Sicherheitsglas

Diskutiere Sicherheitsglas im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben für unser Haus eine Podesttreppe geplant. Das Podest läuft durch das obere Drittel eines festverglasten bodentiefen Fensters....

  1. #1 susiscttt, 28.08.2014
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    Hallo,

    wir haben für unser Haus eine Podesttreppe geplant. Das Podest läuft durch das obere Drittel eines festverglasten bodentiefen Fensters. Das Fenster wurde vom Bauträger nicht aus Sicherheitsglas vorgesehen.

    Nun sind durch den Treppenbauer Bedenken aufgekommen, da jemand gegen das Fenster fallen könnte und dann min. 2 m draussen in Tiefe stürzen könnte.

    Hätte der Bauträger hier Sicherheitsglas vorsehen müssen? Fenster ist zwar im Erdgeschoss, aber durch das Podest befindet man sich auf, ca. 1,6 Höhe gegenüber FFB und min 2 m über dem Garten.
     
  2. #2 Skeptiker, 28.08.2014
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    Der Bauträger muss eine Absturzsicherung vorsehen, um die Bauordnung einzuhalten. Aus Glas müsste diese nach den "TRAV" gebaut werden. Danach wäre u.a. Verbundsicherheitsglas einzusetzen. Er kann aber auch ein Geländer bzw. eine Brüstung bauen, aus Holz, Metall ... was auch immer.
     
  3. #3 Gast036816, 28.08.2014
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    Gast036816 Gast

    was nützt sicherheitsglas, wenn der rahmen, in dem das glas eingebaut ist, den anforderungen nicht genügen wird.
     
  4. #4 Skeptiker, 28.08.2014
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    ..., welche die TRAV stellen.
     
  5. #5 susiscttt, 29.08.2014
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    Hallo, in welchem Kapitel steht das in der TRAV? Und was muss beim Rahmen beachtet werden?
     
  6. #6 Gast036816, 29.08.2014
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    Gast036816 Gast

    TRAV gibt regeln zur verwendung einer absturzsichernde verglasung vor. entweder es werden zugelassene produkte verwendet, die ein zertifikat für diese verwendung haben oder es werden produkte verwendet, deren sicherheit rechnerisch nachzuweisen sind. die kapitel der TRAV müssen durchgearbeitet werden und je nach bauweise gilt der eine oder andere punkt oder mehrere punkte gemeinsam.
    der rahmen muss die aus absturz einwirkenden kräfte - glasfüllung - verformungsfrei an das tragwerk/bauwerk ableiten. soll heißen - wie auch mein beitrag #3 - einfach glas tauschen, reicht nicht!
     
  7. #7 susiscttt, 29.08.2014
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    Hallo,

    ich habe noch mal zum besseren Verständnis ein Bild eingestellt.
     
  8. #8 SirSydom, 29.08.2014
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    sehe kein Bild ;)
     
  9. #9 susiscttt, 29.08.2014
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  10. #10 lastdrop, 29.08.2014
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    Wie viele cm sind das denn, in denen das Fenster frei ist?
     
  11. #11 susiscttt, 29.08.2014
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    ca. 40 -50 cm.
     
  12. #12 Skeptiker, 29.08.2014
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    In allen markierten Bereichen müsste das Glas absturzsichernd sein, soweit es keine andere Absturzsicherung gibt, also nach TRAV eingebautes VSG. Einfacher Glastausch reicht nicht, der Rahmen muss entsprechend qualifiziert sein, denn VSG allein ist nicht absturzsichernd! Ständiges Thema bei BQÜ oder Abnahmen vom Bauträger.
     
  13. #13 susiscttt, 29.08.2014
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    Das Fenster oben wird aber nie rreicht, da hier ja die Treppe kein Podest mehr darunter hat. Hier kann ich mir Normalglas vorstellen. Bei dem Glas vor dem Podest sehe ich auch ein, das hhier eine Sicherheitsglas von Nöten wäre.

    In den Zeichnungen habe ich natürlich von Anfang gesehen, dass hier Normalglas geplant ist. Ich habe keinen Einspruch erhoben.
    Nun ist meine nächste Frage muss ich jetzt vor Bauabnahme den Bauträger bitten Fenster und Rahmen auszuwechseln oder bleibe ich auf den Kosten sitzten? Für mich ist das eigentlich Know How des Bauträgers, woher soll man das als Laie wissen....
     
  14. mls

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    jedenfalls nimmst du die jetzige ausführung nicht ab.

    der erbauer hat (u.u. mit hinzuziehung von helfern)
    die richtigkeit nachzuweisen. manche lbo lässt für
    deinen fall erleichterungen zu > klärung ist aufgabe
    des aufbauers.
     
  15. #15 Skeptiker, 29.08.2014
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    Du musst ihn nicht bitten auszuwechseln, sondern Dir nachzuweisen, dass die ausgeführte Bauweise den Anforderungen öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Absturzsicherungen entspricht. Der Effekt dürfte der selbe sein. Naja, nicht ganz, er könnte Dir jetzt einfach innen ein Geländer davor dübeln. Spätestens bei der Abnahme sollte der Punkt auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt und dies dokumentiert sein. Zur juristisch optimalen Vorgehensweise könnte ja noch ein Rechtskundiger 'was schreiben.
     
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