Frage Einfriedbarkeit Grundstück (Bebauungsplan verstehen...)

Diskutiere Frage Einfriedbarkeit Grundstück (Bebauungsplan verstehen...) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir schwanken immer noch zwischen Bewerbung auf ein Grundstück im letzten Neubaugebiet, das in den nächsten 15 Jahren erschlossen wird (dann...

  1. #1 Donnerkopf, 28.08.2014
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    Wir schwanken immer noch zwischen Bewerbung auf ein Grundstück im letzten Neubaugebiet, das in den nächsten 15 Jahren erschlossen wird (dann müsste bald eine Entscheidung fallen) und der Suche nach einem gebrauchten Haus (dann wüden wir uns noch 2-3 Jahre Zeit lassen). Leider werden unsere Wunschgrundstücke im Neubaugebiet mit perfektem rechteckiger Schnitt in Südrandlage mit 800m² wahrscheinlich etwas zu groß für unser Budget sein, und von den Vergabekriterien hätten wir wohl auch zu wenig Punkte (z.B. Kinder gerade erst "in Arbeit") für die begehrtesten Plätze.

    Wir schielen nun auf 2-3 Grundstücke in Ostrandlage, die - zumindest auf den ersten Blick - ungünstig (schief) geschnitten sind und wohl ganz nicht so viele konkurrierende Bewerber anziehen werden. Dafür aber im Bereich 550-600m² bezahlbar, man könnte das Haus mit der langen Seite auch nach Süden rotieren. Ob wir den Gedanken weiterhin verfolgen, steht und fällt für mich mit einer guten Einfriedbarkeit, und zwar sowohl hinsichtlich Schutz vor neugierigen Blicken (Nachbarn, Passanten auf Straße/Fuß-/Radweg), als auch hinsichtlich Schall (v.a. lauteres Sprechen auf der Terasse soll nicht zu hören sein / gehört werden). Bin da nach einem Tag mit jammernden Klienten etwas empfindlich. Gleichzeitig soll die Belichtung v.a. von Westen möglichst wenig leiden (bis in die Übergangszeit abends auf der Terasse in der Sonne sitzen können).

    Meine Vorstellung / Hoffnung:

    Eine mannshohe Mauer an der Grundstücksgrenze wäre am einfachsten, darf man aber wohl nicht. Meine Idee ist nun, die Mauer der straßenseitige Außenwand einfach zu verlängern (2m hoch, so dass noch Sonne von Westen darüber auf die Terasse scheint). Ist so etwas erlaubt, wenn es innerhalb der Baugrenzen ist? Es ist ja kein zweites Gebäude, sondern nur eine Mauer... zum Nachbarn/Fußweg hin könnte ich mir ein kleines länger gezogenes Gerätehäuschen vorstellen... Hier anhand eines der der Grundstücke beispielhaft eingezeichnet, für die anderen wäre es sehr ähnlich, bzw. vom Prinzip her gleich.

    SO_BEF.jpg

    Voraussetzungen (Bebauungsplan):

    Die straßenseitige Außenwand von Gebäuden muss auf bzw. parallel zur Baugrenze errichtet werden (bei an zwei Straßen angrenzenden Eckgrundstücken gilt dies für mindestens eine Wand). Seitlich gelten 3m Grenzabstand.

    Für Einfriedungen ist festgelegt, dass diese zur Grünfläche im Osten hin nur als Hecken bestehen darf. Zur Straße und zu Fuß-/Radwegen hin sind nur Natursteinmauern, Gabionen und Hecken mit innenliegenden Drahtzäunen erlaubt. Mauern dürfen höchstens 1,2m hoch sein, Hecken bis zu 2m.

    Garagen und Carports sind bis zur Tiefe der gartenseitigen Baugrenze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

    Untergeordnete Nebenanlagen in Form von Gebäuden sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, aber nicht zwischen Straßenbegrenzungslinie und straßenseitiger Baugrenze (ausgenommen Standplätze für Müllbehälter). Freistehende Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind bis max. 20 m³ umbautem Raum erlaubt (Summe aller Nebenanlagen außer Garagen und Carports).

    Frage: Lassen sich die Grundstücke gut entsprechend den o.g. Wünschen einfrieden?
     
  2. #2 Mikalaya, 28.08.2014
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    Mein Neid ist mit dir bei den Einfriedungsregeln ;)
    Du darfst eine 2m hohe Hecke in Osten, Westen und Süden pflanzen, du darfst dir selbst aussuchen welche Pflanzen du dafür nimmst und freistehende Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenzen sind auch noch gestattet.
    Cool.
    Ich glaube so eine Mauer innerhalb der Baugrenzen geht, aber da warte lieber auf die Profis.
    Eine breite, dichte Hecke als Einfriedung müsste doch aber den gleichen Effekt haben, oder?
    Ich finde das Grundstück toll, du musst zwar megaviel Hecke pflanzen (und schneiden oder locker wachsen lassen), aber nur ein Fußweg im Süden, nur ein direkter Nachbar, für mich schon zu stark südausgerichteter Garten (ich brauch Schatten) - wenn du dich da mal nicht täuschst, dass das keiner haben will?
     
  3. #3 Donnerkopf, 28.08.2014
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    Mir ist klar, dass das gewisse Luxussorgen sind. Aber diese Ruhe benötigen wir einfach nach dem Arbeitstag. Und meine Frau sagt immer, ein sonniger Garten sei ihr Urlaub. Sie hat ebenfalls den ganzen Tag klagende Menschen um sich. Noch ländlicher (ruhiger) geht es nicht, weil dann entweder die Arbeitswege zu lang werden oder die Infrastruktur mies wird. Wunsch-Spinner sind wir aber keine :-) bei allem anderen mache ich gerne Abstriche, aber Feierabendsonne, gute Infrastruktur und Ruhe sind eben die Top-Prioritäten.
    Mein subjektives Störemfpinden fängt nach vielen Tests und systematischen Beobachtungen an, wenn ein Abstand von 12-15m unterschritten wird.

    Daher glaube ich, dass eine Hecke (übrigens nur heimischen Pflanzen aus einer Positivliste erlaubt) zum Osten hin reicht - dort führt z.Z. noch ein Spazierweg unmittelbar an den Grundstücken entlang ! Dahinter öffentliche Grünfläche. Vielleicht auch noch zum Fuß-/Radweg.

    Mich besorgt aber v.a. noch die Straße. auf der anderen Seite ist ein öffentlicher Parkplatz (zwar nur reines Wohngebiet, aber eine gewisse Betriebsamkeit wird zu erwarten sein). Eine Hecke ist da akustisch völlig wirkungslos.

    Irgendwo im Forum hat mal ein Architekt geschrieben: Nie erst freundlich beim Bauamt fragen, was den möglich sei, sondern immer mit Argumenten hin, warum etwas nicht verboten ist.Daher die Frage, ob man wenigstens in der Baugrenze Mauern setzen kann wie beschrieben.
     
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