Baumängel - ETW - Minderung möglich ? Wieviel ?

Diskutiere Baumängel - ETW - Minderung möglich ? Wieviel ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgende Situation: * Kauf & Erstellung einer neuen 4 Zimmer ~90qm ETW vom Bauträger * Bau lief ziemlich gut, Kommunikation mit Bauträger auch...

  1. #1 baubert333, 21.08.2014
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    Folgende Situation:

    * Kauf & Erstellung einer neuen 4 Zimmer ~90qm ETW vom Bauträger
    * Bau lief ziemlich gut, Kommunikation mit Bauträger auch
    * zB hat sich die Fertigstellung um 8 Wochen verzögert; er hat das 6 Monate im Voraus kommuniziert und war dann auch ohne Probleme bereit, eine Minderung des Kaufpreises um 2x Monatsmiete etc. zu akzeptieren
    * alles lokale Handwerksbetriebe, die ich auch schon zT in meinem eigenen Haus beauftragt hatte
    * Bauträger ist ein lokales Unternehmen, hier sehr bekannt, in Vereinen (auch persönlich) engagiert, durchaus auf gutes Ansehen aus, gilt als "Mercedes", also durchaus etwas teurer, was ich aber vorher wußte und auch bereit bin zu tragen (=zahlen)

    bei Abnahme folgende Mängel:

    1) einige Steckdosen im Flur und in Abstellkammer liegen nicht auf LS Flur/Abstellkammer sondern auf LS Wohnzimmer; habe die Situation überprüft und ich bin 100% sicher, das kann nicht ohne großen Aufwand behoben werden. Den Boden / die Wand aufreissen um das zu beheben kommt auch für mich nicht in Frage. Die Beurteilung des Elektrikers steht zwar noch aus (er ist gerade im Urlaub) aber ich bin sicher, das kann man nicht beheben.

    2) in Baubeschreibung steht "Fußbodenheizung mit Thermostat in jedem Raum" (genaue Formulierung habe ich nicht im Kopf). Jetzt stellen wir fest, daß das Gäste-WC keine separate Fußbodenheizung hat, sondern mit am Flur hängt.

    Beide Punkte stehen im Abnahmeprotokoll und der Bauleiter, der die Abnahme gemacht hat, hat auch nicht groß rumgezickt. Wir waren uns einig, daß ich das weitere Vorgehen mit seinem Chef besprechen werde.

    Wirklich große Probleme sind ja beide Punkte nicht, aber ich will mir auch nicht alles gefallen lassen. Plus, was in der Baubeschreibung steht sollte ja auch geliefert werden ...

    Ich habe keine Lust auf Behebung dieser Mängel zu pochen, da das ja beides größere Aktionen wären. Plus, der Mieter könnte erst später einziehen bzw. Miete mindern, also noch mehr Streß. Denke der Bauträger wird das ähnlich sehen, denn der will ja seine letzte Rate und dann Ruhe haben.

    Kann ich davon ausgehen, daß diese beiden Punkte auf eine Minderung des Kaufpreises hinauslaufen ?
    Wie hoch könnte man die Minderung für diese Punkte ansetzen ?

    Oder muß da zwingend ein Sachverständiger her ?

    Auch dazu habe ich wenig Lust, denn das bedeutet wieder Zeit, Aufwand, Geld und mit Sicherheit Streß mit dem Bauträger. Bisher war der Bauträger ja kulant. Daher gehe ich davon aus, daß er sich auf Minderung einlassen wird.

    Was sagen die Experten ?
     
  2. #2 rechter Winkel, 21.08.2014
    rechter Winkel

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    GENAU!

    Wenn der Bau gut lief, würde ich das aus Dankbarkeit vielleicht einfach mal durchgehen lassen als eine Minderung von 88,50€ rauszuschlagen.

    Der Erbsenzähler kann sich natürlich das Leben auch schwer machen, und sich wegen sowas mit dem BU rumschlagen.

    Außerdem hat doch das WC ein Fußbodenheizung. Thermostat ist halt im Flur und wärmt diesen noch mit.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Was soll denn bitte die Minderung??? Klebst Du die € und Ct Stücke dann in Gäste WC (dort, wo der Thermostat sein müsste) und in den Sicherungskasten, damit Dein Blick immer durch das Geld abgelenkt wird oder watt soll der Mist???

    1) Einen Anspruch, eine bestimmte Zuordnung der Steckdosen ist nirgends fest- und vorgeschrieben. Wer Arbeiten an der Elektroanlage vornimmt, hat sowieso vorher die Spannungsfreiheit zu prüfen.
    Da wird einfach bei Wohnzimmer /Flur zugesetzt und Ruhe ist.
    Minderung für das Fehlen der Beschriftung 1,50€

    2) Thermostat
    Kosten Thermostat incl Verdrahtung im UV - 50 €. Wenn denn die genaue Formulierung nicht vielleicht sogar das zulässt.

    Du kannst also 51,50 € mindern!

    könnte aber auch bedeuten, dass er solche Pickerei dann auch mal kommuniziert, was Deinem Ansehen ggf. unförderlicher sein könnte als Deine Äusserungen über sein Verhalten, sollte er Dir was husten wg. der "Mängel":mega_lol:
     
  4. R.B.

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    Wie groß ist das Gäste WC? 30m2 aufwärts?

    Ein eigener Raumthermostat für ein Gäste-WC ist völlig sinnfrei, weil es da nichts zu regeln gibt. Würde hier ein eigener Kreis verlegt, dann wäre das nur nachteilig für die gesamte Hydraulik. Man müsste zusätzlich einen Druckverlust einfügen weil sich das über den HKV niemals richtig einstellen lässt. Viel Spaß dann beim Abgleichen.

    Was die Steckdose betrifft, da wäre interessant zu wissen, was vereinbart war. Ansonsten wäre das erst einmal nicht zu bemängeln. Es gibt auch Installationen, da hängen mehrere Räume auf einem einzelnen LS, beispielsweise die Beleuchtung, aber auch Steckdosenkreise. DIN18015 lässt da viel Spielraum zu.

    So lange alles ordentlich gekennzeichnet ist kann man das machen. Wenn natürlich vereinbart war, dass im Flur ein einzelner Kreis verlegt werden muss, dann sieht die Sache natürlich anders aus. Man kann viel vereinbaren, und dann müssen sich auch beide Parteien daran halten.

    Fazit: Ich sehe im Moment noch nicht einmal die o.g. 51,50 € Minderung.
     
  5. #5 Norderstedter, 21.08.2014
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    Alter Verwalter. Wenn das die einzigen Dinge sind, die schief liefen, dann mach ne Flasche Champus auf. Ich stimme Dir zwar in der grundsätzlichen Überlegung "nicht alles gefallen lassen" vollkommen zu, aber das sind zwei Punkte wo man sich höchstens minimalst etwas gefallen lässt. Und wenn die auch schon anstandslos die Monatsmieten abgedrückt haben, dann könntest Du Dich auch kulant verhalten. Bedank Dich einfach für die gute Arbeit, erwähn zwinkernd die Stromverteilung und freu Dich drauf, beim nächsten Bauprojekt wieder verlässliche Partner zu haben.

    Sage ich mal als Laie und jemand der eher die Bauherreninteressen als die der Dienstleister im Auge hat...
     
  6. #6 Kater432, 21.08.2014
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    Gibt es nicht irgendeiner Sterne Norm für die Elektroinstallation die man vereinbaren kann? Irgendwie im Zusammenhang mit Elektro+.
    Irgendwie soll die Standard (1 Stern) mit der DIN18015 doch Zusammenhängen, wenn die so vereinbart war. Da steht auch drin, wieviele LS pro Wohnung gewünscht/vorgeschrieben sind, wenn es so vereinbart war. Da steht noch nix mit pro Raum ein LS. Also ist das nur ein Wunsch, aber der muss auch so festgeschrieben sein.
     
  7. #7 Kater432, 21.08.2014
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    Vielleicht sind das auch nur DIE Mängel die dem TE aufgefallen sind. Wir wissen ja noch nicht ob ein eigener Sachverstand die Sache mitbetreut hat. Also kann/könnte es auch wesentlich mehr Punkte geben, welche der TE allein aber nicht erkannt hat, weil keine Ahnung davon.

    Da die Wohnung ja anscheinend von dir (TE) nur vermietet wird, warst du bestimmt nicht alle 2-3 Tage dort zum kontrollieren, oder ?
     
  8. #8 Gast56083, 21.08.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Inhaltlich bin ich ja völlig dabei, aber...hier wird doch sonst immer die Gesetzeslage und Normen als das Non Plus Ultra dargestellt, an das man sich halten muss.

    Ich gehe mal davon aus, das Haus wurde nach EnEV 2009 errichtet. Hier gilt ohne beantragte Befreiung: ERR pro Raum, egal wie groß.
    2014 wurde das geändert auf Räume >= 6m².

    Früher musste man HB freizeichnen, dass man in so kleinen Räumen keine ERR bekommt.

    Also mM.: Mangel im rechtlichen Sinne Ja, Wert = 0, eher noch ne Flasche Wein dafür zahlen.
     
  9. R.B.

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    War es nicht schon immer so, dass man in "untergeordneten Räumen" auf die ERR verzichten konnte? Müsste ich jetzt nachlesen.
     
  10. #10 Gast56083, 22.08.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    die EnEV 2014 §14/2 ist im Vergleich zur 2009er dahingehend explizit geändert worden:

    der rote Satz ist neu...
     
  11. #11 Baufuchs, 22.08.2014
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    Baufuchs Gast

    Da hat der BT bereits die neue EnEv erfüllt....:respekt
     
  12. #12 ThomasMD, 22.08.2014
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    Ausgeführt wurde es aber regelmäßig schon vorher so.
     
  13. #13 StefanMeier, 22.08.2014
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    arbeitzeit falsches verkabeln der steckdosen: so was von falsch, fehlendes thermostat: noch viel mehr falsch
    einbehalten und ankündigen, dass man solche pfuschereien nicht bezahlen wird.
    dreiste behauptungen aufstellen und die forderung verdoppeln ist immer eine gute grundlage fürts feilschen:)

    berichte mal was es ergeben hat. ist sicher eine unterhaltsame geschichte dann:)
     
  14. #14 saarplaner, 22.08.2014
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    @stefanMeier:

    manchmal wäre ich froh, wenn man solch unqualifizierte Beiträge einfach unterlassen würde...
     
  15. #15 Anda2012, 22.08.2014
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Ups, ich dachte das von Stefan ist ironisch gemeint, Das fand ich gewaltig schräg.
     
  16. #16 saarplaner, 22.08.2014
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    @anda:

    Aufgrund vieler anderer Beiträge von StefanMeier glaube ich nicht an Ironie...
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 22.08.2014
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    Falsch!
    Das Auflegen der Leitungen egal auf welchen Stromkreis dauert +- 2 Minuten immer gleich lang.
     
  18. R.B.

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    Tja, wenn der StefanMeier zumindest ein bisschen Ahnung hätte, aber so ist der gesamte Beitrag für die Tonne. Dahin sollte man ihn auch befördern....ach was soll´s, weil gleich Wochenende ist...Korrektur reicht.
     
  19. #19 StefanMeier, 22.08.2014
    StefanMeier

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    aber die dosen hängen am falschen strang. also ist die verkabelung komplett falsch+unterverteilung und nicht nur das auflegen im kasten.
    warum sollte man die arbeitszeit bezahlen für eine falsche ausführung?
    der TE hat doch nichts zu verlieren. Der kann doch einfach mal nachverhandeln. Entweder er spart Geld oder der Bauträger lacht ihn aus. Wenn man Nachverhandeln will darf man natürlich nicht mit 56 Euro 34 Cent um die Ecke kommen
    Der TE kann also nur gewinnen, wenn er nachkobern will


    Edit: Die Preise sind doch völlig egal, die ich da nannte von daher völlig unsinnig die zu entfernen). Es geht doch in diesem Thread nur darum, wie bekommt der TE möglichst einfach eine Erstattung und nicht darum wie lange der elektro azubi braucht um einen Flur falsch zu verkabeln.
     
  20. Julius

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    Leg mal schnell auf einen Stromkreis auf, dessen nahester geeigneter (Schaltung!) Ausläufer mehrere Meter entfernt ist...
    Dazu ist insbesondere in Fluren (Türöffnungen!) regelmäßig ein nicht unerheblicher Leitungsaufwand nötig, der eben höher ist als kurz durch die Wand zu bohren und sich am Nachbarraum zu bedienen.

    Deine Aussage würde also nur bei einem Leitungsnetz in reiner Sternstruktur stimmen, die hier sicherlich nicht vorliegt.


    Daher zur Klarstellung:
    Eine Änderung wäre vermutlich sehr aufwendig. Da würden selbst die Werte von Stefan nicht annähernd reichen (vor allem die nötigen Nebengewerke wie Verputz, Maler, ggf. Estrich etc. übersteigen den reinen Eli-Aufwand wahrscheinlich bei weitem).

    Aber eine solche Änderung wird man eben in der Regel nicht verlangen können, da die erstellte Ausführung zulässig ist. Außer es bestehen insoweit abweichende klare vertragliche Vereinbarungen.

    Es liegt also (das wurde ja schon richtig angemerkt) höchstens ein Fehler in der Beschriftung des Unterverteilers vor.
    Von Murks oder nennenswertem Mangel also keine Rede!
    Es ist schlicht eine preiswerte Ausführung, die sehr wahrscheinlich dem entspricht, was bestellt und bezahlt wurde.

    Daß der behauptete weitere Fehler bezüglich der Heizung ebenfalls keiner ist, wurde zutreffend ja schon ausgeführt.

    Fazit:
    Du hast Grund zur Freude, nicht zur Reklamation!
     
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