Überdruckventil vor Warmwasserspeicher ein Verschleißteil?

Diskutiere Überdruckventil vor Warmwasserspeicher ein Verschleißteil? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Werte Forengemeinde, am Zulauf unseres 300 Liter Warmwasserspeichers ist ein 6 bar Überdruckventil verbaut. Nach nun 4.5 Jahren Betrieb ist es...

  1. #1 Grillbaer, 13.08.2014
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    Werte Forengemeinde,

    am Zulauf unseres 300 Liter Warmwasserspeichers ist ein 6 bar Überdruckventil verbaut.
    Nach nun 4.5 Jahren Betrieb ist es undicht. Es läuft dauerhaft ein kleines Rinnsal Wasser in den Abfluss, auch wenn gerade nicht aufgeheizt wird. Unser Wasserdruck liegt unverändert bei 4 bar. Das Spülen des Ventils ändert nichts.

    Eigentlich hätte ich erwartet, dass der notwendige Tausch in die fünfjährige Gewährleistung unseres BGB-Vertrags fällt.
    Mein Heizungsbauer sieht das anders und meint, Überdruckventile seien Verschleißteile, für die keine Gewährleistung gilt. Solche Undichtigkeiten seien auf Verschmutzungen oder Kalkablagerungen zurückzuführen und damit normale Abnutzung.
    Das so ein Ventil nicht mal 5 Jahre durchhalten muss, kann ich kaum glauben.

    Mein Frage an Euch: Ist ein Überdruckventil tatsächlich ein Verschleißteil, für dessen Undichtigkeit er keine Gewährleistung übernehmen muss?

    Es geht zwar nur um einen kleinen Betrag von unter 100€, aber ich wüsste schon gerne, ob er da richtig liegt.

    Danke & viele Grüße,
    Holger
     
  2. #2 Achim Kaiser, 13.08.2014
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    Gewährleistung ist zum einen keine Vollkaskoversicherung und zum anderen = zum Zeitpunkt der Abnahme ....

    Wenn sich nun durch den Betrieb am Bauteil z.B. ein Kalkansatz bildet der ein 100% iges schließen verhindert (und deswegen tropft das SV) dann ist das kein Gewährleistungsfall, denn zum Zeitpunkt der Abnahme war das Ventil i.O.
    Wenn es durch den Betrieb dann Gebrauchsspuren abkriegt die die Funktion beeinträchtigen ... keine Gewährleistung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Julius

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    Der Heizi hat es etwas verkürzt ausgedrückt:
    Selbstverständlich fällt auch dieses Ventil prinzipiell unter die Gewährleistungsverpflichtung, allerdings ist das das aufgetretene Problem sehr wahrscheinlich nicht auf einen gewährleistungspflichtigen versteckten Mangel zurückzuführen.
    Daher Löhnemann und Söhne. Oder das Gegenteil beweisen...
     
  4. #4 Grillbaer, 14.08.2014
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    Dann hat er also wahrscheinlich recht.

    Danke für Eure schnellen und hilfreichen Antworten!

    Viele Grüße,
    Holger
     
  5. #5 Grillbaer, 14.08.2014
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    Jetzt doch noch ein Nachtrag:

    Ich hab das Datenblatt des Ventils gefunden. In dem steht, dass sich der Oberteil zu Reinigungszwecken rausschrauben lässt (ohne dass sich der Ansprechdruck verändert!). Geht problemlos.

    Resultat:
    Dreck oder Kalk sind kaum drin. Dafür hat der Ventilsitz im Gehäuse ein Fehlstelle. Sie ist rotbraun und sieht aus wie weggefressen. Hier ein Foto, links unten im Ring die Fehlstelle:

    IMG_4442_ausschnitt.JPG

    Wie entsteht sowas?

    Viele Grüße,
    Holger
     
  6. #6 derjoerg, 15.08.2014
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    Hallo,
    da es sich wohl meist um ein Gussgehäuse handelt kommt ein Gussfehler in Betracht, oder Bearbeitungsfehler - vielleicht wurde es auch beim demontieren abgebrochen, wer kann das nachträglich sagen. Du hast da keine bis wenig Chancen.
    Offengestanden kann ich allerdings den "Aufriss" für ein Teil was keine 10€ kostet nicht recht verstehen. Da Du ja offensichtlich das defekte abgeschraubt hast (sonst kein Foto) und damit (theoretisch! und ich behaupte es ausdrücklich nicht) auch selbst dabei etwas kaputt gemacht haben kannst, ist der Lieferant raus. Du hast ihm einen Bärendienst erwiesen, denn jetzt musst Du IHM beweisen, dass Du es nicht kaputtgemacht hast.
    Der Weg geht offiziell so, Mängelanzeige, bei Nichtreaktion oder vergeblicher Reparatur Nachfrist und Androhung der Ersatzvornahme und letztlich bei 2ter Fristverstreichung Beauftragung Dritter zwecks kostenpflichtiger (für den ursprünglichen Lieferanten) Mangelbeseitigung. Durch Dein Verhalten, vorher selbst dran rumzuschrauben hast Du den formalen Weg zuvor schon selbst verlassen (s.o.)

    Allerdrings: Für mich steht das alles hier in keinem Verhältis (Preis ~10€ gegen formalen Aufwand und auch Nachweisbarkeit) aber da kann jeder anders drüber denken - schraub ein neues dran und gut.

    Vg Derjoerg
     
  7. Julius

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    Nette Antwort - paßt nur nicht zur gegebenen Situation...
    Wie wäre es, einfach vorher zumindest den Eingangsbeitrag durchzulesen?
     
  8. #8 Grillbaer, 15.08.2014
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    Ich gehe längst davon aus, dass ich den Wechsel selbst bezahlen muss. Wegen einer Kleinigkeit einen Papierkrieg mit Mängelanzeige usw. anzufangen, halte auch ich für unverhältnismäßig und wenig erfolgversprechend.

    Aber ich möchte mir wenigstens mein eigenes Bild machen.

    Der Ventileinsatz ist übrigens außen komplett Plastik und die Dichtungen aus Gummi und lässt sich mit wenig Kraft aus/einschrauben. Da kann man IMHO eine Beschädigung tatsächlich ausschließen (aber beweisen natürlich nicht, da hast Du recht).

    Viele Grüße,
    Holger
     
  9. Julius

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    Das sieht mir nun doch nach einem Materialfehler aus.
    Ich würde daher den Heizi deswegen darauf ansprechen.
    Wenn der sich dieser Ansicht nicht anschließen will, würde ich das Ventil an direkt an dessen hersteller einsenden.
     
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