Versicherungssumme des Dienstleisters

Diskutiere Versicherungssumme des Dienstleisters im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo. 1) Wie wichtig bei einem Statiker ist dessen Versicherung? Ich habe z.B. ein Angebot von jemand mit 150k€ bei Sach und 1000k bei...

  1. #1 malgucken, 13.08.2014
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    Hallo.

    1)
    Wie wichtig bei einem Statiker ist dessen Versicherung?

    Ich habe z.B. ein Angebot von jemand mit 150k€ bei Sach und 1000k bei Personenschäden.
    Das Teilobjekt wird wohl gut das doppelte Kosten, das komplette Objekt ungefähr knapp unter dem 4x der Sachsumme. Es geht um 2DHH, wohl auch einer Platte.

    Normalerweise passiert da ja nix, wenn kein Rechenfehler drinnen ist. Gearbeitet mit Bewehrungsabnahme und Plänen wird wohl ordentlich.

    2)
    Wozu brauche ich so viel Pläne, weil die Pläne sind teuerer als die eigentliche Berechnung.
    x Schal-, u. xx Bewehrungspläne

    Danke im voraus.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2014
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    Statiker = Dienstleister = :yikes
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 13.08.2014
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    zu Frage 1):
    bist du der Auftraggeber für die Planungs- und Bauleistungen beider Doppelhaushälften?
    In welchem Bundesland hat der Tragwerksplaner sein Büro?
    Ist er Mitglied der Ingenieurkammer?
     
  4. #4 malgucken, 13.08.2014
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    Ist er nicht...? Dachte passt gut ins Forum: begleitende Dienstleitungen

    Betonbau hat mir auch nicht gefallen, Mauerwerk... hoffe das falsche Forum behindert die Antwort nicht.

    Weil da sind mir jetzt bei eigentlich 2 rel. guten Angeboten als Unterschied aufgefallen. Ob nun einer von den beiden wirklich merkbar besser ist, kann ich nicht bewurteilen. Ich gehe davon aus, dass beide was ich so höre ordentlich sind.
    Deswegen Frage ich, den 1000er sparen und den mit geringer Versicherungssumme wählen oder doch nicht. Weil das Geld kann ich z.B. lieber in eine dickere BoPla und noch Fundament stecken (ok, entscheide nicht ich).



    Baden Würtemberg (obwohl, einer ist gerade am umziehen aus dem Nachbarbundeland, in seinen Neubau auch in BW wo ich auch bin)

    Ja, ich würde den Auftrag direkt vergeben, kein GU, kein Archi.

    Mitglied in der Kammer, weiß ich nicht. Glaube nicht, werde ich erfragen. Wie wichtig ist das? Beide sind älter und erfahren.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 13.08.2014
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    Mit dem Statiker schließt du einen Werkvertrag, keinen Dienstvertrag. Er schuldet dir einen konkreten Erfolg.

    Ruf mal bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und frag nach, ob die Ingenieure des Büros dort gelistet sind und welche Mindestversicherungssumme in Baden-Württemberg vorgeschrieben ist.

    In den meisten Bundesländern gelten Mindestversicherungssummen von 250.000 €. Das ist im Grunde für dein Objekt schon zu wenig. Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um bei einem Fehler in Notfall das Objekt abreißen und neu errichten zu können. Wenn beide DHH zusammen 600.000 € kosten, wären also eigentlich mindestens 700.000 € für Sachschäden erforderlich.

    -----------------------------------------------------------------------------------
    § 114 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) lautet:
    (1) Die Mindestversicherungssumme beträgt bei einer Pflichtversicherung, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, 250.000 Euro je Versicherungsfall und eine Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
    ------------------------------------------------------------------------------------

    In welchem Bundesland soll denn das Bauvorhaben errichtet werden? Da die Tragwerksplanung auch für die Baugenehmigung erforderlich ist, muss der Statiker in den meisten Bundesländern auch eine Bauvorlageberechtigung haben und deshalb bei der Ingenieurkammer als bauvorlageberechtigt gelistet sein. Welche Ingenieurkammer zuständig ist, muss stets auch im Impressum stehen, falls das Büro eine Homepage hat.

    Was willst du denn ohne Archi mit einer reinen Statik? Wer reicht denn den Baugenehmigungsantrag ein?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2014
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    1000 € sparen bei Statik und Ausführungsplanung DH(H) bei identischer Leistung??? Never ever. Da ist die Versicherungssumme garantiert nicht der Grund für den Preisunterschied!

    Und dann kein Kammermitglied??? Naja, dann könnten noch die Gebühren für den Prüfing dazukommen. :D

     
  7. #7 tgaeb01, 13.08.2014
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    Welche Versicherung versichert Baufusch? ;-) Mal in die speziellen Deklarationen des Vertrags sehen :-) Was sind Sachschäden? ;-)

    mfg
     
  8. #8 Thomas Traut, 13.08.2014
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    Der tga-ler wieder...
    Ich spendiere ein p für den fusch. Anscheinend hat er keine Versicherung, sonst müsste er nicht fragen, was Sachschäden sind und anderen Käse. (kleine Hilfestellung: die Haftung ist im BGB geregelt.)
     
  9. #9 malgucken, 13.08.2014
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    In BW
    Werde dann bei der Ing.kammer mal anrufen.
    Auf deren Website habe ich die nichts gefunden.
    Was bringt mir die Auflistung da..weil ich habe da kaum Einträge gefunden.

    Einer hat Referenzobjekte auf seiner Website, in diesen und anderen Bundesländer.

    Das mit den Kosten für Prüf.Ing kläre ich.

    Es sind sogar mehr als 1k unterschied, eher ein drittel. Wobei beide Angebote schon günstiger sind, als woanders wohl. Wie gesagt, es gibt auch Leute die weniger laufende Kosten haben… ja für ähnliche Leistung: Berechnung und Pläne.
    Darum geht es ja hier nicht.
    Wie gesagt, beide sind eher sehr erfahren, jenseits 50.

    Aber Kommentar hierdrüber ist interessant. Wieviel kann man mit so einer Versicherung anfangen?
    Weil wenn es ordentlich gerechnet und ausgeführt ist, passiert ja nix. Weil für das gesparte Geld mache ich lieber ein Fundament rein, bzw. Statiker plant ja sowieso wirtschaftlich mit Reserve.

    Wie lange beträgt die Haftung…weil wenn nach nach 4 Jahren was passiert, bringt mir dass dann noch was?
    Haften die auch mit Ihrem Privatvermögen?


    2)
    Wozu brauche ich so viel Pläne, weil die Pläne sind teuerer als die eigentliche Berechnung.
    x Schal-, u. xx Bewehrungspläne

    -> sind das eine Pläne wo MAtten liegen?
    was ist ein Schalplan?
     
  10. #10 Skeptiker, 13.08.2014
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    Übliche Ingenieurhaftpflicht haftet vier oder fünf Jahre nach. Versicherungen sind i.d.R. Kapitalgesellschaften. Die haben kein Privatvermögen.

    Nö, der plant zwar mit Sicherheitszuschlägen aber nicht mit Reserven. Das wäre nämlich unwirtschaftlich wenn nicht ausdrücklich gewünscht. Und ohne Fundament sollte man nie bauen!

    Und der Polier bestellt die Eisen nach Statik? :mauer

    Nö, die Pläne brauchst Du nicht, hast ja schon Genehmigungspläne. Alles andere ist rausgeworfenes Geld. Hauptsache dein PLANER hat 'ne Versicherung, planen muss der nicht, nur versichert sein! :shades
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 13.08.2014
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    Eine Auflistung dort bringt dir nur die reine Information, mehr nicht.

    Man kann mit einer solchen Versicherung nur das anfangen, dass diese die Mängelbeseitigungskosten ggf. bis zur Grenze der Deckungssummen übernimmt, wenn der Ingenieur fehlerhaft gearbeitet hat.

    Die Haftung der Versicherung ist identisch mit der Gewährleistung des Ingenieurs: 5 Jahre.

    Wenn du mit „die“ die Ingenieure des von dir ggf. zu beauftragenden Ingenieurbüros meinst, ja die haften auch mit ihrem Privatvermögen, es sei denn, du ersteilst den Auftrag keinem Einzelingenieur und keiner GbR, sondern z.B. einer GmbH.

    Wenn du sehenden Auges den Auftrag einem Ingenieur erteilen möchtest, der angesichts deiner Bausumme offenbar keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat, nur zu. Viel Erfolg und toi, toi, toi.

    Jeder ist seines Glückes Schmied.
     
  12. #12 malgucken, 13.08.2014
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    skeptiker, ich fragte ja nicht wozu, sondern wieso z.B. 10fache Ausführung. Ok, jeder Leger und Bindr kriegt wohl einen...

    Traut...schön das was mitwitzelt, aber antwort hilft mir nicht, auch BGB Verweise.
    Manche Versicherungen habe ich. Aber schon bei der BauherrenHPf (oder so ) wird irgendwie nach Vermögen und Sachschäden getrennt.

    Na, der eine hat ein Haufen Referenzobjekte auf seiner hompage mit bis zu xx Millionen Bausummen. Mag sein, dass er das noch im früheren Büro gemacht hat.
    Nun ist er selbstständig und hat das Büro übernommen.


    D.h. dann, wenn ich obiges lese, der einzelne Statiker der die Rechnung schreibt haftet Privat. Ich habe nix nichts von GmbH oder GbR dergleichen gelesen auf der homepage.
    Da er ein neues Haus hat, wäre damit die Versicherungssumme wohl erreicht :-s

    Naja, wie gesagt, beide sehr erfahren und den einen habe ich schon perösnlich kennengelernt und einen Kunden, arbeitet eher zu gewissenhaft, und den anderen kennt Bauleiter schon Jahre.

    Vorhin vorhin noch einen groben Preis angefragt. Mal sehen, wie 3. Angebotes ist.

    Danke euch erstmal, insbesondere dir Fachanwalt.
     
  13. #13 Bauliesl, 13.08.2014
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    Auf welcher Grundlage holst Du denn Angebote ein? Wieso macht das nicht Dein Planer? Hast Du überhaupt einen? Wie willst Du die Leistung eines Tragwerksplaners beurteilen?
    Gruß,
    Liesl
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2014
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    malgucken, damit Ruhe einkehrt:

    Ja, nimm den billigsten Jakpb
    Ja, vergiss Kammermitgliedschaft
    Ja, vergiss die Deckungssummen
    Ja, vergiss überhaupt Haftpflicht, wenn eigenes Haus da ist
    Ja, Du bist der Tollste und wir lernen von Dir, wie man massiv sparen kann.

    [​IMG]

    eotfm
     
  15. #15 Thomas Traut, 13.08.2014
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    Na wenigstens mal gelächelt, ist doch auch was. Ich merke schon, malgucken ist nicht malsehen...
     
  16. #16 malgucken, 13.08.2014
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    Liesl: Ja haben einen Planer...frührer Meister vom Bau... bzw. habe ich auch noch nicht fest.
    Momentan läuft noch eine Bauvoranfrage, die diesen Monat wohl durch ist.
    Ich kann die Leistung nicht beurteilen, da ich mir keine Pläne von anderen Objekten zeigen lassen, die ich sowieso nicht bewerten kann.
    Leidiges Thema, wie man jemand bewerten/aussuchen soll.
    Wie gesagt, Planer hat diesen vorgeschlagen, der noch güsntiger ist. Aber ich kenne den anderen aus der Nachbarschaft.
    Da ich gerne selber auch aktiv bin, habe ich mich selbe umgeschaut, bzw unten steht meine aktuelle Situation.

    Ralf, nicht jeder braucht vollen Service vom Archi oder so und will alles bezahlen.

    Aber da ich ein echt gutes Angebot fürs Abtragen des Mutterboden und Schluffs und Auffüllen/Verdichten mit Kies habe (wie mir ein Kolleg von euch sagte), möchte ich das wohl vorziehen, bevor der Kies weiter weggefahren wird.
    Deswegen suche ich schon früh einen Statiker, der sich Boden und Bodengutachten anschaut und "mit ins Boot" kommt.
    Und die Aufschüttung kann sich somit auch noch was setzen, wenn direkt nach 2 Wochen schon der Hausbau beginnt.
     
  17. #17 Bauliesl, 13.08.2014
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    Meister vom Bau...? Heißt konkret was? Architekt, Ingenieur, Mauerer?
     
  18. #18 Thomas Traut, 13.08.2014
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    malgucken, wenn ich den letzten Absatz lese, graut es mir fremd, weil ich zumindest in diesem Punkt 0,00 Sachverstand sehe. Du bastelst gerade an Deinem Waterloo.

    Ergänzung: Um die Haftpflicht des Statikers brauchst Du Dir bei dem Vorgehen keine Gedanken zu machen, der dürfte nämlich damit aus der Nummer raus sein.
     
  19. #19 malgucken, 13.08.2014
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    Aha, andere, sogar Dr. tralala vom Bodengutachten empfiehlt ein frühzeitiges aufschütten, damit es sich setzt. Das da oben die Verneinung fehlt, solltest du wohl selber erkennen, wenn nicht, sorry mein Fehler.
    Aber erzähl ruhig, was an dem Satz davor so schlimm ist. Schließlich kann man ja auch einen Grundriss statisch optimieren, also wieso nicht früh anfangen... und obs nun paar hundert mehr oder minder kostet beim Statiker, weil Baupläne noch nicht endgültig sind, ist jetzt hier nicht relevant. Man kann den Leuten mal auch so etwas vertrauen, auf deren Wort, wenn man sich etwas kennt, oder meinst nit?
     
  20. #20 Thomas Traut, 13.08.2014
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    Wirst schon machen. (Den "Dr. tralala vom Baugrundgutachten" kann ich nicht glauben mit so einer unsinnigen Aussage.)
     
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