Ankündigung der förmlichen Bauabnahme in 36 Stunden

Diskutiere Ankündigung der förmlichen Bauabnahme in 36 Stunden im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; So, gerade kommt ein Fax rein: förmliche Bauabnahme in 36 Stunden! Der Architekt hatte seinen Vertrag mit uns bereits vor 3 Wochen zum Freitag...

  1. #1 Wir bauen bald, 20.08.2014
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    So, gerade kommt ein Fax rein: förmliche Bauabnahme in 36 Stunden!

    Der Architekt hatte seinen Vertrag mit uns bereits vor 3 Wochen zum Freitag gekündigt. Einige Arbeiten sind noch nicht erledigt. Geht das so kurzfristig? Jetzt wird es schwer den Baustand von unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen...

    Gruß
    M
     
  2. #2 Skeptiker, 20.08.2014
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    was soll denn da von Euch abgenommen werden, die Leistung des Architekten? wenn ja, welche?
     
  3. #3 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    Stahlbeton, Maurer und Zimmererarbeiten sollen abgenommen werden. Der Maurer ist noch nicht ganz fertig und bei der Geschoßdecke ist die Randisolierung nicht OK. Wegen fehlender Planungs- und Ausführungsunterlagen wird es wohl alles sehr schwierig. Gleichzeitig ist während der Bautätigkeit immer wieder vom Leistungsverzeichnis und dem Angebot abgewichen worden. Wir wurden nur auf Nachfrage "was denn nun passiert" nachträglich informiert.
     
  4. #4 Skeptiker, 21.08.2014
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    Ojeh, das liest sich ja alles ganz schön gruselig. Verschiebt den Termin solange, bis ihr mit Anwalt, neuem Architekt und bautechnischen Sachverständigen gut genug vorbereitet seid. Macht in jedem Fall vorher einen gemeinsamen Termin mit Eurem Anwalt und der baufachlichen Begleitung, um Sicherheit über die Vorgehensweise zu haben. Das Abnahmeverlangen muss Euch deutlich länger bekannt sein, 36 Stunden reichen nicht aus. Laßt Euch nicht unter Druck setzen! Ohne Eure Teilnahme geht die Abnahme schon mal garnicht, weil Ihr abnehmen sollt, außer Euch kann das niemand. Oder habt Ihr den "Architekten" bevollmächtigt, für Euch rechtsgeschäftlich tätig werden zu dürfen?

    Möge alles zu Euren Gunsten ausgehen!

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  5. #5 Gast036816, 21.08.2014
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    es gibt maximale fristen, um ein werk abzunehmen. wenn vob vereinbart wurde, dann hast du 2 wochen zeit, dem abnahmebegehren nachzukommen. wenn der architekt vor 3 wochen gekündigt hatte, dann läuft die baustelle solange ohne bauaufsicht? das ist nicht ohne, was ihr als bauherrn dort macht! gibt es keinen verantwortlichen im sinne der lbo, müssen die arbeiten eingestellt werden!
     
  6. #6 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    Der Planer hat zu morgen gekündigt, der neue ist schon ein paar Tage mit im Boot und einen Anwaltstermin habe ich heute. Insgesamt wurde von den Handwerkern sogar sehr gut gearbeitet. Es gibt Kleinigkeiten die nicht OK sind, mit den Arbeitern war sonst alles prima. Haben halt den Stress auf dem Bau mitbekommen und mussten einiges an Fehlplanung ausbaden und neu machen. Schlimmer als das finde ich die Dokumentation. Hier wird es sicher ziemliche Probleme bei der Übergabe geben. Ebenso die korrekte Abgrenzung.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
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    Sofort und als allererstes (alles andere stehen und liegen lassen) setzt Du ein Schreiben auf, in dem Du dem Architekten mitteilst, dass er keinerlei Vollmacht für rechtsgeschäftliche Abnahmen habe und stellst ihm das auch sofort beweisbar zu. Idealer weise durch einen Kollegen, der den Inhalt des Schreibens kennt und unterschreibt, am .... um .... Uhr genau dieses Schreiben beim Architekten abgegeben/eingeworfen zu haben.
    Eine Kopie davon an das Bauunternehmen!
    Und dann eine Kopie von Fax und Schreiben sowie ggf Reaktionen des Architekten an die zuständige Architektenkammer!

    Dann - ab zum RA - hatte Ralf Wortmann Dir schon im Fensterstrang dringend angeraten! Der soll dann den "Kollegen" mal ordentlich auf links krempeln!
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 21.08.2014
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    Ob und wann der Architekt eine Bauabnahme anberaumt, hängt vom Willen des Bauherren ab. Gegen dessen Willen darf er eine solche Abnahme weder anberaumen, noch durchführen.

    Es ist also wichtig, den Architekten, wie Ralf D. schon schrieb, aufzufordern, die Abnahmen abzusagen, „weil sie auf einen späteren, für die Bauherren geeigneteren Zeitpunkt verschoben werden sollen.“ Dabei sollten Formulierungen vermieden werden, die dahingehend interpretiert werden könnten, dass die Kündigung des Architekten akzeptiert wird, um eurem RA alle Gestaltungsspielräume zu belassen.

    Ganz wichtig wird es sein, die Firmen der Gewerke parallel dazu heute noch zu informieren (am besten per Fax oder per Mail, mit telefonischer Nachfrage eines Zeugen, ob es angekommen ist), dass der vom Architekten anberaumte Abnahmetermin abgesagt wird, weil die Terminsbestimmung nicht mit euch abgestimmt war und nicht eurem Willen entspricht. Weist auch vorsorglich darauf hin, dass euer Architekt grundsätzlich nicht berechtigt ist, Abnahmen durchzuführen (schon gar nicht gegen euren Willen), oder Willenserklärungen für euch abzugeben. Keine Äußerungen zu der Kündigung.

    Geht zum anberaumten Abnahmetermin trotzdem hin, damit dort nichts hinter eurem Rücken verhandelt wird und weist auf eure Terminsabsage hin sowie darauf, dass eine Abnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.

    Dies gilt aber nur, wenn es sich bei dem Abnahmetermin nicht etwa um einen solchen handelt, zu dem ihrerseits eine Baufirma aufgefordert hat! So einen Termin kann man nicht einfach absagen (es sei denn, einvernehmlich), da eine Verweigerung der Abnahme u.U. die Wirkung einer vorbehaltslosen (mangelfreien) Abnahme haben könnte. Besprecht das mit eurem Anwalt.

    Nehmt zu eurem heutigen Anwaltsbesprechungstermin eine Liste aller Mängel mit, die sich an den Gewerken bislang herausgestellt haben (sofern zwischenzeitlich noch nicht behoben) und eine kurze Aufstellung aller noch offener Restleistungen, damit der Kollege einen Überblick hat. Auch Abweichungen vom werkvertraglichen Leistungssoll (LV) stellen einen Mangel dar, sofern euer Architekt nicht bevollmächtigt war, solche anzuordnen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
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    Wäre es nicht sinniger, vertrauenswürdige Dritte (Eltern, Geschwister, Freunde) zu dem Termin zu schicken und denen einen "Maulkorb" zu verpassen.
    Damit man in einem späteren Rechtsstreit den Bauherren nicht Boshaftigkeit unterstellen kann, den Termin abzusagen, weil nicht genehm und dann doch da zu sein???
     
  10. #10 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    Lt. dem Fax von heute Nacht wollen die Baufirmen die förmliche Abnahme haben...
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 21.08.2014
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    Ja, da hast du recht, das könnte man so machen.

    Aber ich habe das so versanden, dass der TE zum Abnahmetermin nicht verhindert ist, sondern, dass ihm nur die Vorbereitungszeit zu kurz ist und dass einige Gewerke evtl. bis dahin noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Bei so einer Konstellation sollte man nicht (evtl. wahrheitswidrig) vortäuschen, zum Abnahmetermin keine Zeit zu haben. Wenn man tatsächlich keine Zeit hat, sollte das natürlich als Zusatzargument benutzt werden.



    .
     
  12. #12 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    Ja, das Zeit-Problem zum Termin zu erscheinen ist tatsächlich vorhanden. Ich müsste dafür auf Arbeit "vortäuschen". Die Abnahme vorzubereiten ist mir in der Zeit unmöglich.
     
  13. #13 Skeptiker, 21.08.2014
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    Auf welcher Vertragsgrundlage werden die Arbeiten ausgeführt? Wann wurde das Abnahmeverlangen von den Firmen mitgeteilt, wann durch den Architekten Dir?

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  14. #14 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    Ich habe das Angebot bzw. das ausgefüllte LV unterschrieben und dem Planer gegeben. Die Firmen haben das nicht mir mitgeteilt. Ich habe die Info nur aus dem Fax des Planers...
     
  15. #15 Skeptiker, 21.08.2014
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    Ist in den LVs die Anwendung der VOB/B festgeschrieben? Gibt es förmliche Bauverträge mit den Firmen?

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  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
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    1) Wenn Ihr einen VOB-Vertrag habt, dann habt Ihr 12 Tage (ab Zugang des Verlangens) Zeit, die Abnahme vorzunehmen!
    Dazu müsst Ihr auch nicht auf die Baustelle und es muss keiner dabei sein - auch das alles natürlich sinnvoll ist.

    Aber ich lese darin noch zwei Dinge:
    a) Der Architekt will sich auf dem Wege seine Arbeit gleich mit abnehmen lassen
    b) Er hetzt die Firmen auf. Warum sonst sollten die zum Datum seiner Kündigung ihre Leistungen abgenommen haben.

    Ich würde auch raten, einen anderen Architekten oder einen öbuv-SV für das/die Gewerk(e) zu den Abnahmeterminen mitzunehmen.
    Euer Architekt wird sicher nicht mehr in Eurem Sinne beraten bzw. bestenfalls soweit, dass er nicht haften muss!

    Ihr könnt aber weder Mängel beurteilen noch, ob Ihr wegen zu vieler ausstehender Leistungen und/oder Mängeln die Abnahme verweigern könnt.

    Ihr lauft da auf ganz glattem Parkett.
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 21.08.2014
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    Ein Fax von mehreren Firmen? Komisch ...

    Oder informiert euch da nur der Architekt darüber? Dann soll er euch die Aufforderungen der Baufirmen unverzüglich vorlegen und mitteilen, wann er sie bekommen hat. Alles weitere müsst ihr mit eurem RA heute schnellstens besprechen.

    Wenn die Gewerke noch nicht fertiggestellt sind, kann die Abnahme als verfrüht zurückgewiesen werden. Das müsst ihr aber mit euerem RA besprechen. Wenn mehrere Firmen für dieselbe Uhrzeit ihre Abnahme verlangen, kann man die Abnahmebegehren der später auffordernden Firmen evtl. damit zurückweisen, dass um diese Zeit bereits leider schon die Abnahme der Firma soundso stattfindet und dass nicht absehbar ist, wie lange diese dauert.

    Notfalls (im Zweifel), falls doch bis dahin schon fertig gestellt sein sollte, versuchen, die Abnahme doch durchzuführen und alle Mängel und Plan- und Vertragswidrigkeiten auflisten und zum Gegenstand des Abnahmeprotokolls zu machen.

    Fangt vorsorglich schon mal anzu tippen und erstellt eine Worddatei mit allen Mängeln (auch Eventualmängeln) und Plan- und Vertragsabweichungen, geordnet nach Gewerken.

    Ach ja: keine Sorge, das ist jetzt zwar für euch eine anstrengende und nervenaufreibende Zeit, aber es kommen auch mal bessere Zeiten, in denen ihr gemütlich auf der Terrasse eures Hauses sitzt und schmunzelnd auf eueren Baustress zurückblickt!
     
  18. #18 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    Danke für die aufbauenden Worte! Ja, wir hoffen tatsächlich das es bald ruhiger wird. Eigentlich: Hauptsache die Kinder sind gesund, es ist doch nur Geld... Heulen könnte ich trotzdem.

    Die Gewerke haben sich lt. Fax an den Planer gewandt...
     
  19. #19 Skeptiker, 21.08.2014
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    Für den bautechnischen Teil zusätzlich zur juristischen Beratung unerlässlich!

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  20. #20 Skeptiker, 21.08.2014
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    Wann? Liegen Kopien der Schreiben bei?

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