Vob/c

Diskutiere Vob/c im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, ich habe eine Frage für VOB/C Spezialisten im Zusammenhang mit der Betonierung einer Obergeschossdecke: Werden nach VOB/C bei...

  1. heinal

    heinal Gast

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage für VOB/C Spezialisten im Zusammenhang mit der Betonierung einer Obergeschossdecke:

    Werden nach VOB/C bei der Flächenberechnug nach qm der Decke für die Abrechnung nach qm auch die Aussenziegel und das Dämmmaterial nach Außen zur Betondecke mit berechnet?

    Danke an die Spezialisten
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    gibt es eine Position in der Ausschreibung für die Deckenabmauerung ??? ... wer hat die Ausschreibung erstellt ???
    .
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 25.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn denn...

    die VOB/C wirksam vereinbart ist, gilt lt DIN 18331, 5.1.1.1 das Bauteile aus Beton oder Stahlbeton mit deren Maßen abgerechnet werden.
    Ergo l*b der Decke OHNE Randabmauerung.
    Aber. Die Randabmauerung ist nicht durch die normale MW-Position abgedeckt, sondern eine eigene oder eine Zulage-Pos.
    Fehlt diese, wird oft die Randabmauerung übermessen.
    Preislich passt es dann meist mit einer Extra-Pos.
    MfG
     
  4. heinal

    heinal Gast

    Es gibt ein detailiertes Leistungsverzeichnis welches ich mit dem Unternehmer abgestimmt habe. Eine Ausschreibung gab es nicht.

    Eine Position im Leistungsverzeichnis "Deckenabmauerung" existiert nicht.
    Die Position zur OG heißt:

    "Stahlbetondecke mit Filigranplatten in Beton .., ..cm dick. Liefern und verlegen, ohne Bewehrung und verspachteln der Plattenstöße."
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2006
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    Und wieso...

    sollte dann die VOB/C oder die DIN 18331 vereinbart sein?
    Steht das im Angebot oder im Auftragsschreiben drin?
    MfG
     
  6. heinal

    heinal Gast

    Wörtlich:

    "Abrechnung erfolgt nach Aufmass!!!
    Massenermittlung und Abrechnung nach VOB/C."
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2006
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    Na dann...

    Decke s.o. :deal
    ABER: Nachtragsposition für Deckenrandabmauerung :deal
    Also bitte einmal vorher rechnen, was denn preiswerter sein könnte :)
    MfG
     
  8. #8 Carden. Mark, 27.01.2006
    Carden. Mark

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    Nee, Nee, Nee
    Dann fordere doch Deinen BU auf, die Decke streng nach der VOB/C anzurechnen, hier also die Abmauerung abzuziehen. Dann soll / darf er eine extra Position "Besondere Leistungen" bilden, welche die Deckenabmauerung incl. Dämmung etc. beschreibt.

    Jetzt mal rechnen mit fiktiven Preisen.
    qm Decke (mal teuer gerechnet) 40€/qm. Hier ziehen wir jetzt mal eine Breite con 17 cm für die Abmauerung ab.
    Berechnung: 40€/qm x 0,17m = 6,80€/m
    Dafür bekommste aber keine Abmauerung mit Dämmung incl. allen drum und dran
     
  9. heinal

    heinal Gast

    Im Vertrag steht, dass "Alle zur vertragserfüllung notwendigen Leistungen im Leistungsverzeichnis enthalten sind."

    Trotzdem Nachtragsposition möglich?

    Ich vermute er hat die Abmauerung wie bereits eingangs erwähnt bei der Berechnung der Aussenmauer "übermessen". Sie ist somit auch in der Aussenmauerabrechnung enthalten.

    Kann bei der Aussenmauerberechnung eine Deckenabmauerung von 18 cm Höhe übermessen, d.h. mit abgerechnet werden bei der Aussenmauer lt. VOB/C??
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Deckenrand und MW...

    Mauerwerk wird entweder durch gemessen + Pos. Zulagepreis für Erschwerniss Randabmauerung oder 2 getrennte Pos., dann MW bis / ab Abmauerung.
    Alles gomblisiert
    Mfg
     
  11. #11 Carden. Mark, 27.01.2006
    Carden. Mark

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    Ich vermute??????
    Ist denn keiner da der Rechnen kann?
    Kein Bauleiter, Architekt oder so etwas?

    Da können wir hier lange rumdocktern bis wir was haben für Sie.
    Sie werden in der DIN 18330 Mauerwerk VOB/C auch nichts über Abmauerungen von Decken finden. Hier sind aber die anderen 5123 Positionen lt. STlB aber auch nicht aufgeführt. Und eine Nebenleistung ist die Abmauerung nun mal ganz sicher nicht. Sie werden nur unter zur Hilfenahme der DIN 18331 Betonarbeiten feststellen, dass durchbindende Bauteile zum Abzug kommen. Hier also die Decke bei der Mauerwerksberechnung. Eine Doppelberechnung (Durchrechnen des Mw und der Decke) schließt sich selbstverständlich aus.
     
  12. #12 Carden. Mark, 27.01.2006
    Carden. Mark

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    Sach mal Ralf

    ich war jetzt extra auf der Wikipedia site

    Aber was ist......gomblisiert
     
  13. heinal

    heinal Gast

    Verstanden.

    Hat er so nicht gemacht. ich gehe aber davon aus, dass er es nicht zweimal berechnen kann.
    1. Mit der Decke.
    2. Mit dem Mauerwerk.
     
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