Energieausweis 2006 - wann und wie?

Diskutiere Energieausweis 2006 - wann und wie? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Die Messer sind gewetzt ... ... das Imperium (der Wohnungswirtschaft) schlägt zurück. Siehe ......

  1. #1 VolkerKugel (†), 27.01.2006
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    Die Messer sind gewetzt ...

    ... das Imperium (der Wohnungswirtschaft) schlägt zurück.

    Siehe ... www.geb-info.de/Newsletter/nachricht_meinung.html

    Die Ergebnisse dieses "Praxistests" sind ja auf den ersten Blick für den "Dena-Energiepass" niederschmetternd. Da der "Energieausweis" aber in dieser Form sowieso nicht kommen wird (Herr Tiefensee hat versprochen, den Referentenentwurf dazu nun aber wirklich bald auf den Weg zu bringen) ist das für die Verfechter eines bedarfsorientierten Ausweises - zu denen ich mich zähle - noch nicht "kriegsentscheidend".

    Solange ein nutzungsorientierter Ausweis noch keinen "Praxistest" durchgestanden hat, ist das "Rennen" sicherlich noch offen.
     
  2. Bruno

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    Es werden sicher beide Varianten des Ausweises (bedarfsorientiert, verbrauchsbasiert) zugelassen werden. Vor allem bei Häusern mit mehreren WE. Was dann passiert ist klar:
    http://ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?HTTP_DocType=News&NewsID=7763
    Auszug: "Der verbrauchswertorientierte Energieausweis kostet etwa 15 bis 20 Euro pro Gebäude, der bedarfswertorientierte bei einem Mehrfamilienhaus zwischen 500 und 1.000 Euro."

    Welcher Hausverwalter wird auf der Eigentümerversammlung den teuren Pass empfehlen, wenn Techem & Co. einen zulässigen Pass fast gratis mit der Heizkostenabrechnung mitschicken? Fazit: der bedarfsorientierte Pass wird höchstens als Nebenprodukt für KfW-Darlehen erstellt werden oder der energieberatende Handwerker verschenkt ihn zu Akquisezwecken für Sanierungsmaßnahmen. Freiberufler werden kaum Ausweise austellen müssen/dürfen. Außerdem wird es eine große Dunkelziffer von Objekten geben, für die kein Pass erstellt wird und auch kein Hahn danach kräht. Wer eine Immobilie erwerben will, wird das nicht von einem Energiepass abhängig machen.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 27.01.2006
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    Hallo Bruno, weiß ich doch.

    Mir geht´s vor allem erst mal darum, die daran interessierten Kolleginnen und Kollen davon abzuhalten, jetzt schon Zeit und Geld in wahrscheinlich dafür nutzlose Schulungen und Programme zu investieren. Bei denen, die ich über meinen Berufsverband VFA erreichen kann, ist mir das ja auch schon gelungen.

    Am 09.12.05 hatte ich in Berlin die Gelegenheit, dem Baudirektor Hegner - der den Energieausweis im BMVBS federführend betreut - bei Schnittchen und einem Glas Sekt auch ein paar inoffizielle Informationen zu entlocken.
    Ergebnis: alles ist noch offen und - der Bundesrat muss ja auch noch zustimmen (und der hat ja schon im § 5a EnEG kräftig mitgemischt - vor allem mit dem letzten Satz: "Der Energieausweis dient lediglich der Information.")
    Das BMVBS hat einen "Arbeitsentwurf" entwickelt, der sich nur noch im Design an den Dena-Pass anlehnt und bedarfs- und verbrauchsoriente Angaben vorsieht.
    Verbrauchsorientiert aber nur dann - so Hegner - "wo´s Sinn macht" und die Zahl der Wohneinheiten unterschiedliches Nutzerverhalten schon nivellieren würde.


    Mein Fazit: das (von WEKA, BKI und anderen beworbene) "2. Standbein" für Architekten und Ingenieure wird sicherlich so nicht kommen.

    Und ich denke auch, dass sich die KfW nicht mit einem wie immer dann gearteten Energieausweis zufrieden gibt, sondern nach wie vor - z.B. beim CO²-Minderungsprogramm auf der EnEV-basierten Vergleichsberechnung bestehen wird.
     
  4. #4 Harald W., 28.01.2006
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    werden wir ja gerade zum Thema Energiebedarfsausweis und ehrlicherweise muß ich eingestehen, das auch ich am Überlegen war, ob das für unser Büro ein 2. Standbein sein könnte.

    Jetzt gehen wir das ganze mal im Detail durch.

    Ich hatte im Mai 2005 ein Seminar (Fortbildungspflicht Hessen läßt grüßen) in Gravenbruch besucht,das ein mir gut bekannter Malerbetrieb aus der Region OF veranstaltete. Dort hatte ein Referent schon angemerkt, das man alleine schon über den eigentlichen Zeitaufwand zur Erstellung dieses Energiepasses, der nach empirischen Untersuchungen im Vorfeld der Einführung von der DENA auf dem Markt so für 300 € im Mittel für ein EFH angeboten wurde, eigentlich diesen Nachweis nicht wirtschaftlich anbieten kann. Es wurde ganz deutlich gesagt, das man als absolute Grundleistung auf jeden Fall das Objekt anschauen muß, es wird mindestens das Objekt mit der Digitalkamera fotographiert, es wird das Objekt begangen, die Heizungsanlage wird in Augenschein genommen, es findet eine kurze Begehung des Objektes mit Feststellung der baulichen Gegebenheiten und vielleicht der Mängel statt (KG,EG,DG,Spitzboden), wenn Sie Glück haben, sind Pläne 1:100 vorhanden, ansonsten dürfen Sie noch die Wohnflächen und die Kubatur selber aufnehmen und ausrechnen. Jetzt kommt noch die Ausarbeitung der Vorschläge zur energetischen Sanierung dazu. Die ganze Begehung muß im Büro ausgearbeitet und geschrieben werden, natürlich selber oder soll für das Geld noch ne´ Sekretärin tippen?
    Setzen wir mal für die Kollegenstunde 60,00 € netto an (da lacht´sich gerade mein KFZ-Meister platt, der nimmt 80,00 € netto) müßten Sie die ganze Sache
    bei angenommenen 300,00 € in 5,0 Stunden durchhaben (incl. An- und Abfahrt des Objektes, hatte ich ganz vergessen, also nur Objekte im Sichtfeld des Büros anschauen :D ).
    Wer glaubt hier eigentlich noch, diesen Energiepass so anbieten zu können. Und bitte, werte Kollegen, vergessen Sie die Haftung nicht, weil für den Schmonnses den Sie da für Umme abliefern, halten Sie den Kopf hin.
    Den was passiert, wenn Ihre energetischen Verbesserungsvorschläge bei dem Lehrerehepaar nicht die Einsparung von 1,87 €/p.a. für das ganze Haus ergeben hat?
    Für alle Bauherren und Immobilienverkäufer: Was glauben
    Sie, was Sie für 300,00 € erhalten? :irre
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 28.01.2006
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    hieß das Thema beim ARTA-Frühstücksforum am 06.05.2004 an dem ich auch (nicht nur wegen der 2 Punkte und des hervorragenden Frühstücksbuffets) teilgenommen hatte. Entgegen meinen Erwartungen gab´s da aber zum Thema Energie"pass" (so hieß er damals noch) leider nichts Neues.

    Über die Honorierungsfrage sind wir uns durchaus einig, nur eine auch gesetzlich mit vorgeschriebene Gebührenordnung wird es nicht geben. Aussage Hegner: "Das wird der Markt schon regeln".

    Im Prinzip ist es müßig, jetzt schon über die Umsetzung zu reden, wenn tatsächlich noch alles offen ist. Völlig offen ist zur Zeit auch noch der Energieausweis für Nichtwohngebäude. Die zugrundeliegende Norm selbst ist noch umstritten und für diesen Bereich läuft auch noch ein Dena-"Feldversuch".

    Zum Bereich Haftung kann ich allerdings beruhigen, der Energieausweis dient lediglich der Information, Rechtsfolgen können daraus nicht abgeleitet werden, das ist eindeutiger politischer Wille, verbunden mit dem Ziel einer "weichen Umsetzung" - was immer das auch bedeuten mag.
    Was anderes ist es mit dem Energiebedarfsausweis für den Neubau, dafür haftet der Aussteller. Zwar nicht für die dabei ermittelten Bedarfswerte, aber für die exakte Ausführung des Gebäudes nach den Vorgaben des Nachweises.
     
  6. #6 susannede, 28.01.2006
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    @ Harald

    ...Danke für diese umfängliche Schilderung!

    Selten so gelacht, ja man muss schon viel Humor mitbringen, heutzutage! :respekt

    Das geht doch wieder aus, wie das Hornberger Schießen - nach dem Motto:
    "Gut, dass wir darüber gesprochen haben!" :winken

    Da lehne ich mich doch bequem zurück und schau mal, wer zu wem marschiert um irgendwas zu wollen. Vielleicht ja ein Standbein für den Kfz-Meister (meiner ist übrigens wesentlich günstiger!!! Aber ich fahre ja auch kein Jaguar sondern nur so ne rote Quietschgurke aus Spanien...) ? :D :D :D

    Grüße!

    Susanne
     
  7. #7 Olaf (†), 28.01.2006
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    Mal ne völig..

    bauchbestimmte Laienmeinung dazu:
    Ich sehe die Erstellung eines Energiebedarfsausweises für ein Bestandsobjekt als blanke Alibiveranstaltung (Aktionismus wollte ich jetzt nicht sagen).
    Selbst wenn man wie ein Wilder rechnet und zum Schluß ne Zahl hat, gibts wohl schon alleine durch nicht zu erkennende Einflussfaktoren (Ausführungsmängel, wie Wärmebrücken oder andere neckischen Einflüsse), konkrete klimatische und standortabhängige Abweichungen (die im Rechenmodell gar nicht zu erfassen sind) sowie Nutzungsverhalten eine so große Schwankungsbreite, dass die errechnete Zahl das Papier nicht wert ist, auf dem sie steht.
    Sollte ich mal wieder in die Verlegenheit kommen, eine Entscheidung pro oder contra zu einem Objekt zu treffen, würde es mir wohl reichen, wenn ich ein Statement zur Heizungsanlage und zur allgemeinen Qualität der einzelnen Bestandteile der Gebäudehülle hätte, das ganze garniert mit einer Thermografie. Das sollte doch für 300 Euronen zu machen sein :D
    Ich denke, um zukünftig Energie einzusparen braucht man keine detailierte Gesetze - das richtet der Markt und seine Preise von janz alleine.
    Gutes Beispiel dafür ist dafür doch der Kraftstoffverbrauch der Autos.
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 28.01.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Tja, da hat unsere Regierung schon ein Problem ...

    denn das ist ja ausnahmsweise mal nicht auf deutschem Mist gewachsen sondern kommt wie so vieles anders Nettes aus Brüssel und muss in nationales Recht umgesetzt werden.

    Aber - warten´s wir doch erstmal ab - die "Weichmacher" sind doch schon am Werk.
     
  9. #9 Baufuchs, 28.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stelle

    mir gerade vor, wie das italienische Bäuerlein seinen Energieausweis für sein
    "Rustico" in der Toscana hinfummeln lässt................ :D :D :D

    Me lo fai.......sono sicuro, che andra bene !
     
  10. R.J.

    R.J. Gast

    Und auch der angegeben Kraftstoffverbrauch von KFZ wird nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt und als Schnitt angegeben.
    Meiner z.B. verbraucht je nach Fahrweise, Außentemperatur und Beladung zwischen 7 und 11 Liter.
    Was gebe ich an, wenn mich mal einer danach fragt? Sage ich 7 lüge ich, sage ich 11 entspricht das aber auch nicht der Wahrheit.
    Meiner Meinung nach ist ein bedarfsorientierter Energiepass mit festgelegten Randbdingungen ein gutes Instrument für Aussagen über die energetische Qualität eines Gebäudes. Nicht zuletzt zur finanziellen Einschätzung von Nebenkosten heranzuziehen.
    Auch Wärmebrücken werden in die Berechnungen mit einbezogen. Ausführungsmängel sollten kein Thema sein, warum auch. Für die Einhaltung der techn. Regeln und Baubestimmungen während der Bauphase gibt es Fachleute. Hier zu sparen bedeutet am falschen Ende zu sparen.

    Würden Sie ein Auto kaufen, dessen Durchschnittsverbrauch nicht angegeben ist?
    Würden Sie ein Auto kaufen bei dem Sie von vornherein davon ausgehen, dass bei der Montage schwerwiegende Fehler gemacht wurden?

    Übrigens wie liegen denn derzeitig die Preise für eine Thermografie-Aufnahme?
     
  11. #11 susannede, 28.01.2006
    susannede

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    Durchschnittsverbrauch...

    Da könnte ich lustige Zahlen liefern, dass hängt nämlich davon ab, wer, wie heizt.

    Der Mieter, der nach mir in meine Wohnung zog, hatte eben mal einen doppelten Verbrauch wie meinereiner produziert. Typ Kipplüfter bei voll aufgedrehter Heizung. Hat ja auch was Praktisches. Die nachträgliche NK-Erhöhung traf auf völliges Unverständnis.

    Welche Zahlen will man da dann heranziehen - Verbrauch/Heizöl-Einkäufe?

    Grüße!
     
  12. Bruno

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    Ich bin auch überzeugt, dass man genau genug rechnen kann. Aber nur, wenn man vernünftige Gebäude-, Bauteil- und Anlagentypologien an die Hand bekommt. Dann hat man eine ähnlich gute Basis wie bei der EnEV-Berechnung von Neubauten. Ist man ehrlich, so ist einzuräumen dass der Aufwand für den Bestandsausweis höher sein wird als der für den Nachweis bei Neubauten. Dort liegen alle Daten im Büro vor. Bei Bestandsbauten muss ich sie vor Ort erheben, ggf. noch vermessen wenn keine Pläne da sind. Da der anschließende Rechengang der selbe sein wird wie bei Neubauten, muss der Aufwand höher sein. Für 300 Euro bei kleinen Objekten führt da gar kein Weg hin. Aber selbst 300 Euro wird der Markt nicht annehmen. Für alle Objekte mit mehreren WE wird der verbrauchsorientierte Pass für 20 Euro kommen. Selbstgenutzte EFH fallen durchs Raster, ein Ausweis ist nicht vorgeschrieben. Es bleiben dann nur die EFH, die verkauft oder vermietet werden. Ein Fall für eine hohe Dunkelziffer.

    Mit dem PKW kann man das nicht vergleichen. Da ist der Verbrauch interessant, weil die Benzinkosten schon nach wenigen Jahren den Kaufpreis übersteigen. Beim Haus dauert das ein Leben lang. Außerdem glaube ich, dass dem Verbraucher/Käufer/Mieter Durchschnitts-Tabellen reichen werden a la:
    Baujahr Verbrauch/m2
    1970 25
    1980 20
    1990 15
    usw.
    Das Ganze vielleicht noch nach ein paar Gebäudetypen unterschieden. So eine Tabelle passt auf eine Seite. Ich fürchte, wenn bedarfsorientierte Pässe auf der Basis ebenso einfacher Gebäudetypologien berechnet werden (andere kenne ich nicht), wird sich eine ähnliche Tabelle ergeben, weil alle Ersteller vorne je nach Baujahr und Typ die gleichen Basisgrößen eingeben. Dann kommt auch hinten überall ungefähr der gleiche Wert heraus. Eine teure und langwierige Umformung der einen Tabellenform in eine andere.
     
  13. #13 Josilika, 28.01.2006
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    Hallo mal ne ganz andere Frage : ( garantiert wieder unpassend)
    wir alle werden ja gezwungen diese ENEVs beim Bauantrag oder für bestimmte Bauherrrn zusätzlich zu beschaffen - ich hab treu wie ich bin mir rechtzeitig für sehr viel Geld ein Programm gekauft - umd diese 200€ beim Kollegen zu sparen - aber nie Zeit gehabt - mich mal selbst damit ernsthaft zu beschöftuigen - zum Glück haben ja heute die Bauherrn, die sich dafür interessieren, mehr Ahnung und sagen einem schon, was sie wollen .... so kam ich ja auch zu euch T9 - aber nun die Frage

    Hat einer von euch mal wirklich gemerkt, dass diese Nachweise, die ja nun immer treu und brav im Bauamt mit abgegeben werden,

    jemals einer der B e h ö r d e n geprüft bzw. überprüft hat ?

    Mich fragen die Kollegen - wenn die die Pläne von mir bekommen, erstmal nach der Heizungsart.
    Je nach Heizung sind die Baumängel dann wegzurechnen oder was ?
    Das übersteigt meinen Verstand - und frag mich dann immer wer sich so was ausdenkt - sind das die die nun mal alle Holzvergaser und Wärmepumpen aufn Markt schmeißen wollen. Energiesparen ist ja ok - aber komischerweise nie geldsparend bei der Anschaffung.
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 28.01.2006
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    Hallo Bruno, so oder so ähnlich wird´s aber kommen.

    Lt. Hegner wird´s 30 §§ geben, 3 Anhänge und Musterformulare. In den Anhängen werden baujahrabhängige Bauteilwerte aufgelistet sein, die Massen- und Flächenermittlung soll auch vereinfacht werden (z.B. Pauschalzuschlag von x für eine Gaube). Alles vor dem Hintergrund, dass der Ausweis so billig (ich sage absichtlich billig und nicht preiswert) als möglich erstellt werden kann.

    Für unseren Berufsstand sehe ich hier - wenn das Alles so kommt - keinerlei 2. Standbein in Sicht. So wie Du heute schon ´nen SiGeKo für´n Appel und ´n Ei kriegst, werden sich Einige darauf stürzen und sich mit Dumpingpreisen diesen "Markt" erobern.

    Im Gegenteil sehe ich hier ein Problem in der Bestandssanierung, wenn ich meinem Bauherrn dann erklären darf, dass ich mit einem solchen "Energieausweis" nix anfangen kann und erst mal selber die Immobilie gründlich untersuchen muss. Da hätte ich dann allerdings mit einem rein verbrauchsorientierten kein Problem.

    Die Frage wird auch sein, was die KfW bei der Verteilung der 1,4 Milliarden (am 09.12. waren es noch 1,5) als Nachweis fordern wird. Bis jetzt habe ich im CO²-Gebäudesanierungsprogramm brav zwei EnEV-Nachweise - vorher/nachher - gemacht.
     
  15. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Hintergrund:

    Bis zur EnEV war der Wärmeschutz jahrelang betreutes Werk unter den Augen der Baurechtsbehörde (wie Statik und Schallschutz).

    Mit der EnEV wurde der Wärmeschutz aus den zu prüfenden Bauunterlagen herausgenommen und ausschließlich ins Privatrecht geschoben.

    Damit das nicht ganz vor die Hunde geht, haben die Länder Regeln erhoben, in dem Sinne - die Baurechtsbehörden wollen nur wissen wer den Kopf dafür hinhält und dass was gemacht wurde. (Ausnahmen wie Hessen bestätigen die Regel)

    Bösewichter gibt es auf allen Seiten:
    Nachweiser, die nix brauchbares liefern
    Bauherren, die nix machen wollen (daher muss manchmal der Energiebedarfsausweis dem Amt zugestellt werden)
     
  16. #16 Josilika, 28.01.2006
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    Ja einige Behörden haken es bei den Unterlagen mit ab -----
    aber ich habe nie das Gefühl, dass die da

    i n d e n Ä m t e r n

    reingucken.

    Abgeben und abheften ! Leider.

    Aber warum werden die dann mit abgeheftet ?
    Das Bauamt kontrolliert doch auch nie mit welchem Ziegel - Fenster dann wirklich gebaut wird ........ Sollte doich jeder Bauherr selbst entschedien können, die abgehefteten Billig ENEVs als Pflichtaufgabe um ne Baugenehmigung zu bekommen finde ich nur so sinnlos.
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 29.01.2006
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    @Josilika

    Wir reden hier über zwei verschiedene Dinge:
    Energieausweis für den Bestand - der irgendwann/irgendwie kommen wird und
    Energiebedarfsausweis für den Neubau - verpflichtend seit Februar 2002.

    Den Energiebedarfsausweis (der auch in Hessen nicht mehr von der Behörde geprüft wird) einfach abzuheften geht solange gut, bis jemand mal auf die Idee kommt, den nachzuprüfen, bzw. nachprüfen zu lassen. Sei es ein Käufer oder sei es ein Mieter, dem die Heizkosten zu hoch sind. Wenn sich dann Unstimmigkeiten zwischen Nachweis und Ausführung herausstellen haftet der Aussteller (bzw. derjenige, der den Nachweis geprüft hat).
    In Hessen ist es jetzt so geregelt, dass den Nachweis jeder aufstellen kann, der dann aber von einem "Sachverständigen" geprüft werden muss, der dann auch die übereinstimmende Ausführung dem Bauherrn bescheinigt.
    Ist der Aufsteller "Nachweisberechtigter für Wärmeschutz" entfällt diese Prüfung und der Nachweisberechtigte ist in der Haftung. Dessen sind sich nur leider viele meiner Kollegen (noch) nicht bewusst.
    Für 200 € kann keiner so einen Nachweis machen, es sei denn ergeht voll ins Risiko. In der HOAI gibt´s hierfür den § 78 (in dem die jetzt erforderliche Bauüberwachung nicht geregelt und damit gesondert vereinbart werden muss).

    Grüße . Volker
     
  18. #18 hscholl, 30.01.2006
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    ganz so ist es in NRW nicht

    @ Herr Kugel,
    der Aussteller und/oder auch der Prüfer haften hier nur bei MFH, wenn eine Überpüfung während der Baumaßnahme gefordert ist. Dies gilt für EFH erklärtermaßen nicht. Richtig ist dann, Politiker Willen, dass der Bauherr auch für die Umsetzung haftet; also derjenige, der auch das Geld bereitstellen muss. - Ein Übellauniger, der dies in Zweifel zieht. -
    Es bleibt für mich die Frage, wie ernst ist es den Herren Politikern mit der Energieeinsparung wirklich?

    Übrigens, für die Kurzfassung des Energiepasses gab es im Feldversuch 2004 in der Region Aachen weniger als 100,00 € ! Und niemand wurde gezwungen, den Pass auszustellen.
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 30.01.2006
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    @Josef und Bruno

    Sollten wir nicht ein separates Thema Energiebedarfsausweis aufmachen?
     
  20. JDB

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    @VolkerKugel
    Änderungen in der Menüstruktur wird es hier geben und werden z.Z. diskutiert.
     
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