Abweichungen vom B-Plan

Diskutiere Abweichungen vom B-Plan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, folgende Situation, kurz zusammengefasst: Vorgaben B-Plan (1983): Sondergebiet "Wochenendhausgebiet", 1 VG, Kellergeschoß...

  1. KaraCB

    KaraCB

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    Hallo zusammen,

    folgende Situation, kurz zusammengefasst:

    Vorgaben B-Plan (1983): Sondergebiet "Wochenendhausgebiet", 1 VG, Kellergeschoß (lichte Höhe: 2,10, keine Wohnräume zulässig), Grundfläche: 60m², Dachneigung 18-25, kein Dachausbau, Wandhöhe bis 2,60m über Gelände. Das Gebiet ist Privatgelände (Eigentümergemeinschaft mit 120 Häuschen).

    Aktuelle Bebauung: ca. 25% Wochenendhäuser, gebaut gem. B-Plan (Altbestand), der Rest weicht vom B-Plan deutlich ab. Fast alle mit Dachgauben, ausgebautem Keller und DG. Was hiervon genehmigt ist, kann ich aber nicht sagen.

    Da mir nun das letzte freie Grundstück (sind heiß begehrt, m²-Preise bis 550 EUR...im Wochenendgebiet...) exklusiv und zu einem sehr fairen Preis angeboten wurde, beschäftige ich mich seit einigen Tagen mit dem Thema. Auf Nachfrage bei der Gemeinde heißt es: Permanenter Wohnsitz sei mittlerweile "geduldet", aber Abweichungen vom B-Plan werden nicht genehmigt.

    Frage: Kann das Bauamt das überhaupt durchsetzen, wenn außenrum beispielsweise 5 der 6 direkten Nachbarn Gauben haben, mir diese aber verweigert werden würden? Das gleiche gilt für das Kellergeschoß. Hier haben die meisten Häuser ihr Badezimmer + Schlafzimmer/Gästezimmer oder Büro.

    Für eine erste Einschätzung wäre ich sehr dankbar!
    Viele Grüße
    KaraCB
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2014
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    Ja, können die, wenn es sich bei den abweichenden Bauten sämtlichst um Schwarzbauten handelt.

    Stellst Du einen Antrag auf Abweichung unter Bezug auf die Nachbarn, könntest Du das Amt sogar zwingen, die bisher verschlossenen Augen zu öffnen und gegen diese Bauten mit Verfügungen vorzugehen.
    Dann wünsche ich schonmal viele schöne Wochenenden.
     
  3. H.PF

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    Mal direkter gesagt: Du kannst für den Abbruch dieser ganzen Häuser sorgen...
     
  4. KaraCB

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    Das möchte ja keiner...das wäre sicherlich der prfekte Start in die Gemeinschaft :hammer: Im Ernst, wenn die Gauben der Nachbarn genehmigt wären, hätte ich dann eine Chance?

    Laut B-Plan ist sind ja im Kellergeschoß keine Wohnräume genehmigungsfähig. Leider finde ich hierzu keine Definition...ist Wohnraum nur mit dauerhafter Nutzung (Schlafzimmer etc.) oder fällt ein Badezimmer auch unter die Definition?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Wohnräume sind Aufenthaltsräume und deren Bedingungen sind in der jeweiligen LBO definiert.

    Gäbe es Genehmigungen für DG-Ausbauten und Gauben, müsste man sich näher ansehen, wie und warum die genehmigt wurden.
    Ein Freifahrtschein wäre das aber nicht.
     
  6. KaraCB

    KaraCB

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    OK, super. Vielen Dank für die schnellen Auskünfte!
     
  7. Laney

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    Was wäre denn wenn die Baubehörde für alle anderen Häuser Baugenehmigungen erteilt hätte?
    Was wenn die erteilten Baugenehmigungen nicht dem Bebauungsplan entsprochen haben?
    Kann die Baubehörde dann den nächsten Bauantrag mit den gleichen Inhalten einfach ablehnen?
     
  8. #8 simon84, 27.12.2019
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    Hi @Laney zu alter Beitrag, nach 5 Jahren kriegst du keine Antworten mehr. Verfolgen wir das besser in deinem eigenen Beitrag weiter.
     
  9. Laney

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    oh, alles klar, ich habe nicht auf das Datum geschaut :(
     
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