Bei Neubauten muss es in der Baugenehmigung stehen, ob gefordert. Evtl. ist die Erstellung eines Brandschutz-Konzeptes nötig!
In die alte Baugenehmigung sehen. Bürogebäude ist ein weiter begriff. Die gibt es von ebenerdig mit 100 m² bis Hochhaus.
Dann könnte es ein Sonderbau sein und Du müsstest ein geprüftes Brandschutzkonzept vorliegen haben aus dem hervorgeht, was zu tun ist. Es besteht noch die Möglichkeit das BSK zu ändern und neu prüfen zu lassen und somit ggf. an der BMS vorbeizuschrammen. Das muss aber ein spezielisierter Brandschutzplaner machen, der in der von ing-Kammer und/oder Arch-Kammer geführten Liste eingetragen ist (sofern dies existiert - da bin jetzt zu faul für dein Bundesland nachzuschauen, das steht aber in der BO).
Warum ist ein öffentliches Bürogebäude GK 3 ein Sonderbau? Da sollten auch mal ein paar mehr Infos kommen. Umnutzung, Bestand bleibt, aber Aufforderung wegen... Gibt es eine BMA? Wer will eine? Alt und man will die nicht erneuern?
Ich habe ja geschrieben "könnte". Sonderbau beginnt manchmal ganz unspektulär. Ansonsten sind Deine Fragen genau die richtigen. Wobei dies alles einem BSK entnommen werden kann, welches auf jeden Fall vorliegen muss oder, wenn durch alle Instanzen durch verschlampt, neu erstellt werden muss.
Ich bezweifle, dass 1978 bereits ein Brandschutzkonzept im heutigen Sinne gefordert wurde. Und wenn in der Baugenehmigung keine BMA vorgschreiben ist, brauchte es die damals anscheinend nicht. Worum geht es denn eigentlich?
Ist egal worum es geht ... es wird an einem öffentlichen Gebäude gebastelt. Da ist grundsätzlich das BSK weiterzuschreiben oder eben zu erstellen. Das wird auch HH nicht anders sein. Weiter können wir dem TE wahrscheinlich eh nicht helfen.
Nicht so schnell. Bestand, altes Baurecht, Brandschutz über Baugenehmigung - auch das ist ein Konzept, dann gilt das erst mal. Auch bei öffentlichen Gebäuden. Gerade bei denen....
Das "Gebastel" ist Deine Interpretation, der TE schreibt davon nichts. Deshalb meine Frage, worum es eigentlich geht: Gebastel, Neugier, "ans Bein pinkeln" wollen... ? mobil gesendet
Das war meine Interpredation aus Ingschnör und unscharfer Nachfrage ... Könnte eine Frischling in der Materie sein ...
Nach aktuelle Brandschutzanforderungen ist eine BMA für Bürogebäude in HH (BJ 1978, ohne BSK, keien Angaben für BMA in Baungenehmigung) erforderlich?
Aktuelle Forderungen sind für ein bestehendes Gebäude im Regelfall gleichgültig, da es weiterhin Bestandschutz geniesst, solange es nicht wesentlich verändert wird (z.B. Umnutzung, Umbau). Das hat PeMu aber auch schon vor 24 Stunden geschrieben. Nochmal: Worum gehrt es Dir genau? Und nebenbei: Steht das betreffende Objekt wirklich in Hamburg oder in Schleswig-Holstein (siehe Dein Wohnort)? Könnte eventuell Bedeutung bekommen, wenn Du uns erklärt hast, warum es Dir geht.