Bauzeichnung und Leistungsverzeichnis

Diskutiere Bauzeichnung und Leistungsverzeichnis im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mit dem Ing.-Büro haben wir unsere Wünsche für den Umbau unseres Hauses besprochen und die Pläne wurden erarbeitet. Daraufhin formulierte die...

  1. #1 Sanbo72, 15.08.2014
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    Mit dem Ing.-Büro haben wir unsere Wünsche für den Umbau unseres Hauses besprochen und die Pläne wurden erarbeitet. Daraufhin formulierte die Baufirma das entsprechende Leistungsverzeichnis auf dessen Grundlage wir den Auftrag auslösten. Nun stellte die Baufirma fest, dass einige Positionen gar nicht im LV enthalten sind....z. B. Schornstein, Dachfenster.
    Die Baufirma weisst uns auf unsere Mitwirkungspflicht hin, obwohl das Ing.-Büro für die Bauausführung und Baugebleitung zuständig ist und auch dafür bezahlt wird. Wenn ich all die Positionen mit den Plänen abgleichen muss, wozu brauche ich dann ein Ing.-Büro ??
    Das Ing.-Büro sieht sich nicht in der Pflicht, da die Pläne den Schornstein ausweisen und auch nach diesen PLäne haben wir uns z. B. mit unseren Eigenleistungen gehalten.
    Der Schornstein wurde nun gesetzt. Wir haben dazu kein Nachtragsangebot erhalten. Die Leistung ist einfach in der Abschlagsrechnung abgerechnet worden. Vergleichsangebote, die wir eingeholt haben lagen deutlich unter den Kosten.
    Muss ich diese Verfahrensweise so hinnehmen???
     
  2. #2 Gast036816, 15.08.2014
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    wer hat denn die leistungsbeschreibung aufgestellt?
     
  3. #3 gunther1948, 15.08.2014
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    hallo
    das bu stellt normalerweise kein leistungsverzeichnis auf sondern das ing.büro/architekt und verschickt es an bauunternehmen die auf der basis ein angebot abgeben. d.h jeder hat das gleiche kochrezept für die gleiche suppe.
    was du erhalten hast ist ein freies angebot eines bu/gu.
    alter spruch von einem bu: mein benz ist nicht von dem geld das ich mit angeboten verdiene sondern von den nachträgen.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 Manfred Abt, 15.08.2014
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    Gem. Text die Baufirma, woraus sich die Probleme auch erschließen. Womit war das Ing-Büro beauftragt?
     
  5. #5 Skeptiker, 16.08.2014
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    Mit den Grundleistungen der LP 6 nach HOAI ja anscheinend nicht, oder?
     
  6. #6 Sanbo72, 16.08.2014
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    Die Leistungsbeschreibung wurde von der bauausführenden Firma auf Grundlage der Pläne/Zeichnungen aufgestellt. Die Kosten des Ing.-Büro sind darin unter Planungskosten, d.h. Bauantrag..Baugenehmigungsverfahren..Anfertigung Statik..Ausführungsplanung..sowie baubegleitenden Betreuung und Überwachung ebenfalls enthalten. Der Ingenieur wird also ebenfalls durch die Baufirma entlohnt! Von einem "Bausorglospaket" wurde bei Unterzeichnung des Bauvertrages gesprochen.
     
  7. #7 Sanbo72, 16.08.2014
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    auch hallo,
    ja so kenne ich es eigentlich auch. Aber in diesem Fall haben wir dem Ingenieur unsere Wünsche dargelegt nach denen die Bauzeichnungen erstellt wurden. Da das Ing.-Büro gute Erfahrungen mit dem betreffenden BU hat, erstellte das BU daraufhin das LV und auf dessen Grundlage haben wir den Vertrag abgeschlossen. Der Ingenieur wird über die Baufirma entlohnt und ist als Leistungsposition (Bauantrag, Genehmigungsverfahren, Statik, baubegleitende Betreuung und Überwachung) auch direkt im LV aufgeführt.
    Na klar verdienen die Nachträge erst das Geld ;-) - aber trotzdem im Rahmen und nicht einfach ohne Absprache!

    LG
     
  8. #8 Sanbo72, 16.08.2014
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    mit dem Anfertigen der Statik, Ausführungsplanung sowie baubegleitende Betreuung und Überwachung!
     
  9. #9 Sanbo72, 16.08.2014
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    mit dem Anfertigen der Statik, Ausführungsplanung sowie baubegleitende Betreuung und Überwachung!

    Grüße zurück
     
  10. #10 Gast036816, 16.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da hast du jetzt in den misthaufen gegriffen. es bekommt in solch einem fall der den auftrag, der im angebot am meisten vergessen hat - zitat von Josef!

    wenn das ingenieurbüro vom teil-gü honoriert wird, wird es wohl kaum sagen können, dass die nachtragsforderung ungerechtfertigt ist.

    da hättest du selbst prüfen müssen, ob alles im angebot enthalten ist.
     
  11. #11 ManfredH, 16.08.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich lese hier immer nur Ing.-büro, Ingenieur, Ingenieur, Ing.-büro...

    Ingenieure gibt es ja in den unterschiedlichsten Fachrichtungen.

    Das Erstellen von Entwurfs-, Eingabe- und Ausführungsplänen sowie Ausschreibungen und Bauüberwachung ist normalerweise die Aufgabe von Architekten, denn dafür sind sie ausgebildet. Und für die Statik sind Tragwerksplaner zuständig, denn dafür sind sie ausgebildet.

    Um welche Art Ingenieur bzw. Ingenieurbüro handelt es sich denn im vorliegenden Fall?
     
  12. #12 gunther1948, 16.08.2014
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    hallo
    lass mich raten um den bauzeichner beim gu.
    die konstellation ist die legale gelddruckmaschine.

    gruss aus de pfalz
     
  13. #13 Sanbo72, 17.08.2014
    Sanbo72

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  14. mls

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    ob auf seiten der baufirma ein architekt, ein bauingenieur
    oder sontwas, egal mit welcher titulierung, die vom TE
    gewünschten leistungen nicht erbringt, is eh wurscht.

    aus der gehoperten beschreibung entnehme ich, dass nur
    der BU (GU/GÜ/TÜ/halbGÜ... ) vertragspartner ist.
    oiso wos?

    2 leberkässemmeln für 1 euro gibts .. seltenst.
     
  15. #15 Gast036816, 17.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... etwa eine halbe stunde vor dem verfalldatum schon .... das ist dann der seltenst eintretende fall.
     
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