Lichtschacht - vorgeschrieben Höhe?

Diskutiere Lichtschacht - vorgeschrieben Höhe? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, kann mir jemand von euch sagen ob es eine Vorschrift gibt, auf welche Höhe ein Lichtschacht installiert werden soll....

  1. fluse7

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    Hallo Bauexperten,

    kann mir jemand von euch sagen ob es eine Vorschrift gibt, auf welche Höhe ein Lichtschacht installiert werden soll.

    Dabei handelt es sich um einen Kunststoffschacht mit einer Öffnung nach unten, ohne eines Anschlusses an eine Ringdrainage oder ähnliches. Es ist noch nicht mal eine Kiesschicht unter dem Schacht erkennbar. Die Unterkante des Kellerfensters ist direkt über der UK des Schachtes. Bei starkem Regen lief mir der Keller schon 2 mal voll. Das eine Mal war es nur Regenwasser, welches nicht schnell genug absickerte, das zweite Mal war mein Keller mit hochgedrücktem Schlamm vollgelaufen.
    Der Bauträger will davon leider nichts wissen.
    Meine Frage ist, ob es ein vorgeschriebenes Höhenmaß gibt, UK Fenster zur UK Schacht. Im Internet finde ich leider nur Empfehlungen von mind. 15cm.

    Die fehlende Drainagenschicht ist ein anderes Thema, das weiss ich, aber wenn sie die vorgeschriebene Höhe nicht eingehalten haben, wird es evtl. für mich einfacher ein Beheben des Mangels zu erreichen.

    Danke im Voraus.
     
  2. Julius

    Julius

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    Was hat Dein Problem denn mit der Montagehöhe des Schachts zu tun?
    Es krankt doch heftig an ganz anderer Stelle!

    Und ist der BT wirklich als solcher tätig geworden (hat Dir also Haus mit Grundstück verkauft)?
     
  3. #3 Unregistrierter, 13.08.2014
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    Die Konstruktion kann ich mir nur schwerlich vorstellen. (Bilder?)

    Aber was soll es denn bitte helfen, wenn der Lichtschacht, der unten offen ist, 20cm höher oder niedriger liegt?
    Bei druckwasserdichten Schächten mit entsprechender Entwässerung hätte ich die Frage verstanden. Aber so :think
     
  4. fluse7

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    Es ist ein Schacht (nicht druckwasserdicht) mit einer kleinen runden Öffnung unten.
    Bei einer weissen Wanne hat man hier auf eine Ringdrainage verzichtet. D.h. es ist vorgesehen, dass das Regenwasser aus dem Schacht durch die runde Öffnung versickern soll.
    Das Absickern des Wassers ist aus meiner Sicht nicht ausreichend gewährleistet, die Situation spitzt sich bei starkem Regen noch zusätzlich zu, weil der Schacht beinahe bündig mit dem Fenster angebracht wurde.
    Deshalb meine Frage, ob es nicht ein vorgeschriebenes Mindestmaß gibt. Wenn es das gibt, dann kann ich den Bauträger eher dazu bringen, den Schacht wieder auszubauen und sich eine andere Lösung einfallen zu lassen.
    Ja der Bauträger hat das Haus samt Grundstück verkauft, und ist somit mein erster Ansprechpartner.
     
  5. #5 ultra79, 14.08.2014
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    Eine weiße Wanne baut man gegen drückendes Wasser. Drückendes Wasser verbietet ein versickern von Regenwasser durch eine Öffnung im Lichtschacht.

    Aus meiner Laiensicht hat der Bauherr (wenn es wirklich ein Bauträger ist, dann dieser) versäumt das Gebäude für den anstehenden Lastfall abzudichten. Ich würde mir einen Anwalt suchen der die Vertragslage prüft - und dann auf Nachbesserung bestehen.

    Nun brauchst du aber noch eine Lösung die dir bis dahin den Keller wasserfrei hält - vielleicht Tauchpumpen in die Lichtschätze setzen die das wasser lenzen?
     
  6. fluse7

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    Danke ultra.

    Eine Anfrage bzgl. Bodenbeschaffenheit und Bemessungswasserstandes habe ich bereits gestellt. Denn meiner Meinung nach ist es so, dass wenn das Kellerfenster unter dem Wasserstand liegt, hätte der Bauträger für mind. wasserdruckfeste Kellerschächte sorgen müssen.
    Mein Nachbar streitet sich jetzt schon seit 3 Jahren mir einem RA und Gutachter in einem ähnlichen Fall.
    Also ist ein RA noch keine Garantie.
    Eigentlich ist der Bauträger sehr zugänglich und kooperativ. Bisher haben wir uns immer einigen können.
    Deshalb habe ich noch die Hoffnung, dass er auf meine Argumente reagieren wird.
     
  7. #7 ultra79, 14.08.2014
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    Oder andere Maßnahmen. Druckwasserdichte Lichtschächte haben auch ein paar Nachteile.

    Man sollte die Möglichkeit die Sache selbst zu beheben und die Rechnung zu zahlen nicht völlig ausschliessen - auch wenn es am Gerechtigkeitsempfinden kratzt erspart es einem manchmal einen jahrelangen Rechtsstreit und so manche schlaflose Nacht. Mir zumindest ist mein Seelenfrieden wichtiger als mein Bankkonto.

    Jetzt ist nur die Frage wie eine Lösung aussehen könnte für dein Problem. Da würde ich mich mit einem Sachverständigen unterhalten.
     
  8. fluse7

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    Hallo Nochmal,

    ich habe den BT jetzt soweit, dass er bereit ist, über eine sinnvollen Lösung zu sprechen. Da ich jetzt kein Experte auf diesem Gebiet bin, wird er mich vermutlich mit der kostengünstigsten Lösung abspeisen wollen, wie auch immer diese aussieht. Nächste Woche ist der Termin.

    Wie könnte in diesem Fall eine ordentliche Lösung aussehen. Ok, druckwasserdichte Schächte haben echt jede Menge Nachteile, danke für den HInweis.

    Ich möchte ganz gerne eine sinnvolle Lösung und kein Kompromiss. Dafür bin ich selber auch bereit zu investieren, bzw. Eigenleistungen zu erbringen.
     
  9. #9 ultra79, 14.08.2014
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    Wasserdichte Fenster wären eine Variante - aber die ist nicht billig und ob man die nachträglich "minimalinvasiv" einbauen kann weiss ich nicht.

    Bei mir wurden die Lichtschächte an den Regenwasserkanal angeschlossen - ob das bei dir eine Lösung ist muss man unter einbeziehen sämtlicher anderen Parameter sehen.

    Warum hast du eigentlich eine WW? Grundwasser oder Sickerwasser das aufstaut?
     
  10. fluse7

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    hohes Grundwasser ist der Grund.
    Der Boden ist überwiegend sandig. zumindest auf dem Rest des Grundstückes, was sie am Haus direkt verfüllt haben weiss ich leider nicht. Aber vermutlich den Aushub also auch überwiegend sandig..
     
  11. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Servus,

    eine Querfrage ... die Fensteröffnungen liegen über Höchstwasserstand ?

    Gruss

    Josef
     
  12. fluse7

    fluse7

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    Auf die Antwort warte ich noch. Das will ich noch in Erfahrung bringen.

    Was kommt in Frage wenn ja?
    Was kommt in Frage wenn nicht?
     
  13. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Servus,


    falls "a" = Glück behabt (!) ... falls "b" = bei den Plasteschächten mit Kartoffeln gehandelt :winken

    den Höchstwasserstand bekommst auch vom Wasserwirtschaftsamt maßgeschneidert (!)

    Gruss

    Josef
     
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