Korrosion - Mangel vor der Abnahme vorhanden?

Diskutiere Korrosion - Mangel vor der Abnahme vorhanden? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; 2009

  1. Svero

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    2009
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 18.08.2014
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    Und wann 2009? Etwa vor dem 18.08.2009 ?
     
  3. Svero

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    Ja davor. Aber wie ich schon gesagt habe. Es geht nur noch um den Beweis des Mangels. Alle Fristen wurden eingehalten.
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 18.08.2014
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    Aha, dann ist die Sache schon vor Gericht? Wenn nicht, dürfte dein Gewährleistungsanspruch wohl verjährt sein. Siehe sonst Beitrag #18.
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 18.08.2014
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    Dann haben sie inzwischen wohl einen zweiten Grund (Verjährung), den sie bislang nur noch nicht geäußert haben ...
     
  6. Svero

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    Herr Wortmann, ich danke Ihnen, dass Sie auch auf die rechtlichen Aspekte eingehen. Ich würde hier aber gerne das fachliche Thema, die Heizung, diskutieren. Ich wollte mir hier die Meinungen einiger Fachleute zur Mängelursache einholen. Es soll mir als Hilfe dienen ob ich nun einen Sachverständigen einschalte oder nicht. Aufgrund der möglichen Schadenshöhe muss ich abschätzen ob es sich lohnt weiteres Geld in einen Rechtsstreit zu investieren oder ich Pech habe und den Schaden selber bezahlen muss.
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 18.08.2014
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    Ja, gern, kein Problem. Schönen Abend noch!
     
  8. #28 ThomasMD, 18.08.2014
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    Das war ein grober Fehler, einen hilfreichen Experten dermaßen abzubürsten, weil er Aspekte beleuchtet, die Dich, warum auch immer, nicht interessieren.

    Du bist hier Bittsteller, ja Du hörst richtig, Bittsteller, der sich ohne dafür zu löhnen an Fachleute wendet und um Hilfe bittet.
    Kommt jetzt Hilfe aus einer Richtung, die Du nicht verstehst oder erwartest, solltest Du fein in Dich gehen und überlegen, wie das Ganze wohl in Dein Weltbild passt und dankbar sein.
    Solltest Du allerdings mehr wissen, als Du hier zu wissen vorgibst, bist Du völlig fehl am Platze...

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  9. H.PF

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    mich würde es nicht wundern, wenn es das jetzt war mit der Hilfestellung...
     
  10. #30 Achim Kaiser, 18.08.2014
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    So ganz grundsätzlich ... ist der Anschluß jetzt dicht oder feuchtelts da immer noch ?
    Im einfachsten Fall brauchts ne neue Dichtung für 50 Cent ... ne Drahtbürste und nen Fingerhut Rostschutzfarbe - wenn der Zahn noch nicht zu sehr genagt hat. Wenn mans vornehm machen will kann man auch ein Verschraubungsteil wie in den mittleren Anschlüssen verbaut einsetzen.

    Hauptsache der Anschluss wird trocken ... dann hält der noch lange, wenns bis jetzt nicht zu viel Material verblasen hat.
    Wenn er noch 2 Jahre nässt ist der Stutzen allerdings vermutlich hinüber ... dann hilft nur Speicher ade.

    Wenn mit SV anfängst plus RA plus Gerichteln ... schiffts in 2 Jahren immer noch und wenns blöd läuft zahlst das Doppelte wenn der BU die Verjährungs- oder ne andere Ar***karte erfolgreich spielen kann ... und dass wegen ner 50 Cent Dichtung und 2 Jahren rumeiern.

    M.E. lohnt sich deswegen in den Krieg ziehen nicht wirklich ... nicht wenns mans für einen oder zwei Hunni´s vom Tisch kriegt.
    Nur sollte das schnell geschehen bevor der Stutzen durch die ständige Feuchtigkeitseinwirkung abgefault ist.
    Ich könnte mir auch das vorsorgliche Austauschen kneifen wenn man den Stutzen noch dicht kriegt.

    Ist aber wie immer .... entscheiden muss das jeder für sich.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #31 Skeptiker, 18.08.2014
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    Uppps.

    Wenn es mir also nicht gelingt, die ungeliebte LP 9 zu vermeiden und mich meine Bauherrn während dieser dann bitten, die Begehungen und Mangelanzeigen möglichst kurz vor Ende der Gewährleistungszeit zu machen "damit wir noch möglichst viel mitnehmen", so muss ich sie also unbedingt nachweisbar auf die Gefahr der Verjährung hinweisen. Oder pragmatisch betrachtet und gerechnet: Die letzte Mangelanzeige sollte so früh verschickt werden, dass der Anwalt des Bauherrn bei erfolglosem Beseitigungsversuch noch fristwahrend die Klage ins Gericht bekommt, also meist mehrere Monate vor En.de der Gewährleistungszeitraumes.

    Da fällt mir doch noch eine Frage ein: Kann ich, wenn mir ein Anwalt, der meinen Bauherrn vertritt und meiner Arbeit in der LP 9 "juristisch begleitend" zur Seite stehen soll, eine Checkliste zum Umgang mit Mangelanzeigen übergibt, mich darauf verlassen, dass dieser auch an die Verjährung gedacht hat, oder muss ich das als "Halblaie" trotzdem wissen? Oder anders gefragt: Haftet der Jurist bei Inanspruchnahme wegen Fristversäumnis (mit)? :shades

    (Letzterer Fall ist natürlich nur rein hypothetisch und der Anwalt käme auch nie wirklich aus der Kanzlei eines VOB-Kommentators und "Kanzlei des Jahres für privates Baurecht". Aber der Fall ist ja auch rein hypothetisch! :winken)
     
  12. #32 Achim Kaiser, 19.08.2014
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    Ich krieg von der Grundeinstellung Brechreiz und wünsch jedem der diesen Gaul reitet, dass er damit furchtbar auf die Schnauze fällt und sich den Hals bricht - keine Gnade und auch kein Mitleid.
    Wer den Hals nicht voll genug kriegen kann darf von mir aus auch gerne dran ersticken !

    Ein Mangel ist entweder vorhanden, dann ist er zu rügen und zwar so frühzeitig als möglich und nicht irgendwann mal in der Woche vor Ablauf der Gewährleistungsfrist *weil man noch was zum mitnehmen hat*.

    95% der *Mängel* die 4 Jahre, 11 Monate und 29 Tage brauchen um entdeckt und dann gerügt zu werden sind keine und dürfen daher gerne der Verjährung zum Opfer fallen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. #33 Skeptiker, 19.08.2014
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    Verstehe ich. Auch deshalb ist die LP 9 ja so unbeliebt.

    Solche Bauherren möchten ja im Zweifel auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist Mangelanzeigen verschickt haben - "merkt der Handwerker ja vielleicht nicht und beseitigt auch ohne Verpflichtung für mich kostenlos."

    Aber zumindest das muss ich dann im Umfang der Grundleistungen LP9 nicht mehr tun!

    mobil gesendet
     
  14. #34 tgaeb01, 19.08.2014
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    :biggthumpup:
    Das sehe ich ebenso. Primär ist die Summe unten rechts, mehr nicht. Nicht umsonst nehmen die Marktanteile, insbesondere überregionaler GU/GÜ, im EFH Bereich zu. Sie bedienen dieses gewünschte Marktsegment. Dass da allerdings nur Murks herauskommen kann, versteht sich eigentlich von selbst. Begriffen wird das von den Billigheimern in aller Konsequenz jedoch nicht. Das Gejammere, sofern überhaupt erkannt, kommt meist erst im Nachherein, wenn die Verbrauchskosten 1,5...2 mal höher sind, als eigentlich notwendig. Nun sollen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, nachträglich in Foren Experten helfen, selbstverständlich ebenfalls kostenlos ;-)

    NB:
    Nicht Jeder muß unbedingt Bauen! Ob nun jedes Dorf einen Neubaupark mit 400 m² Grund des Einzelgrundstücks mit einem riesen Kasten darauf haben muß bzw. sinnvoll ist und hierdurch vorhandenen dörfliche und kleinstädtische Strukturen völlig totgelegt bzw. ausgehungert werden, würde ich vehement bestreiten. D ist bereits erheblich dicht besiedelt.
    Welchen Einfluß Lobbyisten auf Bürgermeister und örtliche Bauausschüsse hierbei haben, sollte man bei deren Kontozugängen, nebst Barzahlungen mal überprüfen ! ;-)
    Sicherlich freut es jeden Besitzer von Ackerland mit minderer Bodenzahl, wenn hieraus durch Beplanung plötzlich Bauland wird, er wird, neben der "Helfenden", zum Millionär, während der wesentliche Rest dabei vollständig verhungert!
     
  15. #35 Ralf Wortmann, 19.08.2014
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    Nur kurze Antwort (denn ich bin ja raus aus diesem thread :konfusius ):

    Wenn der Bauherr tatsächlich schon anwaltlich vertreten ist, hast du nichts zu befürchten, kein Problem. Etwas anderes wäre es u.U., wenn ein RA nur mal kurz beraten hat und du nicht weißt, ob er den Bauherren weiter begleitet. Dann kann ein schriftlicher, gut dokumentierter Hinweis (möglichst mit Zugangsnachweis) auf die drohende Verjährung verbunden mit der Empfehlung, ggf. sehr frühzeitig vor Ablauf der Verjährungsfristen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, Gold wert sein.
     
  16. #36 Skeptiker, 19.08.2014
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    :respekt

    Danke, wieder was gelernt! :bierchen:
     
  17. Svero

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    Ich möchte mich auf diesem Weg für die ganzen Beiträge bedanken.
    Es war keinesfalls meine Intention mit meinen Aussagen jemanden zu ärgern oder sonstige Irritationen auszulösen. Ich wollte lediglich verhindern dass die Diskussion in eine Richtung geht, die in meinen Fall nicht relevant ist. Die grundlegenden rechtlichen Aspekte sind geklärt. Jetzt geht es nur noch ums fachliche.
    Meine Wortwahl in diesem Forum war wohl leider etwas unglücklich. Dafür möchte ich mich entschuldigen.
     
Thema: Korrosion - Mangel vor der Abnahme vorhanden?
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