Berechnung der Grenzlänge 15m

Diskutiere Berechnung der Grenzlänge 15m im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe ein schlauchähnliches Grundstück, auf der sich nur eine Einzelgarage (5m Länge, 4m Breite) befindet. Rechts, links und vor der...

  1. #1 Garagenbauer01, 30.08.2014
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    Hallo,

    ich habe ein schlauchähnliches Grundstück, auf der sich nur eine Einzelgarage (5m Länge, 4m Breite) befindet. Rechts, links und vor der Garage grenzen direkt Nachbargrundstücke an. Die Zufahrt zur Garage ist durch ein Wegerecht geregelt.

    Ich habe nun vor, die bestehende Garage auf 9m Länge zu vergrößern. Wie berechnete sich die Grenzlänge von insgesamt 15m je Baugrundstück? Welche Seiten der Garage fließen in die Berechnung ein?

    Viele Grüße
    GB
     
  2. Julius

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  3. #3 Garagenbauer01, 30.08.2014
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    Ich habe gehört, dass für die Berechnung der 15m Grenzlänge jeweils nur die längste Seite des Bauwerks in die Berechnung einfließt. Das würde bedeuten, dass hier nur 9m einfließen. Kann das jemand bestätigen?
     
  4. H.PF

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    nein, stimmt nicht...

    Wenn du eine 9x3m Garage in eine Ecke packst hast du 12 m Grenzbebauung
     
  5. #5 Baufuchs, 30.08.2014
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    Baufuchs Gast

    Aus BauO Sachsen:

     
  6. H.PF

    H.PF

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    und was ist mit dem Nachsatz? Gilt der nicht für Garagen?

    (7) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
    1.Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m;
    2.gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m sowie
    3.Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.
    Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Nummer 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

    http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6903515028730&jlink=p6&jabs=10
     
  7. #7 Garagenbauer01, 30.08.2014
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    Links neben meiner Garage steht direkt angebaut die Garage (Länge 6m) eines Nachbarn. Rechts neben der Garage steigt das Gelände stark an, sodass nur etwa 0,50 m an der rechten Grundstücksgrenze von meiner Garage herausragen.

    Wie verhält es sich mit den o. g. Flächen? Entstehen hier überhaupt Abstandsflächen? Zählen die Flächen trotz Bebauung durch die Nachbargarage und des steigenden Geländes zu den 15m?
     
  8. rose24

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    M.E. zählen diese Flächen mit. Bei Gebäuden gibt es keine Mindesthöhe, ab der Abstandsflächen zu berechnen sind. Ebenso zählen Flächen mit, auf denen sich Grenzbebauungen der Nachbarn befinden (die könnten ja auch mal abgerissen werden).
     
  9. #9 Garagenbauer01, 31.08.2014
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  10. #10 Baufuchs, 31.08.2014
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    Wieso bei Dir zutreffend? Baust Du in Hamburg?

    Außerdem:
    Der von dir zitierte Absatz ist mit "Stand 2010" gekennzeichnet.

    Hamburger Bauordnung mit Stand 2014 sagt nur aus "Gesamtlänge auf einer Grenze 9m, Gesamt je Grundstück 15m"
     
  11. #11 Garagenbauer01, 31.08.2014
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    Ich baue in Sachsen aber es ging mir mit dem Link auch eher darum welche Seiten in die Berechnung einfließen und welche nicht.
     
  12. #12 feelfree, 31.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wenn du in Sachsen baust, ist ein Kommentar zur Hamburger Bauordnung vollkommen irrelevant.
     
  13. #13 Garagenbauer01, 31.08.2014
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    Mir geht es ja nicht um Bundesland-spezifische Regelungen sondern allgemein welche Seiten in die Berechnung der 15m Gesamtlänge einfließen.
     
  14. #14 Baufuchs, 31.08.2014
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    Baufuchs Gast

    Da gibt es nichts Allgemeines.

    Bauordnung (dazu gehören auch die Abstandsflächenregelungen) ist Ländersache.
     
  15. #15 Garagenbauer01, 31.08.2014
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    Werden den von einem Gebäude Abstandsflächen erzeugt, wenn es für den Nachbarn zum Bsp. wie in meinem Fall am Hang verschwindet? Die Garage ragt etwa 0,50m aus dem Erdreich heraus.
     
  16. #16 Baufuchs, 31.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es bleibt, auch wenn die Garage teilweise eine sehr niedrige Höhe über Gelände hat eine Grenzbebauung, welche auf die max. zulässige Länge angerechnet wird.

    Privilegierte Grenzgebäude (hier Garagen) lösen überhaupt keine eigenen Abstandsflächen aus, sonst dürften sie nicht auf die Grenze gebaut werden.
     
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