Voläufiges Pauschalhonorar nach HOAI

Diskutiere Voläufiges Pauschalhonorar nach HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe folgende Frage: Mein Architekt hat mir ein Honorarangebot Leistungsphase 5 bis 8 nach HOAI 2013 §34 Abs. 1 für...

  1. #1 Frederik, 21.08.2014
    Frederik

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    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Mein Architekt hat mir ein Honorarangebot Leistungsphase 5 bis 8 nach HOAI 2013 §34 Abs. 1 für Umbaumaßnahmen in unserem Haus gemacht - stutzig macht mich, dass er ein vorläufiges Pauschalhonorar gemacht hat.

    Ist es üblich, dass man voläufige Pauschalhonorare macht? Intuitiv scheint mir das ein Widerspruch zu sein.

    Viele Grüße
    Frederik
     
  2. #2 Manfred Abt, 21.08.2014
    Manfred Abt

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    frag nach, was er darunter versteht.

    Im besten Fall will er damit ausdrücken, dass diese Pauschale gilt, solange sich der Inhalt seines Auftrages nicht ändert. Das wäre aber sowieso so. Bei Umbaumaßnahmen ist es allerdings recht unwahrscheinlich, dass der Inhalt des Auftrages gleich bleibt.

    Ansonsten zeichnet sich eigentlich jede Pauschale durch folgendes Merkmal aus: Einer gewinnt und einer verliert.
    Und manchmal weiß es einer von den beiden vorher, wer am Ende der Dumme sein wird.

    Allenfalls bietet sich bei exakt definierten Bauarbeiten für beide Seiten der Vorteil, dass man auf das z.T. sehr aufwändige Aufmaß verzichten kann.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
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    Naja - für ein Pauschalhonorar muss er Dir aber estmal nachweisen, dass er damit nicht zu hoch liegt. Das darf nämlich auch bei Pauschalierung nicht sein!

    Sonst wie Manfred - Definition "vorläufig" klären und schriftlich im Vertrag fixieren, wenn logisch.
     
  4. #4 Frederik, 22.08.2014
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    Hallo,

    vielen Dank für die Infos, Ihr habt mir ehrlich sehr geholfen! Da diese Art von Angebot wohl alles andere als "Standard" ist, werde ich mal meinen Architekten kontaktieren und ihn um eine Erklärung bitten.

    Viele Grüße
    Frederik
     
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