Bauvoranfrage?

Diskutiere Bauvoranfrage? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend. Ich habe da mal ne Frage und zwar habe i vor auf mein Grundstück ein Carport zu errichten an der Grundstücksgrenze mit etwa 9 m...

  1. #1 coyote1980, 18.08.2014
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    Guten Abend.
    Ich habe da mal ne Frage und zwar habe i vor auf mein Grundstück ein Carport zu errichten an der Grundstücksgrenze mit etwa 9 m Länge( Umbaute Fläche ohne Dachüberstand Richtig?), welches bei uns in Sachsen erlaubt ist, jedoch habe i noch ein Gewächshaus an der Grenze stehen was etwa 6 m lang ist. Beim Besuch auf dem Bauamt meinte man i darf an die gleiche Grenze wie das Gewächshaus auch das Carport errichten, jedoch habe ich diese Zusage nur mündlich, nun meine Frage wie kann ich diese Bestätigung nochmal Schriftlich bekommen? Bauvoranfrage?
    Den man darf ja nur 9m an der Grenze bebauen und mit Gewächshaus bin ich bei 15 m. und i will mich nur absichern das man nicht später sagen kann wie konnte er das tun. Wie verhält man sich richtig?
     
  2. #2 aladini, 18.08.2014
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    Man darf max. 9m an EINER Grundstücksgrenze bebauen. Die Gesamtbebauung auf ALLEN Grundstücksgrenzen darf nicht mehr als 15 Meter betragen :)
    (Ich glaube der Nachbar wäre mit deiner 15m-Konstruktion an einer Grenze nicht begeistert :)))
     
  3. #3 coyote1980, 18.08.2014
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    ach dem Nachbar ist das egal den hatte ich schon mal gefragt, keine BEDENKEN
     
  4. #4 andi5783, 19.08.2014
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    Hi,
    also bei mir (hier in Bayern) war damals der Bauamtsleiter vorort (ist ein Bekannter). Er hat gemeint, dass die 9m inkl. Dachüberstand sind. Das könnte in Sachsen natürlich anders sein. Trotzdem wäre ich da an deiner Stelle vorsichtig. Dass die 9m Grenzbebauung (OHNE Abstandsflächen) für alle Objekte zusammen gilt (also Carport und Gewächshaus) ist eigentlich so gut wie sicher, aber da wird sich mit Sicherheit noch ein Experte der sich in Sachsen auskennt melden.

    Du wirst vermutlich schon so bauen können (deswegen ist die Aussage des Bauamtes wohl nicht falsch), wenn das Thema Abstandsflächen (wg. mehr als 9m Grenzebebauung) eingehalten wird. Dazu (dass diese Abstandsfläche auf seinem Grundstück liegt) muss der Nachbar aber seinen Segen geben (einer Abstandsflächen-Übernahmeerklärung zustimmen). Diese Übernahmeerklärung wir dann als Baulast eingetragen und gilt auch für evtl. spätere Käufer des Grundstücks.

    Jetzt hoffe ich mal, dass ich nicht zuviel Bockmist (Laienfalschwissen) geschrieben habe, aber ich denke dass sich noch ein Experte melden wird und mich falls nötig korrigiert.

    Schöne Grüße
     
  5. #5 Gast036816, 19.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die mündliche aussage eines amtsmitarbeiters ist nichts wert, die kann bereits vergessen sein, wenn du nach der unterredung zum haupteingang das haus verlässt.

    also bleibt dir die bauvoranfrage oder du beauftragst einen fachmann oder eine fachfrau, aber nicht enttäuscht sein, wenn dein carport nur 3 m lang werden darf.
     
  6. #6 malgucken, 19.08.2014
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    wenn die so schnell vergessen, handy mit und aufnehmen :)
    obwohl dann bei so was dich dort unbeliebt machen könntest und das wohl eher dazu führt, dass kaum noch was gesagt wird.
    aber wirklich verbindlich ist wohl nur das schriftliche.
     
  7. Taipan

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    sonst gehts Dir noch gut?

    zum Thema: auf einer Grundstücksgrenze sind es 9m in Summe des Gesamtgrundstückes 15m.

    Siehe SächsBO §6 Abs. 7 ivm VwVSächsBO 6.7.X
     
  8. #8 Norderstedter, 19.08.2014
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    auch wenn da ein smiley hinter war... bevor jemand auf dumme Ideen kommt: § 201 StGB
    im schlechtesten Fall 3 Jahre Gefängnis
     
  9. #9 coyote1980, 19.08.2014
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    Guten Abend Taipan,
    die 9 m gelten die mit Dachüberstand?und das Gewächshaus ist auf keiner Karte bzw Grundstücksgarte eingemalt zählt es da trotzdem dazu?
     
  10. #10 Gast036816, 19.08.2014
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    Gast036816 Gast

    das gewächshaus ist vor ort vorhanden. auf dem papier kann nachgetragen werden.
     
  11. #11 coyote1980, 19.08.2014
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    auch nach 30 Jahren??????
     
  12. Taipan

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    auch nach 30a - es gilt der Dachüberstand. Der Dachüberstand zählt bis 1,50 m nicht dazu. Über 1,50m ist von einer eigenständigen Funktion auszugehen. Steht in VwVSächsBO 6.X
     
  13. #13 malgucken, 20.08.2014
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  14. #14 malgucken, 20.08.2014
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    So einfach ist das auch mit der Straftat in diesem Fall...klar kann es blöd laufen.... Und als Beweismittel ist es je nach Eingriff in die Privatspühäre auch nicht unbedingt unpassend.
    Also aufpassen... es wird eben technisch gemacht was geht... jeder der google nutzt und dort was macht, sollte das spielchen kennen.
    https://www.qwant.com/url?qwt_view=...WZ6ZWljaG5lbg==&qwt_time=MTQwODUyMjY1MzIxMg==
    Aber lassen wir das.
     
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