Brandschutz zwischen Garage und Wohnraum

Diskutiere Brandschutz zwischen Garage und Wohnraum im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Euch! Ich hoffe mit meiner Frage hier richtig zu sein, ansonsten bitte schieben. Es geht um einen Umbau in Schleswig-Holstein. Es soll...

  1. nms1

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    Hallo Euch!
    Ich hoffe mit meiner Frage hier richtig zu sein, ansonsten bitte schieben.

    Es geht um einen Umbau in Schleswig-Holstein. Es soll
    - ein im Erdgeschoss befindliches ehemaliges Stallgebäude/Abstellraum zu einer Garage und
    - ein darüber befindlicher Heuboden zu einem Wohnzimmer umgebaut werden.

    Es geht um den Brandschutz. Zwischen den Geschossen ist folgender Deckenaufbau:

    Laminat
    OSB Platte
    22cm Dämmung
    5cm Beton
    Gewölbedecke mit Aufbau: Stahlträger - Rundbogen - Stahlträger - Rundbogen usw.

    darunter sind dann noch ein paar Querträger und einige Stützen aus Stahl.

    So, nun die Frage wegen dem Brandschutz von unten. Die Garage ist kleiner 100qm, so dass sie als Kleingarage zählt. Wird nur privat genutzt.

    Welchen Brandschutz muss ich erfüllen? F30, F60, F90?

    Weiß da ggf. jemand etwas zu?

    Würde mich über ein paar Tipps freuen.

    Danke
     
  2. PeterB

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    Der, der diesen genehmigungspflichtigen Umbau plant, sollte auch die nötigen Angaben zum Brandschutz machen.
     
  3. nms1

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    Ja, das wird er auch final machen.
    Da er es aber noch "analysiert" und ich im Internet zahlreiche widersrpüchliche Gesetze gelesen habe (aus anderen Bundesländern), wollte ich hier mal bei den BauEXPERTEN nach weiteren Meinungen fragen...

    Hoffe auf hilfreichen Input...

    Gruß
     
  4. #4 Gast943916, 26.08.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    können....

    die genehmigende Behörde sollte das aber genau sagen können.
    Warum willst du dich mit weniger als F90 begnügen? Schon allein wegen der eigenen Sicherheit....
     
  5. drsos2

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    Wenn du weißt, welcher Brandschutz zu erfüllen ist, musst du auch noch wissen, wie dieser erreicht werden kann.
    Ich würde bei allem, wie Gipser schon gesagt hat, mein persönliches Sicherheitsbefinden mit einbeziehen.
     
  6. #6 Skeptiker, 26.08.2014
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    Dafür gibt's in D in allen Ländern unterschiedliche "Garagen- und Stellplatzverordnung"en o.ö.. Was die anderen "meinen" tut dabei nichts zur Sache, denn für Dich gilt die XXX von Schleswig-Holstein, sofern es sich um das dortige Neumünster handelt.
     
  7. #7 StefanMeier, 26.08.2014
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    vergleichbarer Fall bei mir (in NRW) wurde als Gebäude mit geringer Höhe in f30 ausgeführt und abgesegnet.
     
  8. nms1

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    Hallo Euch!
    Danke soweit für eure Antworten. Persönlicher Schutz ist natürlich mit ein Kriterium. Kostenverhältnis ist dann aber auch noch zu betrachten.

    Ich "persönlich" habe dazu aber eine etwas andere Meinung. Wenn es in meiner Garage so heftig brennt, dass nach 90min die die Stahlträger sich anfangen zu biegen und das Feuer nicht in das Zimmer dadrüber gelangen soll, dann will mir doch keiner klarmachen, dass in den 90min das Feuer nicht schon längs durch die Fenster, Garagentore etc. aus dem Raum "gekommen" ist, über die Absaeiten rein in die Glaswolle, Deckenbalken & Co. Oder sehe ich das falsch???
     
  9. #9 OLger MD, 27.08.2014
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    Stahlträger haben i.d.R. F-Null, weil sie nicht nach 90 Minuten weich werden, sondern unter ungünstigen Umständen schon nach 90 Sekunden an Stabilität und Tragvermögen verlieren. Und mit F30 oder F90 oder T30 alleine it. es auch noch nicht getan. Es kommt auch auf die bauliche Ausbildung an. Stichwort "Brandwand" und "Harte Bedachung", "Brandabschnitt", "RS-Tür", etc.. Ebenso gehört zum Brandschutz auch die Einhaltung der Mindestabstände von Wandöffnungen (Fenster, Türen...), DAMIT sich das Feuer eben NICHT auf andere Gebäudeteile ausbreiten kann. Siehe hierzu z.B. die Hinweise des VDS (Verband der Sachversicherer).
    vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2234_web.pdf
    Gruß
    Holger
     
  10. #10 Skeptiker, 27.08.2014
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    Weil der Schutz von Menschenleben eben nicht der persönlichen Kostenbetrachtung unterliegen soll, sondern immer Gefahren für alle (Nutzer, Besucher, Feuerwehr, Rettungsdienst) abwehren, gibt es Bauvorschriften. Dann weiß der Feuerwehrmensch im Einsatz nämlich unabhängig von der immer sehr großzügigen Risikoeinschätzung des Eigentümers: Aus dem Raum komme ich mit ausreichender Sicherheit auch in X Minuten noch lebend zurück - und kann einen Rettungs- oder Löschversuch starten.

    Ungeschützter Stahl wird übrigens innerhalb von wenigen Minuten so weich, dass er versagt.

    Schau doch einfach wie schon empfohlen in die für Dich geltende Garagenverordnung. Da steht alles drin. Und was da drinsteht hat für Deine Garage Gesetzeskraft.

    Wiesi denken immer alle bei ihnen würde nichts passieren und die Gesetze gelten nur für die anderen?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2014
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  12. #12 StefanMeier, 27.08.2014
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    ich glaube eher hat 2 jahre auf die genehmigung gewartet. das ist ja nicht unüblich bei sowas. bauernhaus klingt ja nach außenbereich
     
  13. nms1

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    Ne, eher die Konzentration auf alle anderen Bereiche des Hauses und die Priorisierung der Garage durch meine Frau auf den letzt-letzten PrioPunkt :)
     
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