Gartenhaus - genehmigungsfrei?

Diskutiere Gartenhaus - genehmigungsfrei? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Eine kleine Frage für die Fachmänner und -frauen. Laut Par.65 BauO NRW ist die Errichtung von Gartenlauben bis 30 Kubikmeter genehmigungsfrei....

  1. #1 toxicmolotow, 04.09.2014
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    Eine kleine Frage für die Fachmänner und -frauen.

    Laut Par.65 BauO NRW ist die Errichtung von Gartenlauben bis 30 Kubikmeter genehmigungsfrei.

    Diese würde bei uns außerhalb der Baugrenzen stehen. Wichtig?

    Heißt das eine Gartenlaube dieser Größe oder auch mehrere wären auf einem Grundstück erlaubt?

    Die Gartenlaubengrundfläche zählt für das Maß der baulichen Nutzung in die Nebenanlagen? Also GRZ x 1,5 ?

    Wie würde man einen überdachten Freisitz (vier Pfosten, ein Dach betrachten)?

    Falls wir näher als 3m an die Grenze wollen, dann zählen 9m je Grundstücksseite und max. 15m an allen Seiten gemeinsam?

    Dazu zählen dann auch Garagen?
    Auch wenn diese eine extra Baulast (Anbauverpflichtung/-genehmigung) besitzen?

    Man darf auch in 1m Abstand zur Grenze eine Gartenhütte errichten?

    Bitte alles korrigieren falls falsch oder bestätigen falls richtig.
     
  2. Shanau

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    Da fehlt noch ein Blick in den Bebauungsplan. Bei uns dürfen Gartenhäuser (Nebenanlagen allgemein) auch direkt an die Grenze gebaut werden, aber nicht außerhalb des Baufensters.
    Ich wollte eine Voliere außerhalb der Grenze errichten und habe dazu auf Nachfrage beim Bauamt eine klare Absage erteilt bekommen.
    Die Voliere hab ich trotzdem hingestellt. Kann bei Bedarf schnell auseinandergenommen werden.
    Unsere Garage steht dagegen außerhalb der bebaubaren Fläche, allerdings hat unser Vorgänger da irgendwie trotzdem eine Baugenehmigung bekommen. Laut Bauamt gabs da den Bebauungsplan noch nicht, aber das Bj. der Garage ist definitiv nach Festlegung des Bebauungsplans.
    Im Zweifelsfall würde ich beim Bauamt nachfragen und mir das Ergebnis schriftlich geben lassen. Man kann sicherlich eine Ausnahmegenehmigung (hat nix mit Baugenehmigung zu tun, sondern mit Abweichung zum Bebauungsplan) bekommen, aber nur auf Kulanzbasis.
     
  3. #3 toxicmolotow, 08.09.2014
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    Der B-Plan ist mehr als alt (Irgendwann zwischen 1950 und 1970)

    Die textlichen Festsetzungen erstrecken sich über eine halbe DIN A4 Seite und beschränken sich auf die Tatsache, dass es ein allgemeines Wohngebiet handelt und noch ein paar Gewerbe zusätzlich in einem gewissen Maße erlaubt sind. Und das war es auch schon.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2014
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    Genehmigungsfrei nicht gleichzusetzen mit rechtsfrei!!!!

    Auch genehmigungsfreie Bauwerke haben sich an dsa geltende Baurecht zu halten.
    Baufenster, max. Länge der Grenzbebauung, Höhe/Abstand zur Grenze, GFZ, GRZ sind auch bei solchen Bauwerken einzuhalten!
     
  5. #5 toxicmolotow, 08.09.2014
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    Ebendrum ja die ganzen Fragen in #1.

    Ich will ja vorab wissen/herausfinden was ich darf.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2014
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  7. #7 toxicmolotow, 08.09.2014
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    Also wenn dem so ist, dann dürfte ja (in der Theorie) nicht ein einziges Gartenhaus bei uns oder den ganzen Nachbarn stehen, die sich an die selben Baufenster zu halten haben, oder? Ich sehe bei 6 Nachbarn alleine schon 5 Gartenhäuser außerhalb des Baufensters.

    Dann kommt die Sache mit der Befreiung vom B-Plan ins Spiel? Ich nehme mal an, dass es alternativ nur schwarz sein könnte?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2014
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    :konfusius
     
  9. #9 toxicmolotow, 08.09.2014
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    Wenn dem so wäre (Baugrenzen sind einzuhalten) dann sehe ich hier lauter nicht in den Baugrenzen stehende Gartenlauben, die es dann ja nicht geben dürfte, oder eo ist mein Denkfehler?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2014
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    Dein Denkfehler von oben
    machen viele. Viele andere machen ihn nicht, sondern agieren nach dem Motto
    Die wenigsten sind so "blöd" und kümmern sich dadrum.

    Dumm wirds halt nur, wenn es mal einen mit entsprechender Kompetenz juckt - sorich Bauämtler.

    So bei dem Thema
    http://www.abendblatt.de/region/art...-Ferienwohnungen-von-Schliessung-bedroht.html

    Da hat auch A, gemacht, was B schon 3 Jahre lang und C noch länger betrieb, in simpler Unkenntnis der Rechtslage und nach dem Motto, Wenn meine Nachbarn ......., dann.......
    Nu ist das Geschrei groß, weil alle investiert und die Einnahmen vielleicht auf Jahre (Kredit) verplant haben.

    Zumal ja das FiA die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sauber versteurt hat und sich an der Illegalität der Quelle nicht gestört hat. (Was ja wiederum logisch ist, da im Prinzip auch Drogenhändler ihre Einnahmen versteuern müssten)
     
  11. #11 ralph12345, 09.09.2014
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    In der Praxis sieht es häufiger so aus, daß der überbordenden Regelungswut deutscher Behörden eine gewisse "Flexibilität" in der Ausführung entgegen gesetzt wird. Damit werden dann zunächst mal bei der Ausarbeitung der B-Pläne hunderte Beamten beschäftgigt. Und damit ist dann durch Nachbarschaftsstreitigkeiten später auch das Einkommen von Richtern und Anwälten in Deutschland gesichert.

    Ich frag mich immer wieder, warum der Staat viel Geld für diese Pläne ausgibt, wenn es dann doch keiner überwacht, ob das eingehalten wird.

    @Ralf: Der Link funktioniert nur für Abonenten. das scheint nur über Google aufrufbar zu sein.
     
  12. Shanau

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    Wie gesagt unsere Garage steht außerhalb des Baufensters auf einer Fläche, die gemäß dem damals schon existierenden Bebauungsplan gar nicht da stehen dürfte. Die Baugenehmigung hab ich im Ordner liegen. Geht also schon.
    Des weiteren sind auch bei den Nachbarn etliche Gartenlauben und Unterstände im Laufe der Zeit dazugekommen, die auch nicht alle koscher sind.

    Zudem steht der Nachbar mit seinem Haus bis auf 1 m an der Grundstücksgrenze was definitiv nicht der Vorschrift entspricht, aber auch irgendwie genehmigt wurde (und NEIN, es ist keine Baulast auf unserem Grundstück diesbezüglich eingetragen).

    Da jetzt hinzugehen und zu sagen "Aber der Nachbar hat doch auch da gebaut" wird höchstens die Antwort einbringen "das heißt noch lange nicht, daß SIE das auch dürfen".
    Da würde ich eher freundlich fragen und auf Kulanz hoffen.

    Wie man ja sieht, scheints ja oft genug zu funktionieren, nur eben sicherlich nicht mit "Gewalt".
     
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