Thema "Schwarzbauten" - wir suchen Betroffene

Diskutiere Thema "Schwarzbauten" - wir suchen Betroffene im Für Filmteams & Presse & Baumurksreportagen Forum im Bereich Rund um den Bau; Das klassischste Beispiel, was ihr aus euer kleinen Welt auch kennt, wo die Gesetzgebung aufgrund der realen Faktenlage angepasst wurde, ist...

  1. #21 StefanMeier, 27.08.2014
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    Das klassischste Beispiel, was ihr aus euer kleinen Welt auch kennt, wo die Gesetzgebung aufgrund der realen Faktenlage angepasst wurde, ist BauGB 35§ Abs. 4
    Zu 35§ Abs. 4 1) c. gibt es sogar Erlasse um die 7 Jahres-Regel zeitweiße außer Kraft zu setzen

    In euer Welt würden also alle stillgelegten landwirtschaftliche Betriebe nach sieben Jahre planiert. Da war sogar Deutschland weiter und merkte das muss geändert werden.
    Wie traurig ist das denn bitte, wenn Deutschland quasi schon dynamischer und flexibler ist als die Super-Architects;)

    Pippi dankt für Gespräch
     
  2. #22 Skeptiker, 27.08.2014
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    Mit meinen Worten: Haus schwarz gebaut und zum Errichtungszeitpunkt nicht genehmigungsfähig -> Haus verkauft -> Käufer erhäält Abrissverfügung weil auch heute nicht genehmigungsfähig -> "Behörde kleinlich".

    Klar, Du als Paketfahrer kommst natürlich überall in der Welt viel rum, wir kleingeistigen Pupser bauen nur in unserem Dorf oder einmal im Leben in der Kreisstadt.

    privileigierter legaler Bau, legaler Betrieb im unbebauten und unbeplanten Außenbereich, 7 Jahre Betriebsunterbrechung-> Verlust des Privilegs (letztlich abgesichert durch Art 20a GG). Wenn ich meinen LKW-Führerschein nicht durch ärztliche Untersuchung verlängern lasse, ist er ab dem 50. Geburtstag weg. Ist das kleinlich, werde ich enteignet, meiner Existenz beraubt?

    Was da ganau angepasst wurde und wieso das Deine Argumentation stützt, kann ich anhand der mir momentan vorliegenden Ausgaben des BauGB (1994, 2014) nicht nachvollziehen. Die Regelung zur 7 -jährigen Bertriebsunterbrechung ist relativ neu. Hmmmmm, was sagt mir das jetzt?

    Ich habe nicht das geringste dagegen, dass Gesetze geändert werden, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind, verstehe allerdings nicht, was das alles mit dem allgemeinen "Deutschland ist schlecht" und "Baubehehörden sind kleinlich"-Gerede zu tun haben soll.

    Ich habe noch keinen Bürger erlebt, der nicht über die vermeintlich unsinnigen Regelungen seines Landes aufgeregt hätte. Deutsche sind da ganz groß drin - bis in der Schweiz geblitzt werden oder in Frankreich bauen. Ich hatte schon die Freude, in verschiedenen Ländern Europas planen zu dürfen und musste feststellen, die anderen Regeln sind nicht minder kleinlich oder streng. Es macht dann richtig Spaß, einem deutschen Ministerialdirigienten als Auftraggeber zu erklären, welche Anforderungen an das Bauen z.B. in Polen strenger sind als in D und das Ibjekt X erheblich verteuern, aber ich schweife ab.

    Schön, das wissen wir jetzt auch. Nochmal: Gegen Veränderungen hatte ich nichts geschrieben.

    Und, wo bleibt das zweite Beispiel?
     
  3. Taipan

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    Ahhhh ... ha. Kommst also aus Wilmersdorf und darfst gelegentlich nach Charlottenburg ... *d&r*
     
  4. Taipan

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    Für dich als Klugscheißer:

    1. Ein aufgegebener Betrieb kann nicht planiert werden. Es kann maximal die Betriebsstätte planiert werden.
    2. Wenn eine Betriebsstätte länger als 7 Jahre nicht genutzt wurde, verliert sie auch jetzt noch ihr Privileg.
    3. Aufgegebene Betriebsstätten wurden auch früher nicht planiert. Sie fielen wüst.
    4. Das einzige was geändert hat ist, dass die Wiederaufnahme der selben Betriebsform an einer aufgegebenen Betriebsstätte nunmehr einfacher ist als vorher. Aber sie muss immer noch mit allen Nachweisen neu beantragt werden. Jetzt kann die genehmigende Behörde nur eben nicht mehr so einfach NEIN sagen, wenn alle Anforderungen an den Umgebungsschutz und damit Umweltschutz erfüllt werden.
     
  5. #25 Alfons Fischer, 28.08.2014
    Alfons Fischer

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    ich kenne eine ganze Reihe von (Teil-) Schwarzbauten.
    die hätten oft zwar grundsätzlich gebaut werden dürfen, es wurde aber keine Baugenehmigung beantragt. Damit wurden in der Regel auch Erschließungsbeiträge nicht bezahlt: z.B. nicht baugenehmigte Dachgeschoßausbauten. Erst kürzlich war ich in einem Wohnhaus, da stand im genehmigten Bauplan drin "Dachboden", tatsächlich war dort aber eine voll ausgebaute, vermieteten Wohnung...

    Vor zwei Jahren habe ich mit einem Hauskaufinteressenten so ein Objekt angesehen mit nicht genehmigter Dachwohnung. Diese Wohnung sollte voll mitbezahlt werden, obwohl schwarz errichtet, obwohl Erschließungsbeiträge nicht bezahlt waren und obwohl (mit berechtigten Zweifeln) gar nicht klar war, ob diese genehmigungsfähig gewesen wäre...
     
  6. Tatze

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    Moin,

    ist dieses Forum eigentlich euer Honeypot? Das habe ich mich schon gefragt, als ich das erste Thema in diesem Forum gelesen habe. Ich glaube bisher wurde hier noch niemandem geholfen. ;)

    Bei der Ausgangsfrage ging es übrigens mal um komplette Schwarzbauten und nicht etwa um Anbauten oder Ausbauten. Auch in meinem Gebäude (Baujahr 1746) gab es schwarz gebautes Zeug (Kornspeicher wurde mal eben zu Kinderzimmer). Das habe ich zurückgebaut. Andere Dinge kann man auch durch eine Anzeige mit einem kleinen Strafaufschlag nachträglich legalisieren. Aber ich denke darum geht es hier nicht, sondern um komplette Bauwerke, welche an stellen gebaut wurden, wo es nicht erlaubt ist. Von Behörden oft Jahrelang geduldet, obwohl bekannt. Dann geht plötzlich der Leiter einer solchen Behörde in Rente und der Nachfolger räumt mal auf und (wieder-)entdeckt dann diese bauten.

    Natürlich sind die Hausbesitzer dann selbst Schuld, weil man hätte ja gar nicht kaufen dürfen... In der Anfrage steht noch nichts darüber, wie Sachlich dann berichtet werden soll. Das habt ihr selbst hineininterpretiert. Beim öffentlich rechtlichen hoffe ich auf eine seriöse Berichterstattung.
     
  7. #27 SirSydom, 28.08.2014
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    Die reisserische und wertende Aufmachung des Eingangsposts deutet nicht auf seriösen Journalismus hin. Und das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist sicher auch kein Garant für seriösen Journalismus!

    Seit wann ist in diesem Forum eigentlich Werbung erlaubt?
     
  8. #28 StefanMeier, 28.08.2014
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    klugscheißer sind wir jawohl alle hier. wer sonst würde hier freiwillig seine lebenszeit verschwenden.

    zu baugb 35: strukturwandel war der grund
    zu dem problem hier: zu wenig betroffene, keine lobby. paar arme schweine haben halt pech
     
  9. #29 wasweissich, 28.08.2014
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    Ne . Ganz falsche interpretation . Alle die gesetzeskonform bauen bzw legale bauten kaufen werden geschützt .
     
  10. #30 Taskiran, 05.09.2014
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    Also bevor ich gebaut hatte, habe ich 8! Jahre nach einem Eigenheim gesucht. In unserer Region ein Horror.
    Da war mal ein Haus welches verkauft werden sollte und wir waren die ersten die vor Ort erschienen sind. Danach kamen zur Besichtigung noch ca. 20 Familien.
    Da wir die ersten waren, hat der Verkäufer auf uns Druck ausgeübt und wir sollten uns schnell entscheiden, weil ein anderer es evt. sofort kaufen wollte. Es wäre für Ihn nicht "Ehrenhaft", wenn er dem anderen Zusagt. Wir (meine Frau) haben das Spiel mit gemacht, die Finanzierung klar gemacht. Dann wollte der Dödel mir vorschreiben bei welchem Notar wir den Vertrag unterschreiben sollten. Spätestens hier habe ich (meine Frau nicht) das Haus abgeschrieben. Als ich den Verkäufer dann gebeten habe Einsicht in die Hausakte im Bauamt vorzunehmen (Ich brauche ja die Zustimmung vom Verkäufer), hat der mir tatsächlich geantwortet "Sie können nach dem Sie das Haus gekauft haben so lange die Akten einsehen wie Sie möchten. Ich werde bestimmt nicht jeden dahergelaufenen die Erlaubnis erteilen - Pause - Aggressive genervte Gesichtszüge - Was ist nun, wollen Sie das Haus haben oder nicht?" Hier war ich kurz davor dem Kerl eine über zu braten.
    Das war vor 4 Jahren und es hat Jemand (ein armer Teufel) das Haus gekauft und seit dem liegt es dort brach. Fazit, wieder eine Familie in den Ruin getrieben?!
     
  11. rose24

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    Durch meine langjährige Tätigkeit in einem Bauamt habe ich auch den einen oder anderen Schwarzbaufall erlebt. Ich muss aber dazusagen, dass in der Regel nur die abgerissen wurden, wo jemand plötzlich nach vielen Jahren angefangen hat, etwas daran baulich zu verändern. Vorher wurden die Schwarzbauten meist geduldet. In Bayern gibt es auch eine Art interne Weisung, dass über 20 Jahre alte Schwarzbauten nicht so einfach zur Beseitigung angeordnet werden dürfen. Hier wird nur in extremen Fällen, vor allem wenn eine hohe Bezugsfallgefahr besteht, eingeschritten.

    Grundsätzlich finde ich auch richtig, dass Schwarzbau nicht belohnt werden soll, denn sonst könnte ja irgendwann jeder machen was er will. Es darf auch nicht sein, dass man sich durch Zahlung einer Strafe freikaufen kann. Leider ist die Realität oft anders und die Behörden setzen das Baurecht nur selten bis zur letzten Konsequenz durch. Und leider bekommen manchmal auch bestimmte Leute mehr Baurecht als andere. In meiner fast 20jährigen Tätigkeit als Bausachbearbeiterin wurden maximal eine Handvoll Schwarzbauten tatsächlich vollständig abgerissen. Dafür wurden ungleich mehr genehmigt, die nie eine Genehmigung bekommen hätten dürfen...
     
  12. uban

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    Warum ist nur der Käufer eines Schwarzbaus Schuld, warum wird nicht die Schuld zu 50% auch beim Verkäufer gesucht?

    Wenn ich sehe wie die A8 in Pforzeihm Ost gefühlte 20 Meter neben Wohnhäusern verläuft würde ich auch gerne wissen wollen wer sowas genehmigt hat? Und da haben die Bewohner einen echten Schaden durch das hohe Verkehsaufkommen und keine Behörde interessierts bzgl Schallschutz und ob die ganzen Altstädte dem heutigen Baurecht entsprechen?

    Im Zweifel abreissen und neu bauen nach geltenden Richtlinien, abe nein, dann ist es ein Denkmal was geschützt gehört.


    Ist nur meine meinung eines bürgers, aber anscheinend werden gesetze nicht für die bürger gemacht weil ohne anwahlt und experten ein bürger diese gesetze nicht mehr verstehen kann.
     
  13. #33 Bauking, 30.09.2014
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  14. PeterB

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    Da gibt es doch auch den Fall der alten Bahnwärterhäuser, die die Bahn als Behörde auf staatlichem Grund ohne Genehmigung bauen durfte. Diese wurden teilweise verkauft, auch an stillgelegten Bahnstrecken, was ja ganz toll ist, keine Nahcbarn, kein Lärm.
    Dies Gebäude im Außenbereich sind jedoch nicht genehmigungsfähig. Ich weiß allerdings nicht, ob der Bund diese Verkäufe rückabwickeln musste, oder ob die Käufer darauf sitzen geblieben sind.
    Ich sehe auf jeden Fall den Verkäufer hier in der Pflicht und nicht den Käufer. Alt- und Uraltfälle sollten auch differenziert betrachtet werden. Nachkriegshäuser, die überall bekannt sind, die eine Adresse von der Gemeinde bekamen, wo Wohnungen durch Einträge in diverse Register beurkundet sind ( Sterbe- Geburtsanzeigen u.Ä.) sollten definitiv von einer Abrissanordnung ausgenommen sein. So ein Haus wurde in kleinen Gemeinden schon mal vom Bürgermeister am Stammtisch genehmigt.
    Neue Schwarzbauten nehme ich selbstverständlich grundsätzlich davon aus.
     
  15. #35 Bauking, 02.10.2014
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    Habe gehört das Schwarzbauten nach 30 Jahren genehmigt werden müssen, hat dort jemand eine Ahnung, bzw. man das Land überschrieben bekommt.
     
  16. #36 Ralf Wortmann, 02.10.2014
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    Abenteuerliche Ansichten. Stimmt nicht. Weder das eine, noch das andere.
     
  17. #37 Bauking, 02.10.2014
    Bauking

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    Hatte ich mir schon gedacht, hatte es im Zusammenhang mit einem Berliner Schwarzbau gelesen - Man soll nicht alles glauben, was in der Gazette steht. ;)
     
  18. #38 yusufabi, 11.10.2014
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    Ist doch sehr interessant, diese Schwarzbaugeschichten. Wenn es nur um nicht genehmigte Anbauten oder Umbauten geht, wäre das zu verstehen. aber wie sieht es bei kompletten schwarz gebauten Häusern aus ? Steuer und Abgaben mässig gesehen. Hier in der Türkei, wo ich seit 5 Jahren lebe, wird abgerissen, obwohl regelmässig alle Abgaben gefordert und bezahlt wurden. Oder man baut mal schnell eine Etage höher und wartet dann auf die eventuelle Strafe, die garantiert niedriger ausfallen wir, als der Gewinn durch den Schwarzbau. Oft wird auch vermietet, Mieter kann sich jedoch nicht anmelden, da diese Räume offiziell gar nicht bestehen.
     
  19. caauoo

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    Vorschriften, Praxis, evtl. Heilung oder nicht falls später günstiger, am wichtigsten aber wohl die alldies bestimmenden beteiligten Interessen, sind örtlich sehr unterschiedlich.

    Ich kenne viele Gegenden, wo die Quote spontanen Bauens fast 100% ist. Solche Bauten stürzen nicht öfter, eher seltener ein als 'offizielle' Bauten; statistisch, aber auch konkret (m.W. bisher noch keines der vielen spontan gebauten Häuser in denen ich schon war, einschließlich meiner 2 eigenen, wogegen vor ca. 2 Jahren ein über 10-stöckiges Gebäude in dem ich früher oft war einstürzte, etwa im Restaurant und anderen Läden in dem Gebäude Zentrum Rio gegenüber dem Museum ). Spontanes Bauen verschlechtert insofern nicht signifikant die Sicherheit.

    Zweifelsohne aber das Stadtbild.

    Nur ist es unvorhersehbar und örtlich durchaus verschieden, was als 'richtig' und 'falsch' bewertet wird; ob in 30, 300, 3000 Jahren das dann abgerissen oder aber als historisches Viertel unter Denkmalschutz gestellt und gepflegt wird ...

    Alte formale Mängel sollte man mE nicht mehr ausgraben sondern so belassen und soweit wie möglich absegnen
     
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