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Diskutiere Dokumentation im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben vor einiger Zeit unser individuell geplantes Architektenhaus bezogen und ordnen gerade die in der Planungs- und Bauphase...

  1. #1 Lion4711, 31.08.2014
    Lion4711

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    Hallo,

    wir haben vor einiger Zeit unser individuell geplantes Architektenhaus bezogen und ordnen gerade die in der Planungs- und Bauphase angefallenen Unterlagen.

    Dabei ist uns aufgefallen, dass wir außer den Grundrissen und einigen LVs keinerlei Dokumente (z.B. Pläne zur Statik oder Protokolle über Betonzusammensetzungen) vom Architekten bekommen haben.

    Auf welche Dokumente sollte ich unbedingt anfordern und auf welche habe ich gem. HOAI Anspruch?

    Viele Grüße
     
  2. #2 Gast036816, 31.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach HOAI hast du anspruch auf die dinge, die der architekt geplant, ausgeschriben und abgerechnet hat, ebenso was die firmen gepant, eingebaut und verarbeitet haben. wenn der architekt mit phasen 5 bis 8 beauftragt ist, muss er dir das alles übergeben - sortiert!
     
  3. nolu13

    nolu13

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    Auf Alles was der Archi überwacht hat .
     
  4. #4 Skeptiker, 31.08.2014
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    Sorry, aber das ist so platt einfach falsch. Ich zitieren 'mal aus der Anlage 10 zur HOAI 2013:

    ...

    m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts


    dazu gehört u.a.:
    - die gesamte zeichnerische Ausführungsplanung *
    - alle Aufträge / Auftragsleistungsverzeichnisse *
    - eine tabellarische Zusammenfassung alle Rechnungen und Schlußrechnungen #
    - eine Kopie des Bautagebuchs #
    - Belege öffentlich-rechtlicher oder privatrechtllich veranlasster Überprüfungen und Abnahmen #

    ___
    * müsste seit Abnahme und Schlussrechnung der LP 5 / 7 vorliegen
    # muss zur Abnahme und Schlussrechnung der LP 5 / 7 vorliegen

    ...

    o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

    ...


    konkrete Vereinbarungen habt ihr im Architektenvertrag nicht getroffen?
     
  5. nolu13

    nolu13

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    Auch klar!
    Welche LP?
    Die Schlußfrage!
    Wie relevant ist es für den BH,wenn er Kenntnis davon hat welche Zuschläge der Beton hat ?
     
  6. #6 Skeptiker, 31.08.2014
    Skeptiker

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  7. H.PF

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    Spannend ist die Information wenn es Ärger gibt...
     
  8. nolu13

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    Aber das möchte doch niemand !
    Nur,wenn erforderlich!
    Kind....Brunnen... gefallen...
    Skeptiker :i know and it is my Steckenpferd!
    was wo reingekippt wird ,ist dokumentationswürdig
     
  9. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Toll, was so ein Azubi alles an Steckenpferden in anderen Gewerken hat...
    Mußt Du hier jeden Thread mit Deinen substanzlosen Belanglosigkeiten zulabern?
     
  10. #10 Skeptiker, 01.09.2014
    Skeptiker

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    Korrektur, Kopierfehler!

     
  11. nolu13

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    tja ,Julius,
    da bin in so manch einem gegenüber im Vorteil !

    Außerdem ist deine Wortwahl mir gegenüber immer noch nicht besser geworden.
    Hatte dich vor einiger Zeit schon einmal darauf hingewiesen.:bef1011:
     
  12. #12 Gast036816, 03.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    your englisch make you so schnell no one after!
     
  13. #13 Wachtlerhof, 03.09.2014
    Wachtlerhof

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  14. mls

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    2 konträre fragen:
    wer war mit was beauftragt?
    wurde über das beauftragungssoll entspr. lph 1 beraten?

    oder nr 3: hat ein blümchenmaler einen gü ins rennen geschickt? :p
     
  15. nolu13

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    Oder wurde etwa ein blümchenmalender GÜ beauftragt?
    GÜ hat auch Architekt!:bef1009:

    Wenn ich mir die schönen bunten Seiten anschaue und lese" individuell",da schüttelt es mich!
    Denn dieser Begriff ist sowas von "dehnbar" !
    Auch, wenn nach Honorar -O. abgerechnet wird!:biggthumpup:
    mls,warum immer alles in "kleinschrift"?
    der rolf aib auch!

    Ach nee,im englischen schreibt man fast alles KLEIN!
    kindergarden!
     
  16. nolu13

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    Antwort?!
    Selbst ,wenn ich mit dem "Kleingedruckten" baue, habe ich ein Recht darauf!:think
     
  17. nolu13

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    @Wachtlerhof

    :p
     
  18. nolu13

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    Dafür habe ich ich die besseren Argumente !
    siehe H.PF .....Skeptiker
    Nieselpriem!
    Aufgrund dessen, meine Frage welche LP!
    Und das hat am Ende nichts damit am Hut ,wer der Vertragspartner war!
     
  19. nolu13

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    after what or after eight?
    I hate peppermint!
    I know!:mega_lol:
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 04.09.2014
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    Statik - hier wäre zu klären, ob der Architekt einen Vertrag auch über die Statik hatte oder der Statiker direkt von Euch beauftragt wurde.
    Wenn letzteres, dann müsst Ihr diese Unterlagen vom Statikus bekommen.

    Protokolle über Betonzusammensetzung = ????? :wow
    Betongüten sind in der Statik vorgegeben, diese sind einzubauen. Den Beton bestellt der BU beim Werk, der Fahrer hat einen Lieferschein, den der Polier bekommt.
    Kopien dieser Scheine muss Euch also ggf. der BU liefern!

    Aber die Betonzusammensetzung steht da auch nicht drauf!!! Das Zeug heisst ja Rezeptbeton!
     
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