Sachverständiger notwendig, wenn die Baufirma bereits einen hat?

Diskutiere Sachverständiger notwendig, wenn die Baufirma bereits einen hat? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und habe gleich mal eine konkrete Frage. Wir haben uns entschlossen, eine im Bau befindliche DHH von...

  1. #1 Kamino77, 28.08.2014
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    Hallo zusammen,
    ich bin neu in diesem Forum und habe gleich mal eine konkrete Frage. Wir haben uns entschlossen, eine im Bau befindliche DHH von einem Bauträger zu kaufen (aktueller Status: Dach gedeckt, Fenster kommen gerade rein). Laut Vertrag bzw. Leistungsübersicht hat der Bauträger einen unabhängigen Sachverständigen vom TÜV zur Kontrolle beauftragt. Unabhängig von dieser Info wurde uns von allen Stellen geraten, dass wir einen Sachverständigen, idealerweise vom TÜV, den Bau überwachen lassen sollten, da wir uns nicht auskennen. Und jetzt fragen wir uns, ob wir einen Sachverständigen beauftragten sollten, obwohl seitens des Bauträgers schon einer vorhanden ist.
    Was meint Ihr, wäre es über das Ziel hinaus geschossen, wenn sowohl der Bauträger einen TÜV-Sachverständigen auf die Baustelle schickt, als auch wir einen vom TÜV beauftragen?

    Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten im Voraus!
     
  2. Jan81

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    Ich persönlich bin der Meinung, dass der TÜV Kontrolle blödsinn ist und nichts bringt. Die kommen max 5 mal und wenn alles schon fertig ist und kosten einen haufen Geld.

    Ihr habe im Bauvertrag drin stehen Tüv Kontrolle? Und wie oft kommt der Tüv, was steht da? Ich wette genau ein mal kurz vor der Abnahme (wenn überhaupt) und dann kann er die Tapetten und Bodenbelege anschauen und die Kratzer an der Fensterbank ... was jeder Laie auch machen kann.
    Oft machen die Bauträger oder GU solche Tüv Kontrolle, damit die Bauherren sich auf sicherer Seite fühlen, damit richtig murks gemacht werden kann, mehr auch nicht. Wenn der Tüv kommt, dann ist doch schon alles verbaut und versteckt hinter dem Putz usw.

    So funktioniert eine neutrale Bauüberwachung nicht.

    Wenn der Tüv 5 mal bei euch kommt, dann sollte dieser schon min. zwei mal da gewesen sein ... Bodenplatte, Rohbau / Dachstuhl ... also lasst euch von dem Bauträger ein Prüfberciht doch mal zeigen? Ich wetter er hat keinen.

    Nur bei euch ist der Bau schon relativ weit. Bodengutachten, Sandplatte, Bodenplatte, Hauserdung bzw. Potentialausgleich kann man sich gar nicht mehr anschauen.

    Wenn ihr einen extra neutralen Bauüberwachung haben wollt, dann Architekten oder Bausachverständigen oder Vereine wie Veband Privater Bauherren.
     
  3. mls

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    prüfen durch schlau guggen funktioniert, wenn die fehler
    ausreichend gravierend sind ... hinter e. wand oder in eine
    bodenplatte kann man nicht so einfach reinschauen; ich
    würde eher anfangen, fehler hinter kleinen falten in den
    plänen zu suchen - da wird selten nachgeschaut und das
    kann (!) anhaltswerte zum vertrauensbereich liefern.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2014
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    Ach markus, Du unverbesserlicher Optimist.

    Hinter die Fältchen welcher Planung soll denn da geschaut werden??? Die der mit 5 Plan(ungs)hinweisen aufgehübschten 1-100 Bauantragspläne?

    Da musst Du eine Jahresproduktion Botox injizieren, um daraus eine brauchbare Planung zu entfalten :p.

    @ TE:
    Eigener Sachverstand ist immer gut. Aber zu den Vereinen mit 3 und mehr Buchstaben ist die recht einhellige Meinung hier ablehnend.
    Vor allem bitte die Haftungsausschlüsse genau klären, ebenso die Haftungshöhe, die sich oft auf die Honorarhöhe beschränkt!
     
  5. #5 Baufuchs, 28.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    was bitte kann man von einem "Überwacher" erwarten, der vom zu "Überwachenden" bezahlt wird?

    Am wenigsten doch wohl Unabhängigkeit....
     
  6. #6 Kamino77, 28.08.2014
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    Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Einschätzung.
    Die ersten Prüfberichte und den Vertrag mit dem TÜV habe ich gerade angefragt. Wenn wir Zusagen, werden wir uns auch gleich um einen Sachverständigen kümmern.
     
  7. Gwenny

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    Hast Du dafür Beweise?

    Die (wie die mit 3 Buchstaben) aber auch nur sagen, dieses und jenes ist nicht nach DIN xxxxx gemacht. Mehr nicht. Wie man den Murks dann beseitigen kann, dazu sagen die nichts. Zumindest sind das meine Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 29.08.2014
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    Das wird aber auch kein anderer SV machen, wenn er nicht einen expliziten und gesondert vergüteten Planungsauftrag erhält.

    Schliesslich werden alle, der BT/GU/GÜ zuvorderst, sich darauf berufen, der SV XY habe doch gesagt, es solle soundso werden.
    Warum sollte der SV sich das Risiko antun, wenn er kein zusätzliches Geld dafür bekommt??

    Auf das Eis hat man mich schon oft locken wollen, bis hin zu Äusserungen wie: Ach, dann wissen sie es also auch nicht. ;)
    Nachtigall, ick hör Dir tapsen.
    Simple Antort:
    Doch, ich weiß wie es geht. Ich schicke Ihnen gern ein Angebot für die Planung zu. Erteilen Sie mir den Auftrag, dann plane ich das.
    Bis jetzt hat noch keiner Das Angebot angenommen. :D
     
  9. #9 StefanMeier, 29.08.2014
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    hmmmmmmmmmmmmmmm oder es liegt daran, dass du bei den leuten auch immer so charmant auftrittst wie hier im Forum:);)
     
  10. #10 Skeptiker, 29.08.2014
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    Ich kann Dir versichern, dass es allen Überwachern / Sachverständigen so geht. Umgekhrt ist man als Planer allerdings auch ziemlich entnervt, wenn einem ein SV lediglich schreibt: "nicht fachgerecht", ohne zu erläutern, was und weshalb und die Frage nach dem "wie besser" bösartigerweise nicht beantwortet.
     
  11. #11 Thomas B, 29.08.2014
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    Du mißverstehst die Aufgabenstellung.

    Der Sachverstänidge (SV) wird ge-/ befragt ob das Vorgefundene regelkonform ist.

    Dies beurteilt er dann.

    Seine Aufgabe ist es nicht zugleich eine alternative Lösung zu erarbeiten bzw. vorzuschlagen. Außer natürlich er hat einen Planungsauftrag hierfür.

    Wieso also sollte ein SV, der für die Begutachtung/ Beurteilung bezahlt wird gleich noch eine PLanungsleistung "On Top" liefern. Nach dem Motto: "Zahle eins, krieg zwei (Leistungen)".

    Das hat nichts mit Faulheit oder Geldgier zu tun, sondern ist zudem eine haftungstechnische Frage. Denn wen der SV in die Planungeingreift, haftet er natürlich auch für diese (seine Planung). Daß er dies dann auch gerne vergütet bekommen würde ist doch logo....oder?

    Autovergleich: Du gehst zum Kfz-Betrieb und der stellt fest, daß Deine Bremsen abgenudelt sind. Gut für Dich das zu wissen. Muß der Kfz-Betrieb jetzt auch automatisch und natürlich kostenfrei die Bremsbeläge wechseln???
     
  12. mls

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    ralf: ich nix optimist.
    innerhalb von 5 minuten hast du mit verfahren
    "faltenbeguggen" einen negativnachweis (fehlende
    planung, entsprechende ausführung), dann kannst du
    die lieblingsfehlerliste aller bastler (nix bgga,
    fehlende sk .. bis hin zu 68800 und 4108-7) abhandeln.
    je nachdem, wer beweisen muss, kann das für den
    bh günstig und zielführend sein.
    einen positivnachweis kann das verfahren nicht
    liefern - genauso kann es keine detaillierte bewertung
    oder das prozedere nach gelaierter abnahme ersetzen.

    in o.g. situation beginnen die spassthemen eher:
    vor kauf/fertigstellung besteht u.u. betretungsverbot
    und bestenfalls 1/100tel sind alles - aber nicht genügend
    aussagekräftig. viel spass beim "beguggen" von .. nix.
     
  13. #13 Thomas B, 29.08.2014
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    Schwierig...finde ich.

    Manche Lösungen (Deatils) sind sehr individuell, für manche Lösungen gibt es mehrere Möglichkeiten.

    Bsp. (weil es so oft vorkommt) Flachdachanschluß an Terrassentür. Da gibt es die berühmten 15 cm, aber auch andere Sonderlösungen mit Rinne, ja sogar höhengleiche Austritte (Sonder-Sonder-Lösung ;) ) usw. usf.

    Sind zB die 15 cm nicht eingehalten, weil es eben nur 5 cm sind, kann der SV schreiben "entspricht nicht DIN XYZ", er kann aber auch greifbarer/ verständlicher hinzufügen, daß eben die 15 cm nicht da sind. Er sollte mE aber nicht einen konkretetn Vorschlag machen, da es hier ja verschiedene Lösungsansätze gibt, die sich dann aber vom konkreten Detail immer auch auf andere Punkte auswirken (können). Schlüge er also -in diesem Bsp.- eine vorgelagerte Entwässerungsrinne vor, müßte er folgerichtig auch beantworten wo denn dann das wasser dieser Rinnen hinzulaufen gedenkt (Flächendrainage?, Ablauf...irgendwo?). Er müßte also recht planungsaufwendige Detaillösungen liefern. Er könnte natürlich auch schreiben: Mach den unteren Fensterstock so hoch, daß es paßt. Kann nun aber sein, daß dann die Durchgangslichte der Tür nicht mehr reicht....was auch immer. Man kann so etwas ja nicht isoliert betrachten. Das muß der beauftragte Planer tun. Der SV liegt daher mE richtig, wenn er den erkannten Mangel benennt und dessen normgerechte (Um)planung dem Planer überläßt, der hierfür dann auch ggf. unterschoedliche Lösungsansätze liefern kann.
     
  14. #14 Kamino77, 29.08.2014
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    Interessante Diskussion. Ich hab VIEL zu lesen am Wochenende :-)
    Wie würdet Ihr da rangehen, nach Referenzobjekten Ausschau zu halten?
    Den Bauträger=Bauleiter=Bauunternehmen (Immobilienmakler, der hin und wieder nebenbei auch baut, seit 40 Jahren an einem Ort tätig) direkt nach einigen Referenzenobjekten fragen oder, ich hab von ihm die Ausstellerliste bekommen, an die einzelnen Firmen (alle hier aus der Gegend und sollen seit 15 Jahren mit ihm bauen) herantreten und die fragen, welche Objekte die mit dem Bauträger gebaut haben?
     
  15. #15 Skeptiker, 29.08.2014
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    Danke für die interssanten Darstellungen, aber ich kann Dich beruhigen: Ich mißverstehe nicht. Ich wollte nur die Perspektive der Gegenseite darlegen, da ich beide Perspektiven kenne und mitunter im Stundentakt wechsele. Dass der SV keine Planung beauftragt hat ist klar. Ich versuche in meiner Rolle als Sachverständiger auch genau so vorzugehen wie Du schreibst, nämlich zu sagen: "Punkt X der Regel Y aus Regelwerk Z von 1862 ist nicht eingehalten, weil das A nur B cm statt der erforderlichen CC cm hat." Die Lösung überlasse ich natürlich schön dem Planenden, Ausführenden ... .
     
  16. #16 ultra79, 29.08.2014
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    An der Stelle braucht dann der Kunde aber wieder nen anderen Sachverständigen - der kann sich ja nicht selber überwachen :winken
     
  17. #17 bickmann, 29.08.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.08.2014
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    Die Beauftragung eines weiteren Sachverständigen könnte natürlich das Vertrauensverhältnis zwischen Euch und dem Bauträger belasten, u.U. könnte es auch zu Kompetenzgerangel führen. Da es aber um Eure DHH geht ist es legitim bei Zweifel an der Ausführung einen Sachverständigen ins Boot zu holen, der die nötige Objektivität mitbringt. Und generell kann es nie schaden, sich eine zweite, dritte Meinung einzuholen. Du kommst ja aus HH, falls Ihr noch am Überlegen seid, hier ein Sachverständiger der sich in solchen Fragen auskennt: isdochegal Weiterhin viel Erfolg
     
  18. Gwenny

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    Klar. Soll er auch nicht.

    Aber er könnte den AN darauf zuvor hinweisen. Ich glaube, viele Bauherren (aus Unwissenheit) denken: "Ach, dann hole ich mir einen SV und der sagt dem GU etc. gleich was Sache ist und wie er es richtig machen muss." Hier schadet es dem SV sicherlich nicht, vorher darauf hinzuweisen, dass das ein weiterer Auftrag wäre. Die von den 3 Buchstaben Vereinen machen das zumindest nicht (meine Erfahrung) (und ob die das dürfen und können????).
     
  19. #19 Carden. Mark, 29.08.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Fakt ist doch, der AG möchte den SV damit beauftragen die Ausführung zu überwachen.
    Er möchte legitimer Weise natürlich von vorneherein wissen, was ihm diese Überwachung kostet.
    Diese Größe kann ich anhand von zu verabredenden Ortsterminen festlegen.
    Was ich nicht festlegen kann ist die gutachterliche Darlegung der vorgefundenen Sachverhalte.
    Wie auch - hat ja noch nichts stattgefunden.
    Somit kann ich hierfür auch keinen Aufwand, somit auch keine Kosten berechnen.
    Sobald Fehler / Regelverstöße aufgedeckt wurden, kann ich grob abschätzen was die Gutachtenerstellung, mit / ohne Mangelbeseitigungsvorschlag und hierzu evtl. Kosten oder Minderwert kostet.
     
  20. #20 Kamino77, 29.08.2014
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    Ich war heut bei der Baustelle und würde von ein paar Detailfotos Euch gern fragen, ob man bei dem, was mir aufgefallen ist, unsauber gearbeitet wurde oder ob sowas völlig ok ist. Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung! uploadfromtaptalk1409340823903.jpg
     
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