LBO RLP "Vollgeschossigkeit" des OG (die 2.) ?

Diskutiere LBO RLP "Vollgeschossigkeit" des OG (die 2.) ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mittlerweile habe ich gelernt, dass die 2/3 Regel auch für Staffelgeschosse/Flachdächer gilt. (1) Müssen zum Erreichen der Vollgeschossigkeit...

  1. #1 Liesepetz, 09.09.2014
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    Mittlerweile habe ich gelernt, dass die 2/3 Regel auch für Staffelgeschosse/Flachdächer gilt.

    (1)
    Müssen zum Erreichen der Vollgeschossigkeit die 2/3 der Bruttofläche des EG tatsächlich überbaut sein, d.h. die entsprechende OG Fläche genau über 2/3 der EG-Fläche liegen? Oder reicht es, wenn die entsprechenden Fläche einfach "irgendwo existiert“, also z.B. bei EG/OG als zwei länger gezogene Quader, von denen das OG um 90° versetzt nur halb auf dem EG aufliegt?

    (2)
    Wenn im EG eine Garage in den Baukörper integriert ist, wird deren Fläche dann auch mitgezählt, oder muss nur 2/3 der Brutto-Wohnfläche erreicht werden?
     
  2. #2 gunther1948, 09.09.2014
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    hallo
    mir scheint du versuchst dir deine hütte hier im bef als diy-planung basteln zu wollen.
    ich hab da keine lust auf zwei din a4 seiten die verschiedenen möglichkeiten dir vorzukauen und meine, dass das den rahmen des bef sprengt.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 Liesepetz, 09.09.2014
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    nee bloß nicht, ich hab ja noch nichtmal ein Grundstück... und Garage im Haus und teure stahlgestützte Konstruktionen könnte ich mir asowieso gar nicht leisten :-) aber verstehen will ich das schon!

    wenn das irgendwo zum Nachlesen steht, wäre ich über entsprechende Hinweise dankbar. 2 DIN A4 Seiten soll ja niemand für mich kritzeln müssen! wobei ich die Fragen jetzt eigentlich für recht einfach halte, sollte das tatsächlich irgendwo geregelt sein.
     
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