Abstandsflächen

Diskutiere Abstandsflächen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir stehen vor dem Kauf eines Grundstückes. Nun wurde uns kurz vor Notartermin von der Gemeinde eine Abstandsflächenübernahme geschickt,...

  1. #1 Rellikon, 26.08.2014
    Rellikon

    Rellikon

    Dabei seit:
    28.01.2013
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Ansbach
    Hallo,

    wir stehen vor dem Kauf eines Grundstückes. Nun wurde uns kurz vor Notartermin von der Gemeinde eine Abstandsflächenübernahme geschickt, die wir unterschreiben müssen bevor verkauft wird. Grund der Nachbar hat seine Garage grenzbebaut als Pultdach ausgeführt und liegt über den 3m (5,6m hoch in der Spitze). Nun sollen 2,6m auf unser Grundstück übertragen werden (ich nehme mal an lotrecht gemessen von seiner Wand über die gesamte Länge seines Objektes?).
    Wir wollen neben seine Garage mit einer Doppelgarage Flachdach max. 3m hoch / 8m lang / 6-7m breit anschließen. Mit der Garage sind wir außerhab des Bebauungsplanes. Das Haus ist ebenfalls abweichend vom Bebauungsplan, weshalb wir uns nicht mehr im Freistellungsverfahren befinden.
    Bei einer Genehmigung würde ja genauer geprüft.

    Wir sind uns nun etwas unschlüssig wie wir weiter machen sollen. Ich habe prinzipiell kein Problem mit seinem "Klotz", da ja meine Garage dort anschließen soll und ich dies nach meinem Verständnis des Gesetztestextes ja darf. Es existiert somit ja auch ein Sichtschutz und der Klotz befindet sich auf der Südostseite des Hauses.
    Aber ich würde ein belastetes Grundstück kaufen und wüsste aufgrund des Genehmigungsverfahrens ja nicht mal ob ich so bauen darf.

    Wie würdet Ihr weiter machen? Bauvoranfrage beim LA stellen (ist diese dann rechtskräftig für die Eingabeplanung wenn ich nicht davon abweiche?)?

    Danke und Gruß
     
  2. #2 andi5783, 27.08.2014
    andi5783

    andi5783

    Dabei seit:
    07.10.2013
    Beiträge:
    296
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Maxhütte-Haidhof
    Naja soweit ich das Thema Abstandsfläche/Abstandsflächenübernahme verstanden hab, darfst du dann deine Garage eben nicht mehr an die Garage des Nachbarn anbauen, sondern musst einen Abstand von 2,6m einhalten (und zwar mit allen potentiellen Gebäuden). Aber warte mal ab was die Experten sagen. Evtl. gibts da doch noch andere Möglichkeiten.

    Was ich nur nicht versteh ist, warum du unterschreiben musst und nicht der aktuelle Eigentümer. Die Abstandsflächenübernahme würde auch bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer übergehen. Eventuell möchte man damit verhindern, dass diese Übernahme bereits als "Last" eingetragen ist und das Grundstück deswegen weniger wert ist....
     
  3. #3 ManfredH, 27.08.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Falsch - er muss einen Abstand von 2.60 m zusätzlich zur Tiefe der Abstandsfläche der eigenen Gebäude einhalten. Die Bebaubarkeit des Grundstücks wird also in Richtung zu der betreffenden Grundstücksgrenze um das Mass der übernommenen Abstandsfläche verringert.

    Eine Bauvoranfrage ist unverbindlich; Rechtssicherheit bietet nur der sog. Antrag auf Vorbescheid.

    @TE: Was heisst "mit der Garage sind wir ausserhalb des Bebauungsplans"?
    Doch sicher nicht, dass die Garage ausserhalb des Geltungsbereichs des B-Plans liegt, sondern vermutlich nur ausserhalb der Baugrenzen. Diese gelten aber i.d.R. nur für die Hauptgebäude, und für Garagen und Nebengebäude werden gesonderte Flächen ausgewiesen. Wäre hilfreich, wenn du einen Ausschnitt des B-Plans einstellen könntest.
     
  4. #4 andi5783, 27.08.2014
    andi5783

    andi5783

    Dabei seit:
    07.10.2013
    Beiträge:
    296
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Maxhütte-Haidhof
    Außer das eigene Gebäude (wie hier das Carport) würde keine Abstandsfläche auslösen, oder?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich finde das Ansinnen der Gemeinde höflich gesagt merkwürdig.

    Da gibt es einen Schwarzbau (zu hohe Garage) und statt den Schwarzbauer zu einer baurechtskonformen Bauweise zu zwingen, soll der Nachbar zur Übernahme einer Baulast gezwungen werden. :wow.

    Ist die Gemeinde auch Genehimgungsbehörde oder ist das der Kreis o.ä.?7
    Wenn die Gemeinde nicht Genehmigungsbehörde ist, mal bei dieser nachfragen, was da Tango ist.

    Im übrigen gibt es mehr als nur eine Baulastform. Man könnte z.B. auch mit der Gemeinde verhandeln um einen Deal hinzubekommen.
    Ausnahme gegen Anbaubaulast o.ä. z.B.
     
  6. #6 feelfree, 27.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Woher weiss denn die Gemeinde dass ihr das Grundstück kaufen wollt? Ist die Gemeinde auch der Verkäufer?
     
  7. #7 ManfredH, 27.08.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nein, ist m.E. nicht so.
    Nach BayBO muss jedes Gebäude eine Abstandsfläche einhalten, wobei deren Mindestmass (von Sonderfällen nach Art. 6;5 mal abgesehen) 3,00 m beträgt. Ausnahmen gibt es nur für Gebäude, die unter bestimmten Voraussetzungen direkt an die Grenze gebaut werden dürfen. Dazwischen - also mit Abständen zwischen 0 und 3 m - geht nicht.

    Die Garage des TE wäre bei Einhaltung der entsprechenden Höchstmasse als Grenzbebauung zulässig. Das ist aber nicht mehr möglich wegen der schon vorhandenen, abstandsflächen-auslösenden Nachbargarage. Also muss die Garage des TE von der Grenze abgerückt werden und löst deshalb - weil die Ausnahme Grenzbebauung nicht mehr zutriff - ihre eigene Abstandsfläche von mind. 3,00 m aus, somit gesamter erforderlicher Grenzabstand 3,00 + 2,60 = 5,60 m. So verhält es sich formal zumindest nach meinem Verständnis, auch wenn das zugegebenermassen im Ergebnis recht ungünstig für den TE wäre.

    Ansonsten finde ich die ganze Konstellation aber auch etwas ungewöhnlich und klärungsbedürftig, würde versuchen, mit der Gemeinde über eine bessere Lösung zu verhandeln.
     
  8. #8 Baufuchs, 27.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Abstände zwischen 0 - 3m geht auch in Bayern (in NRW ebenso)

    Guckst Du aus BayBauO:

    M.E. darf das geplante Car-Port (Garage) in der 2,60m Abstandsfläche angebaut werden, da sie "in den Abstandsflächen von Gebäuden" errichtet werden darf und keine eigenen Abstandsflächen einhalten muss.

    Ein Wohnhaus müsste allerdings einen Abstand von 2,60m + 3,00m einhalten.
     
  9. #9 ManfredH, 27.08.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    @Baufuchs: Da hast du recht. Ich hatte das mit den Garagen innerhalb der Abstandsflächen eines Gebäudes bisher immer so verstanden, dass es nur für die eigenen - also auf dem gleichen Grundstück befindlichen Hauptgebäude gilt. Aber das geht aus der Bauordnung so nicht hervor, da dort ja nur allgemein "Gebäude" steht.

    Wieder was gelernt...
     
  10. #10 Tafelsilber, 27.08.2014
    Tafelsilber

    Tafelsilber

    Dabei seit:
    02.07.2012
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arch
    Ort:
    Berlin
    Kann man denn eigentlich Abstandsflächen übernehmen, bevor man Eigentümer des Grundstücks ist? Kommt mir etwas dubios vor...
     
Thema:

Abstandsflächen

Die Seite wird geladen...

Abstandsflächen - Ähnliche Themen

  1. Terrassendach - Abstandsflächen

    Terrassendach - Abstandsflächen: Hallo, Ich hab mal an euch eine Frage, wie eure Meinung oder Erfahrungen sind. Wir haben ein Haus im Land Brandenburg nach BrBBo gebaut in der...
  2. Bebauung in Abstandsflächen LBO BW

    Bebauung in Abstandsflächen LBO BW: Hallo zusammen, für den Neubau eines EFH mit Garage benötige ich eine Expertise bzgl Abstandsflächen. Laut LBO Paragraf 6 sind Garagen in...
  3. Abstandsflächen von weniger als 3 Metern in Brandenburg

    Abstandsflächen von weniger als 3 Metern in Brandenburg: Hallo zusammen, Meine Frau und ich planen eine große Renovierung an unserem Haus. Dafür brauchen wir eine Baugenehmigung. Unser Architekt hat...
  4. Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast

    Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast: Hallo, ich brauche eure Hilfe. Meine Eltern haben vor vielen Jahren eine Teilfläche eines Grundstücks (Gartenland, kein Bauland) gekauft. Nun soll...
  5. Abstandsflächen BayBo Balkonanbau

    Abstandsflächen BayBo Balkonanbau: Hallo zusammen, was bedeutet der §6 Abs. 6 BayBo für einen Balkonanbau an ein auf der Grundstücksgrenze errichtetes MFH? Dort steht: " Bei der...