KFW430 Verwendungsnachweis

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  1. Gwenny

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    Hallo,

    ich bin gerade bei der Zusammenstellung der Rechnungen für den Verwendungsnachweis bei KFW430. Es gibt eine Liste der förderfähigen Maßnahmen, doch ist diese nicht gerade sehr aussagekräftig. Zum Beispiel steht bei Förderumfang bei der zusätzlichen Dämmung von Dachflächen:
    Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe oder Schweißbahnen, Asbestentsorgung)
    Erneuerung der Dachlattung oder des Dachstuhls

    In meiner Rechnung steht: Abbruch des Dachstuhls (Im LV steht dazu natürlich noch mehr)

    Meint ihr, dieser Rechnungspunkt reicht so?


    Dann: Was wäre, wenn Rechnungsposition im Verwendungsnachweis seitens der KFW nicht anerkannt werden? Kann ich dann Einspruch einlegen bzw. Rechnungen anderer Gewerke nachträglich angeben?

    Hat damit jemand Erfahrungen?
     
  2. Taipan

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    Der Abbruch des Dachstuhls zählt nicht.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 28.08.2014
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    im Einzelfall kann die Erneuerung des Dachstuhls durchaus gefördert werden:
    nachzulesen hier: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000003072_Liste_ff_Ma%C3%9Fnahmen_151_152_430.pdf

    die übrigen Bedingungen müssen natürlich eingehalten sein. z.B. muss sich i.d.R. unter dem Dach bereits Wohnraum befunden haben. Sonst wäre es ja die Schaffung von neuem Wohnraum, für welches i.d.R. das Programm 430 nicht anzuwenden ist.
     
  4. Gwenny

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    Aus einen Spitzdach wurde ein Pultdach mit 50m² Wohnflächenerweiterung. Der Antrag ruht auf den KFW-Unterlagen vom Stand 03/2013, da war der Abbruchpunkt noch nicht so beschrieben.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    War es nicht schon immer so, dass bei Schaffung neuen Wohnraums, wozu auch Deine Wohnflächenerweiterung zählen würde, das Förderprogamm nicht anwendbar war?
    Ich hatte mal vor 2 bzw. 3 Jahren angefragt, da wurde mir gesagt, dass ich das Dach in Größe und Form nicht antasten soll. In Deinem Fall werden 50m2 mehr Wohnraum geschaffen was mit Sicherheit keine Bagatelle ist.
     
  6. Gwenny

    Gwenny

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    Merkblatt, Stand 03/2013:" Im Rahmen der energetischen Bestandssanierung können Wohnflächenerweiterungen am oder im Gebäude durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder Anbau gefördert werden, sofern die Wohnfläche um nicht mehr als 50 m² erweitert wird."
     
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