Baugenehmigung Pool

Diskutiere Baugenehmigung Pool im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Ich würde mich über eine Einschätzung unseres Problems freuen. Zu unseren Vorraussetzungen: Wir wollen einen voll ins...

  1. #1 Sam0211, 06.09.2014
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    Hallo zusammen!

    Ich würde mich über eine Einschätzung unseres Problems freuen.
    Zu unseren Vorraussetzungen:
    Wir wollen einen voll ins Erdreich eingelassenen Pool bauen. Wir haben einen Bebauungsplan ( aus dem wir nicht hundertprozentig schlau werden), müssen die Bayrische BO beachten, BauBG und BauNO! Wir haben ein Baufenster indem wir uns "aufhalten" sollten. Kein Aussenbereich! Genehmigungsfreistellungsverfahren!
    Die Anfrage an unser zuständiges Bauamt wurde folgen beantwortet :

    ...Die Zulässigkeit eines Pools richtet sich nach den Vorschriften des Bebauungsplanes "WA .....sowie der Bayer. Bauordnung.
    Sollten Sie nicht sicher sein, ob ihr Bauvorhaben dem Bebauungsplan sowie den gesetzlichen Vorschriften entspricht, empfehlen wir Ihnen, ein Planungsbüro zu Rate zu ziehen."

    Wir wollen natürlich unseren Pool am Rande unseres Grundstücks bauen, da berühren wir und überschreiten wir unser Baufenster.
    Wie können wir vorgehen, um sicher zu gehen, ob wir den Pool dort bauen dürfen. Kann doch nicht sein, dass ich ein Planungsbüro brauche!

    Vielleicht kann uns der ein oder andere bei unserem Problem weiterhelfen??!!
    Danke, schönes WE
     
  2. #2 ThomasMD, 06.09.2014
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    Warum willst Du "natürlich" den Pool am Rande des Grundstücks bauen und warum ist es abwegig für eine Entscheidung, deren rechtliche Voraussetzungen Du zugegebenermaßen nicht überblickst, fachlichen Rat einzuholen?

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  3. #3 Sam0211, 06.09.2014
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    Da das Baufenster relativ klein gehalten ist, Grundstückslänge 24 m, Haus 10m und anschließende Garage mit 6 m. Somit müsste der Pool direkt anschließend am Haus sein und er da einfach gar nicht passt


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  4. #4 Sam0211, 06.09.2014
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    Zu früh gesendet, geht weiter...


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  5. #5 Sam0211, 06.09.2014
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    ... deswegen am Grundstücksrand. Wenn ich vielleicht wüsste, wer mir da fachlichen, greifbaren Rat geben könnte, würd ich's machen. Aber weder Poolbauer noch Bauunternehmer konnten mir eine sichere Textstelle im Bebauungsplan oder sonstigen Vorschriften zeigen, die mir das erlaubt oder nicht erlaubt. Es kann doch nicht sein, das ich einen Bauantrag wie beim Hausbau stellen muss, um einen Pool zu bauen.
    ... Plan, dreifache Ausfertigung, Kosten, .....
    Kannst du's??


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  6. rose24

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    Steht in dem Bebauungsplan irgendetwas zur Zulässigkeit von Nebengebäuden? Der Pool selbst wäre bis zu einem Beckeninhalt von 100 m³ verfahrensfrei. Kann aber sein, dass Du eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes brauchst, wenn Nebengebäude nicht allgemein (also auch außerhalb der Baugrenzen) für zulässig erklärt wurden. In dem Fall (Pool bis max. 100 m³ Beckeninhalt und Befreiung erforderlich) kannst Du selbst einen formlosen Antrag (über die Gemeinde ans Landratsamt) auf Befreiung stellen. Ansonsten (wenn der Pool größer ist) brauchst Du eine Baugenehmigung und auch einen bauvorlageberechtigten Planer (in Bayern reicht ein Maurer- oder Zimmerermeister oder alternativ ein Bautechniker aus).
     
  7. #7 Sam0211, 06.09.2014
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    Das ist eigentlich alles, was zum Bauen im B-Plan steht. Ich hoffe man kann's lesen[​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]


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  8. rose24

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    Also ich sehe nicht, dass Nebenanlagen irgendwo geregelt wären. Sie müssten daher allgemein zulässig sein. Hierüber würde ich aber noch einmal eine Auskunft des Landratsamtes einholen - notfalls einfach einen Vorbescheidsantrag mit Antrag auf Befreiung stellen, dazu müssen die konkret etwas sagen.
     
  9. #9 Sam0211, 06.09.2014
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    Erst mal super von dir, dass dich dazu so gut und zeitnah äußerst
    Das witzige ist, wir hatten schon mal einen E-Mail Kontakt, ... es kam das gleiche, wie vom Bauamt der Gemeinde. Zitat:"
    ....aber es ist nun einmal nicht Aufgabe des Landratsamtes, einen Sachverständigen oder Fachplaner zu ersetzen. Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO sind Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger temporärer luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich, verfahrensfrei. Eine feste Überdachung kann dazu führen, dass das Becken u.U. nicht mehr verfahrensfrei wäre. Gleichgültig ob nun verfahrenspflichtig oder verfahrensfrei, die Festsetzungen des Bebauungsplans müssen in jedem Fall beachtet werden (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO). Insoweit ist die Aussauge der Gemeinde und der Verweis auf ein Planungsbüro schon richtig."

    Anscheinend reagieren die wirklich erst bei "amtlichen" Anträgen. Was hältst du davon???


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  10. rose24

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    Ich würde einen Vorbescheidsantrag stellen - für ein genehmigungspflichtiges Becken (Beckeninhalt 110 m³), kombiniert mit einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenzen. Du solltest den Befreiungsantrag auch begründen (warum soll der Pool an der entsprechenden Stelle gebaut werden?). Wenn Du dann dann einen Vorbescheid bekommst, kannst Du verfahrensfrei etwas kleiner bauen.
    Leider scheint Dein Landratsamt zu der Sorte zu gehören, wo man nur ja keine mündlichen Aussagen machen will, um bloß kein Haftungsrisiko einzugehen.

    Achja - VB-Antrag kannst Du selber stellen (ohne Planer) - Bauantragsforulare vom Internet herunterladen und einen Lageplan mit maßstäblicher Darstellung des Schwimmbads im Grundriss (3-fach) reicht. Außerdem einen amtlichen Lageplan beilegen.
     
  11. #11 Sam0211, 06.09.2014
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    Hmm, gefällt mir!! Ist nur noch die Frage, was die zu einem "110m3" Becken sagen. Kann mir ja fast nicht vorstellen, dass das irgendwie durchgeht. Aber die Idee ist klasse!!!!


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  12. #12 Sam0211, 06.09.2014
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    Ach ja, wo muss ich diesen Antrag stellen? Gemeinde oder Landratsamt??


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  13. #13 Sam0211, 08.09.2014
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    Update!
    Wir haben uns jetzt dazu entschlossen einen Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des B-Plans zu stellen, da Pool 3/4 außerhalb des Baufensters stehen soll! Alles dokumentiert, Pool auf Rasen aufgesprüht, davon Fotos gemacht, bemaßt und in Lageplan eingezeichnet.
    Mal schauen, was die Herren dazu sagen, und wir eine Entscheidung/Freistellung erhalten. Nächste Sitzung am 25.09.


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  14. rose24

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    o.k. - auch da solltest Du eine vernünftige Antwort drauf bekommen. Ich drücke Dir die Daumen!
    Grüße aus dem verregneten Bayern...
     
  15. #15 Sam0211, 10.10.2014
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    Update!

    Also, letzte Gemeinderatssitzung war nicht am 25.09 sondern am 15.09.2014. bis heute keine Antwort. Nächste Gemeinderatssitzung ist am 20.10.2014, bei der wir anwesend sein werden. Wobei ich glaube, falls überhaupt, unsere Sache im "nicht öffentlichem" Teil der Sitzung abgehandelt werden dürfte!
    Entscheidet über unsre Freistellung wirklich der Gemeinderat, oder brauchen Sie dazu das Landratsamt???

    Warum dauert das nur so lange???

    Gruß


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  16. rose24

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    Hallo Sam,

    Bauanträge (und entsprechend auch Befreiungsanträge) müssen in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
    Auch gibt es eine Tagesordnung, die i.d.R. ca. 1 Woche vorher bekannt gemacht werden muss (meist an der Anschlagtafel am Rathaus oder/und im Gemeindeblatt - einfach mal nachfragen). Aus der Tagesordnung könnt ihr erfahren, ob euer Antrag in der nächsten Sitzung dran ist.
    Wenn die Gemeinde den Antrag nicht innerhalb von 2 Monaten nachdem ihr ihn eingereicht habt ans Landratsamt zur Entscheidung abgibt (ja - das Landratsamt stellt den Bescheid aus), tritt eine "Einvernehmensfiktion" ein, d.h. das Einvernehmen der Gemeinde gilt dann als erteilt und sie kann den Antrag nicht mehr ablehnen (§ 36 Abs. 2 Baugesetzbuch).
    Es ist also zu erwarten, dass der Antrag in der nächsten Sitzung dran ist.

    Ich halte Dir die Daumen!

    Grüße, rose24
     
  17. #17 Sam0211, 12.10.2014
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    Hallo,
    danke für die wirklich hilfreichen, greifbaren Info's. Woher beziehst du dein Wissen? Was meinst du, wie ist der Ausgang unseres Anliegens??

    Gruss


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  18. rose24

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    ...wie der Ausgang sein wird, kann ich nicht sagen. So etwas ist schwer einschätzbar, wenn man die Beteiligten nicht kennt. Allerdings scheinen die nicht begeistert zu sein, sonst würden sie nicht so rumlavieren.

    Mein Wissen beziehe ich aus 17 Jahren Sachbearbeitung in einem bayerischen Bauamt (Landratsamt).

    Ich halte Dir die Daumen!

    Grüße, rose24
     
  19. #19 Sam0211, 13.10.2014
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    Hallo Rose24
    Also, heute hängt die Tagesordnung der Sitzung in Anschlagtafel bei Gemeinde aus.
    ... allgemeine Bauanträge...
    Da gehören wohl wir dazu! Aber keine Namen oder sonstiges. Glaub, dass ist auch normal so!
    Das trifft sich aber
    ...
    wir sind auch aus Bayern, Niederbayern, wo der große Autobauer zuhause ist!!


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  20. rose24

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    Hallo Sam,

    berichte mal wie es gelaufen ist...
    Bei uns ist es üblich, dass auf der Tagesordnung steht was gebaut wird, wo und von wem.
    Aber gut - Hauptsache die Sitzung ist öffentlich.
    Dingolfing kenne ich vom Vorbeifahren - wir sind ab und zu in der Richtung auf Tour.

    Grüße aus Oberbayern nach Niederbayern!
    rose24
     
Thema: Baugenehmigung Pool
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