Heizungs- / Technikraum auf Grenzbebauungsfläche in NRW nicht mgl? (nicht im Haus)

Diskutiere Heizungs- / Technikraum auf Grenzbebauungsfläche in NRW nicht mgl? (nicht im Haus) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, einfache Frage, darf keine Heizungsanlage auf der Grenzbebauungsfläche stehen? (Einhaltung der sonstigen Auflagen für...

  1. sasa17

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    Hallo zusammen,

    einfache Frage, darf keine Heizungsanlage auf der Grenzbebauungsfläche stehen?
    (Einhaltung der sonstigen Auflagen für Grenzbebauung werden eingehalten <3m H , 9/15m Wandlänge)

    Hintergrund:
    möchte gerne die Heizung ausgliedern aus dem Haus. => Garage mit Zugang Technikraum, das Haus steht 3m zur Nachbarsgrenze

    Ich hoffe Ihr könt helfen
    Danke
    SG
     
  2. sasa17

    sasa17

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    Skizze Grenzmaße Haus.jpg
     
  3. Wrobel

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    Ich kann mir nicht vorstellen das da etwas gegen spricht.
    Es wird ja kein Heizraum, sondern Aufstellraum.
    Je nach Brennstoff, wenn es keine WP wird ist aber auf die Abgasführung zu achten.


    Olli
     
  4. #4 mastehr, 12.08.2014
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    Warum soll die Heizung nicht im Haus sein?

    Dämmtechnisch kann Dein Vorhaben aufwendiger als ein Heizung im Haus sein.
     
  5. drsos2

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    Steht dann die Heizungsanlage (Heizkessel) dort nur und wird nicht betrieben? :sleeping
     
  6. Wrobel

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    Moin

    bezüglich der Anlagengröße / Leistung wird zwischen Heizraum u. Aufstellraum unterschieden.
    Die Anforderungen an einen Heizraum sind deutlich höher.

    Mittagsschlaf ?? oder wie ist das :sleeping zu verstehen?
     
  7. #7 Achim Kaiser, 12.08.2014
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    Ein Technikraum ist kein privilegiertes Nebengebäude.
    Feuerstätten sind in der Grenzbebauung unzulässig.

    Dürfte daher auch nach der LBO in NRW nicht zulässig sein.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. drsos2

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    Feuerstätte ist das Wort, das mir nicht einfiel.
     
  9. Wrobel

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    Na bisher wissen wir nur das es um eine Heizung sprich Wärmeerzeuger handelt.
    Ob es eine Feuerstätte ist die eine Leistung von über 50 KW hat und eines Heizraumes bedarf
    ist noch nicht bekannt.
     
  10. #10 Achim Kaiser, 12.08.2014
    Achim Kaiser

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    Irrtum ....
    Der Begriff Feuerstätte umfasst ALLE Heizgeräte.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. Wrobel

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    ups.... auch eine WP?
     
  12. #12 Gast23627, 12.08.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Richtig!

    Frage:

    ....darf keine Heizungsanlage auf der Grenzbebauungsfläche stehen?

    Antwort:

    Ja.

    Gruß :winken
     
  13. #13 OLger MD, 12.08.2014
    OLger MD

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    das hieße dann ja auch: keine Heizkörper in der Garage und keine Solaranlagen gem. §6 (11) BauO NRW

    Ich glaube wir müssen erstmal die Begriffsumfänge definieren für
    - Feuerstätten mit Abgasanlagen
    - Feuerstätten ohne Abgasanlagen
    - Feuerungsanlagen
    - nicht leitungsgebundene Gasfeuerstätten
    - Wärmeerzeuger
    - Heizung
    - Heizungsanlagen
    - Anlagen zur Verteilung von Wärme
    - Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie (Anlagen zum Aufheizen von Wasser mittels Solarenergie)

    Gruß
    Holger
     
  14. #14 Baufuchs, 12.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @JSch

    Falsch!

    In NRW dürfen in Abstellräumen auf der Grenze Heizungsanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe bis 28kw Leistung eingebaut werden.
    Ergibt sich aus "Hinweise zur BauO NW" und die "Feuerungsverordnung NRW" .

    Nachtrag:
    aus "Hinweise zur BauONW" (Bauministerium an Baubehörden):
    aus Feuerungsverordnung NRW:
     
  15. sasa17

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    Hallo Gemeinde °° und vielen vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
    Leider kann ich mich erst jetzt zurückmelden - PC-Crash grrr

    Es scheint mir, als wenn es bzgl. der Definition noch zahlreiche Unklarheiten gibt

    Geplant war eine WP (L/W) zu inst.
    Jedoch wurde sofort gesagt, ohne zur Heizungsanlage etwas zu sagen, dass das nicht geht.

    Kann man das also generell so sagen, dass eine Heizungsanlage zwingend in das Haus muss und da das Haus nicht auf der Grenzfläche stehen darf, es somit nicht erlaubt ist?

    SG
     
  16. sasa17

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    Sorry, jedoch gerade erst noch einmal richtig gelesen..

    "11.1.3 Feuerstätten" hatte ich nämlich auch gelesen nur keine Änderung - oder gibt es da bereits wieder eine Änderung?

    - 7,5m² ... => oder denken die feinen Herrren und Damen im Amt, dass aufgrund meiner Tür der Raum an sich dann > 7,5m² ist?
     
  17. #17 Baufuchs, 13.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Raumgröße von max. 7,5m² wirst Du doch wohl hinbekommen, oder?
     
  18. #18 mastehr, 13.08.2014
    mastehr

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    Warum soll die Heizung denn unbedingt ausgegliedert werden?
     
  19. sasa17

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    Ja Baufuchs, dass ist machbar
    Dachte jetzt nur, dass wenn die Herren vom Amt eine Tür sehen, dass die dann evtl. so zählen:
    1 Raum [ca.6m²] + (Tür) 1Raum [ca.10m²] ==16m²

    ergo, die Tür muss weg
    ?



    => Platz
    sowie ggf. Geräusche o.ä.
     
  20. sasa17

    sasa17

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