!HILFE! Beendigung Zusammenarbeit mit Architekt - übertriebene Honorarforderung

Diskutiere !HILFE! Beendigung Zusammenarbeit mit Architekt - übertriebene Honorarforderung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Da wir das Angebot - welches er zum Festpreis angeboten hat - abgelehnt haben, dürfte er wohl kein Honorar als Architekt erhalten. Verstehe ich...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich denke (jur. Laie), das ist falsch.
    Denn ggf. habt Ihr "nur" das Angebot zur Realisierung abgelehnt.

    Was da genau Sache ist, muss ein Anwalt an Hand der konkreten Unterlagen beurteilen!

    Ich denke, in Eurer Sache sind hier die Grenzen von Foren und Internet erreicht.

    Doch. Er könnte ja wie folgt gehandelt haben:
    Ich plane das "Stück Haus" Dafür erstelle ich dann mit meiner FIrma "Ihr TRaumhausbauer" ein Angebot zum Festpreis. Dann wisst Ihr, was das Haus kosten wird.

    Er müsste sich dann nur bei der Honorarberechnung die fehlenden Kostenermittlungen abziehen lassen, da ja diese Leistung nicht als Planer erbracht hat!
     
  2. #42 Ralf Wortmann, 21.08.2014
    Ralf Wortmann

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    Nein, ganz so einfach ist es leider nicht. Lies nochmal das Urteil des OLG Düsseldorf aus meinem Beitrag #28, dort unter Ziff.2. Dort kommt das Gericht genau zum gegenteiligen Schluss. Es war deine Fallkonstellation, aber trotzdem hatte der Architekt, der zugleich als Bauunternehmer tätig ist, grundsätzlich einen Anspruch auf Architektenhonorar, auch, wenn es nicht zum Abschluss eines Bauvertrags kommt.

    Das Urteil ist kein Dogma, es muss bei einem Rechtsstreit vor einem anderen Richter nicht genauso ausgehen, aber die Gefahr besteht natürlich.

    Es kommt auf viele Facetten an, die hier im Forum wohl nicht alle geprüft und erörtert werden können, mit welcher Intention ihr ihn aufgesucht habt, z.B. auch auf den werbenden Auftritt des Architekten, was auf seinem Schild am Geschäftshaus und was auf seiner Visitenkarte steht, wie er mit welcher Telefonnummer (verschiedene, unterscheidbare Geschäftsbereiche?) im Telefonbuch und im Internet auftritt, evtl. sogar auf das, was auf den Plänen, die euch zuerst vorgelegt oder ausgehändigt wurden, draufsteht (Datum, Verfasser, etc.) und in welcher Rechtsform er sein Bauunternehmen betreibt (GmbH, GbR, Einzelfirmeninhaber, Gewerbeanmeldung?). Es wird auch darauf ankommen, was besprochen wurde, ob euer Gegner Teile der Gesprächsinhalte bestreitet, wer beweispflichtig ist und wer Gesprächsinhalte ggf. mit Zeugen beweisen kann.
     
  3. #43 Thomas B, 21.08.2014
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    Wenn verkappter GU-Architekt nun nach HOAI barechnen will, so ist das evtl. rechtlich i.O.

    Jedoch sehe ich hier einen deutlich geringeren Honoraranspruch.

    1. Haus scheint wohl zu teuer zu sein (teurer als geplant). Budgetüberschreitung???? Honoraranspruch überhaupt berechtigt oder Fehlleistung????

    2. LP 1 + 2 könnten erfüllt sein, wobei der Nachweis natürlich zu liefern wäre (z.B. B-Plan - Einsicht, Nivellement des Grundstücks, wa sja eine Grundvoraussetzung ist überhaupt entwerfen zu können, usw. usf.)

    3. LP 3 sehe ich nicht wegen fehlender Kosten (LP 2 dto.?). Auch ist ein GU - Angebot m.E. nicht mit einer Kostenschätzung des Architekten zu vergleichen/ gleichzusetzen.

    4. LP 4 ist nicht, weil kein Bauantrag da ist.

    "Mein" (juristisch höchst fragiles) Fazit: LP 1 - 2 evtl. LP 3 evtl. zu Teilen...?

    ** III/ Mindestsatz.

    Da kommt dann sicher etwas Anderes bei raus, als das was der Architekt berechnet hat....
     
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