Bemessungsregenspenden Hamburg 2006 / 2007

Diskutiere Bemessungsregenspenden Hamburg 2006 / 2007 im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Kann mir jemand spontan am Freitagnachmittag mit den nach der Anlage zur DIN 1986-100 in den Jahren 2006 / 2007 (nach Novellierung) für Hamburg...

  1. #1 Skeptiker, 29.08.2014
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    Kann mir jemand spontan am Freitagnachmittag mit den nach der Anlage zur DIN 1986-100 in den Jahren 2006 / 2007 (nach Novellierung) für Hamburg anzuwendenden Bemessungsregenspenden r 5;5 und r X;100 (?) aushelfen? Ich komme von unterwegs grad nicht an die alte Norm. Die aktuellen Werte nach der Fassung 2012 liegen vor!
     
  2. #2 Achim Kaiser, 29.08.2014
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    Schaun mer mal ....

    Quelle Kommentar DIN 1986-100 und DIN EN 12056-4, 4. Auflage 2008

    Hamburg
    ---------
    Dachflächen :
    Bemessung (r 5,5) = 266 l/(s*h) Notentwässerung (r 5,100) = 463 l/(s*ha)

    Grundstücksflächen :
    RD = 5 Min - Bemessung (r 5,2) = 206 l/(s*h) Überflutungsprüfung (r 5,30) = 384 l/(s*ha)
    RD = 10 Min - Bemessung (r 10,2) = 161 l/(s*h) Überflutungsprüfung (r 10,30) = 290 l/(s*ha)
    RD = 15 Min - Bemessung (r 15,2) = 133 l/(s*h) Überflutungsprüfung (r 15,30) = 241 l/(s*ha)

    Quelle Kommentar DIN 1986 1. Auflage 1995

    Hamburg
    ---------

    Nach ATV Arbeitsblatt A 118

    R 15(1) 15 Min-Regen 1x im Jahr überschritten : 99 l/(s*ha)
    R 5(0,5) 5 Min-Regen, 1x in 2 Jahren überschritten : 220 l/(s*ha)
    R 5(0,05) 5 Min-Regen 1x in 20 Jahren überschritten : 469 l/(s*ha)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Skeptiker, 29.08.2014
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    Super, vielen Dank!

    Aber bist Du sicher? Das sind genau die Werte, die ich heute Morgen der Fassung 2012 der DIN 1986-100 entnommen habe. Irre ich oder das mir vorliegende Gutachten, welches eine Erhöhung für 2007 behauptet?
     
  4. #4 Achim Kaiser, 29.08.2014
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    Ich hab keine neueren als die Ausgabe 2008.
    Die Werte der Ausgabe müssten also mit 2006/2007 übereinstimmen.

    Ansonsten hilft Kostra (hab ich nicht) ... oder ein Anruf bei den Jungs in Hannover.

    Die Angaben kann ich dir mit Quelle zur Verfügung stellen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Skeptiker, 03.09.2014
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    Erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe am Freitag. :28:

    Ich war zum Ortstermin und dort nach einer besonders energisch vorgetragenen Aussage eines Beteiligten etwas irritiert:

    Es geht darum, eine im Jahre 2006 geschuldete Leistung zu definieren. Ein Teil des Mangels ist nach meiner Berechnung ein zu gering dimensionierter Flachdachablauf. Unter Anwendung der DIN 1986-100 in der Fassung 2008-05 leitet er um 0,2 lit / s zu wenig ab. Der Installateur sagt nun, er habe entsprechend der damals anzusetzenden Bemessungsregenspende ausreichend dimensioniert. Nur wie war die? Es galt zum Ausführungszeitpunkt die DIN 1986-100 in ihrer Fassung 2002-03 mit ihrer Berichtigung von 2002-12. Diese brauche ich nun, bzw. die darin festgelegten Regenspenden, die etwas (ca. 10%) niedriger sein müssten, wenn er Recht hat. Letztlich ist das nur einer der drei Mängel, die zum Schaden geführt haben, aber es gab nun 'mal 2008 die neue Fassung und da kann ich keine ungeprüfte Zahl verwenden ohne eine offene Flanke zu haben.

    Toll, was man alles falsch machen kann!
     
  6. #6 Achim Kaiser, 03.09.2014
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    Schmaler Grat ...

    Ohne die Situation im Detail zu kennen glaube ich nicht (bis zum Beweis des Gegenteils), dass 0,2 l/s Berechnungsungenauigkeit in der Auslegung wirklich schadensursächlich sind/waren. Die DIN und ihre Auslegungswerte sind das eine. Die tatsächliche Ablaufleistung der eingesetzten Abläufe vor Ort das andere. Hier müssten schon die Werksangaben der eingesetzten Fabrikate im Detail geprüft werden.
    In der Regel übertreffen die meisten Abläufe die DIN-Werte .

    Üblicherweise erfolgen die Leistungsangaben mit einer Einstauhöhe von 35 mm. Wird nun der Ablauf bei der Auslegung theoretisch überlastet versagt nicht gleich die ganze Ablaufkostruktion. Es steigt zunächst einmal ganz einfach nur die Einstauhöhe an, heisst anstelle der *normalen* Höhe von 35 mm ergibt sich ggf. eine Einstauhöhe von 40 mm bis der Ablauftopf die auftretetende Abwassermenge wegschaffen kann.

    Diese 5 mm höhere Einstauhöhe beim *normalen* Auslegungsberechnungsregenereignis kippt keine Baukonstruktion, denn bis dahin spricht ja noch nicht mal das Notentwässerungssystem/Wasserspeier/Notüberläufe an.
    Das selbe passiert beim Jahrhundertregenereignis, heisst selbst wenn das Notentwässerungssystem unterdimensioniert wäre steigt *nur* die Einstauhöhe auf dem Dach an, bis sich ein hydraulisches Gleichgewicht ergeben würde.

    Bei kleinen Dachflächen und massiver Baukonstruktion wie sie oftmals im Wohnungsbau anzutreffen sind dürfte auch die statische Mehrbelastung aus der erhöhten Einstauhöhe regelmäßig unkritisch sein ....
    Bei großen Dachflächen und Leichtbaukonstruktionen wie im Industriebau siehts dann wieder ganz anders aus, wobei eine *unvorteilhafte* Anordnung deutlich größere Auswirkungen nach sich zieht als ein minimaler Berechnungsfehler.

    Mit der Argumentationskeule *nur* auf die DIN-Werte abzuheben, könnte zu kurz greifen.
    Zudem *glättet* sich die Regenspende ja über die Dauer des Regenereignisses ....

    Deswegen dürfte der Berechnungsfehler höchstens das Sahnehäubchen gewesen sein, gibts ja anscheinend noch andere zweifelhafte Ecken.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #7 Skeptiker, 03.09.2014
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    Genau, die rd. fünffache Menge kommt zusätzlich (!) vom darüber liegenden Dach auf die Terrasse geplätschert. Einen Notablauf gibt's auch nicht, aber dafür ist die Abdichtung an der Tür nur 6 cm über die Dachhaut hochgezogen - und da kam's dann rein. Bleibt nur noch die Frage: War's mangelhaft geplant oder wurde von DDM falsch ausgeführt und vom Objektüberwacher / Planer nicht entdeckt? Aber dafür müssen die diverse Unterlagen her. Mal abwarten!
     
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