Alles nur 1/2 fertig, krumm und schief

Diskutiere Alles nur 1/2 fertig, krumm und schief im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben das Haus der Grosseltern saniert; Bauunternehmer sieht die Mängel nicht ein, wäre alles im Norm oder Toleranzbereich...

  1. #1 niklas1977, 24.08.2014
    niklas1977

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    Hallo,

    wir haben das Haus der Grosseltern saniert;

    Bauunternehmer sieht die Mängel nicht ein, wäre alles im Norm oder Toleranzbereich

    Minderung akzeptiert er nicht, Überall muss nachgearbeitet werden, er hat bereits seinen RA eingeschaltet um sein Geld einzutreiben

    http://abload.de/image.php?img=img_5161g1jlu.jpg

    http://abload.de/image.php?img=img_5234m9k5q.jpg

    http://abload.de/image.php?img=img_5148jgj4e.jpg

    http://abload.de/image.php?img=img_5194rfk55.jpg

    Bin kein Fachmann, aber wenn ich das sehe und alles nachgearbeitet werden muss, vieles nicht gerade ist

    dann finde ich das schon ein Mangel

    Wie seht Ihr das?
     
  2. artibi

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    Hast du nen Sachverständigen? Und nen Rechtsanwalt? Falls nicht dann auf gehts. Wenn der schon seine RAs eingeschaltet hat solltest du auch aktiv werden. Zu den Bildern kann ich nix sagen, da nicht vom Fach. Sieht aber zumindest krumm und schief aus..


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  3. H.PF

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  4. #4 niklas1977, 24.08.2014
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    ... kommende Woche geht's zum Anwalt - das lass ich mir nicht gefallen...

    vor allem ist das nicht alles was ich oben an Bilder habe:

    Aus der neuen Terrasse hat er ein Schwimmbad gebaut

    http://abload.de/image.php?img=img_518970sni.jpg

    (Zum Verständniss die Rohre gehen nur durch den Beton, danach ist Dreck - den Dachdeckern stehen die Haare zu Berge)

    Als Schadensvorbeugung (Frost, Wasserrückstau) lassen wir jetzt Kernbohrungen für Speier erstellen ....

    Im Bad hat er keine Feuchtraumplatten an der Decke verbaut - hat er sich gespart

    ehemalige Heizkörpernischen hat er zugemauert und verputzt

    jetzt haben wir Tiefengrund gestrichen und weisse Fassenfarbe aufgetragen

    Dabei stellt sich heraus das der Putz von der Wand blättert

    ....
     
  5. H.PF

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    wer hat geplant?
     
  6. #6 niklas1977, 24.08.2014
    niklas1977

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    wir haben Ihm gesagt was wir haben möchten Nischen zumauern, Terrasse neu machen

    .... sehr wahrscheinlich ein Fehler... ohne Architekt

    die Terrasse Schwimmbecken hat er selber so gebaut, wurden wir nicht drum gefragt
     
  7. #7 niklas1977, 24.08.2014
    niklas1977

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  8. H.PF

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    die gesparten Planungskosten wirst du jetzt leider für die Nacharbeit in die Hand nehmen müssen.
    Ohne Sachverständigem mit Anwalt im Schlepptau oder umgekehrt läuft jetzt gar nix mehr. Komplette Kommunikation erst mal einstellen, auf die Rechtsberatung warten
     
  9. #9 wasweissich, 24.08.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die ausführung ist ziemlich mies . da wird ein gutachter spass dran haben .

    trotzdem erinnert mich die handhabung der auftragvergabe an häufig gern genommene (und für streit prädestinierte ) praxis : Bau mir mal ein modell 1 : 1 und ich sage dir , ob es mir gefällt

    so lange man als auftraggeber bereit ist , änderungen mitzutragen , gibt es selten ärger . wenn nicht , wirds problematisch . weil nicht klar deffiniert wurde , was wie zu geschehen hat , kann man jetzt schlecht sagen , so hätte ich es gerne gehabt ........
     
  10. drsos2

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    Nur gesagt oder auch schriftlich festgehalten?

    Wenn man schon längere Zeit hier im Forum unterwegs ist, liest man immer wieder Threads von Fehlern, die auf fehlende Planung herführen.
    Es ist besser vor dem Bau sich zu erkundigen, in Foren auszutauschen und auf jeden Fall einen Planer zu beauftragen.

    Da hast du am falschen Ende gespart.
     
  11. #11 Gast036816, 24.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zu den toleranzen - ist bekannt, wie krumm die wände im bestand waren, wenn es sich um das haus der grosseltern hasndelt? wenn nicht, kann es für dich schlecht aussehen.

    der buckel im bild 1 von beitrag 1 sieht schlimm aus, wenn die fensterbank noch drauf passt, fällt der nicht ins gewicht.

    der unternehmer hat die planungsverantwortung übernommen, jetzt gilt es für deinen anwalt das vertragliche soll zu definieren. ist immer kritisch im nachhinein, da die gegenseite das anders sehen wird. also lieber gleich die abweichungen von den anerkannten regeln der technik definieren. da bleibt meines wissens nach nur die fehlende haftung vom putz übrig und die nicht verarbeitung von gk grün, wo erforderlich. der ausgebrochene spannanker ist reparabel, lunker dürfen im beton sein.

    wie sieht es denn mit enev aus, wenn die bude so großzügig umgekrempelt wird?
     
  12. #12 niklas1977, 24.08.2014
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    zunächst vielen Dank für die Antworten hier im Forum!

    Haben sicherlich nicht alles Richtig gemacht, denke mir (ohne DIN oder sonstige Baunorm zu zitieren)

    das man davon ausgehen darf, das ein Bauunternehmer mit der Wasserwaage, Gliedermaßstab, Schlauchwaage oder Laser umgehen kann

    Der Buckel im Bild 1 von Beitrag 1 ist die Seitenbacke vom Fenster

    Da war eine Brüstung, die ist weggenommen worden und bodentiefe Fenster eingesetzt worden.

    Damit das ordentlich wird kann ich das abhauen und neu verputzen!

    Im Bad hat er extra Putzschienen gesetzt und dann geputzt.

    1. Die Putzschienen sind nicht im Lot
    2. Der Zwischenraum zwischen den Schienen hat eine "Beule" nach innen

    Der Fliesenleger weigert sich darauf zu direkt zu fliesen. Bzw. muss das Nacharbeiten

    Das mit den Lunkern ist mir bekannt:

    http://www.holcim-sued.de/fileadmin...e_Informationen/Leitfaden-Sichtbeton-2011.pdf

    Jedoch ist die Häufung eklatant.

    Im Grunde lässt sich alles irgendwie hinbiegen, nur ist das eben doppelte Arbeit. Blöd allemal

    In dem Fall hätte ich gerne eine Minderung! Damit ich mit dem Geld seine Fehler bereinigen lassen kann.
     
  13. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Verständlich.
    Entscheidend ist aber nicht, was Du gern hättest - sondern, worauf Du rechtlichen Anspruch hast!
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 24.08.2014
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    Warum verlangst du nicht erstmal fristsetzend eine Mängelbeseitigung? Warum legst du es gleich darauf an, dass du das selbst „abhaust und neu verputzt“? Wieso soll der Fliesenleger etwas nachbessern, was er nicht verursacht hat? Es ist Sache des Auftragnehmers, eine mangelfreie Leistung zu erbringen. Deine Herangehensweise ist recht seltsam ...

    Eine Minderung zu verlangen ist finanziell gesehen der schwächste und geringste Anspruch, den du geltend machen kannst. Ein ordnungsgemäßes fristsetzenden Mängelbeseitigungsverlangen mit fruchtlosem Fristablauf ist allemal die Voraussetzung dafür. Wenn du gleich eine Minderung verlangst, oder gar selbst schon Nachbesserungsleistungen erbringst, katapultierst du dich rechtlich ins Aus.

    Minderungen werden von Sachverständigen z.B. nach dem Zielbaumverfahren nach Aurnhammer berechnet und fallen stets (!) so gering aus, dass meine Mandanten sich verwundert die Augen reiben. Die Minderungsbeträge werden nicht reichen, um die Mängel zu beseitigen.

    Was du eigentlich meinst, sind wohl Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Kostenvorschuss zur Ersatzvornahme. Zudem hast du gegenüber dem Werklohnanspruch des AN ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten.

    Ab zum Anwalt (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht), der regelt das für dich, sofern du bislang ggf. durch unbedachte Geltendmachung von Ansprüchen oder hemdsärmeligen Ersatzvornahmen rechtlich noch keine vollendete Verhältnisse geschaffen hast.
     
  15. #15 SteveMartok, 25.08.2014
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    SteveMartok Gast

    Die Terrasse ist ja auch wieder so ein Bauwunder...wenn diese ,,Poolkonstruktion" auch auf Bild 4 im ersten Beitrag unter der Terrassentür zu sehen ist, ist diese ganze Terrasse einfach an das Haus ranbetoniert worden? Keine Trennung vorhanden? An diese massive Wärme (Kälte-) -brücke gedacht??? Regenwasser läuft da wie ab?
    Wer denkt sich so etwas aus? Soll da gar noch gefliest werden?

    Nun ja...die notwendigen Schritte wurden ja schon zahlreich genannt.
    Auf jeden Fall würde ich von den Arbeiten da nichts anfassen oder gar mit Eigenarbeiten fortfahren!
     
  16. #16 JamesTKirk, 25.08.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Nur jetzt in Bezug auf die Lunker:
    Wer sagt das, dass die Häufung eklatant ist ?? Hattest Du denn Sichtbeton nach Klasse "SB schlagmichtot" gemäß DBV-Merkblatt bestellt, wo Du nun die Sichtbeton-Leitlinien eines Zementherstellers für Deine Beurteilung der Qualität zugrunde legst ??
     
  17. #17 niklas1977, 12.10.2014
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    So mal ein Status bericht in die Runde:

    so wir haben einen Anwalt eingeschaltet
    Der Sachverständige war da - er hat vieles Aufgenommen und Dokumentiert UND

    es ist wohl schlimmer als wir je zu denken gewagt haben, denn neben der Abwassersituatiion (Badewanne) fehlt der Terasse in Fundament!!!

    Damit ist das Ding nicht frostsicher... Jetzt sucht man noch Lösungen um das irgendwie zu retten

    PS:

    Schriftverkehr mit der Gegenseite, die gestellte Nachbesserungsfrist hat man verstreichen lassen ....
     
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Alles nur 1/2 fertig, krumm und schief

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