Scheinbarer Widerspruch zwischen den Fachregeln?

Diskutiere Scheinbarer Widerspruch zwischen den Fachregeln? im Dach Forum im Bereich Neubau; Offene Durchgangsbefestigungen von Dachkanten- und Mauerabdeckungen sind seit Jahrzehnten ein immer wiederkehrender Ausführungsfehler (siehe...

  1. #1 bauschaden, 29.08.2014
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    Offene Durchgangsbefestigungen von Dachkanten- und Mauerabdeckungen sind seit Jahrzehnten ein immer wiederkehrender Ausführungsfehler (siehe Homeier, Hans-Joachim (2009): Dem Schraub- und Nageltäter auf der Spur. Dachkanten- und Mauerabdeckungen. DDH Das Dachdeckerhandwerk 130 [3] 16-17).

    Nach dem Verständnis des vdd Industrieverbandes Bitumen-Dach und Dichtungsbahnen e.V., Frankfurt/Main haben sich die „Technischen Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen – abc der Bitumenbahnen, 5. Auflage 2012, © vdd“ als allgemein anerkannten Regeln der Technik eingeführt.

    Danach „können“ entsprechend Kapitel 3, Ziffer 3.5.3.2 „Dachrandabdeckungen“, Absatz 8 „ … Dachrandabdeckungen … auch mit Schrauben direkt befestigt werden, wenn die Abdeckungen im Befestigungsbereich auf der Unterlage fest aufliegen und korrosionsbeständige Schrauben mit Dichtungsgarnituren verwendet werden ….“ Gemeint ist die Verwendung von sogenannten Spenglerschrauben mit Scheibe und EPDM-Dichtung.

    Im Gegensatz hierzu fordert die ZVDH Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk, © Rudolf Müller, Köln, im Abschnitt 3.4.1: „Direkte Befestigungen“ in Absatz (1) „Bei der direkten Befestigung wird das Metall unmittelbar mit der Unterlage verbunden. Sie ist bei Einzellängen mit einer Länge ≤ 3,00 m im geneigten Bereich möglich. Dabei sind die Befestigungsmittel mit Hauerbuckeln abzudichten. Bohrlöcher sind mit Übermaß auszuführen.“ und in Absatz (2) „Schrauben mit Dichtscheiben und andere Befestigungsmittel müssen korrosionsbeständig sein und dürfen nur bei wandseitigen Anschlüssen zum Einsatz kommen.“

    Nach der Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk ist die Ausführung einer direkten Befestigung mit sogenannten Spenglerschrauben mit Scheibe und EPDM-Dichtung im Gegensatz zum abc der Bitumenbahnen nur bei wandseitigen Anschlüssen gestattet.

    Beim bestehenden Widerspruch zwischen den beiden Fachregeln stellt sich für den Laien die Frage, kann ich mir die passende Fachregel aussuchen, oder wie ist der bestehende Zwiespalt der beiden sogenannten fachgerechten Ausführung zu lösen?
     
  2. #2 Andreas21, 29.08.2014
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    Auf direkte Befestigung ganz verzichten und mit Haltern, bzw. Vortsoßblechen arbeiten.
    Eine direkte Befestigung ist, wenn überhaupt laut Fachregeln erlaubt, allein aufgrund der sich während der Gewährleistungszeit einstellenden Undichtigkeit ein Mangel.
    Und in den Klempnerfachregeln, die für die Montage diese Profile maßgebend sein werden stehr unter 4.12.16 eindeutig, daß"... indirekt mit geeigneten..." zu montieren ist.
     
  3. #3 Skeptiker, 29.08.2014
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    ... wäre im juristisch ausgefochtenen Streitfall zuerst zu klären, ob es sich wirklich in beiden Fällen um "anerkannte Regeln der Technik" handelt. Das werden sie nämlich nicht durch Erklärung eines Industrieverbandes sondern durch Praxisbewährung und Bewertung der Mehrheit der führenden Sachverständigen. Also im Zweifel mal kurz eine Umfrage unter allen für diesen Teneor berufenen Sachverständigen machen und nach Auswerung von 4000 Antworten hat mein ein Ergebnis.

    Oder erstmal klein anfangen und 3 - 5 Sachverständige aus verschiedenen Regionen fragen?
     
  4. #4 bauschaden, 29.08.2014
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    Na, denn Mahlzeit! Vielleicht dann doch besser, wenn man einen Architekten planen lässt und solche handwerklichen Selbstverständlichkeiten wie Wahl der Befestigungsmittel in die Ausführungspläne mit aufnehmen lässt.
     
  5. #5 Gast360547, 29.08.2014
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    abc Bitumen auf dem Glatteis.

    Ich habe bereits mehrfach bei direkt befestigten Abdeckungen erhebliche Undichtheiten und nachfolgend eingeschränkte Windsogsicherung begutachten dürfen.
    Gleiches gilt übrigens auf für direkt befestigte Eindeckungen, z. B. aus Stahltrapezprofilen und/oder Sinuswellen aus Alu/Edelstahl. Allein die thermischen Längenänderungen führen bei knallengen Bohrlöchern in den Blechen dazu, das die Schraubverbindungen sich neigen und damit den Anpressdruck verlieren.
    Und die Erfahrung zeigt, dass die Schrauben mit Dichtring in 99,5% der Fälle nicht korrekt angezogen sind und auch oft nicht den passenden Ringdurchmesser haben, so dass Schäden unvermeidbar sind.

    Fachregeln der Klempner und Dachdecker gelten - und das ist auch gut so ;-)

    Grüße

    si
     
  6. #6 bauschaden, 29.08.2014
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    Danke für das klare Wort aus der SV-Praxis. Industrieverbandsäußerungen sind wohl für den Laien mit Vorsicht zu genießen. Beispiele hierzu finden sich auch im Forum.
     
  7. #7 Skeptiker, 29.08.2014
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    ... oder einen? B-)
     
  8. #8 Carden. Mark, 29.08.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Wobei vielerorts (natürlich ist mein Freund SI hier die Ausnahme) in Frage gestellt wird, ob wir öbuv SV die Jenigen sind, sein sollen die die aRdT festlegten sollen.
    Das dieses die Hersteller verneinen, ist vermutlich jedem klar :D
     
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