Post von der BG Bau nach Widerspruch

Diskutiere Post von der BG Bau nach Widerspruch im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hatte der BG Bau meine Helferstunden gemeldet. Kurz darauf kam ein Beitragsbescheid mit 290 Euro. Daraufhin legte ich...

  1. #1 MiRe1904, 17.08.2014
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    Hallo zusammen,

    ich hatte der BG Bau meine Helferstunden gemeldet.
    Kurz darauf kam ein Beitragsbescheid mit 290 Euro.
    Daraufhin legte ich Wiederspruch ein mit der Begründung das es sich um Familienangehörige handelt.

    Jetzt kam ein Fragebogen zur Versicherungs- und Beitragspflicht.
    Ich komme damit nicht ganz klar. Manche Fragen kann ich einfach nicht beantworten.

    Wenn ich den Bogen für meinen Vater ausfüllen möchte wird’s schon schwer:

    Frage: "Hat Ihnen der Helfer bereits früher bei verschiedenen Tätigkeiten geholfen"
    Was soll ich reinschreiben? Ja, er hat mir das Fahrradfahren beigebracht?

    Frage: "Haben Sie umgekehrt dem Fehler bereits bei verschiedenen Tätigkeiten geholfen?"
    Das Wohnzimmer gesaugt, oder mit Ihm die Hecke geschnitten?

    Wie soll ich mit so dummen Fragen umgehen?
    Oder kann man auf die Fragen einfach keine Antwort geben?
    Wo liegen die Grenzen der Gefälligkeiten bei Vater, Mutter, Schwester, Bruder?

    Gruß

    Micha
     
  2. BJ67

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    Nimm mal die Suchfunktion. Zu "BauBG" gibt es heir einen laaangen Thread.
     
  3. #3 MiRe1904, 17.08.2014
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    Hallo,

    ich werde daraus nicht schlauch.
    Es gibt so viel wenn und aber.

    Meint Ihr das es vielleicht besser ist zu bezahlen und dann habe ich meine Ruhe?

    Gruß

    Micha
     
  4. #4 ultra79, 17.08.2014
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    DAs kommt drauf an wie wichtig dir 290 EUR sind - und dein Seelenfrieden. Du kannst versuchen eine prinzipielle Sache draus zu machen - vor allem wenn du meinst das du im Recht bist. Aber einfacher ist es immer "einfach zu zahlen":...
     
  5. #5 MiRe1904, 17.08.2014
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    Natürlich bin ich im Recht.
    Aber mal ganz ehrlich, was soll ich bei meinem Vater auf die Frage:
    "Hat Ihnen der Helfer bereits früher bei verschiedenen Tätigkeiten geholfen"
    antworten?
    Soll ich schreiben dass er mir beigebracht hat wie ich aufs Klo gehe?

    Das Formular ist einfach lächerlich, ich frage mich ob ich mich auf eine so primitive Ebene herablassen soll oder nicht.

    Die Frage "Zu welchen Gelegenheiten treffen Sie sich" ist aus meiner Sicht sehr grenzwertig.
    Was geht die BG Bau an was ich in meiner Freizeit mache?

    Gruß

    Micha
     
  6. #6 JamesTKirk, 17.08.2014
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    JamesTKirk Gast

    Ich denke, dass es gar nicht so schwer ist, die Frage richtig zu verstehen. Es geht hier doch mehr um das Verstehen-wollen und um Deine negative Grundeinstellung.
    Schreib doch einfach hin, was die hören wollen, schreibe die € 290 ab und ärgere Dich nicht weiter. Da werden noch ganz andere Klopper kommen ... :shades
     
  7. #7 MiRe1904, 17.08.2014
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    Hallo,

    ich versuche das ganze jetzt aus einer positiven Grundeinstellung zu sehen.
    Auch wenn ich davon ausgehe das sie im Falle eines Unfalles wegen Familiärer Verbundenheit nicht bezahlt hätten.
    Zum Glück ist nichts passiert.

    Ich schaue das ich möglichst sinnvolle Antworten gebe.

    Gruß

    Micha
     
  8. #8 stockstadt, 17.08.2014
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    Hallo,

    wenn "die" bisher nicht wußten/wissen, dass deine Angaben Familienangehörige betreffen, bekommst du logerischerweise eine Rechnung.

    Schreib zurück, dass Papa und Mama geholfen haben und es wird gut sein :think

    LG
     
  9. #9 toxicmolotow, 17.08.2014
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    Ich habe das erste Formular von denen auch erhalten und finde schon die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ein Unding weil viele Alternativen nicht angegeben sind. Und der Platz für Erklärungen ist dürftig.

    Daher habe ich einen Fließtext als Antwort geschrieben und das Formular zu den Akten genommen.

    Auf eine geschlossene Frage würde ich immer nur mit ja oder nein antworten. Erläuterungen gibt es dazu nicht, wenn nicht explizit danach gefragt wurde.
     
  10. #10 Wachtlerhof, 17.08.2014
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    Der Einzige, für den als Bauhelfer nix bezahlt werden muss, ist der Ehepartner. Für alle anderen Familienmitglieder, egal ob Kinder, Eltern, ... , muss der Bauhelfereinsatz bei der BauBG bezahlt werden. Kommt darauf an, wieviele Helferstunden Du angegeben hast, aber die € 290,- find ich jetzt sehr human.

    Von mir wollten sie seinerzeit über € 3000,- haben. Da hab ich meine Ordner gepackt und bin zum Termin hin gefahren. Hab dort dann mit dem BauBG-Mitarbeiter ALLE Arbeiten besprochen und am Ende des Gesprächs waren wir einer Meinung, dass ich nix zahlen brauch. Das hab ich dann auch noch schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigt bekommen. Das Gespräch hat aber schon um die 3 Std. gedauert, war es mir aber wert. Und angenehm war es eigentlich auch.

    LG - Gisela
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2014
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    Gisela - Jain.
    Offiziel hast Du Recht - nur Ehepartner. Kommt aber ein direkter Angehöriger zu Schaden, verweigert die BG mit Verweis auf eben diese direkte Verwandtschaft die Leistung. (dazu gibts hier nen Strang).
    Unter Bezug auf die Leistungsverweigerung kann man dann auch diesen Personenkreis aus der Beitragspflicht nehmen.
     
  12. #12 grubash, 18.08.2014
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    Hi,
    bis auf Ehepartner will die BG für alle Helfer Geld. Weiss ja nicht wie "genau" du die Stunden aufgeschlüsselt hast und wieviele Stunden ggf. "vergessen" wurden. Ich bin in etwa der gleichen Summe rausgegangen und hab ohne Murren gezahlt. Den Antwortbogen habe ich versucht passen auszufüllen und gut war. Denke mal, dass die einfach bei Zahlung die Sache zu den Akten legen. Ging um Selenfrieden und um ggf. einer genauen Prüfung zu entgehen. Gibt ja diverse Geschichten im Netz dazu. Hatte einfach keine Lust mich wegen dem Betrag auf einen Vor-Ort-Termin und Streiterei einzulassen. Die Summe ging im Rauschen bei der Haussanierung unter. Habe alle meine Helfer ordentlich gemeldet und zus. noch eine private Gruppenunfallversicherung für die Bauzeit abgeschlossen. Alles Kosten die nicht wirklich ins Gewicht fielen.

    Bei der Summe von Wachtlerhof würde sich eine genaue Prüfung schon lohen. Naja und zu der Leistungsverweigerung, wie von Ralf angesprochen gibt es ja auch diverse Geschichten. So richtig durchsichtig ist das Gehabe definitiv nicht. Zahlen ja, Leistung nein ist schon ne Hausnummer.

    Ciao Christian
     
  13. #13 MiRe1904, 18.08.2014
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    Hallo,

    ich denke das der Gebührenbescheid erst einmal fest steht.
    Es geht bei dem Fragbogen nur darum der eine oder andere Helfer versicherungspflichtig ist oder nicht.
    Kann man da überhaupt noch schlechter raus kommen?

    Gruß

    Micha
     
  14. #14 grubash, 18.08.2014
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    Ich weiss ja nicht was du so an Umfang gebaut hast und wie ehrlich deine Aufschlüssellung war. Bei dem Betrag würde ich aber sagen, schlechter geht immer. Wenn alles 100% sauber kann man vll. streiten. Mit ein paar Leichen im Keller wäre mir die ganze Sache mit Vor-Ort Prüfung zu heiß. Evtl. rechnet der BG-Mann die Zeiten aus, was man in Zeit in etwa zur Herstellung als "Laie" braucht. Wenn dann im ungünstigen Fall 48-Stunden Tage für den Selbstbauer auskommen, weil man ein paar Helferstunden "vergessen" hat kommt man schnell in Erklärungsnot. Noch ein paar nicht wohlgesonnene Nachbarn die ungünstige Angaben machen und die Kacke ist am dampfen. Vll. wird auch noch nach diversen Rechnungen gefragt, wenn Gewerke vom Laien nicht so ohne weiteres erstellbar sind.

    Ciao Christian
     
  15. #15 StefanMeier, 18.08.2014
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    bekommt die bg bau die ganze bauakte vom amt als kopie?

    wissen die ob es um eine nuztungsänderung oder einen neubau geht=?
     
  16. #16 DerBjoern, 28.08.2014
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    Ich hab damals bei denen angegeben das ich schlüsselfertig baue und nur Malerarbeiten und Carport und Außenanlagen selber mache. Habe angegeben das ich keine Helfer habe und alles alleine mache. Habe nie wieder was von denen gehört. Das ist jetzt 1,5 Jahre her und bin vor einem halben Jahr eingezogen.
     
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