27.08.2014
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    Hallo,

    das ist gegenüber dem BT keine "Drohkulisse" ... der hat seinen Vertrag und Geld in der Tasche

    LG
     
  17. Julius

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    Da geht es auch nicht ums Drohen.
    Sondern "nur" darum, eine für den TE nachteilige Situation zu vermeiden.
    Richtig gut wird das sowieso nicht mehr, das hat sich der unglaublich leichtsinnige TE aber selbst zuzuschreiben.
     
  18. #38 stockstadt, 28.08.2014
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    Sicher ... man muss nun probieren das Beste draus zu machen.
    Möglichst späte Bemusterungen und Beauftragung, auch mal in den sauren Apfel beißen und ein 50% Angebot annehmen, etc

    Ist das eigentlich bei jedem Gewerk so??
    Wo und wie und von wem werden denn die Sonderwünsche "erfüllt"??

    LG
     
  19. Julius

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    Was passiert, wenn "nur" 50% vorausbezahlt werden und dann entweder der betreffende Sub oder gar der BT die Grätsche machen...?
    Ohne Erfüllungsbürgschaft oder sonstige Sicherheit wäre mir das einfach zu riskant.
     
  20. #40 stockstadt, 28.08.2014
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    Du hast ja absolut recht ... aber der TE hat deshalb noch keine größere Badewanne :mega_lol:

    Wenn ich allerdings nochmal lese, dass alle Gewerke (??) in einemBemusterungstermin und in einem Sonderwunschangebot abgewickelt wurden, dann kann/muss man schon wieder Böses vermuten (wobei ich bei so einem Vertrag sowieso Böses dachte)
    Jetzt heißt es aber arrangieren oder beim BT event bis zur Rückabwicklung drohen und kämpfen.

    Ich habe bei meinem BT auch einiges mit den eingesetzten Firmen direkt vereinbart und abgerechnet .. aber mehr aus Bequemlichkeit und der Einfachkeit halber.

    LG
     
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