Carport an Grenze Bauen, Grenzbebauung

Diskutiere Carport an Grenze Bauen, Grenzbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten. Ich habe eine Frage an die Experten hier. Ich suche die ganzen Tage nach Bestimmungen und wie was geht. Es geht darum, dass...

  1. #1 transalien, 25.08.2014
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    Hallo Bauexperten.
    Ich habe eine Frage an die Experten hier.

    Ich suche die ganzen Tage nach Bestimmungen und wie was geht.

    Es geht darum, dass ich auf meiner linken Einfahrt neben dem Haus ein Carport errichten möchte.
    Rechts neben dem Haus befindet sich auch eine Einfahrt.( Zur Garage)

    Da es ein Altbau ist ist die Garage ebenso alt und klein. Gerade mal 5 meter lang und gerade mal 2 meter breit, darin passt kein Auto.

    Auf meiner linken Auffahrt, links neben dem Haus, kommt man zum Seiteneingang.
    Diese Einfahrt endet auch an einem seitlichen Anbau ( Waren damals Stallungen, heute mehr oder weniger Wintergarten und Seiteneingang zugleich.

    Der Nachbar hat damals an meinem Wintergarten angebaut, das heißt, man kommt nicht aufs Grundsück, Nachbars Wand an meiner Wand.

    Vor meinem Seiteneingang wollte ich nun ein Carport setzen, da ich keine einzige trockene Unterstellmöglichkeit fürs Auto habe. ( Anlehncarport 6x4 Meter)
    Mein Wintergarten ist nach hinten 6 Meter tief, das hieße nach Bauordnung, dass mein Carport nach vorne nur noch 3 Meter messen dürfte.( also keine 6 Meter)
    Da passt natürlich kein Auto drunter :(
    Ok, die Bauordnung ist in diesem Falle auch dazu da, um Nachbarn zu schützen, damit nicht jeder macht, was er will, verstehe ich und habe Verständnis dafür.

    Habe sodann beim Bauamt angerufen, um mich zu informieren, dieser bestätigte mir dies mit den 9 Metern Grenzbebauung. Hatte aber wenig Zeit um mir Ausnahmen zu nennen.

    Nun sieht es so aus, dass mein Nachbar nichts dagegen hat, wenn ich dort ein Carport hinsetzen würde von 6 Meter Länge, also an die Grenze.
    Er würde mir dies auch schriftlich geben, falls erforderlich.

    Nun meine Frage, wie dies geht.
    Ich bin hier ein absoluter Neuling, was Anbau und dementsprechenden Anträgen beim Bauamt anbetrifft.

    Habe nun einiges gelesen über Baulasteneintrag......dass dies eingetragen würde ( werden muss) und man dann die 9 Meter überschreiten dürfte.
    Aber WER muss dies eintragen ?
    Muss ich dies eintragen oder mein Nachbar?
    Wo wird dies eingetragen ? Im Grundbuch ?
    Wie sind die Kosten dafür, viel Bürokratie ?

    Tut mir leid, wenn ich so viele Fragen stelle, aber ich denke hier gehe ich keinem auf die Nerven, wenn man fragt.

    Um die ganze Sache ein wenig zu veranschaulichen , habe ich auf die Schnelle eine kleine Zeichnung gemacht, um zu zeigen, worum es geht, wo das Carport hin soll.( Mit im Bild eine kleine Luftaufnahme)


    Links ist mein Haus, das Feld in Hell-Türkies soll der Anbau-Carport sein.
    Dunkelgraue Flächen sind Dach des Hauses, Hellgraue Flächen Flachdächer.

    Ich danke euch schon mal im Voraus.

    LG
    Toni
     

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  2. #2 Baufuchs, 25.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du hast nicht nur das Problem, dass durch das neue Carport die max. 9m auf einer Grenze überschritten werden.

    Da Du auch auf der anderen (deiner rechten Grenze) ein Carport gebaut hast, werden auch die zulässigen max. 15m für Gesamtgrenzbebauungslänge überschritten.

    Da der Nachbar neben deinem neu geplanten Carport bereits näher als 3m an seine/deine Grenze herangbaut hat, kann er auch keine Baulast auf seinem Grundstück übernehmen.
    Fazit: Das wird nix.
     
  3. #3 transalien, 25.08.2014
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    Hmm,
    leider waren alle Bauten schon so, als man das Haus kaufte, also auch die Garage, die du meinst.
    Das Haus ist von 1927, die Garage aus den selben Ziegeln, also denke ich mal fast genauso alt.
    Daran hat dann der rechte Nachbar seine Garage angebaut ..vor langer langer Zeit.
    Gelten die gesamten 15 Meter für alle Grenzen insgesamt ???
     
  4. #4 Baufuchs, 25.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    15m Gesamtlänge bezogen auf alle Grenzen.

    Also z.B. 7m an der linken + 8m an der rechten Grenze = max. zulässige Länge erreicht.
     
  5. #5 transalien, 25.08.2014
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    Das ist echt Schei....
    Das heißt, ich müsste, um zumindest EINEN trockenen Unterstand für 1 Auto zu haben, irgendwas wegreißen. Garage geht nicht, da der Platz eh zu eng ist..
    Oder den kompletten Seiteneingang...obwohl Nachbarschaft nichts dagegen hat...
    Komische Regelungen, obwohl man sich nachbarschaftlich einig ist.
    Oder Haus verkaufen und woanders kaufen, um nach 12 Jahren endlich mal einen trockenen Unterstand fürs Auto zu haben :)
     
  6. #6 Baufuchs, 25.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    oder einen Smart kaufen, der passt dann in die vorhandene Garage :-)
     
  7. #7 ultra79, 25.08.2014
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    Nur damit ich es verstehe: was ist so schlimm daran wenn das Auto nass wird? Ist das ein seltener Oldtimer? Oder was ganz besonders teures?
     
  8. H.PF

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    Naja, Regen ist halb so wild, ich find Schnee voll dooof morgends auf dem Auto...
     
  9. #9 ultra79, 25.08.2014
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    Nachvollziehbar - ich habe einen Heizlüfter im Auto - den 20 bis 30 Minuten laufen lassen und man kann den Schnee leicht runterschieben.

    Wenn ich bedenke wie wenig Tage es im Jahr schneit, dann sollte es ein erträglicher Kompromiss sein...
     
  10. H.PF

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    *räusper* Wie wenig Tage? Ich kann hier mich an viele Tage erinnern...
     
  11. #11 transalien, 25.08.2014
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    Naja, mein Motorrad kann ich in die Garage stellen, mein Hänger muss auf der Strasse stehen..
    Wir haben 3 Autos in der Familie..alle müssen draußen stehen, eines im Aufgang links, eines im Aufgang rechts, eines auf der Strasse..
    Im Winter eine Katastrophe.....wenn man was am Auto machen möchte, dann gehts nur bei Sonnenschein....ist schon alles doof...
    Vor allem da beide Einfahrten eine Steigung haben...da wirds im Winter immer eine Katastrophe, wenns geschneit hat..man kommt nicht runter und auch nicht hoch....
    Vor allem ist die Straße vor dem Haus recht eng..und dort fahren immer Bauern lang mit Treckern, mit Anhänger und im Sommer mit Heuschobern....
    Schon 2 mal sind Schäden dort passiert, weil man besser nicht dort parkt, eben zu eng...
     
  12. #12 toxicmolotow, 25.08.2014
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    Runter kommt man doch immer...

    Spaß beiseite, den Nachbar stört dein Vorhaben nicht? Dann ab zum Bauamt und mit der zuständigen Person mal persönlich reden.

    Da die Wintergärten schon so stehen wie sie stehen könnte es dafür schon eine gegenseitige Anbauverpflichtung geben und nicht zu den 15 Metern gehören. Auskunft Eurer Bauakte, kostet vermutlich ein paar Eurofünfig, aber zusammen mit einem Gespräch im Bauamt könnte das der erste Schritt sein. Gerade der niederrheinische Beamte kommt persönlich weiter aus seinem Haus, aber wem sage ich das.
     
  13. #13 transalien, 25.08.2014
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    Hi Toxicmolotow,

    ob es eine gegenseitige Anbauverpflichtung gibt weiß ich nicht.
    Ich weiß nur, dass es keine Baupläne mehr gibt , sind wohl im Krieg verloren gegangen, das Amt hat nichts dergleichen. Außer vom Nachbarn. Er hat nachträglich angebaut. Und da es von seinem Haus auch keine Unterlagen mehr gab musste das Amt raus kommen und alles wohl neu vermessen, lt. seiner Aussage.
    Der Nachbar sagte auch, ich solle einfach machen..wir sind hier auf dem Dorf, hier stört das keinen.
    Da müsste wohl das ganze Dorf abgerissen werden, wie die alle bauen.
    Aber ich fühl mich schon besser, wenn alles richtig läuft anstatt nachher Ärger zu bekommen.
    Wahrscheinlich hast du Recht, einfach mal zum Amt gehen und persönlich vorsprechen...
    Wenns ein Ar...-Beamter ist...Pecht gehabt...
     
  14. #14 Baufuchs, 25.08.2014
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    Baufuchs Gast

    Anbauverpflichtung scheidet aus, da der nachbar auf Höhe des geplanten Carports nicht auf der Grenze gebaut hat, sondern nur mit verringertem Grenzabstand.

    Aber egal: Nimm mal deine Skizze mit zum Bauamt und frag nach ob da was geht.
    Fragen kostet nix.
     
  15. #15 toxicmolotow, 25.08.2014
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    Das Dorf kenne ich, und so weit werden die großen Bagger östlich von Euch wohl nicht mehr kommen. Zumindest nicht so lange wir zwei leben.

    Die Anbauverpflichtung bezog sich auf die Wintergärten. Um auf diesem Wege wiedet "Luft" für die 15m zu bekommen.

    Im Zweifel geht man das Risiko Rückbau ein, denn auch der Nachbar kann mal wechseln. Vin daher ist die Genehmigung schon der richtige Weg.

    A-Beamte gibt es oft, wenn man selbst genau so a auftritt. Die meisten sind, wenn man selbst nett ist, oft bemüht, den Service am Kunden zu leisten.

    Sind die Wintergärten BJ 1945 bzw. früher? Dazu gibt es bestimmt irgendwelche Akten wenn die mal genegmigt werden mussten.

    Oder sind die überhaupt Aktenkundig? Nicht dass man da schlafende Hunde weckt.
     
  16. #16 transalien, 26.08.2014
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    Hallo,
    ich habe keine Ahnung, wann der Anbau ( Wintergarten ) gebaut worden ist.
    War wohl früher ein Stall oder Stallungen, rustikal und im Laufe der Zeit von innen restauriert und zum Wintergarten umfunktioniert.
    Ich weiß nur, dass es keine Pläne von ganzen Haus mehr gibt.
    Als ich das Haus vor 12 Jahren gekauft habe musste die Bank selber raus kommen, um das Haus zu schätzen, da es keine Unterlagen bei der Stadt gibt, anhand derer die hätten schätzen können.
    Jedoch ist alles in den Flurkarten aufgezeichnet, die können ja alles per Luftbilder überwachen.
    Daher denke ich schon, dass es damals, als es erbaut wurde ( wann auch immer) offen- bzw. aktenkundig war.
     
Thema: Carport an Grenze Bauen, Grenzbebauung
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