Garage: Welche Dachform für möglichst gr. Höhe (ca.3,4 - 3,5m)? "Granzbebauung"

Diskutiere Garage: Welche Dachform für möglichst gr. Höhe (ca.3,4 - 3,5m)? "Granzbebauung" im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, stehe gerade vor der Überlegung wie die Garage, bzw. das Dach jener gestaltet werden soll. Ziel: die Raumhöhe an einer...

  1. sasa17

    sasa17

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    Hallo zusammen,

    stehe gerade vor der Überlegung wie die Garage, bzw. das Dach jener gestaltet werden soll.


    Ziel: die Raumhöhe an einer Stelle (8m²) sollte ca 3,4/3,5m betragen

    Garagengröße: ca. 6,5 x 6,5 bis/ oder 8 x 6,5m


    Habt Ihr Tipps und Empfehlungen, gerne auch mit

    - PRO
    - Contra
    - Preis

    Danke im Voraus
     
  2. #2 Baufuchs, 01.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Selber zeichnen.

    Mittlere Wandhöhe auf Grenze darf 3m nicht überschreiten.
    Neigung von Dächern (wenn Traufe auf Grenze) unter 30° werden auf mittlere Wandhöhe nicht angerechnet.
     
  3. #3 eltorito, 01.09.2014
    eltorito

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    Ich würd mich erstmal beim Bauamt erkundigen was möglich ist.
    Wir planen eine Garage, wo eine Ecke 3 Meter Abstand zum Nachbarsgrundstück einhält,
    obwohl auf dem Nachbarsgrundstück ein Wegerecht verzeichnet ist sollen/müssen wir eine Höhe von 3 Meter für die (Doppel) Garage einhalten, wir wollten ein kleines Satteldach, einfach nur weils Schöner aussieht, aber das wurde uns nicht genehmigt, wir können machen was wir wollen, aber bei 3 Meter "Firsthöhe" ist Schluss, kommt also nur noch ein Flachdach in Frage. (Auto ist 2,20 Meter Hoch, Plus noch der Platz der abgeht fürs Rolladentor). So schnell brauch man dann gar nicht weiter überlegen :)
     
  4. #4 Baufuchs, 01.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @eltorito

    Du beschreibst offenbar den Fall "Giebelseite auf/an der Grenze".

    Wenn Traufseite auf der Grenze, darf (Bedingung unter 30° Neigung) darf der First sehr wohl eine Höhe von mehr als 3m haben.

    aus BauONW §6:

    Nachtrag

    Skizze zur Erläuterung
    Den Anhang Garagen.pdf betrachten
     
  5. #5 eltorito, 01.09.2014
    eltorito

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    Hallo Baufuchs,

    Danke für die Skizze,

    bei uns ist es so: die vordere Linke ecke hat ca. 7 Meter Abstand zur Grenze, die Garage verläuft dann nach hinten bis auf 3 Meter zur Grenze.

    Beide Vorschläge (wie auf deiner Skizze) wurden vom Bauamt abgelehnt. Die Garage wird ca. 60 QM , von den 60 Qm, gehen nochmal 14 QM ab für Anbau(Hobbyraum, Stauraum... ) weil wir kein Keller und kein DG haben. Die Begründung für die Ablehnung: man hatte schon Bauschmerzen uns die große Garagen(fläche) zu genehmigen, und deswegen sollen wir bei 3 Meter Höhe Schluss machen , weil bei 3,77 meter schon die Traufe des Dach vom Wohnhaus beginnt... (Wir bauen ein Altbau um, Außenbereich und Landschaftschutzgebiet ), unsere Bauanträge gehen vom Bauamt erst noch über die untere Landschaftsbehörde bevor Sie genehmigt werden. Und das äussere Ansehen soll nicht so stark von den anderen Häuser, gleicher Bauweise, abweichen.

    Also haben da schon alles versucht um ein Steildach mit geringer Neigung zu bekommen, Selbst der Vorschlag dass Dach zu begrünen lassen, wenn wir etwas mehr Höhe bekommen, wurde abgelehnt.
     
  6. #6 Baufuchs, 01.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Also völlig andere Verhältnisse. Nix Bebauungsplan, sogar Außenbereich......

    Viel "kann" für das Bauamt und nix "muss"....
     
  7. #7 eltorito, 01.09.2014
    eltorito

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    Ja, deswegen meine Empfehlung erstmal nachfragen was geht, bevor man sich gestalterische Gedanken macht.
    Ich kenn ja nicht die Verhältnisse vom TE.
     
  8. #8 Baufuchs, 01.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Deine Empfehlung wäre dann hilfreich, wenn auch der TE im Außenbereich bauen würde.

    Davon lese ich aber nichts.

    Für den TE gilt §6 der BauONW, und was da geht und was nicht habe ich beschrieben.
     
  9. #9 mastehr, 01.09.2014
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    Warum muss die Garage denn überhaupt im Inneren so hoch sein? Ich kann mir vorstellen, dass die geplante Nutzung gar keine Grenzbebauung zulässt.
     
  10. #10 eltorito, 01.09.2014
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    Wenn KFZler und Garage dann ist der Gedanke an eine Hebebühne nicht weit weg...
     
  11. #11 Baufuchs, 01.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hebebühne?

    Guck mal in §2 BauONW, was eine Garage ist:

    Abstellen! Nicht daran arbeiten......
     
  12. Ortwin

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    Das ist so nicht ganz korrekt, Baufuchs.
    Niemand kann mir verbieten, in meiner Garage Arbeiten an meinem eigenen Fahrzeug durchzuführen, jedenfalls nicht in Deutschland. Das wär ja noch schöner, wenn man nicht mal mehr Reifen wechseln dürfte oder einen Auspuff erneuern.
    Und auch in der BauoNW steht nicht drin, dass man das nicht darf. Also bitte immer schön bei den Fakten bleiben.
     
  13. #13 Baufuchs, 01.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Niemand wird bei Reifenwechsel o.ä. belangt werden.

    Im Fall des Einbaus einer Hebebühne -wie hier unterstellt- gibts ganz fix eine Nutzungsuntersagung. Eine einzelne Nachbarbeschwerde reicht.

    Träum weiter, wenn Du glaubst in D gäb's das nicht.

    Ähnliches gilt für Abstellräume (privilegiert auf der Grenze)
    Nutzung zu Hobbyzwecken z.B. Modellbau = unzulässig.

    (gilt für NRW)
     
  14. #14 Gast036816, 01.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    reifen wechseln ja, auspuff wechseln - bedingt, z. b. endtopf, aber nicht komplett. dafür benötigst du wieder eine bühne oder eine grube. das meinte Baufuchs. ob 3,4 - 3,5 m für eine hebebühne reichen? mit einer außenhöhe von 3,7 - 3,8 m ist die garage dann deutlich zu hoch. hebebühne bekommt er sowieso nicht genehmigt.
     
  15. #15 Baufuchs, 01.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachtrag: OVG NRW 7 B 917/08 unter diesem AZ Untersagung von Reparaturarbeiten in einer Garage. Begründung: Gem. §2 BauONW dienen Garagen lediglich dem Abstellen von Kfz
     
  16. Ortwin

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    Schade Baufuchs, der Link ist leider nicht sehr hilfreich. Man kann allein aus der Überschrift nicht erkennen, ob es ich in diesem Fall um eine gewebliche oder private Nutzung gahandelt hat.
    Dass eine Hebebühne ohne Genehmigung nicht erlaubt ist, kann man ja noch irgendwie verstehen, weil es gefährlich werden kann, wenn sie versagt.
    Aber es gibt keinen Grund, andere private Arbeiten, bei denen ich weder meine Umwelt belästige noch die Natur gefährde, zu verbieten.
     
  17. sasa17

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    ..endlich wieder Internet.. - hab ja schon einiges verpasst..


    besten Dank für die zahlreichen Antworten


    - Das mit der Zeichnung ist klar, hatte ich auch schon gemacht, nur denke ich, dass da noch etwas mehr zu gehört

    Den Anhang 45471 betrachten
    Den Anhang 45472 betrachten

    - Wie sieht das bspw. mit den Höhen aus? Welche wird genommen ab wo?
    (Strasse=0m / Pos.1 / 2 / 3 / 4)
    Den Anhang 45474 betrachten
    DSC_0217-1.jpg

    - Welche Dachform lässt sich am besten realisieren ud gibt es Einschränkugen?

    meine ersten Gedanken
    Den Anhang 45473 betrachten

    Situation sieht so aus
    DSC_0216.jpg
     
  18. #18 mastehr, 02.09.2014
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    Leider bist Du noch eine Antwort schuldig geblieben:

    Warum muss die Garage denn so hoch sein?
     
  19. sasa17

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    was ist denn, wenn hinter der Garage das Nachbargrundstück angrenzt?
    Den Anhang Garagenplanung.pdf betrachten

     
  20. sasa17

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    Garage steht außerhalb des Baufensters - war das gemeint?

     
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