Grunderwerbssteuer

Diskutiere Grunderwerbssteuer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Friedl, Du willst uns also ernsthaft weis machen, dass Du zuerst einen Preis machen lässt und hinterher die Planung? Also ich setz mit den Hut...

  1. #21 ultra79, 13.08.2014
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    Birgt nicht weniger Risiken als bei einem Architekt LP1 bis 8 zu unterschreiben und dann festzustellen das der Typ nix taugt...

    Um ein Gefühl zu bekommen mit wem man kann und mit wem nicht ist Friedls Ansatz nicht verkehrt ...
     
  2. #22 Friedl1953, 13.08.2014
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    @Thomas ich verstehe das Problem nicht. Der GU/GÜ/TÜ wird die Planung liefern. Ich persönlich würde einen Architekten vorziehen. Aber wie im Eingangsthreat gesagt ich verzichte auf missionieren. Also muss ich doch erst mal einen GU/GÜ/TÜ ausgucken. Dazu muss es einen Leistungsvergleich geben. Dazu braucht es erst mal einen Baukörper, einen ungefähren Grundriss und ein Leisungsprofil. Das werde ich erstellen. Da ich kein gelernter Architekt bin könnte es natürlich sein, dass mein Entwurf von den Architektenkollegen hier zerissen würde. Das ist aber doch nicht ausschlaggebend. Wir wissen alle, dass das Preis/Leistungsverhältnis bei diesen Firmen eine weite Spanne hat. Also muss ich erstmal den optimalen Anbieter herausfinden der dann natürlich auch eine vernünftige Planung liefern muss.

    Gerne stelle ich dann die Planung mal zum allseitigen Verriss hier ein.
     
  3. Taipan

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    Macht auch kein vernünftiger Bauherr und kein vernünftiger Architekt.
     
  4. #24 Friedl1953, 13.08.2014
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    @Ralf danke. Ich gehe mal davon aus, dass Du als Anwalt zu diesem Thema weißt was Du sagst. Na eine Kuh vom Eis.
    Liebe Grüße aus Potsdam, Friedl.
     
  5. #25 ultra79, 13.08.2014
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    Klär uns auf - was macht ein vernünftiger Bauherr?
     
  6. Taipan

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    Ist ja nichts anders als ich bereits in #6 schrub ...
     
  7. Taipan

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    Denke bitte selbst nach, in welche sinnvollen Stückelungen man die Leistungsphasen aufteilen kann.
     
  8. #28 ultra79, 13.08.2014
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    Und dann poste ich das Ergebnis und du bewertest es?

    Kindergarten...
     
  9. Taipan

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    Nö ... dass kannst Du auch schon alleine richtig.
     
  10. #30 Thomas Traut, 13.08.2014
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    @ ultra, ich bin zwar kein Architekt, mache aber gerne Stufenverträge. 1. Stufe sinnvollerweise bis LP 4, könnte auch bis LP 3 gehen von mir aus. Da müsste man dann noch LP 4 als gesonderte Vertragsstufe einführen. Weitere Stufen incl. TWP ad libitum.

    Friedl, wegen mir brauchst Du Deinen Entwurf nicht hier einzustellen, darum geht es gar nicht. Mit Deinem angedachten "Grobentwurf" wirst Du auch nur angedachte Grobpreise bekommen, und dann? Lass Dir oder dem BH eine brauchbaren Entwurf von jemandem machen, der es kann, dann klappt es auch mit den Äpfeln und Birnen. (Wir hatten letztens so ein Beispiel, das Thomas B. entworfen und der Baufuchs gebaut hat.)
     
  11. #31 Gast56083, 13.08.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Sorry Baufuchs, aber Du bist doch selber GU.
    Ein seriöser GU bietet das als Leistung an. Plan machen gegen Festbetrag, darauf basierend ein Angebot, andere Angebote können eingeholt werden. Baut man mit einem anderen, zahlt man die Planung, baut man mit dem GU, werden die Planungskosten angerechnet.
    Hier ist das bei den seriösen GUs Usus. Zeigt man dann ein anderes Angebot, wird erklärt, warum der andere günstiger ist bzw. warum er selbst teurer ist ( Unterschied in der Ausführung, Qualität etc.).
    Es gibt sogar welche, die das aktiv bewerben. "Auf Basis unserer Planung, können sie sich natürlich weitere Angbote einholen"

    Ein GU, der mir mit 2Jahren Haft droht wenn ich seine Pläne weitergebe für andere Angebote, braucht mir erst gar keinen zu machen.
     
  12. #32 Baufuchs, 13.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich bin da schmerzfrei.

    Hier ist kein Interessent bereit für einen im Rahmen eines Angebots erstellten Entwurf zu zahlen.
    Auch nicht bei späterer Anrechnung.

    Bereits 2x durfte ich dann später das nach meinem Entwurf mit anderem GU gebaute Haus besichtigen.

    Da ich mir das Weitergabeverbot unterschreiben lasse, war es kein Problem, für die unberechtigte Nutzung (nicht Urheberecht) ein entsprechendes Honorar einzufordern und auch zu erhalten.

    Analog zu deinem letzten Satz:
    Und wer mir das Weitergabeverbot nicht unterschreibt, der kriegt gar nicht erst ein Angebot.
     
  13. #33 StefanMeier, 13.08.2014
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    bereits nach Drohpost vom Anwalt
    oder erst nach Ortstermin mit Richter?
     
  14. #34 Baufuchs, 13.08.2014
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    Baufuchs Gast

    1x Richter ohne Ortstermin.
    Vergleich der Zeichnungen hat gereicht.

    1x Anwaltschreiben
     
  15. #35 Friedl1953, 13.08.2014
    Friedl1953

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    @Thomas, "Mit Deinem angedachten "Grobentwurf" wirst Du auch nur angedachte Grobpreise bekommen, und dann?"

    Würde mich mal interessieren welcher GU/GÜ/TÜ exakt kalkuliert? Habe es immer wieder erlebt. Eine etwas verfeinerte Wohnflächenkalkulation und aus die Maus. Der jetzige GU/GÜ/TÜ hat sich das gewünschte Raumprogramm (welches Zimmer mit welchen m²), Baukörper, Sonderausstattung aufnotiert und wird morgen bis 12 Uhr ein verbindliches Angebot erstellen.:yikes

    Entschuldige "Taipan" hätte mich bei Dir auch bedanken sollen. Asche auf mein Haupt.
     
  16. #36 Thomas Traut, 13.08.2014
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    Und wenn er sich verrechnet hat, hast Du ein super Schnäppchen gemacht! Friedl, wach auf!
     
  17. #37 Baufuchs, 13.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Jeder seriöse GU, der ein verbindliches Angebot abgeben soll, kalkuliert exakt.
     
  18. #38 Friedl1953, 13.08.2014
    Friedl1953

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    Glaube sicher trifft für Dich zu.

    Aber ich kenne einige, sogar im Fertighausbau die eben so nicht rechnen. Bauform, m² Wohnfläche, Anzahl der Räume, Anzahl der Fenster.Das Ganze durch eine Formel ins Verhältnis gesetzt und das wars. Andere nehmen einen Vergleichsgrundriß (was schon mal gebaut wurde) eine paar Parameter rauf und runter und das wars auch.

    @Thomas warum sollte er sich verrechnen, m² aufaddieren, Fenster dazu rechnen noch einen Faktor für Bauform und Anzahl der Räume, einfacher geht es nicht.

    Ich habe für insgesamt 4 GU/GÜ gearbeitet die haben alle so oder so ähnlich gerechnet. Auch meine Fertighausfirma hat nicht anders gerechnet. Ob richtig gerechnet wird hat man von Zeit zu Zeit vom Steuerberater erfahren.

    Mag sein ,dass ihr das nicht glaubt, war aber so.
     
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