Bebauungsplan Stellplatz

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  1. rk1234

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    Hallo.

    Ich habe mal zwei Bilder angehangen.

    Bild 1 (u.a. in rot) ist der im Internet abrufbare Bebauungsplan.
    Es geht mir um das Grundstück ganz links.
    Es sind dort an der rechten Seite des Grundstücks drei Stellplätze eingezeichnet. (Gekennzeichnet durch St.)
    Ich habe nun die Info, dass weitere Stellplätze ausschließlich als Tiefgarage unterzubringen sind.
    Enthält der Plan Vorgaben, an welcher Seite die Tiefgaragen sein sollen?

    Bild 2 (schwarz- weiß) zeigt zum Teil das Grundstück (485).
    Es handelt sich wohl um die Flurkarte bzw. den Lageplan.
    Jedenfalls kann man dort fünf Pfeile an der linken Seite des Hauses sehen.
    Ist das die Vorgabe wo die Tiefgaragen zu errichten sind?

    Vielen Dank im Voraus.

    Reiner

    2.jpg
    1.jpg
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Kennzeichnungen mit "St" sehe ich in dem bunten Plan nicht, nur im s/w.

    Ob Tiefgaragen überhaupt zulässig sind, könnte im textlichen Teil geregelt sein!
    Wenn sie zulässig wäre, gibts ne Menge zu beachten:
    Entwässerung (Regenwasser) der Rampe und der TG nur über Hebeanlage
    Rampe zählt zur GRZ.
    Rampe braucht eine gewisse Länge für die max. Neigung, Rampen und Böschungswinkel. Das sind nicht nur 4 m!
    Wenn Wasser im Spiel ist, wirds richtig aufwändig!

    Vielleicht wäre so etwas eine Alternative
    http://www.multiparking.com/index.php?Versenkgarage-Unterflur-Doppelparker-Autoparksyste
     
  3. rk1234

    rk1234

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    Hallo.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich habe das Bauamt angerufen. Da war man sich jetzt auch nicht so klar, von wo Tiefgaragen gebaut werden sollen.

    Ich glaube fast, ich muss von dem Grundstück abrücken.

    Ich wollte ohne Keller bauen. Dafür 3 Vollgeschosse mit Flachdach.
    Ich muss wohl 5 Stellplätze schaffen.

    2 Stellplätze im Keller kosten wohl enorm viel und würden mir am Ende auch das Grundstück zerstören, sollen diese von Süd- West angefahren werden.
    60.000,- Euro für 2 weitere Stellplätze? Auf Abweichungen vom B-Plan darf ich wohl trotzdem kaum hoffen.


    Gruß
    Reiner
     
  4. rk1234

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  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Glauben und Annahmen sind NIE eine gute Basis für Entscheidungen.

    Warum nicht jemanden fragen, der sich damit auskennt?? Ja, kostet Geld. Aber wesentlich weniger als die Rückabwicklung oder der Weiterverkauf eines ungeeigneten Grundstücks oder die zweitbeste Grundstückswahl!
     
  6. rk1234

    rk1234

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    Ich bin ein bisschen unter Zeitdruck.
    Das Bauamt will ja alles nur mit Bauvoranfrage absichern.
    Der Verkäufer hat mir aber nur 4 Wochen gegeben. Andernfalls geht das Grundstück an einen Bauträger.

    Es ist das ideale Grundstück für mich.

    Ich muss 5 Parkplätze schaffen. (Besser?) Tiefgarage lässt sich für mich nicht umsetzen: Grundstück zerschnitten, wenn von Westen angefahren werden muss. Von Osten reicht der Platz für die Rampe nicht.

    Das von dir "beworbene" System wäre meine Rettung.
    Ich habe nun auch Kontakt gehabt und warte auf Rückruf.
    Laut der Sekretärin handelt es sich um Stellplätze im Sinne der BauNVO.

    Kannst du als Architekt das bestätigen?


    Gruß
    Reiner
     
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