Thema "Schwarzbauten" - wir suchen Betroffene

Diskutiere Thema "Schwarzbauten" - wir suchen Betroffene im Für Filmteams & Presse & Baumurksreportagen Forum im Bereich Rund um den Bau; Sehr geehrte Damen und Herren, für einen Beitrag im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sind wir auf der Suche nach Menschen, die in sogenannten...

  1. #1 exitfilm, 27.08.2014
    exitfilm

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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    für einen Beitrag im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sind wir auf der Suche nach Menschen, die in sogenannten „Schwarzbauten“ wohnen.

    Die Behörden wollen Ihr Haus abreißen, weil offenbar nie eine Baugenehmigung vorlag? Plötzlich sollen Sie Ihr Heim verlieren, weil Sie zwar das Haus gekauft haben, dieses aber nie hätte gebaut werden dürfen? Sie sehen sich wegen kleinlicher Bauvorschriften in ihrer Existenz bedroht?

    Dann zögern Sie nicht und schildern Sie uns unverbindlich Ihre Erfahrungen!

    Freundliche Grüße,

    Exit Film- und Fernsehproduktion
    -Redaktion-
    E-mail: redaktion[at]exitfilm.tv
    Tel.: 0561 / 103923
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ah ja - erst das geltende Baurecht brechen und das dann hinterher im Fernsehn als "kleinlich" diffamieren.
    Wahrscheinlich sind Tempolimits auch kleinlich.
    Und das Strafrecht erst, das auch solche "Journalisten" vor handgreiflichen Übergriffen durch Strafbewehrung zu schützen versucht.

    Echt äih - Gesetze sind auch nur für die anderen da!

    :mauer.
     
  3. #3 Skeptiker, 27.08.2014
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    Welche Regelungen im deutschen Baurecht findet denn die Fa. Exit-Film "kleinlich", liebe "-Redaktion-"? Vielleicht gibt's in der Firma ja einen Juristen, der das nachvollziehbar erklären kann?
     
  4. #4 Gast036816, 27.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    welcher geistige mehrwert soll hinter dem seifenoperthema denn zustande kommen? klingt wie kauf eines teuren autos, das nie eine zulassung für den strassenverkehr erhält.
     
  5. Taipan

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    Ich würde die Betreffenden mal interviewen, warum sie entgegen der Gesetzeslage ein Stück Land mit Gebäude drauf erworben haben, wenn in den meisten Bundesländern feststeht, dass die Baugenehmigung vom Grundstückseigner DAUERHAFT aufzubewahren ist oder warum ein Grundstück erworben wurde, ohne dass die Baugenehmigung und das Baulastenverzeichnis eingesehen wurden oder eine Einmessung erfolgte ... in all den Fällen wäre nämlich die fehlende Baugenehmigung aufgefallen.

    Aber nein, ohne (Sach)Verstand Geschäfte tätigen und dann rumjammern.

    Mein Kredo: Nicht nur Haus abreissen und Kosten aufbürten, sondern auch noch die Geschäftsfähigkeit entziehen.

    Wer zu blöd ist Geschäfte zu machen, sollte das Recht verlieren welche zu machen.
     
  6. #6 eltorito, 27.08.2014
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    Ich würde mich mal im Bergischen umhören, da gabs doch neulich ein "Fall" der auch anderen Hauseigentümern Sorgen macht...
     
  7. #7 StefanMeier, 27.08.2014
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    finden die gesetzestreuen vorzeigearchitekten es denn verhältnissmäßig, das neben mord nur der schwarzbau nicht verjährt? ich finde das krank. gesetz hin oder her. denn gesetze sind änderbar. und nur mit öffentlichkeitarbeit können solche fragwürdigen strukturen geändert werden
    nehmen wir mal den fall lolita brieger. "mörder" nach 20 jahren gefasst und in Freiheit wegen verjährung von totschlag, da mord nicht mehr nachweisbar.
    aber omma schalbulke soll 2015 in privatinsolvenz gehen, weil die die hütte 1945 auf der flucht ohne genehmigung gebaut wurde? das ist doch komplett lächerlich
     
  8. #8 qwertzuio, 27.08.2014
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    Ich verstehe die Aufregung nicht? Es geht im Journalismus doch nicht darum, Informationen objektiv aufzuarbeiten oder gar zu hinterfragen, damit der Bürger einen informativen Mehrwert hat. Vielmehr sollen Themen aufbereitet oder generiert werden, die entweder viele Klicks oder eine hohe Einschaltquote erzeugen und im Idealfall eine Debatte auslösen, die zu noch mehr Artikeln und noch mehr Klicks/Aufmerksamkeit führen, damit schlussendlich die Anzeigenpreise steigen. Dies funktioniert natürlich besonders gut bei den Themenbereichen: "Titten, Tiere, Tränen und Tod". Und nein, ich kenne niemanden, der mit einem Schwarzbau wohnt. Sorry.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2014
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    Doch - genau darum geht es bei gutem Journalismus.

    Alles andere haben die "Ärzte" so zusammengefasst
     
  10. #10 Mathias1980, 27.08.2014
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    @bauexperten: Ich schätze euch alle sehr und ihr habt mir oft geholfen, aber hier sitzt ihr auch auf einem hohen Ross.
    Es gibt Menschen die sind "einfacher" strukturiert und die werden halt oftmals besch.... und es ist nicht sehr ritterlich diesen auch noch die Geschäftsfähigkeit entziehen zu wollen.

    Ich habe mehrere Jahre ein Grundstück und oder ein Haus gesucht und mir wurden mehrere Objekte angeboten ohne (bestehenden oder avisierten) Baurecht (bei Grundstücken) oder Häuser mit teilweisen Schwarzanbauten (scheinbar von 1990 alles weniger problematisch) und mir wurde ein Haus ohne vorliegende Baugenehmigung angeboten. Ein sehr guter Freund hat ein Haus aus 1913 gekauft, da wurden "schwarz" vor 1990 (Wann weiß keiner!) Fenster in die Brandwand gemacht (Küche und / oder Bad) , die durfte er jetzt für SEHR teures Geld umbauen.

    Fazit: Bei normalen Neubauten keine Diskussion, da habt ihr Recht, aber bei Bestandsbauten kann -auch aufgrund der deutschen Geschichte- eine Dokumentationslücke vorliegen.

    Grüße
    M.
     
  11. Taipan

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    Nein, es kann keine Lücke vorliegen. Es kann zwar sein, dass einzelne Bauakten verschollen sind, jedoch ist bisher noch bekannt geworden, dass das Register für diese Bauakten, in Kopien an mehreren Orten verwahrt, verschwunden sei. Wäre dies der Fall, würde für eine GANZE Gemarkung die Möglichkeit fehlen die Bauakten wiederzufinden. wenn also in einem solchen Register eine Bauakte verzeichnet ist, dann ist es auch kein Schwarzbau. Ob der Bau nun tatsächlich so ausgführt wurde, wie ehemals beschieden, ist dann von untergeordnetem Interesse, da GRUNDSÄTZLICH Baurecht bestand.
     
  12. #12 Mathias1980, 27.08.2014
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    @taipan: Es wurde mir versucht -wie gesagt- Häuser mit SchwarzANbauten anzudrehen und bei meinem Freund ist es so, dass das Baurecht keiner disukutiert -das ist uneingeschränkt richtig- , aber das Haus wurde undokumentiert geändert mit den Fenstern in der Brandwand und die wurden zu DDR- Zeiten oder im 3. Reich eingebaut. Folge: Rechtsstreit !
     
  13. #13 Skeptiker, 27.08.2014
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    Und jetzt wird's interessant:

    Soweit ich weiß, lassen sich ohne Genehmigung errichtete oder umgebaute Objekte grundsätzlich nachräglich legalisieren - wenn sie in der vorhandenen Form dem aktuellen Baurecht entsprechen oder zumindest zum Zeitpunkt ihres Umbaues bzw. ihrer Errichtung diesem entsprochen haben.

    Bei den als "kleinlich von Behörden verfolgt" apostrophierten Fällen ist genau dieses nicht der Fall. Die jeweiligen Er-/ Umbauer haben etwas zum Zeitpunkt ihres Tuns unzulässiges getan, was auch heute noch unzulässig ist. Ihnen dies nun zu legalisieren weigern siich die gescholtenen Behörden. Zu recht wie ich finde, denn die Nachbarn könnten und würden im Sinne der Gleichbehandlung diesen Zustand für sich nun auch einfordern. Und die Abrissandrohung stand auch vor 1990, 1945, 1918 schon in den jeweiligen Bauordnungen.

    Abgesehen davon besteht gerade bei unzulässigen Umbauten mangelhafter Brandschutz, mangelnde Zugänglichkeit für Retter etc. Und genau diejenigen, die heute über die Kleinlichkeit der Behörden klagen werden als erste den Zeigefinger auf diese Behörden richten wenn ein Mensch zu Schaden kam und anklagend fragen: "Weshalb sind Sie nicht eingeschritten, Sie hätten doch wissen müssen ...?"
     
  14. Taipan

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    Nein.

    Folge: Genehmigungsfähigkeit nach Baurecht herstellen.

    Wer sich da rumstreitet ist selbst schuld.

    Unrecht kann NICHT geheilt werden. Einzig nicht erteiltes Recht kann nachgereicht werden.

    Das Baurecht zu DDR-Zeiten war nicht viel anders als das bundesdeutsche heute - wäre es also damals genehmigungsfähig gewesen, dann ist es das meist auch heute noch.
    Selbes gilt für die Buden aus der Kriegszeit/Nachkriegszeit.

    Gnampf ... geht das schon wieder los ... ich bin langsam skeptisch, ob es schlau ist, zur gleichen Zeit im Forum zu sein wie der Zyniker.
     
  15. #15 StefanMeier, 27.08.2014
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    Freunde, es geht nicht um Recht oder Unrecht. Es geht um Sinn oder Unsinn. Das diese Gebäude derzeit nicht im Einklang mit dem Recht stehen, bestreitet niemand. Gesetze müssen halt geändert/angepasst werden, so wie es tagtäglich passiert.

    "kleinlich" ist wenn eine Gesetzgebung, die auf Reihenhausbebauung in 2ter Reihe ausgelegt ist um Nachbarschaftsklagen in Neubaugebieten zu verhindern, adaptiert wird auf Fälle in Zeiten wo Menschen Häuser gebaut haben, die ganz andere Probleme hatten
     
  16. #16 MarcALex, 27.08.2014
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    Die " Architekten " regen sich mal wieder auf :mega_lol:
     
  17. #17 wasweissich, 27.08.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    pippi langstrumpf hat gesprochen ....... ähm , geschrieben .

    ich mache mir die welt , wie sie mir gefällt ........
     
  18. #18 MarcALex, 27.08.2014
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    Küsschen :mega_lol:
     
  19. #19 StefanMeier, 27.08.2014
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    du warst gar nicht gemeint! nur ich habe hier das recht beleidigt zu werden:)
     
  20. #20 Skeptiker, 27.08.2014
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    Genau diese Behauptung hätte ich gerne 'mal an zwei konkreten Beispielen belegt. :shades
     
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