Gesetzlich vorgegebene Einbaurichtung der Badewanne?

Diskutiere Gesetzlich vorgegebene Einbaurichtung der Badewanne? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, der Sanitärinstallateur meinte heute, dass er die Badewanne (bzw. aktuell die Rohanschlüsse dafür) nicht so legen könne, wie vom...

  1. #1 Felix1979, 02.09.2014
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    Hallo,

    der Sanitärinstallateur meinte heute, dass er die Badewanne (bzw. aktuell die Rohanschlüsse dafür) nicht so legen könne, wie vom Architekten im Bauplan aufgezeichnet. Es gäbe ein Gesetz, nach dem die Blickrichtung der Wanne immer zur Tür des Bades liegen müsse.

    Da ich weder zuvor was davon gehört habe, der Architekt offenbar auch nicht, und ich via Internet Suche zwar jede Menge Einbauvorschriften (Elektrische Absicherung, Isolierung, Mindestbreiten) aber eben nicht einen solchen Absatz gefunden habe, frage ich mich ob der mir Käse erzählt hat.

    Wenn ihr zumindest wisst, in welcher Art Gesetzbuch oder ähnliches solche Regelungen zu finden wären, würde das schon helfen. Den passenden Artikel finde ich schon.

    Vielen Dank schon Mal.
     
  2. Einmal

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    Das ist Quatsch, Deine alleinige Entscheidung wohin die Badewanne zeigt.
     
  3. Taipan

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  4. Mosaik

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    Ist ein ungeschriebenes Gesetz seit der Steinzeit, damit wird verhindert, dass der Säbelzahntiger einen während des badens von hinten angreift. ;)
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 02.09.2014
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    Keine Bange, so ein Gesetz gibt es nicht.

    Da steckt wahrscheinlich etwas anderes dahinter und der Sani sucht nur nach einer aus einer Sicht einigermaßen plausiblen Ausrede.

    Möglicherweise kommt er aus irgendwelchen Gründen mit den Anschlüssen nicht hin. Vielleicht hat er schon Leitungen verlegt und jetzt erst bemerkt, dass die Rohanschlüsse ja eigentlich laut Plan auf der anderen Seite der Wanne liegen sollten.
     
  6. R.B.

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    YMMD :mega_lol:

    Jepp. Oder er kriegt das Gefälle für das Abwasser nicht hin, manche Architekten sind ja begnadete Künstler, aber nur mäßige "Techniker" (ach was bin ich heute wieder diplomatisch).

    Aber ich staune immer wieder über die Ausreden der Handwerker. Irgendwann sollte ich mal ein Buch dazu veröffentlichen. Wäre sicherlich ein Bestseller.
     
  7. #7 Kater432, 02.09.2014
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    ich denke, das es allerdings ein ungeschriebenes Gesetz gibt, welche die Einbaurichtung vorschreibt, das die Badenwannenöffnung OBEN zu sein hat :bef1010::bef1010:
     
  8. #8 toxicmolotow, 02.09.2014
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    Ich wollte gerade schreiben, dass die Öffnung der Badewanne oben zu sein hat, aber das hat Kater mir ja schon abgenommen.

    Außerdem stelle ich mir die Auslegung des Gesetzes bei einer Badewanne mit Mittelabfluss schwierig vor.

    Darüber hinaus, in meiner aktuellen Wohnung schaue ich aus der Badewanne zum Fenster hinaus, also nix mit Türe.
     
  9. #9 Felix1979, 02.09.2014
    Zuletzt bearbeitet: 02.09.2014
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    Aha, das habe ich mir schon gedacht. Und in der Tat liegen die Leitungen, die ich für Zuwasser halte, am Kopfende. Dort kommen aber keine Wasserhähne hin.

    Im Prinzip hätte er es sich eh einfacher machen können, alles nach Plan zu verlegen. Dann wären Anschlüsse und Abflüsse schon ganz nah am Abwasserrohr in der Ecke derselben Wand.

    Edit sagt: Vielen Dank für die schnelle Hilfe. :respekt
     
  10. #10 Anda2012, 03.09.2014
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    *gröhl* der war gut für nen Lacher
    Bitte mach das.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2014
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  12. #12 Schmitt, 03.09.2014
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    mfG. Schmitt
    Ich finde es schade, dass hier Äußerungen getätigt werden ohne fachlichen Hintergrund denn,

    Grundlagen dazu sind in der "DIN 18022 Küchen, Bäder und WCs im Wohnungsbau" aufgeführt.

    Die DIN 18022 wurde 2007 ersatzlos gestrichen! Da in ihr jedoch allgemeingültige Begriffe für die Planung wie Einrichtungen, Stellflächen, Abstände sowie Bewegungsflächen definiert waren, wird in er Praxis weiterhin nach dieser Norm geplant.


    Zu der Anordnung, dass das Kopfende mit Blickrichtung zur Eingangstür angeordnet sein soll siehe Textauszug aus dem Planungshandbuch von Feurich, meine, mir vorliegende Ausgabe stammt aus dem Jahr 1972:

    Aus psychologischen Gründen sollte das Kopfende der Wanne so liegen, dass der Badende die Eingangstür im Blickfeld hat.

    Das öffnen der Tür wird bei Geräuschen des Badens leicht überhört, und der Badende kann bei abgewandtem Gesicht erschrecken.

    Soviel zur Anordnung einer Badewanne mit Blickrichtung zur Tür.


    mfG. Schmitt
     
  13. #13 mastehr, 03.09.2014
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    Eventuell kann man eine Ausnahme zulassen, wenn das Badezimmer über eine Absperrmöglichkeit verfügt, die im Notfall auch von außen zu öffnen ist.

    Ich habe eine Badewanne mit Mittelablauf, so dass ich gar nicht erkennen kann, wo das Kopfende ist. Der Installateur hat das leider auch nicht gekennzeichnet und mir auch keine Einweisung in korrekte Benutzung gegeben.

    Kann ich, falls ich beim ordnungswidrigen Benutzen der Badewanne mit Blickrichtung von der Tür weg, erwischt werde, das Ordnungswidrigkeitenbußgeld vom Installateur oder meinem GÜ zurückfordern? Kann ich eine Minderung verlangen, weil mich jemand während des Badens erschrocken hat, weil ich nicht sehen konnte, wie er das Badezimmer betreten hat?
     
  14. Taipan

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    Was hat dsas mit der Frage des TE zu tun? Das man sich planerisch überlegen sollte, wie und wo die Wanne steht, steht ausser Frage. Allein die Aussage, dass die Wanne, weil im Gesetz stehend, so oder so stehen MUSS, ist Schrott.

    Der Architekt des TE hat es GEPLANT und dann sich sicher was dabei gedacht. Also wird der Plan umgesetzt. Das Lavieren der Handwerker kotzt mich bei so was immer an. Ahnungslos irgendwqelche Scheisse erzählen, weil sie nicht in der LAge waren in den Plan zu schauen und das dort abgebildete umzusetzen.

    Im übrigen gibt es für Planungshandbücher von 1972 2 cent/kg beim Altpapierhändler. Die DIN 18022 selbst beschreibt im übrigen nur die Platzbedarfe und wurde mehr oder weniger durch die 18040 abgelöst. Wenn man sich die DIN mal genau anschaut, dann ist bereits dort in Bild 3 der Verstoß gegen dieses ominöse Gesetz verankert ... witzig ... dann kommt der Klempner und faselt Müll.
     
  15. #15 Baufuchs, 03.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Schmitt

    Neufert Bauentwurfslehre 38. Auflage 2005, Seite 162, in allen dargestellten Bädern Blickrichtung von der Tür weg. (Es sei denn, man setzt sich auf den Wannenablauf).

    Im übrigen: Gesetze (siehe #1) sind das alles nicht.
     
  16. R.B.

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    Genau so isses, und irgendwelche "Empfehlungen" kann jeder veröffentlichen.
     
  17. Gwenny

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    Sogar mit Rechtschreibfehler kopiert :)
    Sehr interessant, dass nach einer seit 7 Jahren nicht mehr gültigen Norm geplant wird. :yikes

    TE: Gesetz? Kann höchstens ein Gesetz von Feng-Shui sein ;)
     
  18. Taipan

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    Wir planen in Ermangelung von Alternativen sogar nach Normen, die NIE gültig waren ...
     
  19. #19 gunther1948, 03.09.2014
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    hallo
    da ist das wasserstand tiefer und die energieeinsparung nicht vergessen.

    gruss aus de pfalz
     
  20. #20 Gast036816, 03.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da sollte man als bauherr den sanilöter doch glatt zum planer schicken, um dem planer aufzutragen, dass bei dieser gesetzeslage doch eine befreiung her muss!
     
Thema: Gesetzlich vorgegebene Einbaurichtung der Badewanne?
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