Gründung ändern, aus der mißlungenen Bodenplatte ein Streifenfundament machen

Diskutiere Gründung ändern, aus der mißlungenen Bodenplatte ein Streifenfundament machen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, kann mir jemand empfehlen, was wir machen sollen? Wir wollen ein Haus bauen, mit der bewehrter Bodenplatte und sogar...

  1. #1 eva2014, 08.09.2014
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    Hallo,

    kann mir jemand empfehlen, was wir machen sollen?

    Wir wollen ein Haus bauen, mit der bewehrter Bodenplatte und sogar Sauberkeitsschicht. Das Haus sollte ein Keller haben mit Wirtschafträumen, Arbeits- und Fitnessraum sowie einem Gästezimmer.

    Laut Bodengutachten/Statik war folgendes geplant:
    •Kapillarbrechende Schicht ca. 20cm
    •0,2 PE Trennfolie
    •Sauberkeitsschicht 5 cm C12/15
    •20 cm Stahlbetonplatte X25/30 XC4

    mit Frostschürze C12/15 ca. 80 cm tief und 30 cm breit im vorderem Bereich (hinten ist ein Hang)

    Am Freitag früh wurde bei uns die Bodenplatte gegossen. Wir wussten von nichts, alles war eigentlich für den Montag geplant. Wir wollten auch die Bewehrungsabnahme machen lassen. Als wir am Freitagmittag eher als sonst (Kind krank, eher Feierabend) auf die Baustelle kamen, war die Bodenplatte schon da. Und die Bauleute waren dabei, zu packen (wohl Freitag). Neben der Bodenplatte lagen viele Bewehrungsmatten, die angeblich einer anderen Baustelle zugehörten und nur bei uns abgeladen wurden. Der Bauleiter meinte, der Statiker war da, hat alles abgenommen und ist alles bestens, wir machen nur Theater. Nach vielen Telefonaten mit unserem Statiker und nachdem wir die schriftliche Bestätigung der Bewehrungsabnahme sofort von ihm forderten, stellte sich heraus, dass er bei uns gar nicht war, da er eine andere Baustelle in 100 km Entfernung betreut hat (zum Glück hat das seine Mitarbeiterin ausgeplaudert). Also wurde unsere Bewehrung nicht abgenommen (Statiker und Bauleiter haben gelogen) und wahrscheinlich nicht/nicht vollständig eingebaut. Die Baufirma hat angeblich keine Photo`s der Bewehrung gemacht. Als das rauskam, gab es viel Stress. Wir wurden freundlich hingewiesen, alles so hinzunehmen, sonst u. a.
    •wird die Baufirma gar nicht weiterbauen, sondern woanders…
    •wird die Baufirma vor Gericht ziehen, das dauert…
    •zurückbauen werden sie die Bodenplatte nicht, da das Quatsch ist…

    u.s.w.

    Plötzlich kam der Statiker auf die Idee des Gründungswechsels. Die Bodenplatte sollte ZERSCHNITTEN werden, so dass Streifenfundamente ca. 20 cm dick unter den tragenden Innenwänden entstehen würden. Angeblich wegen der geringen Last und sehr guten Betonqualität statisch möglich. Was in die Schnittstellen reinkommen soll, weiß ich nicht.
    •Ist diese Umwandlung der Gründung möglich?
    •Müssen die Streifenfundamente nicht gegen Erdreich geschalt sein?
    •Müssen die Streifenfundamente auch innen bis zum frostfreien Boden reichen, also mind. 80 cm tief sein?
    •Gibt es unter dem Haus noch Frost?

    Vielleicht hat jemand Lust uns das zu antworten, wir werden versuchen einen SV zusätzlich aufzutreiben. (Der Bauleiter und der Statiker wurden von uns extra bestellt)


    Danke für alle Komentare

    Eva
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 08.09.2014
    Ralf Wortmann

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    Hallo Eva!

    Das klingt ja katastrophal. Zur technischen Seite („Gründungswechsel“) kann ich leider nichts sagen. In rechtlicher Hinsicht müsst ihr erstmal klären, was wirklich vorgefallen ist und ob die ausgeführte Leistung tatsächlich mangelhaft ist.

    Unbedingt einen Sachverständigen einschalten! Bevor der die Situation beurteilt hat, solltet ihr euch auf nichts einlassen. Macht keinerlei Zugeständnisse und nickt auch keinerlei Mängelbeseitigungsversuche ab! Wenn die Baufirma irgendwelche Aktivitäten entfalten will, mag sie dies tun, aber segnet auf keinen Fall etwas ab und dokumentiert alles gut.! Ihr seid nicht verpflichtet, euch mit irgendwelchen Mängelbeseitigungsversuchen einverstanden zu erklären, zu keiner Zeit. Sagt einfach, ihr segnet nichts ab und dass ihr euch alle Ansprüche bis zur Klärung durch einen Sachverständigen eures Vertrauens ausdrücklich vorbehaltet. Fotografiert auch die auf der Baustelle zurückgebliebenen Bewehrungsmatten und zählt und vermesst sie. Durch einen späteren Vergleich mit dem Lieferschein kann man daraus evtl. Rückschlüsse ziehen, was eingebaut wurde.

    Wie baut ihr denn? Mit einer Baufirma, die euch alle Bauleistungen aus einer Hand angeboten hat, inkl. Baugenehmigung und Planung? Oder mit Architekt und Einzelvergabe von Leistungen? Auf eigenem Grundstück, oder habt ihr Haus+Grundstück notariell vom Bauträger gekauft?

    Was für ein Haus baut ihr? Massiv oder Fertighaus, Bungalow oder Stadtvilla?

    Was steht bezüglich der Bodenplatte und der Bewehrung denn (außer dem von dir schon Genannten) in den Baugenehmigungsunterlagen bzw. in der Statik? Gibt es einen Bewehrungsplan?
     
  3. #3 gunther1948, 08.09.2014
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    hallo
    entweder du änderst jetzt deine berufsangabe oder du kriegst keine antwort von mir.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 eva2014, 08.09.2014
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    Hallo,

    danke für die rasche Antwort.

    Solche Mängelbeseitigung wird unserseits abgelehnt. Wir wissen nicht, was in der Bodenplatte sich versteckt. Diejenigen, die das wissen, wollen uns nicht sagen. Es ist ein Massivhaus, die Baufirma wurde mir Erdbau-, Rohbau bis zur Dachdeckung beauftragt. Ein Bewehrungsplan für die Bodenplatte ist vorhanden, bewehrte Bodenplatte in der Statik und Baugenehmigung genannt. Der Architekt und Statiker sind eins, die Baufirma ist die des Vertrauens und nicht die billigste.

    Heute war die Baustelle menschensleer, die Bewehrungsmatten sind auch verschwunden...

    Wir suchen einen SV, wobei wir unterschiedliche Meinungen dazu hören...

    Danke Eva
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 08.09.2014
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    Stimmt, Gunther hat recht.

    Du musst deine Berufsangabe noch ändern (war mir gar nicht aufgefallen).

    Siehe hier:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?13915-warum-bin-ich-gel%F6scht-worden

    Das kannst du jetzt nach deiner Freischaltung wohl nicht mehr selbständig tun. Wende dich mit einer Mail an Josef, den Forumsbetreiber unter dieser E-Mail-Adresse:
    info@Bauexpertenforum.de,
    schreibe ihm deinen Beruf und bitte ihn, deine tatsächliche Berufsbezeichnung einzutragen.
     
  6. #6 eva2014, 08.09.2014
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    Sorry, den Beruf kann ich nicht ändern.....

    Ich arbeite für eine Krankenkasse..... wollte keinen beleidigen...
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 08.09.2014
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    Doch, die Berufsbezeichnung kannst du auf die oben beschriebene Weise ändern lassen.

    Vielleicht wäre ja "Sachbearbeiterin" oder "kaufmännische Angestellte" o.ä. zutreffend, je nach dem.
    Um beleidigen geht es auch nicht, sie den von mir genannten Link.
     
  8. #8 eva2014, 08.09.2014
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    Die Berufsänderung wurde per email beantragt, also bitte schreiben Sie mir was zu meinen Fragen...

    Eva
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 08.09.2014
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    Mit der Aussage kann ich nichts anfangen. Ihr braucht einen SV, alleine schon, um die Frage zu klären, ob die Bodenplatte mangelhaft ist. Punkt.
     
  10. #10 JamesTKirk, 08.09.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Es lässt sich nachträglich zerstörungsfrei (mittels Wirbelstromverfahren und ggfs. mit Radar) nachweisen, wieviel Bewehrung wo eingebaut wurde. Weiterhin sollte man die Platte an ein paar Stellen öffnen, um das zu verifizieren (wichtig !). Das sollte der Sachverständige auf jeden Fall tun und die Ergebnisse mit dem Bewehrungsplan vergleichen. Ich kann aber schon sagen, dass das eine teure Tasse Tee wird ... :shades

    Achte bitte drauf, einen Sachverständigen für Beton- und Stahlbetonbau auf die Baustelle zu holen, KEINEN für Schäden an Gebäuden. Der ist da nicht spezialisiert darauf und mit der Fragestellung überfordert.
     
  11. mls

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    wer ist momentan beweispflichtig?
    hat der BU üblicherweise eine bringschuld?
     
  12. #12 Gast036816, 08.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    genau - solange du die leistung nicht abgenommen hast, muss dir der unternehmer nachweisen, dass seine leistung frei von mängeln ist.

    einen sachverständigen für beton- und stahlbeton als auch einen baufachanwalt wirst du benötigen. sonst kommst du nicht weit. versuch so schnell wie möglich einen termin bei einem anwalt zu vereinbaren. in der zuständigen ingenieurkammer suchst du dir einen sachverständigen.

    viel erfolg!
     
  13. #13 Inkognito, 08.09.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Gibt's denn keine Gründungsempfehlung aus dem Baugrundgutachten? Und mit welcher Begründung soll jetzt mit Hilfe dieser... außergewöhnlichen Technik davon abgewichen werden?
     
  14. #14 wasweissich, 08.09.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    interessant wäre mehr über die vertragssituation zu erfahren :

    GU?
    GÜ?
    BT? (eher unwahrscheinlich , aber wer weiss )
    frei geplant und vergeben ?

    statiker ... von wem bezahlt ?
     
  15. #15 Annette1968, 08.09.2014
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    Eva, das klingt wirklich mehr als suspekt und würde, - unabhängig von der Bodenplatte mein Vertrauen in den eigenen (?) Architekten doch extrem erschüttern...

    OT: was ist an KK-Angestellte so dramatisch, dass man das kritisieren muss? Zumal Eva nun wirklich in keinster Weise provokant geschrieben hat, so dass man irgendwas reininterpretieren könnte. Und "Sofa" = Sozialversicherungsfachangestellte wäre noch unverständlicher gewesen. ;)
     
  16. #16 wasweissich, 09.09.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Tja annette , die mittlerweile geänderte berufsangabe kritisiert jetz auch keiner mehr ......
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 09.09.2014
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    Das hat Josef inzwischen auf Antrag geändert. Da stand vorher "Schreibtischtäter".
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 09.09.2014
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    Ja, das stimmt, aber das ist das alte Dilemma.

    Grundsätzlich ist bis zur Abnahme des Gewerkes der AN beweispflichtig dafür, das sein Gewerk mangelfrei ist. Das sind aber rein prozessuale Denkkategorien, die nur vor Gericht gelten und die den Bauherren hier und jetzt nicht weiterhelfen. Sie führen nicht dazu, dass die Firma schon vorgerichtlich irgendwelche Beweise abliefern oder einen SV bezahlen müsste. Wenn sie das nicht will, kann sie außergerichtlich niemand zwingen, denn das Gewaltmonopol liegt beim Staat.

    Der AN schuldet nicht in erster Linie Beweise, sondern ein mangelfreies Gewerk. Es könnte sich evtl. herausstellen, dass die Bodenplatte trotz der fehlenden Formalien (Bewehrungsabnahme) technisch mangelfrei erstellt wurde. Um die Stoßrichtung ihrer Vorgehensweise entscheiden zu könne, muss Eva erstmal leider selbst ermitteln und ggf. die Kosten für einen SV vorschießen, bei denen sie indes dann, wenn sich Mängel bewahrheiten sollten, einen Erstattungsanspruch hätte.

    Wenn die TE sofort eine Mängelbeseitigungsklage wegen der Bodenplatte einreichen würde, müsste der AN zwar wegen der Beweislastverteilung den Kostenvorschuss für den gerichtlich bestellten SV zahlen, aber Eva müsste dann, wenn sie den Prozess verliert (weil sich die Platte vielleicht als mangelfrei erweist) alle Kosten erstatten.

    Bevor man sich auf so einen Rechtsstreit einlässt, sollte man deshalb einigermaßen einschätzen können, welche Chancen man hat, darum mein Rat, einen SV hinzuzuziehen. Tiberius hat recht; es sollte am besten ein spezieller SV für Beton- und Stahlbetonbau sein.

    Ob da gleich mit teuren Messverfahren hantiert werden muss, ist nicht sicher. Vielleicht schafft es der SV ja kraft seiner Kompetenz, den AN zu überreden, wenigstens die Lieferscheine für den Bewehrungsstahl vorgelegt zu bekommen und vielleicht darf er die Arbeitskräfte befragen, die die Bewehrung eingebracht haben.

    Wenn dort Bewehrungsmatten auf der Baustelle herumlagen, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass gar keine eingebracht wurden.
     
  19. #19 Kater432, 09.09.2014
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    ich frage mich allerdings was an "schreibtischtäter" jetzt auszusetzen war? Darunter sollte sich wohl jeder was vorstellen können, das derjenige halt im Büro sitzt. Andere Berufsangaben hier im Forum sind ja nun auch nicht voller Aussagekraft und trotzdem kann man sich darunter etwas vorstellen und die werden nicht angemahnt. (nicht das ich das möchte)

    Beispiele Dipl.Ing = fehlt ja auch ein bissel die Berufsrichtung, oder? Kabelaffe, fast so wie Schreibtsichtäter, trotzdem weiss ich was gemeint ist. IT ist ja nun sehr weit ausgeholt, kann alles sein, von ich sitze am PC, oder ich repariere solche.
    GWI is ja auch nur ne Abkürzung und für Laien wohl nicht verständlich, oder?


    Wenn sowas steht wie .... 'hab ich' oder 'geht dich nix an' verstehe ich den Hype ja darum, aber bei ner 'netten' Formulierung ??
     
  20. #20 JamesTKirk, 09.09.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ich möchte bitten, die Diskussion über irgendwelche Berufsbezeichnungen den Moderatoren zu überlassen und wieder zum Thema zurück zu kehren.
    Danke !!!!
     
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