Immobilienkauf - Grundbucheinträge löschen lassen

Diskutiere Immobilienkauf - Grundbucheinträge löschen lassen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, lt. Grundbuch sind 2 Lasten auf dem Grundstück eingetragen - Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle durch einen Dritten -...

  1. OlliL

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    Hallo,

    lt. Grundbuch sind 2 Lasten auf dem Grundstück eingetragen
    - Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle durch einen Dritten
    - Benutzungsbeschränkung im Hinblick auf das einheitliche Erscheinungsbild und in gewerblicher Hinsicht

    Beide Dinge wurden im ursprünglichen Kaufvertrag auf 20 Jahre beschränkt und sind damit seit wiederum 20 Jahren "abgelaufen".

    - Kann man beim Kauf jetzt diese Einträge vom Notar unter Vorlage des alten Kaufvertrages aus dem Grundbuch löschen lassen?
    - Hat man im Nachhinein noch die Möglichkeit nach dem Kauf diese löschen zu lassen bzw. wird für die Löschung der alte Kaufvertrag in dem die 20 Jahre Befristung aufgeführt ist benötigt? (an den man nach dem heutigen Kauf evtl. nicht mehr rankommt wenn der Verkäufer Ihn nicht rausrückt?)

    Habe vor heute mal bei dem zur Vertragsunterzeichnung angedachten Notar anzurufen, aber wollte auch mal Eure Meinung dazu hören.
     
  2. #2 toxicmolotow, 20.08.2014
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    Was interessiert unsere Meinung wenn ein Notar (der es sicherlich besser weis) diese Frage beantworten wird?

    in meinen Augen ist bei einer gegebenen Befristung überhaupt eine Löschung uberflüssig, weil Thema sowieso erledigt.
     
  3. OlliL

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    Die Befristung steht aber nur im alten Kaufvertrag.
    Laut Grundbuch ist nur die Benutzungsbeschränkung befristet. Das Vorkaufsrecht nicht.
    Bis wann die Benutzungsbeschränkung befristet ist, steht im Grundbuch nicht.
     
  4. #4 toxicmolotow, 20.08.2014
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    Und wo liegt der KV? Vermutlich auch beim Grundbuchamt/Gericht.

    Also alles Tutti.
     
  5. Popeye

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    Oje, das sind so Sachen, die ich hasse...

    Ohne das jetzt rechtlich genau zu wissen, nur aus Erfahrung mit "Grundbuch-Spezialsachen": Sicherlich hat man aufgrund des alten KV einen Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung gegen die Berechtigten der Eintragungen. Gleichzeitig glaube ich aber, dass das Grundbuchamt nur aufgrund des alten KV die Lasten nicht löschen, sondern auf Vorlage einer Löschungsbewilligung bestehen wird. Sowas kann sich über Jahre hinziehen. Was machst Du, wenn die Berechtigten inzwischen verstorben sind und Du die Erben für eine LöB zusammentrommeln musst? Selbst wenn die verstehen, worum es geht und kooperieren, den Aufwand brauchst Du nicht (ich spreche aus Erfahrung).

    Als Käufer würde ich das Objekt nur mit sauberem Grundbuch kaufen. D.h. dass in Deinem KV steht, dass Du den Kaufpreis erst zahlst, wenn die Lasten gelöscht sind. Damit muss sich der Verkäufer kümmern - warum solltest Du Dich damit rumschlagen müssen? Auf was anderes würde ich mich nicht einlassen.
     
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