Muss alte Glaswolle (von 1990) entfernt werden?

Diskutiere Muss alte Glaswolle (von 1990) entfernt werden? im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe folgende Fragen: ich habe ein Haus gekauft Baujahr 1989/90 das ich jetzt renoviere. Im Dachgeschoss wurde im Badezimmer die Holzdecke...

  1. AnneSC

    AnneSC

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    Ich habe folgende Fragen: ich habe ein Haus gekauft Baujahr 1989/90 das ich jetzt renoviere. Im Dachgeschoss wurde im Badezimmer die Holzdecke entfernt, dabei sind mir viel schwarze Flecken an der Glaswolle die in den Schrägen und der Decke zum Spitzgiebel ist aufgefallen. In der Annahme, dass es Schimmel ist, habe ich mich an drei Unternehmen gewendet:

    1) der Dachdeckerfirma von der ich die Materialien für die neue Innenverkleidung beziehen werde
    2) und 3) Schimmel- und Sanierungsexperten

    1) sagte mir, -ungesehen- es sei kein Schimmel
    2) sagte mir, selbst wenn es Schimmel ist, lohnt ein Schimmeltest/Beratung nicht, da diese teurer kämen als neue Mineralwolle
    3) meinte -ebenfalls ungesehen- es sei kein Schimmel, das viel größere Problem sei aber die Glaswolle von 1990, da diese potentiell krebserregend sei, und dass ich sie dringend austauschen müsste

    Nun habe ich kein Problem, die Glaswolle im Badezimmer auszutauschen, evtl. auch noch dem Schlafzimmer, da dort die Innenverkleidung nicht mehr ganz ok ist und wohl auch runterkommt, dabei könnte ich die Glaswolle dann auch noch gleich erneuern.

    Jedoch hatte ich nicht vor, in den anderen Zimmern etwas zu verändern. Wenn nun aber die Glaswolle wirklich -auch ohne Schimmel- gesundheitsgefährlich ist, müsste sie ja eigentlich überall raus. Dies geht aber sowieso nicht im ganzen Haus, da auch der Zwischenraum zwischen Innenmauerwerk und Außenmauerwerk mit dieser Glaswolle gedämmt ist, und ich sicherlich nicht vorhabe, die äußere Schale abzureißen.

    Wie kritisch ist die Angelegenheit zu betrachten, und würde es überhaupt etwas bringen, nur in einem Teil der Räume die Glaswolle auszubauen und zu erneuern?
     
  2. Thoman

    Thoman

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    Wärmedämmtechnisch kann man die Glaswolle natürlich nicht mit den heutigen Wärmedämmstoffen vergleichen, von daher ist ein Austausch kostenmäßig zu überprüfen, wenn die Räume beheizt werden sollen. Betreffs der Gesundheitsschädlichkeit: Solang die Fasern der Dämmung hinter der Decke/Dachschräge bleiben, sollte es erst Grund zur Besorgnis geben, wenn die Dämmung denn mal ausgetauscht wird.
     
  3. drsos2

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    M.E. muss sichergestellt sein, dass der Faserstaub nicht in die Lungen kommen kann.

    Ist eine Dampfbremse vorhanden?
     
  4. drsos2

    drsos2

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    Bzgl. Dachdämmung und -ausbau lese dich vor deinem Bauvorhaben hier im Forum ein.
    Nicht, dass du später hier aufschlägst mit all den Problemen, die man vorher durch anständige Planung hätte verhindern können.
     
  5. #5 Inkognito, 26.08.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Ich würde mir in diesem Zusammenhang auch mal die Unterspannbahn angucken - die Dachdecker und Zimmerleute unter uns wissen sicher, bis wann diese nicht-UV-festen Gitternetzfolien verwendet wurden.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Warum "Annahme"? Man könnte ja eine Probe untersuchen lassen, dann hätte man Gewissheit.

    Unterstellen wir mal, dass es sich nicht um Schimmel handelt. Dann frage ich mich, warum sollte die Wolle ausgetauscht werden? MiWo 1990 hatte vielleicht eine WLG von 045, heute verwendet man meist 035. Das Einsparpotenzial ist also überschaubar.

    Gesundheitsgefährlich? Wenn diese Miwo richtig eingebaut wurde, dann wüsste ich nicht woher eine Gefährdung Deiner Gesundheit kommen sollte. Ich würde mich deswegen nicht verrückt machen. So ölange die Wolle gut verpackt zwischen den Sparren bleibt, hast Du kein Problem. Ich wette, dass Du durch Deine "Sanierung" in den beiden Räumen mehr Fasern freisetzen wirst als die restliche Fläche in 100 Jahren freisetzen könnte.

    Vielleicht kannst Du ja ein Bild der "Flecken" hier einstellen. Ansonsten Probe nehmen (lassen) und untersuchen lassen, dann hast Du Gewissheit.
     
  7. Neutal

    Neutal

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    Die schwarzen Flecken enstehen meist durch Konvektionsströmungen. Die Wolle übernimmt quasi eine Art Filterfuktion und verfärbt sich. Schimmel ist es in den meisten Fällen wirklich nicht, es sei denn die Wolle liegt nass im Wasser.
    Solange die Dämmung eingebaut ist, ist es ein Wärmedämmstoff der allerdings sobald er ausgebaut ist zum Sondermüll wird.
    Wenn Ihr sowieso von innen die Bekleidungen der Dachschrägen neu machen wollt ist es natürlich ratsam über eine Ertüchtigung der Wärmedämmung und das Einbringen einer Dampfbremse nachzudenken. Die Unterdeckbahn vom Dach sollte noch kontrolliert werden, nicht das ea noch eine alte Diffusionsdichte Bahn ist oder diese völlig zersetzt ist.
    Am sinnigsten wäre es einen Planer aus dem Bereich Altbau zu kontaktieren und mit Ihm gemeinsam ein stimmiges Konzept zu erarbeiten. Eigenleistung kann mit eingebracht werden, aber eine vernünftige Planung hilft hier Kosten und Nerven zu sparen
     
  8. AnneSC

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    Danke Euch allen für Eure Antworten. Also werde ich wohl tatsächlich nur das renovieren was ohnehin aus optischen Gründen ansteht, und alles andere ruhen lassen. Denn die mögliche Energieeinsparung ist tatsächlich sehr gering.

    @R.B.: zu Deiner Frage, warum "Annahme": weil ich es ja schlichtweg nicht weiß. Eine Probe kostet aber schon gut 100 Euro, da kann ich auch in den Räumen wo ich renoviere gleich neue Mineralwolle kaufen, die Fläche ist sehr überschaubar. Es geht mir ja mehr darum, ob ich die Glaswolle unabhängig vom Schimmel erneuern sollte. Ich habe mal ein paar Fotos gemacht und lade sie hier hoch.

    @Inkognito: die Unterspannbahn hat an einigen Stellen Löcher, wohl durch die Verarbeitung abgekommen. Ansonsten scheint sie in Ordnung zu sein, ich habe vor kurzem das Dach mit Hochdruckreinigern von außen reinigen lassen, und an einigen Stellen ist im Bad Wasser durch die Ziegel reingedrückt worden, dieses ist aber hinter der Folie geblieben. Der Dachdecker hat mir empfohlen, einfach eine zweite Unterspannbahn von innen anzubringen, so werde ich das wohl auch machen.

    @drsos2: bisher ist keine Dampfsperre vorhanden, nur Alukaschierung. Ich habe mich sehr lange mit dem Thema beschäftigt, auch Bücher gekauft und gelesen, und beschlosen, dass ich es nicht schaffen werde, in dem Dach eine Dampfsperre anzubringen. Liegt an der Mittelpfette und den Kehlbalken, diese verhindern, dass ich eine durchgängige Dampfsperre anbringen kann, ich komme einfach nicht vernünftig an alle Stellen ran. Auch sonst scheint mir der (richtige) Umgang mit der Dampfsperre nicht einfach zu sein. Deswegen habe ich mich für ein System von EPS mit Gipskartonplatten entschieden, das in sich dampf- und luftdicht ist laut Hersteller, und das einfach unter den Sparren befestigt wird. Ist zwar teuer, aber ich glaube für den Fall die beste Wahl.
     
  9. AnneSC

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    Ich habe noch eine Frage wegen der Verbesserung der Dämmung ganz allgemein: selbst wenn das seitens der Energieeinsparung nicht so viel bringt, merkt man denn eine Verbesserung der Dämmung wenigstens vom Wohngefühl her? Im Moment ist das Dach nur mit der 12 cm Dachwolle gedämmt, keine Dampfsperre oder luftdichte Ebene, und ich habe schon das Gefühl, dass es hie und da zieht, kann aber nicht sagen, woher das genau kommt. Fenster, Rolladenkästen oder durch das Dach selbst. An den Kanten der Gipskartonplatten sind auch teilweise Risse/Fugen zur Wand hin, so ca. 3-5 mm. Kann man die evtl. auch mit Dichtmasse füllen, falls man nicht alles abmachen will?
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Was sind 100,- €? Das reicht nicht einmal für eine Tankfüllung, und wie lange willst Du im Haus wohnen? Wenn Du Dir unsicher bist, dann wären in meinen Augen 100,- € gut invetiertes Geld, und wenn es nur darum geht, dass man Abends ruhig schlafen kann.

    Dir ist hoffentlich klar, dass Du bei einem Austausch der Dämmung die EnEV einhalten musst, oder zumindest einhalten solltest (über Ausnahmen diskutieren wir jetzt nicht).
    Momentan hat Dein Dachaufbau mit 12cm einen U-Wert von etwa 0,42W/m2K. Wird die MiWo (geschätzt WLG045) durch MiWo mit WLG035 ersetzt, dann ergibt sich ein U-Wert von etwa 0,35W/m2K. Mit WLG032 (deutlich teurer) dann 0,32W/m2K. Diesen Unterschied wirst Du kaum bemerken, weder vom Wohnkomfort noch vom Energieverbrauch, auch wenn er messtechnisch nachweisbar ist.

    Nach EnEV müsste Dein Dachaufbau einen U-Wert von 0,24W/m2K erreichen. Du müsstest also zusätzlich noch eine Untersparrendämmung anbringen, oder aber sehr teures Dämmmaterial einsetzen. Du müsstest also grob geschätzt zusätzlich 40mm in WLG032 oder 60mm in WLG035 unter die Sparren setzen, nur um die Anforderungen der EnEV zu erfüllen.

    Den Luftzug abstellen wird mehr an Wohnkomfort bringen als der Austausch der Dämmung. Wie man das nun genau ausführt, das sollte man sich unbedingt vor Ort anschauen. Da gibt es eine Menge (Ausführung)Details zu beachten wenn man spätere Schäden vermeiden will.
     
  11. AnneSC

    AnneSC

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    Ja, das ist mir schon klar, eine Untersparrendämmung (mit EPS) ist -zumindest im Badezimmer, weil dort die Schrägen- und Deckenverkleidung ohnehin erneuert wird- ja auch geplant. Mit einer verstärkten und verbesserten Mineralwolle (16 cm mit WLG032) komme ich dann laut Energieberater auf einen U-Wert von 0,14. Die Glaswolle von den Schrägen wollte ich zur Verbesserung der Dämmung der obersten Geschossdecke einsetzen, aber wegen der Unsicherheit bzgl. Schimmel und Gesundheitsgefährdung bin ich mir da jetzt eben nicht mehr sicher. Und ja, das ist leider alles sehr teuer, weswegen ich es eben nur in den Zimmern in denen ohnehin die Innenverkleidung renoviert wird machen will.

    Meinst Du durch Einbau einer Folie? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Meinst Du damit 16cm unter die Sparren zusätzlich zu den 12cm Zwischensparrendämmung? Ansonsten kommst Du nämlich nie und nimmer auf einen U-Wert von 0,14W/m2K.

    Die Folie ist erst einmal eine Grundvoraussetzung. Dann muss diese auch noch sauber verarbeitet werden. Mit ein bisschen "Silikon" in den Rissen bekämpft man ja nur die Folgen und beseitigt nicht die Ursache.
     
  13. #13 Gast65249, 29.08.2014
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Mit WLG032 und 16 cm alleine kommst du nie und nimmer auf U-Wert 0,14. Da bräuchtest du einen Dämmstoff mit WLG umd 023/024, gibt es aber als Klemmfilz / Faser / Wolle etc.
    nicht......
     
  14. cawu

    cawu Gast

    Bestandsaufnahme ist hier zuerst geboten.
    Mach mal Angaben zum exakten Dachaufbau mit Schichtstärken.

    Die Verfärbung ist wie Flocke sagte zu 99% nur Verunreinigung und kein Schimmel, alte Mineralwolle sieht i.d.R. immer so aus. Zu der Zeit hat kein Mensch eine Dampfbremse verklebt oder sich um Luftdichtheit gekümmert.

    Deine Sparren sind wahrscheinlich nicht voll gedämmt. Wenn du das jetzt einfach durch eine Vollsparrendämmung ersetzt, wärst du nicht der erste, der seinen Dachstuhl nach ein paar Jahren als Kompost entsorgen kann.
    In den 90ern gabs ein paar gebräuchliche Varianten was das Unterdach angeht, diese sind aber in aller Regel nicht diffusionsoffen.
    Sollte ein Fachmann vor Ort anschauen, dein Energieberater sollte das beurteilen können.
     
  15. #15 Kalle88, 30.08.2014
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    Dein DD hat keine Ahnung... Wenn ich schon lese USB von innen anbringen... Das bearbeiten mit dem Hochdruckreiniger würde ich auch absehen. Wenn Moosbefall dann vielleicht mit Mellerut einspritzen lassen oder einfach so lassen.

    Was der eine mit Gesundheitsgefährdend meinst ist wohl die KMF in verwendeter Mineralwolle. Da ich nun nicht weiß, mit welchem Datum die Wolle bei dir verarbeitet wurde lässt es sich schwer sagen ob diese auch wirklich noch KMF belastet ist. Bei 1990 dürfte die Wahrscheinlichkeit aber eher gering sein. Es stimmt zwar, dass KMF Krebsfördernd oder auslösend sein kann. Im Gegensatz zu Asbest ist es aber nicht so katzogen. Der Unterschied besteht in der Faserbeschaffenheit. Asbestfasern brechen nicht längst, KMF schon. Soll meinen, das KMF, wenn es in der Lunge ist schon abgebaut werden kann. Asbest hingegen bleibt in der Lunge.

    Eine geeignete Feinstaubmaske beim rausreißen wäre nicht verkehrt. Das hier jetzt aber akute Lebensgefahr oder Gesundheitsgefahr ausgeht. Wohl eher weniger.

    Dem ganzen Dämmwahn, der hier thematisiert wird, sollte erst mal eine ausreichend, sichere und dauerhafte Luftdichtigkeitsschicht angeordnet sein. Denn erst, wenn ich das sicherstellen kann, kann ich auch beurteilen ob ich mit geplanten Aufbau baden gehe oder nicht!
     
  16. #16 Kalle88, 30.08.2014
    Kalle88

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    Ich muss meinen Beitrag berechtigen: KMF wurde bis 1996 produziert und verarbeitet. Daher ist es gut möglich, das vorliegende MiWo KMF belastet ist! In meinem Beitrag hätte es 2000 heißen müssen, nicht 1990 ;)
     
  17. #17 Stolzenberg, 30.08.2014
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    Stolzenberg Gast

    KMF ist die Abkürzung für Künstliche Mineralfasern und diese werden auch heute noch produziert... Im Juni 2000 wurden die "alten" (biopersistenten) künstlichen Mineralfasern gem. Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung mit einem allgemeinem Herstellungs- und Verwendungsverbot belegt. Von einem Vorliegen solcher Fasern kann ausgegangen werden wenn der Einbau vor 1996 vorgenommen wurde.

    Einen SANIERUNGSZWANG wie bei schwach gebundenen Asbestprodukten gibt es allerdings NICHT!!! Die Dämmung kann also verbleiben.

    Solltest Du planen die alte Dämmung trotzdem zu entfernen so gelten die Regelungen der TRGS 521. Je nach labortechnisch ermitteltem Kanzerogenitätsindex (KI) werden Gefährlichkeit und Schutzmaßnahmen definiert.

    Zum Thema Schimmel schließe ich mich meinen Vorrednern an und hoffe auf ein Foto!!!

    PN geht an Kalle!!!
     
  18. #18 Kalle88, 31.08.2014
    Kalle88

    Kalle88

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    Ich sehe keinen Grund, warum wir zwei das pr PN diskutieren sollten. Ich denke mal, dass es öffentlich weitaus nützlicher ist. Also:

    Ja, meine Formulierung war missverständlich. Natürlich gibt es auch weiterhin KMF. Jedoch durch Neuaufbau der Faserstruktur KMF der nicht länger wie 40 Tage im Körper verbleibt und damit zu den unbedenklichen Fasern zählt. Da sie entsprechend vom Organismus abgebaut werden können. Das sind die Fasern, die heute verwendet werden und entsprechend in MiWo mit RAL-Gütezeichen Anwendung finden.

    Unbestritten, dass man nicht sorglos mit KMF vor/ einschlieslich 1996 umgehen sollte. Jedoch sollte man auch anmerken, das es bis jetzt keinen Beleg oder Wiederlegung dafür gibt, ob durch gefährliche KMF-Fasern (wir beide Wissen, welche gemeint sind) Tumore, also Krebs ausgelöst wird. Bei Tierversuchen hat man dies erst durch Spritzen von Fasern direkt ins Bauchfell feststellen können, dass sich Tumore gebildet haben.

    Das soll Gewiss keine Freifahrtsschein oder Unbedenklichkeits Nachweis darstellen. Ich bin da voll bei dir, dass man sich entsprechend schützt. Mit Halb- oder viertelmaske und P2 Filter. Das man jetzt mittels Labor den KI bemessen lässt - hmmm. Welcher Ottonormalo macht das? Wer macht das, wenn es ihm hier geraten wird? Wenn hier schon signifikant an Planleistungen gesparrt wird? Sorry, aber da ist es ein schlechter Scherz, mit dem Arsenal aufzuwarten. Klar, du verdienst deine Brötchen damit und ich will das auch garnicht in Abrede stellen.

    Die Abschriften die ich kenne, sagen aber selbst, dass gerade im privaten Sektor es eher ungewöhnlich ist und meißt unverhältnismäßig, alle Schutzmaßnahmen aufzufahren. Denn, seien wir mal ehrlich. Wie viele Bauten, in den mögliche giftige KMF verbaut wurden, verfügen über erhebliche bauliche Mängel? Fehlender Rieselschutz in abgehängten Decken? Aufbauten ohne Dampfbremse oder ähnlichem, wo ungehindert eine erhebliche Menge an Fasern in der Luft umher wirbelt? Und das dauerhaft, ohne dass es der Bewohner mitbekommt?

    Da ist es doch eine Verarsche sondergleichen, dass der Dämmstoff, der ja doch so schädlich sein soll eben keiner Ausbaupflicht unterliegt. Eben, wie es bei Asbestprodukten der Fall ist. Gut, bei stark gebundenen Asbest ist die Gefahr von Faserkonzentration in der Luft geringer. Da mag, KMF sicherlich einen höheren Anteil an Konzentration haben.

    Im Gegensatz dazu, ist Asbest aber eben auch nachweislich gesundheitsschädlich. Wohin gegen bei KMF bist jetzt kein Nachweis über deren Schädlichkeit wissenschaftlich belegbar geführt wird. Sollte es doch so sein und ich kenne die Abschrift nicht, dann ändere ich gerne meine Meinung.

    Was ich im Prinzip sagen will ist, das der ganze Strang hier schon von eklatanten Fehlern wimmelt. Bauphysikalisch wie der Gesundheit wegen. Klar ist es wichtig, dass nachfolgende Leser das vielleicht als Warnung nehmen und ggf. doch mal eine KI-Bestimmung machen, bevor blind drauf los gewerkelt wird. Das wird jedoch die Aussnahme sein. Ebenso finde ich es verkehrt, wenn man hier Ängste schürrt. Ich habe bis jetzt noch keine Abschrift eines Bundesland gelesen, wo der Ausbau zwingend empfohlen wird.

    Das ist in meinen Augen Verarsche! Denn die Gefahr aus baulichen Mängeln ist doch weit aus höher als der unsachgemäße Ausbau. Natürlich sollte man sowas von einem Fachunternehmen machen lassen. Ja scheiße, in so einer Welt leben wir aber nicht mehr. Der Eigentümer, wird es nicht raffen, weil er die Folgen davon nicht abschätzen kann. Dann aber zu sagen, es kann drin bleiben, ist genau so verrückt.

    Ich lasse doch nichts freiwillig in meinem Wohnklima, von dem ich ausgehen kann, dass es gesundheitlich bedenklich ist! Wenn ich Bekannte im Freundekreis oder sonst wo berate, dann ist sofern Dämmung verbaut wurde immer das Argument, raus damit! Mir kann keiner erzählen, dass die potentiell gefährlichen Fasern nur vom Ausbau in die Luft gelangen. Oder sich, durch Baumängel nicht schon längst in der Luft befinden.

    In 20 Jahren stellen wir fest, dass alles was wir jetzt verarbeiten totaler Schund ist. Weil neue Erkenntnis. Dann geht die Spirale von vorne los und dennoch werden wir nicht an einem Massensterben leiden. Da gibt es wohl weitaus größere Gefahren. Man sollte das, was man tut mit Bedacht machen. In meinem ersten Posting habe ich entsprechende Schutzmaßnahmen genannt - die wohl auf weite Teile des privaten Sektor gemünzt sind.

    Wenn also, hast du mich falsch verstanden, wenn du der Annahme bist mir der Gefährlichkeit von Baustoffen nicht bewusst zu sein. Ich schüre aber eben auch keine Panik, in dem ich das Zeug als hoch giftig betitel, weil es nachweislich nicht mal belegt ist, dass es das ist.
     
  19. #19 Stolzenberg, 01.09.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 01.09.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    @Kalle: Ich diskutiere selten und habe meines Wissens ausschließlich fachliche Hintergründe an Dich übermittelt. Diese waren mit einer Bitte um Richtigstellung Deiner Äußerungen aus Post #15 verknüpft. Eine fachliche Diskussion habe ich zu keiner Zeit angeregt oder erbeten... - Wenn ich "Panik" verbreite, dann habe ich sicherlich gute Gründe dazu, aber in diesem Post ist und war dies sicherlich zu keiner Zeit notwendig, da R.B. und Flocke bereits ausreichend präzise und fachlich korrekt geantwortet hatten! Eine KMF aus 1990 wird vermutlich als "K3" klassifiziert werden, aber ohne Laborbefund ist für solche Fasern generell "K2" anzunehmen!!!

    @Anne: Dem Privatmann oder der Privatfrau ist ein Umgang mit KMF nicht generell verboten. Allerdings ist es mehr als empfehlenswert sich an die Vorgaben eines gewerblichen Umgangs zu halten. Die Regelungen findest Du im nachfolgenden Text! Wenn man sich der Risiken nicht bewusst ist oder man bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen ins Rudern kommt dann sollte man auf entsprechende Fachplaner zurückgreifen oder sich an die Aussage von R.B. erinnern, ob ein Austausch eine wirtschaftlich sinnvolle Variante darstellt... Eine Laboranalyse kostet übrigens in der Regel um die 50 bis 80 Euro! Soviel zum Thema "Aufwand", "Arsenal" oder "mit Kanonen nach Spatzen werfen"...

    Gerne stelle ich für Dich und die Allgemeinheit einige Grundlagen zu KMF hier ein, da auch der letzte Post fachlich nicht korrekt war!!!

    Allgemeine Informationen zu KMF
    Unter künstlichen Mineralfasern (KMF) werden aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte amorphe (glasige) Fasern verstanden. Sie umfassen Endlosfasern, Mineralwolle, keramische Fasern und Spezialfasern. Es handelt sich bei künstlichen Mineralfasern somit um eine Gruppe verschiedener Faserklassen mit unterschiedlichen physikalischen, biologischen und chemischen Eigenschaften.
    Das von künstlichen Mineralfasern ausgehende gesundheitliche Risiko besteht in der Freisetzung von lungengängigem, möglicherweise krebserzeugendem Feinstaub. Diese Teilchen verbleiben unterschiedlich lange in den Alveolen. Der Verbleib der sich langsam auflösenden Partikel in den Lungen kann zwischen Wochen und Jahren dauern. Der Anteil lungengängiger Fasern sowie die biologische Löslichkeit sind produktabhängig unterschiedlich in den „alten“ KMF-Produkten (bis 1996 bzw. 2000) vorhanden.

    Für die Raumluft allgemein genutzter Räume bestehen keine Maßgaben. Der „Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden“ einer entsprechenden Kommission des Umweltbundesamtes geht bei ordnungsgemäß eingebauten KMF-Dämmungen von keiner Raumluftbelastung als Erfahrungswert aus. Mineralwollevorkommen ohne Rieselschutz und mit sichtbaren Freisetzungen sollen hingegen unabhängig von Raumluftkontrollen („Stand der Technik“) direkt ausgetauscht werden. Ein zeitlicher Verlauf wird hier nicht konkretisiert.

    Glasartige Mineralfasern mit einem Durchmesser unter 1 µm wurden 1980 vorsorglich in die Gruppe III B „Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential“ der TRGS 500 (Technische Regel für Gefahrstoffe) aufgenommen. 1993 wurden Mineralfasern, die gemäß Faserdefinition der TRGS 905 eine Länge von mehr als 5 µm, einen Durchmesser von weniger als 3 µm und ein Längen-Durchmesser-Verhältnis von mindestens 3:1 aufweisen (WHO-Faser = Faser kritischer Größe), in der MAK-Liste in die Gruppe „als ob III A2“ eingestuft.

    Vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wurde 1994 mit dem Kanzerogenitätsindexes (Ki) ein neues Bewertungsschema eingeführt, das auch die chemische Zusammensetzung der Fasern berücksichtigt. Hauptkriterium für die Krebsgefahr durch eine Faser kritischer Größe ist deren biologische Beständigkeit, die ihrerseits maßgeblich von der chemischen Zusammensetzung bestimmt wird. Demnach werden Mineralfasern mit einem Ki ≤ 30 als krebserzeugend (Kategorie K2) eingestuft. Ki-Werte zwischen 30 und 40 gelten für Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung Anlass zur Besorgnis geben (Kategorie K3, krebsverdächtig). Ab einem Ki-Wert von 40 und darüber erfolgt eine Einstufung als nicht gefährdend.
    Die WHO definiert aufgrund der Fasergeometrie Fasern kritischer Größe. Für die Bewertung der Menge an WHO-Fasern ist aber kein prozentualer Mindestwert als Schwellenwert für die Einstufung angegeben, so dass hier gutachterlich abzuwägen ist.

    Auch für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle gelten die Bestimmungen der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“.

    Der Umfang der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist gemäß TRGS 521 in einer Gefährdungsbeurteilung nach einem Expositionskonzept abhängig von der abzuschätzenden Faserfreisetzung festzulegen. Ein gesundheitsbezogener Arbeitsplatzgrenzwert liegt derzeit nicht vor. Das Expositionskonzept beinhaltet die Zuordnung der Tätigkeit zu den Expositionskategorien:
    - Expositionskategorie 1: Faserstaubkonzentrationen unter 50.000 F/m³
    - Expositionskategorie 2: Faserstaubkonzentrationen zwischen 50.000 und 250.000 F/m³
    - Expositionskategorie 3: Faserstaubkonzentrationen über 250.0000 F/m³

    Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Stoffen, wenn krebserzeugende Faserstäube entstehen oder freigesetzt werden, sind in der TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ geregelt und in der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ (BGR 128) beschrieben.
    Das Entfernen von Produkten, die krebserzeugende Faserstäube freisetzen können, ist dem zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) vor Beginn des erstmaligen Umgangs anzuzeigen.
    Mit den Arbeiten sollten nur Firmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
    Zur Kostenminimierung, zeitlichen Koordinierung und sachgemäßen Ausführung gemäß TRGS 521 und BGR 128 sollten Sanierungsarbeiten von einem Fachbüro geplant, beaufsichtigt und messtechnisch begleitet werden.
    Künstliche Mineralfasern der Kategorien 2 und 3 erfüllen den objektiven Abfallbegriff eines Zwangsabfalls mit der Verpflichtung zur Entledigung. Diese sind auf Grund ihres konkreten Zustands geeignet, gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die Umwelt zu gefährden. Das Gefährdungspotential kann nur durch eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung ausgeschlossen werden. Eine konkrete Gefahr muss hierzu nicht gegeben sein. Es ist allein durch ein mögliches Gefährdungspotential abzustellen, welches bereits auf Grund unsachgemäßer Lagerung gegeben sein kann.

    Die Entsorgung hat gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) unter Verwendung der Abfallschlüsselnummer (ASN) 170603 als gefährlicher Abfall zu erfolgen. Eine Verpackung in zugelassene und luftdichte Entsorgungsbehältnisse unmittelbar nach Ausbau ist vorzunehmen. Die Klärung einer möglichen Andienungspflicht an die zuständige Abfallbehörde und notwendige Absprachen bezüglich der Auswahl zugelassener Entsorgungsbehältnisse mit dem Entsorger sind vor Projektbeginn durchzuführen. Entsorgungsnachweise und Übernahmescheine sind dem Auftraggeber in Kopie und ohne weitere Aufforderung zeitnah zu übergeben. Bezüglich Aufbewahrungsfristen und Registerführung gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.
    Künstliche Mineralfasern mit einem Ki-Wert von 40 und darüber erfüllen den subjektiven Abfallbegriff eines „gewillkürten Abfalls“ und sind im Falle eines vorliegenden Entledigungswillens sowie bei Wegfall jeder weiteren unmittelbaren Zweckbestimmung unter Verwendung der ASN 170604 zu entsorgen.

    Bewertung der Laborbefunde
    Die Bestimmung des Kanzerogenitätsindex Ki von künstlichen oder natürlichen Mineralfasern (ausgenommen Asbest) erfolgt anhand der Massengehalte der in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 905 und der BIA-Arbeitsmappe (BIA = Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit) vorgegebenen Elemente. Eine Untersuchung erfolgt zum Einen auf Natrium (Na2O), Magnesium (MgO), Aluminium (Al2O3), Kalium (K2O), Calcium (CaO) und Barium (BaO) in Gewichtsprozent (Gew.-%) unter Bezugnahme auf das Gewicht der Trockensubstanz (TS) mittels Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) und zum Anderen im Natriumcarbonat-Schmelzaufschluss Bor als B2O3 ebenfalls in Gew.-%/TS.

    Die Bewertung der glasigen Fasern erfolgt nach den Kategorien für krebserzeugende Stoffe gemäß der Richtlinie 67/548 EWG, Anhang 6 und auf der Grundlage des Kanzerogenitätsindex Ki.

    Ki = ∑ (Na2O, K2O, B2O3, CaO, MgO, BaO) – 2x Al2O3
     
  20. AnneSC

    AnneSC

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    Danke noch einmal für Eure Antworten, ich werde das alles noch einmal gründlich überlegen.

    @Stolzenberg: Fotos findest Du in meinem Profil, höre gerne noch einmal Deinen Kommentar dazu
     
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