Baukostenschätzung eines Hotels

Diskutiere Baukostenschätzung eines Hotels im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo Aehm die Frage ist sicher etwas schwierig und es ginge auch bloß um eine sehr grobe Schätzung. Aber ich selbst hab ja überhaupt keine...

  1. #1 Leitwolf22, 06.09.2014
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    Hallo

    Aehm die Frage ist sicher etwas schwierig und es ginge auch bloß um eine sehr grobe Schätzung. Aber ich selbst hab ja überhaupt keine Ahnung vom Bau und daher auch keine Anhaltspunkte.

    Eigentlich geht es eine Erbrechtsfrage und dem vermutlichen Vermögen meiner Großmutter. Ich hatte keinen Kontakt zu meinen verstorbenen Vater und er hat mich als Kind verleugnet. Er wollte auch unbedingt verhindern, dass ich irgendwas erben würde. Und ich wusste auch gar nicht, dass er vermögend war, wuchs selbst in relativer Armut auf.
    Seitens meines erbenden Halbbruders wurde erst mal behauptet, es hätte ausser einem alten Haus (Wert: 90.000 Euro) kein Vermögen gegeben. Das konnte bald als Lüge entlarvt werden, und so wurden halt 300.000 Euro Vermögen eingeräumt.
    Angeblich - hörensagen - hinterlies meine Großmutter ihren beiden Söhnen (also Vater und Onkel aus meiner Sicht) aber ein Millionenvermögen, für das es aber keine konkreten Anahltspunkte gibt. Also insbesondere ist im Testament nur von "allfälligen Sparbüchern" die Rede. So weit der Hintergrund.

    Jedenfalls wurde nach ihrem Ableben der Betrieb meines Onkels (eine Gastwirtschaft) massiv erweitert. Ein benachbarter Gasthof mit einer Gebäudefläche von 2.700m2 Gebäudefläche/3000m2 Grund (+diverse Waldgrundstücke) wurde sehr günstig gekauft (~300.000 Euro). Der Betrieb war wohl in den Konkurs geschlittert.
    Dazu wurde ein Zubau mit einer Fläche von ca. 600m2 realisiert (Restaurant, Kinderspielplatz..) und der erworbene Gasthof zu einem 4Sterne Hotel ausgebaut (Schätzungsweise 60-70 Betten).
    Kurz darauf fand ein weiterer günstiger Zukauf statt. Das sind 4.000m2 Grund mit zwei alten Verwaltungsgebäuden für 170.000 Euro. Diese Gebäude wurden praktisch entkernt und zu modernen Ferienwohnungen ausgebaut. Die Nutzfläche dieser beiden Gebäude betragt nun ca. 1.600 - 1.800 m2, schätzungsweise 50 Betten.

    Die Frage die sich mir stellt, ist also wie viel hier wohl investiert wurde bzw. was diese baulichen Maßnahmen ungefähr gekostet haben dürften:
    - 2.700m2 (alten) Gasthof auf 4* Sterne Hotel ausbauen
    - 600m2 flacher Zubau (Restaurant etc.)
    - 1.700m2 zu modernen Ferienwohnungen ausbauen (samt neuem Dachstuhl usw.)

    Falls es jemanden interessiert, es gäbe auch Fotos dieser Objekte..

    lg.
     
  2. Julius

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    Da darfst Du durchaus von einer Millioneninvestition ausgehen!
     
  3. #3 Gast036816, 07.09.2014
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    Gast036816 Gast

    rechne einfach 2.000€/qm bgf neubau und 4.500 €/qm bgf altbau. angaben ohne gewähr!
     
  4. #4 Leitwolf22, 08.09.2014
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    Vielen Dank für die Antworten

    Also ich hab selbst viel rumgerechnet, wobei ich mir wie gesagt zu konkreten Baukosten kein Urteil erlauben will.

    Es gibt aber einige wirtschaftliche Anhaltspunkte die Rückschlüsse zulassen. Es werden ja auch ganze Hotelanlagen zum Kauf angeboten, und diese Preise werden sich unter anderem auch an der Errichtungskosten orientieren.

    Dann gibt es hier eine ganz interessante Seite zum Thema:

    http://www.hotelier.de/news/2012/38737/HOTELMARKT-DEUTSCHLAND-2011

    Mit eltichen Unsicherheiten ergäbe das rund 1,5 Mio Umsatz plus dem was das Restaurant abliefert. Die Umsatzrentabilität läge in der Branche wiederum bei knapp unter 25%. Angesichts der Steuern und marktüblicher KGVs käme man auf vielleicht 5 Mio Euro Marktwert - der wiederum an die zuvor getätigten Investitionen gebunden ist.
    Und so vermute ich, dass die Investitionen etwa in der Größenordnung gelegen haben dürfte.

    Sämtliche Immobilien sind frei von Hypotheken, was auf Eigenfinanzierung hindeutet. Und da schließt sich dann der Kreis zu dem was ich eingangs gepostet habe. Aber das ist eine andere Geschichte...
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2014
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    Was juckt Dich das Hotel Deines Onkels???
    Das hat nur einen Wert für Dich, wenn Dein Vater dort (stiller) Teilhaber war.

    Willst Du auf dem Wege rückrechnen, was Dein Vater geerbt haben könnte, dann ist das Unfug. Denn das ererbte Geld, welches der Onkel investiert hat, kann Dein Vater ja irgendwo durchgebracht haben.
    Ich habe in meinem Leben einige Personen kennen gelernt, die ein veritables Vermögen innerhalb kürzester Zeit auf 0 reduziert haben, ohne ausser Erinnerungen einen einzigen bleibenden Wert dabei erzielt zu haben.

    Relevant ist aber nur, was Dein Vater am Todestag besessen hat.
     
  6. #6 ars vivendi, 08.09.2014
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    Nicht ganz. Es gibt noch die Regelung zwecks Schenkung. 10 Jahre lang kann diese zurückgefordert werden. Unter Umständen auch länger. Allerdings gehen Jährlich 10% der Schenkungssumme flöten sodaß nach 10 Jahren nur noch eine 0 steht. Natürlich muß hierfür irgendein beweis der Schenkung vorliegen. Das ist zb bei Immobilien leicher nachzuweisen als bei zb Geldbeträgen.
     
  7. #7 Leitwolf22, 08.09.2014
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    Liebe Leute - weder noch !

    Der Fall unterliegt österreichischem Erbrecht! Und da sind Schenkungen voll anrechenbar, egal wie lang sie her sind. Ja es gibt sogar vielmehr eine Wertsicherungsklausel.
    Und es gibt, ähnlich wie in Deutschland, ein Pflichtteilsrecht. Was auch immer mein Onkel erhalten haben sollte, mein Vater hätte jedenfalls Anspruch auf einen erheblichen Teil hiervon gehabt.

    Abgesehen davon war mein Vater extrem sparsam - was sich auch in den Alimentationszahlungen niederschulg. Die Ausrede des "durchgemachten Vermögens" wurde bereits einmal falsifiziert.

    Das heisst diese eine "Detailfrage" schlagt voll auf ein gerichtsanhängiges Verfahren durch, ist sogar zentraler Teil eben dessen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2014
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    Nun, wenn es hier um Zahlen in einem Gerichtsverfahren geht, kann Dir hier eh nicht weit geholfen werden, denn auch östereichische Richter werden nicht nicht sagen;
    Ach, aus dem Bauexpertenforum kommen die Werte. Na dann müssen die ja passen

    Auch die werden belastbare Zahlen aus einem (Wert)Gutachten haben wollen.
     
  9. R.B.

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    Aber einen Nachweis zu führen dürfte nicht ganz einfach sein.

    Auch die seit der Erbschaft durchgeführten Modernisierungen sind nicht zwangsläufig ansetzbar, denn auch dazu müsste man nachweisen, dass das Kapital dafür aus dem Erbe stammt. Eine Vermutung, dass das Kapital durch Schenkung übertragen wurde, hilft auch nicht weiter, weil es dafür wohl keine Nachweise geben dürfte.

    Wenn es bereits ein Verfahren vor Gericht gibt, dann bist Du ja sicherlich anwaltlich vertreten. Der müsste Dir doch solche Details beantworten können. Wenn damals zum Zeitpunkt der Erbschaft der Immobilienwert festgestellt wurde, dann wird es schwer nachträglich daran noch etwas zu ändern. Dazu müsste man im Nachhinein den damaligen Wert beziffern, und wenn da schon seit Jahren heftigst umgebaut wurde, kann kein SV dieser Welt da noch verlässliche Zahlen liefern.

    Auch der Ansatz mit

    erschließt sich mir nicht. Was später erwirtschaftet wird, hat nicht zwangsläufig etwas mit dem Erbe zu tun.

    und last not least bleibt noch die Frage, ob es evtl. eine Erbauseinandersetzung gegeben hat, die zwar im Fall von Immobilien (in DE) notariell beurkundet werden muss, aber im Fall von sonstigem Vermögen können sich die Erben quasi frei einigen. Wer weiß, vielleicht haben sich die beiden Brüder vor vielen Jahren zu einem Bier zusammengesetzt und das Erbe aufgeteilt. Das heute noch nachzuweisen dürfte eine Sache der Unmöglichkeit sein.
     
  10. #10 Leitwolf22, 14.09.2014
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    @R.B., R.D. euch ist aber schon klar, dass diese deine Spekulationen nicht ins Forum hier gehören, oder?

    Es soll hier nur um die eine, tatsächlich gestellte Frage gehen.
     
  11. Julius

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    Die wurde doch schon in #2 beantwortet!
     
  12. #12 Norderstedter, 17.09.2014
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    Viel genauer als Antwort Nr. 3 wirst Du aus einem Forum nichts zu hören bekommen.
    Ja, da wurden definitiv Millionen investiert. Woher die kamen oder wie viel es genau war? Beauftrag mal besser 1-2 Privatdetektive. Und hol Dir einen guten Anwalt falls Du den nicht schon hast.
     
  13. Kopp82

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    Finde ich schon sehr vermessen in einem deutschen Forum österreichischen Erbrechtsfälle zur Diskussion zu stellen und dann wieder auf die Kernfrage zurecht zu weisen.

    In deinen Annahmen ist ein bisschen viel konjunktiv, biss viel geschätzt und angenommen.
    Wenn du Kernfragen diskutieren möchtest bring belastbare Zahlen und nicht so nen wischiwaschi kram.

    Wertgutachten ist das Zauberwort. Was vor 100 Jahren mal wo investiert wurde interessiert doch heute keinen Menschen mehr.
     
  14. #14 Baggerbedrieb, 18.09.2014
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