Zahlungsplan bei EFH Massivhaus

Diskutiere Zahlungsplan bei EFH Massivhaus im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir haben vor ein EFH auf einem Grundstück zu bauen welches wahrscheinlich ab Ende September bebaut werden darf. Hierzu habe...

  1. #1 manivi157, 18.08.2014
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    Hallo Zusammen,

    wir haben vor ein EFH auf einem Grundstück zu bauen welches wahrscheinlich ab Ende September bebaut werden darf. Hierzu habe ich von unserem Bauträger den Bauvertrag zugeschickt bekommen. Ich habe mich jetzt schon ein wenig bei Tante Google eingelesen, würde mich aber trotzdem über Meinungen von Erfahrenen hier freuen. Was ist von diesem Zahlungsplan zu halten, ist das so üblich? Fehlt irgendwas?

    1. Rate Planunterlagen 5% 14.834,76 €
    2. Rate Erdaushub 10% 29.669,52 €
    3. Rate Bodenplatte Erdgeschoss 10% 29.669,52 €
    4. Rate Fertigstellung Maurerarbeiten EG 15% 44.504,28 €
    5. Rate Dachstuhl 10% 29.669,52 €
    6. Rate Beginn der Elektroarbeiten 5% 14.834,76 €
    7. Rate Beginn der Sanitär und Heizungsinstallation 10% 29.669,52 €
    8. Rate Fenstereinbau 10% 29.669,52 €
    9. Rate Innenputz 10% 29.669,52 €
    10. Rate Estricharbeiten 5% 14.834,76 €
    11. Rate Fliesenarbeiten 3% 8.900,86 €
    12. Rate Innentüren / Malerarbeiten 3% 8.900,86 €
    13. Rate Bezugsfertigkeit 2% 5.933,90 €
    14. Rate Pflasterarbeiten, Fertigstellung 2% 5.933,90 €
     
  2. #2 stockstadt, 18.08.2014
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    Hallo,

    wenn es wirklich ein Bauträgervertrag ist, dann darf er insgesamt 7 Raten fordern, die er aus den einzelnen Gewerken zusammenfassen kann.

    Außerdem an den Rückbehalt von 5 % denken

    LG
     
  3. #3 Baufuchs, 18.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Bauträgervertrag (Grundstück gehört nicht euch, sondern dem Bauträger) dann gem. Zahlungsplan der Makler-/Bauträgerverordnung. Der gelistete Zahlungsplan entspricht nicht dieser Verordnung.

    Falls euch das Grundstück gehört:

    Zahlungsplan entspricht nicht den Vorgaben des BGB, danach nur Abschläge in der Höhe, in der Gegenleistungen erbracht wurden. Also Abschläge erst nach erbrachten Leistungen, nicht wie hier bei Beginn.

    Auch die Höhe der gelisteten Abschläge ist indiskutabel.
    Beispiel: Erdarbeiten = 10 Prozent = ca. 29.000 €

    Zahlungsplan vom Fachmann mit Baubeschreibung abgleichen und Teilraten ändern lassen.
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 19.08.2014
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    Ich gehe mal davon aus, dass du das Wort „Bauträger“ nur umgangsprachlich verwendet hast und dass es sich nicht um einen klassischen notariellen Bauträgervertrag handelt, sondern dass du auf eigenem Grundstück mit einer Baufirma baust, die auch die Planung und die Beantragung der Baugenehmigung übernimmt. Trifft das zu?

    Der Zahlungsplan ist unausgewogen, du solltest so etwas auf keinen Fall unterschreiben. Er wäre zudem wegen unangemessener Benachteiligung des Auftraggebers nach § 307 BGB unwirksam.

    Falls es nicht im Vertrag an anderer Stelle erwähnt ist, wäre der Zahlungsplan auch bereits deshalb unwirksam, weil die Erfüllungssicherheit nicht berücksichtigt wurde, vgl. das folgende BGH-Urteil:

    ===================================================================================================
    BGH, Urteil vom 8. November 2012 - VII ZR 191/12

    Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier: 7 % der Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann.
    ======================================================================================================


    Du solltest eine Bauvertragsberatung in Anspruch nehmen. Das ist meist gut angelegtes Geld (kostet bei meinen Kollegen so ab etwa 250 – 350 €; auf jeden Fall eine feste Vergütung vereinbaren). Wer solche Zahlungspläne hat, bei dem gibt es in der Regel auch noch eine Menge anderer problematischer Klauseln, die du jetzt gar nicht erkennst.

    Baust du mit oder ohne Keller? Ist noch eine Garage, eine Terrasse, die Gestaltung der Außenanlagen oder sind noch sonstige Nebengebäude dabei? Irgendwelchen teuren Besonderheiten? Aufwendige Gründung? Ohne solche Infos kann man deine Frage „Fehlt Irgendwas?“ nicht konkret beantworten. Deshalb lohnt sich eine Vertragsberatung. Du solltest dir auch einen Sachverständigen zur baubegleitenden Qualitätskontrolle suchen und dieser sollte sich das Leistungsverzeichnis anschauen.

    Auf jeden Fall fehlen der Außenputz (bzw. die Fassadenverkleidung) und die Dacheindeckung. Diese Leistungen sollten wohl in den mickerigen 4 % der 13. Und 14. Rate „versteckt“ werden.

    Vom Grundsatz her gilt die Faustregel, dass bis einschließlich zur Dacheindeckung nicht mehr als 50 % des Hauspreises gezahlt werden sollte. Dies 50 % hättest du schon ohne die Dacheindeckung erreicht.

    Ein absolutes no-go ist es, dass Fälligkeiten z.B. für den „Beginn der Elektroarbeiten“ definiert werden. Wie Baufuchs schon schrieb.

    Den konkreten Gegenwert für die einzelnen Leistungen kann dir nur ein Architekt oder Sachverständiger anhand des konkreten Bauvorhabens ausrechnen.

    Ein für dich vorteilhafterer (auftraggeberfreundlicher) Zahlungsplan könnte z.B. wie folgt aussehen, wobei ich bitte, die Prozentsätze nicht auf die Goldwaage zu legen; ich bin kein Techniker. Ich habe auch erstmal nur für die Raten 1 – 6 und für die letzte Rate Prozentsätze angegeben. Die Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft (mit ergänzendem vertraglichem Text) wäre ratsam.

    Wenn unserer technischen Experten hier im Forum zutreffendere Vorstellungen zum Wert der einzelnen Leistungen abgeben können, bitte gern - nur zu!

    ---------------------------------------------------
    „1. Rate nach Aushändigung aller Planunterlagen und Einreichung aller erforderlichen
    Bauantragsunterlagen 5%
    2. Rate nach Fertigstellung des Erdaushubs 3%
    3. Rate nach Fertigstellung der Bodenplatte Erdgeschoss 4%
    4. Rate nach Fertigstellung aller Rohbauarbeiten 20%
    5. Rate nach Fertigstellung des Dachstuhls 6%
    6. Rate nach Fertigstellung der Dacheindeckung inkl. Dachklempnerarbeiten 6%
    -----
    7. Rate nach Fertigstellung der Rohinstallation Elektro
    8. Rate nach Fertigstellung der Rohinstallation Sanitär und Heizung
    9. Rate nach Fertigstellung Außentüren und Fenstereinbau
    10. Rate nach Fertigstellung der Außenfassade
    11. Rate nach Fertigstellung des Innenputzes
    12. Rate nach Fertigstellung der Estricharbeiten
    13. Rate nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten
    14. Rate nach Fertigstellung Innentüren / Malerarbeiten
    15. Rate nach Fertigstellung der Pflasterarbeiten und aller sonstigen Arbeiten sowie nach
    Aushändigung einer 5 %-Gewährleistungsbürgschaft: 5%

    Die Parteien vereinbaren, dass das auftraggeberseitige Recht nach § 632a Absatz 3 BGB, eine 5%-ige Erfüllungssicherheit verlangen zu können, von dem Zahlungsplan unberührt bleibt. Solange der Auftragnehmer eines solche Erfüllungssicherheit nicht stellt, ist der AG entsprechend § 632a Absatz 3 BGB berechtigt, 5 % vom vereinbarten Gesamtwerklohn einzubehalten.“
    ----------------------------------------------
     
  5. #5 manivi157, 19.08.2014
    manivi157

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    Vielen vielen Dank für die ausführlichen Antworten!!! Hätte mit so viel Hilfe und Unterstützung gar nicht gerechnet!

    genau so ist es
     
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